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   OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 1 Sch 13/99   

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https://dejure.org/2000,6169
OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 1 Sch 13/99 (https://dejure.org/2000,6169)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.10.2000 - 1 Sch 13/99 (https://dejure.org/2000,6169)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Oktober 2000 - 1 Sch 13/99 (https://dejure.org/2000,6169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung eines Schiedsgerichtsverfahrens ; Heilung eines Formmangels eines Schiedsvertrages

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 1053 Abs. 3 ZPO, § 1060 ZPO, § 1063 ZPO
    Aufhebungsverfahren Anerkennungsverfahren Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, inländisch Aufhebungsgründe Versagungsgründe: - Unwirksamkeit Ungültigkeit der Schiedsvereinbarung; - materiell-rechtliche Einwände gegen Vollstreckung, Aufrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 1053 Abs. 3 § 1060 § 1063
    Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform einer Schiedsvereinbarung; Berücksichtigung der Aufrechnung mit einer bestrittenen Forderung im Verfahren zur Vollstreckbarerklärung

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 595
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.2010 - III ZB 57/10

    Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs: Zulässigkeit der Aufrechnung im

    Soweit nach dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3224), durch das unter anderem die Zuständigkeit für das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs erstinstanzlich bei den Oberlandesgerichten angesiedelt worden ist, vereinzelt in der Rechtsprechung (BayObLG NJW-RR 2001, 1363 f; OLG Stuttgart OLGR 2001, 50, 51 f) die Auffassung vertreten wird, nunmehr seien bestrittene materiell-rechtliche Einwendungen wie die Aufrechnung im Vollstreckbarerklärungsverfahren grundsätzlich unbeachtlich und könnten nur zum Gegenstand einer eigenständigen Vollstreckungsabwehrklage gemacht werden, ist dem der Senat nicht gefolgt (ablehnend auch OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1362 f; OLG Köln, SchiedsVZ 2005, 163, 165; OLG Dresden SchiedsVZ 2005, 210, 213; siehe auch OLG Düsseldorf SchiedsVZ 2005, 214, 215 f und OLG Koblenz SchiedsVZ 2005, 260, 262; vgl. aus der Literatur ebenfalls ablehnend MünchKommZPO/Adolphsen, 3. Aufl., § 1061 Anh. 1 UNÜ, Art. V Rn. 16; Musielak/Voit, ZPO, 7. Aufl., § 1060 Rn. 12; Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 1029 Rn. 88, § 1061 Rn. 21), Vielmehr sind auch weiterhin materiell-rechtliche Einwendungen wie die Aufrechnung im Umfang der bisherigen Rechtsprechung im Vollstreckbarerklärungsverfahren zulässig (Senat, Beschlüsse vom 8. November 2007 - III ZB 95/06, SchiedsVZ 2008, 40 Rn. 31 f, und 29. Juli 2010 - III ZB 48/09, juris Rn. 3; siehe auch Beschluss vom 17. Januar 2008 - III ZB 11/07, NJW-RR 2008, 558 Rn. 18 zur Einrede der Insolvenzanfechtung im Vollstreckbarerklärungsverfahren).
  • OLG Brandenburg, 24.07.2015 - 11 Sch 2/13

    Vollstreckbarerklärung einer polnischen Schiedsgerichtsentscheidung:

    Soweit nach dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3224), durch das unter anderem die Zuständigkeit für das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs erstinstanzlich bei den Oberlandesgerichten angesiedelt worden ist, vereinzelt in der Rechtsprechung (BayObLG NJW-RR 2001, 1363 f; OLG Stuttgart OLGR 2001, 50, 51 f) die Auffassung vertreten wurde, nunmehr seien bestrittene materiell-rechtliche Einwendungen wie die Aufrechnung im Vollstreckbarerklärungsverfahren grundsätzlich unbeachtlich und könnten nur zum Gegenstand einer eigenständigen Vollstreckungsabwehrklage gemacht werden, ist dem der Bundesgerichtshof nicht gefolgt (BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - III ZB 57/10, zitiert nach juris mit weiteren Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 14.07.2015 - 11 Sch 2/13

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedspruchs

    Soweit nach dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3224), durch das unter anderem die Zuständigkeit für das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs erstinstanzlich bei den Oberlandesgerichten angesiedelt worden ist, vereinzelt in der Rechtsprechung (BayObLG NJW-RR 2001, 1363 f; OLG Stuttgart OLGR 2001, 50, 51 f) die Auffassung vertreten wurde, nunmehr seien bestrittene materiell-rechtliche Einwendungen wie die Aufrechnung im Vollstreckbarerklärungsverfahren grundsätzlich unbeachtlich und könnten nur zum Gegenstand einer eigenständigen Vollstreckungsabwehrklage gemacht werden, ist dem der Bundesgerichtshof nicht gefolgt (BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - III ZB 57/10, zitiert nach juris mit weiteren Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 26 Sch 18/05

    Vollstreckbarerklärungsverfahren für einen Schiedsspruch: Beachtlichkeit des

    Zwar wird von einigen Oberlandesgerichten die Auffassung vertreten, dass nur unbestrittene materiell-rechtliche Einwände im Vollstreckbarerklärungsverfahren zu berücksichtigen seien, während streitige Einwände im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage erhoben werden müssten (BayObLG, NJW-RR 2001, 1363; OLG Stuttgart, MDR 2001, 595; a. A.: OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1362; OLG Dresden, SchiedsVZ 2005, 210).
  • OLG München, 22.02.2006 - 34 Sch 2/06

    Keine Prüfung materiellrechtlicher Einwendungen gegen titulierten Anspruch im

    Ob solche Einwendungen im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs zu prüfen sind oder die Entscheidung hierüber einer gesonderten Vollstreckungsabwehrklage vorbehalten bleibt, ist umstritten (vgl. BayObLGZ 2000, 124/128; OLG Stuttgart MDR 2001, 595; Reichold in Thomas/Putzo § 1060 Rn. 3 einerseits; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1362; Zöller/Geimer § 1060 Rn. 4; Stein/Jonas/Schlosser ZPO 22. Aufl. § 1063 Rn. 4; Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. Kap. 27 Rn. 12 andererseits).
  • OLG München, 27.06.2005 - 34 Sch 15/05

    Keine Aufrechnung mit einer der Schiedsvereinbarung unterliegenden Forderung im

    Ob nach dem Inkrafttreten des neuen Schiedsverfahrensrechts die Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen gegen den im Schiedsspruch titulierten Anspruch im Antragsverfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs noch geltend gemacht werden kann oder die Entscheidung hierüber einer gesonderten Vollstreckungsabwehrklage vorbehalten bleibt, ist umstritten (BayObLGZ 2000, 124 mit zustimmender Anmerkung Weigel, MDR 2000, 969; OLG Stuttgart MDR 2001, 595 einerseits, OLG Hamm NJW-RR 2001, 1362; Zöller/Geimer ZPO 25. Aufl. § 1060 Rn. 4; Musielak/ Voit ZPO 4. Aufl. § 1060 Rn. 12; Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. Kap. 27 Rn. 12/13 m.w.N. andererseits).
  • OLG Saarbrücken, 16.09.2005 - 4 Sch 2/04

    Schiedsrichterliches Verfahren: Erfüllungseinwand im Verfahren der

    So vertritt insbesondere das BayObLG (JZ 2000, 1170, 1171; zustimmend Weigel, MDR 2000, 969; ebenso OLG Stuttgart, MDR 2001, 595; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 26. Aufl., § 1060 Rdn. 3; krit. Günther, EWiR 2000, 891) die Auffassung, die Prüfung materiellrechtlicher Einwendungen im Verfahren der Vollstreckbarkeitserklärung widerspräche dem Ziel der Reform des Schiedsverfahrensrechts.
  • OLG Saarbrücken, 16.09.2005 - 4 Sch 2/05

    Schiedsverfahren: Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruches mit vereinbartem

    So vertritt insbesondere das BayObLG (JZ 2000, 1170, 1171; zustimmend Weigel, MDR 2000, 969; ebenso OLG Stuttgart, MDR 2001, 595; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 26. Aufl., § 1060 Rdn. 3; krit. Günther, EWiR 2000, 891) die Auffassung, die Prüfung materiellrechtlicher Einwendungen im Verfahren der Vollstreckbarkeitserklärung widerspräche dem Ziel der Reform des Schiedsverfahrensrechts.
  • OLG Köln, 11.09.2009 - 19 Sch 10/09

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs; Örtliche Zuständigkeit des

    Soweit demgegenüber teilweise die Auffassung vertreten wird, bestrittene, nicht rechtskräftig festgestellte materiell-rechtliche Einwendungen könnten im Vollstreckbarerklärungsverfahren nicht berücksichtigt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2005, I-26 Sch 5/03 OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.10.2000, 1 Sch 13/99; BayObLG, Beschluss vom 12.04.2000, 4 Z Sch 2/00; offen gelassen von OLG München, Beschluss vom 22.02.2006, 34 Sch 2/06 , jeweils zitiert nach juris), diese seien vielmehr im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen, folgt der Senat dem nicht.
  • OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 1 Sch 16/01
    Selbst für die Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO wird zunehmend eine Zuständigkeit des Oberlandesgerichtes diskutiert (vgl. OLG Stuttgart MDR 2001, 595; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1362).
  • OLG München, 22.02.2006 - 34 SchH 2/06

    Materiellrechtliche Einwendungen gegen titulierten Anspruch im

  • OLG Bremen, 07.07.2004 - 2 Sch 2/04
  • OLG Köln, 22.04.2004 - 9 Sch 20/03

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

  • OLG München, 29.08.2007 - 34 Sch 4/07
  • OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 26 Sch 26/05
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