Rechtsprechung
BGH, 16.03.2000 - VII ZB 36/99 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
ZPO § 236 A Abs. 2 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit - Rechtsmittel - Einlegung - Gegenbeweis - Frist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Judicialis
ZPO § 236 A Abs. 2 Satz 1
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233; ZPO § 236 Abs. 2; ZPO § 418
Zulässigkeit eines hilfsweisen Wiedereinsetzungsantrags - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 236 Abs. 2 S. 1
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Wiedereinsetzung bei behaupteter Einhaltung der Frist
Papierfundstellen
- NJW 2000, 2280
- MDR 2000, 844
- VersR 2001, 84
- BB 2000, 1268
- BB 2000, 1268 Ls
- BauR 2000, 1226
- ZfBR 2000, 412
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.11.1996 - XII ZB 177/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - …
Auszug aus BGH, 16.03.2000 - VII ZB 36/99
Der Partei, die die Zulässigkeit ihres Rechtsmittels geltend macht, steht es frei, dessen rechtzeitige Einlegung zu behaupten und zugleich für den Fall, daß das Gericht den Gegenbeweis nach § 418 Abs. 2 ZPO als nicht geführt ansieht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zu beantragen (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 27. November 1996 - XII ZB 177/96, NJW 1997, 1312).Einer Partei, die die Zulässigkeit ihres Rechtsmittels geltend macht, steht es frei, dessen rechtzeitige Einlegung zu behaupten und zugleich für den Fall, daß das Gericht den Gegenbeweis nach § 418 Abs. 2 ZPO als nicht geführt ansieht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zu beantragen (BGH, Beschluß vom 27. November 1996 - XII ZB 177/96, NJW 1997, 1312).
- BGH, 03.07.2008 - IX ZB 169/07
Anforderungen an die Darlegung von Wiedereinsetzungsgründen
Das Berufungsgericht war deshalb verpflichtet, dienstliche Äußerungen der für die Leerung des Nachtbriefkastens zuständigen Beamten über seine Funktionstüchtigkeit im fraglichen Zeitraum einzuholen (…BGH, Urt. v. 30. März 2000 aaO;… v. 14. Oktober 2004 aaO;… v. 8. Mai 2007 aaO; vgl. auch BGH, Beschl. v. 16. März 2000 - VII ZB 36/99, NJW 2000, 2280).Es steht der Partei frei, die rechtzeitige Einlegung zu behaupten und zugleich für den Fall, dass das Gericht den Gegenbeweis des § 418 Abs. 2 ZPO nicht als geführt ansieht, Wiedereinsetzung gegen die dann anzunehmende Fristversäumnis zu beantragen (…BGH, Beschl. v. 27. November 1996 aaO S. 1313; v. 16. März 2000 aaO;… Urt. v. 2. November 2006 - III ZR 10/06, NJW 2007, 603 Rn. 6).
- BGH, 28.01.2020 - VIII ZB 39/19
Sachverhaltsaufklärung zum fristgerechten Eingang eines Rechtsmittelschriftsatzes …
Denn es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine Partei die Rechtzeitigkeit ihrer Prozesshandlung behaupten und zugleich für den Fall, dass sie zur Beweisführung nicht in der Lage ist, Wiedereinsetzung beantragen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 2. November 2006 - III ZR 10/06, aaO Rn. 6;… Beschlüsse vom 27. November 1996 - XII ZB 177/96, aaO unter II 2 a; vom 16. März 2000 - VII ZB 36/99, NJW 2000, 2280 unter II 2). - BGH, 02.11.2006 - III ZR 10/06
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Einwurf eines fristwahrenden …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass eine Partei die Rechtzeitigkeit ihrer Prozesshandlung behaupten und zugleich für den Fall, dass sie zur Beweisführung nicht in der Lage ist, hilfsweise Wiedereinsetzung beantragen kann (Beschluss vom 27. November 1996 - XII ZB 117/96 - NJW 1997, 1312, 1313; Beschluss vom 16. März 2000 - VII ZB 36/99 - NJW 2000, 2280; Urteil vom 30. März 2000 - IX ZR 251/99 - NJW 2000, 1872, 1873; Beschluss vom 27. Februar 2002 - I ZB 23/01 - NJW-RR 2002, 1070 f.).
- BGH, 07.03.2002 - IX ZR 235/01
Unterbrechung des Rechtsstreits bei Unfähigkeit eines Rechtsanwalts zur …
- BGH, 12.12.2006 - VI ZB 46/06
Lauf der Rechtsmittelfristen bei Tatbestandsberichtigung
Soweit das Berufungsgericht meint, für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sei kein Raum, da der rechtzeitige Eingang der Berufungsbegründung behauptet werde, lässt es unberücksichtigt, dass der Kläger in seinem Schriftsatz vom 30. Januar 2004 den Wiedereinsetzungsantrag hilfsweise für den Fall gestellt hatte, dass das Gericht den Beweis des rechtzeitigen Eingangs nicht als geführt ansehe (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2000 - VII ZB 36/99 - NJW 2000, 2280). - OLG Köln, 18.09.2008 - 11 U 147/08
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der …
Der Wiedereinsetzungsantrag ist zwar zulässig, weil es der Partei freisteht, in erster Linie die rechtzeitige Einlegung des Rechtsmittels zu behaupten und für den Fall, dass das Gericht den Nachweis der Rechtzeitigkeit nicht als geführt ansieht, die hilfsweise Wiedereinsetzung gegen die dann anzunehmende Fristversäumnis zu beantragen (BGH NSW ZPO § 236 B - Beschluss vom 3.7.2008, recherchiert in IURIS; NJW 2000, 2280 jeweils mwN). - OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01
Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers über eine über einen Radweg …
Der Anspruch des Klägers auf Feststellung einer Ersatzpflicht der Beklagten für zukünftige materielle Schäden ist zulässig, denn nach seinem Vortrag sind die unfallbedingten schweren Kopfverletzungen nicht ausgeheilt, so daß die Möglichkeit weiterer Schäden besteht, vgl. zuletzt BGH VersR 2001, 84. - LG Münster, 18.01.2005 - 16 O 637/04
Rückzahlung eines Vorschusses nach dem Nichtzustandekommen eines Pachtvertrages …
Ein Fall, in dem der Beklagte gleichzeitig die Zulässigkeit des Rechtsmittels behauptet und Wiedereinsetzungsantrag stellt, vgl. hierzu BGH vom 16.03.2000 in NJW 2000, Seite 2280, 1iegt damit nicht vor. - BPatG, 05.02.2001 - 10 W (pat) 3/00 Der durch die Eintragung in der Scheckliste behördlich bezeugte Eingangstag des Schecks kann gemäß § 418 Abs. 2 ZPO zulässigerweise durch Gegenbeweis entkräftet werden, der allerdings die volle Überzeugung des Senats von der rechtzeitigen Zahlung der 3. Jahresgebühr mit dem Zuschlag erfordert (vgl zum Gegenbeweis bei Eingangsstempeln BGH VersR 1991, 896; 1995, 1467; NJW 2000, 2280).
Rechtsprechung
BGH, 28.03.2000 - VI ZB 31/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit - Arbeitsgericht - Gewerkschaft - Kundgebung - Unterlassungsanspruch - Äußerung
- Judicialis
- VersR (via Owlit)
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 2; GVG § 13
Unterlassungsklage gegen Äußerung eines Gewerkschaftsfunktionärs auf Gewerkschaftskundgebung - rechtsportal.de
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 2; GVG § 13
Zuständigkeit der Arbeitgerichte - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2000, 2358
- MDR 2000, 844
- NZA 2000, 735
- VersR 2000, 1041
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 23.02.1979 - 1 AZR 540/77
Kernbereichsschutz bei Verteilung einer Gewerkschaftszeitung im Betrieb
Auszug aus BGH, 28.03.2000 - VI ZB 31/99
Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich um eine Angelegenheit der Vereinigungsfreiheit i.S. des § 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG, wenn darüber gestritten wird, ob Arbeitnehmer sich in einer Koalition zusammenschließen dürfen oder sich in ihrem Koalitionsrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG beeinträchtigt fühlen, oder wenn zur Entscheidung steht, ob sich eine Arbeitnehmerkoalition (Gewerkschaft) in bestimmter, von ihr in Anspruch genommener koalitionsspezifischer Weise betätigen darf (vgl. etwa BAG, Urteile vom 8. Dezember 1978 - 1 AZR 303/77 - AP Nr. 28 zu Art. 9 GG; 23. Februar 1979 - 1 AZR 540/77 - AP Nr. 29 zu Art. 9 GG; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. Mai 1986, NJW-RR 1986, 1506, 1507). - BAG, 08.12.1978 - 1 AZR 303/77
Mitbestimmung ohne Gewerkschaften? Neueste Tendenzen der Einschränkung …
Auszug aus BGH, 28.03.2000 - VI ZB 31/99
Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich um eine Angelegenheit der Vereinigungsfreiheit i.S. des § 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG, wenn darüber gestritten wird, ob Arbeitnehmer sich in einer Koalition zusammenschließen dürfen oder sich in ihrem Koalitionsrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG beeinträchtigt fühlen, oder wenn zur Entscheidung steht, ob sich eine Arbeitnehmerkoalition (Gewerkschaft) in bestimmter, von ihr in Anspruch genommener koalitionsspezifischer Weise betätigen darf (vgl. etwa BAG, Urteile vom 8. Dezember 1978 - 1 AZR 303/77 - AP Nr. 28 zu Art. 9 GG; 23. Februar 1979 - 1 AZR 540/77 - AP Nr. 29 zu Art. 9 GG; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. Mai 1986, NJW-RR 1986, 1506, 1507). - OLG Düsseldorf, 14.05.1986 - 15 U 188/85
Auszug aus BGH, 28.03.2000 - VI ZB 31/99
Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich um eine Angelegenheit der Vereinigungsfreiheit i.S. des § 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG, wenn darüber gestritten wird, ob Arbeitnehmer sich in einer Koalition zusammenschließen dürfen oder sich in ihrem Koalitionsrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG beeinträchtigt fühlen, oder wenn zur Entscheidung steht, ob sich eine Arbeitnehmerkoalition (Gewerkschaft) in bestimmter, von ihr in Anspruch genommener koalitionsspezifischer Weise betätigen darf (vgl. etwa BAG, Urteile vom 8. Dezember 1978 - 1 AZR 303/77 - AP Nr. 28 zu Art. 9 GG; 23. Februar 1979 - 1 AZR 540/77 - AP Nr. 29 zu Art. 9 GG; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. Mai 1986, NJW-RR 1986, 1506, 1507). - BGH, 12.11.1992 - V ZB 22/92
Zivilrechtsweg bei Grundbuchberichtigung nach nichtiger DDR-Beurkundung - Bindung …
Auszug aus BGH, 28.03.2000 - VI ZB 31/99
Die Zulassung durch das Oberlandesgericht ist bindend (§ 17 a Abs. 4 Satz 6 GVG), auch wenn die Beklagte keinen neuen selbständigen Beschwerdegrund in der angefochtenen Entscheidung gemäß § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO geltend machen kann (BGHZ 120, 198, 200;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 17 a GVG, Rdn. 13;… Zöller/Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 17 a GVG, Rdn. 16). - BGH, 29.09.1954 - VI ZR 232/53
Streik wegen Forderung an den Gesetzgeber ist kein Arbeitskampf, daher …
Auszug aus BGH, 28.03.2000 - VI ZB 31/99
Anders als bei politisch begründeten Streiks, bei denen Arbeitgeber bestreikt werden, um allgemeinpolitische Ziele, die nicht in deren Einflußbereich liegen, zu verfolgen (BGHZ 14, 347, 353 f.), und in denen das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hierdurch zwangsläufig berührt wird, fehlt es im Streitfall, dem eine Demonstration zu Grunde liegt, an einem solchen Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und seinen Mitgliedsunternehmen einerseits und der Beklagten und ihren Mitgliedern andererseits.
- BAG, 29.10.2001 - 5 AZB 44/00
Rechtsweg; Ehrenrührige Äußerungen eines Gewerkschaftssekretärs gegenüber …
Darunter fällt auch der Streit über Widerrufs- und Unterlassungsansprüche wegen ehrverletzender Behauptungen, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen des § 823 BGB erfüllt sind oder nicht (BGH 28. März 2000 - VI ZB 31/99 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 73).Eine Beteiligung am allgemeinen Rechtsverkehr genügt nicht (vgl. BGH 28. März 2000 aaO; OLG Düsseldorf 14. Mai 1986 - 15 U 188/85 - NJW-RR 1986, 1506; BT-Drucks. 8/1567 S 26).