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   LG Gießen, 12.04.2000 - 1 S 63/00   

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https://dejure.org/2000,3490
LG Gießen, 12.04.2000 - 1 S 63/00 (https://dejure.org/2000,3490)
LG Gießen, Entscheidung vom 12.04.2000 - 1 S 63/00 (https://dejure.org/2000,3490)
LG Gießen, Entscheidung vom 12. April 2000 - 1 S 63/00 (https://dejure.org/2000,3490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schimmelpilz nach Einbau neuer Fenster; Feuchtigkeitsschäden; Mangel; Mietminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verantwortlichkeit bei Schimmelpilzbefall

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Schimmelbildung in der Wohnung und Einbau neuer Fenster mit Isolierverglasung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Aufklärungspflicht des Vermieters bezüglich Lüftungsverhalten

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 761
  • ZMR 2000, 537
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 REMiet 6/84

    Beweislast; Schäden der Mietsache; Wohnraummiete; Vertragliche Abnutzung;

    Auszug aus LG Gießen, 12.04.2000 - 1 S 63/00
    Es ist dann Sache des Mieters, sich hinsichtlich der aus seinem Gefahrenkreis stammenden Ursache umfassend zu entlasten (OLG Karlsruhe, RE, NJW 1985, 142; Kammer a.a.O.; Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Aufl., Rdnr. 360-363).
  • BGH, 18.10.1993 - II ZR 171/92

    Feststellungsinteresse des Gesellschafters einer BGB -Gesellschaft wegen eines

    Auszug aus LG Gießen, 12.04.2000 - 1 S 63/00
    Voraussetzung für die Pflicht des Mieters zu dem veränderten Wohnverhalten ist aber ein sachgerechter und präziser Hinweis des Vermieters auf die Anforderungen im veränderten Raumklima (LG Lübeck, WM 1990, 202 f.; AG Erkelenz, DWW 1996, 22 f.; AG Neuß; WM 1994, 382; AG Stadthagen, WM 1987, 271; Eisenschmid in: Schmidt-Futterer, § 537 BGB Rdnr. 173 f.; Sternel, Rdnr. 270 m.w.N.).
  • OLG Celle, 19.07.1984 - 2 UH 1/84

    Pflichten des Mieters hinsichtlich des Bauzustandes der Wohnung bei

    Auszug aus LG Gießen, 12.04.2000 - 1 S 63/00
    Tritt wie im vorliegenden Fall im Lauf der Mietzeit Schimmel in den Mieträumen auf, so liegt im Grundsatz ein Mangel der Mietsache vor, denn die durch den Schimmel bedingte Tauglichkeitsminderung ist ohne Rücksicht auf die zugrunde liegende Ursache jedenfalls nicht vertraglich vorausgesetzt (OLG Celle, ZMR 1985, 10 (12); Kammer, Urt. V. 30.10.1996, Az. 1 S 209/96, Kraemer in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III Rdnr. 1339).
  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87

    Haftung der Gemeinde für die Bebaubarkeit eines noch zu beplanenden Geländes;

    Auszug aus LG Gießen, 12.04.2000 - 1 S 63/00
    Voraussetzung für die Pflicht des Mieters zu dem veränderten Wohnverhalten ist aber ein sachgerechter und präziser Hinweis des Vermieters auf die Anforderungen im veränderten Raumklima (LG Lübeck, WM 1990, 202 f.; AG Erkelenz, DWW 1996, 22 f.; AG Neuß; WM 1994, 382; AG Stadthagen, WM 1987, 271; Eisenschmid in: Schmidt-Futterer, § 537 BGB Rdnr. 173 f.; Sternel, Rdnr. 270 m.w.N.).
  • LG Karlsruhe, 02.06.2017 - 9 S 169/16

    Mieter ist für Mietmangel mitverantwortlich: Minderungsquote ist herabzusetzen!

    Unterlässt er dies, kann sich der Vermieter nicht auf ein fehlerhaftes Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters berufen (LG Berlin, Urteil vom 23.05.2014 - Aktenzeichen 65 S 524/13; LG Berlin, Urteil vom 23, 01.2001 - 64 S 320/99; LG Gießen, Urteil vom 12.04,2000, 1 S 63/00; Isenmann/Mersson, NZW 2005, 881, 883; Blank, in: Blank/Börstinghaus, Miete, 5. Auflage 2017 , § 538 Rn. 49a).
  • LG Lübeck, 26.04.2018 - 14 S 217/16

    Begründung der Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen aus Nachbargemeinden

    Sodann hat er den Mieter präzise und sachgerecht auf die neuen Anforderungen an sein Heiz- und Lüftungserhalten im veränderten Raumklima hinzuweisen (so LG Gießen, Urteil vom 12.4.2000, Az. 1 S 63/00; LG München I, Urteil vom 8.3.2007, Az. 31 S 14459/06; Eisenschmid in Schmidt/Futterer, § 536 Rn. 230).
  • LG Bochum, 22.08.2003 - 10 S 52/02

    Recht auf Mietzinsminderung wegen Wohnungsmängeln; Vorliegen von

    Der Vermieter muss jedoch, wenn mit Feuchtigkeitsschäden zu rechnen ist, so bei Neubauten oder bei der Durchführung baulicher Veränderungen, insbesondere dem Einbau von Isolierglasfenstern, den Mieter sorgfältig über die gebotenen Maßnahmen zur Vermeidung dieser Gefahren belehren, ansonsten trägt er schon allein deshalb die Verantwortung für die eingetretenen Feuchtigkeitsschäden und haftet nach § 537 Abs. 1 BGB (Staudinger- Emmerich, a.a.O., § 537 Rdnr. 89; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl. 2003 ; LG Gießen, MDR 2000, 761; LG Lübeck, WuM 1990, 202 ; LG Hannover, WuM 1985, 22; LG Stade,. WuM 1985, 23).
  • AG Bretten, 08.09.2011 - 1 C 111/10

    Schimmel besteht seit 3 Jahren: Ordentliche Kündigung zumutbar!

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Landgerichts Gießen (1 S 63/00), wonach für den Fall des Erfordernisses eines im Hinblick auf die Verhinderung von Schimmelpilzentstehung geänderten Lüftungsverhaltens ein eintretender Mangel aus dem Gefahrenbereich des Vermieters stammt, wenn dieser den Mieter nicht präzise über etwa notwendige zusätzliche Lüftungsmaßnahmen aufgeklärt hat, hält das Gericht im vorliegenden Fall eine derartige Aufklärung des Mieters durch den Vermieter ebenfalls für erforderlich.
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