Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 13.06.2002

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 04.02.2002 - 11 U 79/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1960
OLG Oldenburg, 04.02.2002 - 11 U 79/01 (https://dejure.org/2002,1960)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.02.2002 - 11 U 79/01 (https://dejure.org/2002,1960)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - 11 U 79/01 (https://dejure.org/2002,1960)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tiergefahr; Hund; Sturz; Schadensersatz; Haftung; Tierhalter

  • Judicialis

    BGB § 833

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 833
    Haftung aller Hundehalter für durch Hundebalgerei verursachten Sturz des Verletzten

  • RA Kotz

    Hundehalterhaftung - für Sturz aufgrund Hund

  • RA Kotz

    Typische Tiergefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 833
    Tiergefahr; Hund; Sturz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Hunde: Gemeinsames Spiel - Halter: gemeinsame Haftung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hundehalter haftet für Sturz - Kommt ein Mensch zu Fall, weil mehrere Hunde auf ihn zulaufen, haften alle Halter der beteiligten Hunde für den entstandenen Schaden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1010
  • VersR 2002, 1166
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 21.07.1992 - 22 U 26/92

    Hund; Hundehalter; Tierhalterhaftung; Haftungsquote

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.02.2002 - 11 U 79/01
    In einer derartigen Fallkonstellation sind alle beteiligten Hundehalter nach § 833 Satz 1 BGB für Schäden ersatzpflichtig, die die Hunde einem Dritten oder, wie bei dieser Fallkonstellation, einem Halter selbst zufügen, wobei die Halter nach § 840 Abs. 1 BGB als Gesamtschuldner zu haften hätten (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1993, 1496).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1991 - 22 U 22/91

    Haftungsverteilung bei Verletzung eines Radfahrers durch ein Reitpferd

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.02.2002 - 11 U 79/01
    Typische Gefährdungssituationen sind das Anspringen und Beißen der Hunde und beispielsweise auch ein Ausweichen eines Radfahrers vor einem Pferd, das den Weg versperrt (Düsseldorf NJW-RR 92, 475).
  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 121/69

    Tierhalter als Beteiligte (§ 830 Abs. 1 S. 2 BGB)

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.02.2002 - 11 U 79/01
    Das tierische Verhalten muß dabei nicht die einzige Ursache des eingetretenen Unfallerfolges gewesen sein; Mitverursachung genügt (BGH DB 71, 333, 334).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.06.2002 - 5 U 1455/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15989
OLG Koblenz, 13.06.2002 - 5 U 1455/01 (https://dejure.org/2002,15989)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.06.2002 - 5 U 1455/01 (https://dejure.org/2002,15989)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - 5 U 1455/01 (https://dejure.org/2002,15989)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch ungenügende Ausleuchtung der Treppe sowie deren baulicher Ausgestaltung; Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Sturz auf einer Treppe; Inhalt der Verkehrssicherungspflicht

  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflicht bei Wendeltreppen -Beleuchtungspflicht

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823; LBO RP § 30; LBO RP § 33
    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht für eine Treppe bei plötzlichem Defekt der Beleuchtung L

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1010
  • VersR 2003, 338 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2002 - 5 U 1455/01
    Vielmehr sind nur diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs geeignet sind, Gefahren von Dritten abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer und bei nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (BGH NJW 1985, 1076; NJW 1978, 1629).
  • BGH, 16.01.1990 - VI ZR 109/89

    glatte Rathaustreppe - § 286 ZPO, Beweis durch Indiztatsachen, Zeugenvernehmung

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2002 - 5 U 1455/01
    Treppen und ihre Umgebung müssen so beschaffen sein, dass Unfällen vorgebeugt wird (vgl. BGH NJW-RR 1990, 409/410).
  • BGH, 13.10.1964 - VI ZR 169/63
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2002 - 5 U 1455/01
    Das war nach den Ausführungen des Gutachters eine Lauflinie im Wendelbereich, die vom Geländer ca. 35 cm entfernt verläuft (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH VersR 1964, 1246 unter 3.).
  • BGH, 21.02.1978 - VI ZR 202/76

    Objektive Verkehrssicherheit einer Kleiderrutsche - Beschaffenheit von Anlagen in

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2002 - 5 U 1455/01
    Vielmehr sind nur diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs geeignet sind, Gefahren von Dritten abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer und bei nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (BGH NJW 1985, 1076; NJW 1978, 1629).
  • BGH, 06.10.1964 - VI ZR 164/63
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2002 - 5 U 1455/01
    Sie haben den bauordnungsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen (vgl. § 33 LBO n.F. 1999 = § 30 LBO a.F.) und müssen, da sich die Sicherungspflicht nicht im Einhalten von Bauvorschriften erschöpft (BGH VersR 1964, 1245/1246), eventuell darüber hinausgehenden Versicherungspflichten genügen.
  • LG Bochum, 15.05.2009 - 4 O 476/08

    Notwendigkeit der Anwendung des erhöhten Maßstabes für öffentliche Gebäude i.R.d.

    Da diese Erwartungen bei erkennbar alten Gebäuden und Gebäudeteilen, so auch einer Treppe, im allgemeinen geringer sind als bei neueren Anlagen, muss sich dies auch bei der Bestimmung der Höhe der von den Verkehrssicherungspflichten jeweils zu gewährleistenden Sicherheitsstandards auswirken (OLG Hamm, r+s 1997, 331, 332; OLG Koblenz, NJOZ 2002, 1960, 1961; LG Bremen, Urteil v. 25.04.2006, 8 O 1146/05).

    Denn in solchen Fällen darf der Hauseigentümer darauf vertrauen, dass Besucher die Treppe bei Dunkelheit mit gesteigerter Eigensorgfalt begehen (OLG Koblenz, NJOZ 2002, 1960).

  • OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 2 U 83/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Sturz in einer Kirche; Gepräge der Art und des

    Da diese Erwartungen bei erkennbar alten Gebäuden und Gebäudeteilen, so auch einer Treppe in einer Kirche, im allgemeinen geringer sind als bei neueren Anlagen, muss sich dies auch bei der Bestimmung der Höhe der von den Verkehrssicherungspflichten jeweils zu gewährleistenden Sicherheitsstandards auswirken (OLG Hamm, r+s 1997, 331, 332; OLG Koblenz, NJOZ 2002, 1960, 1961; LG Bremen, Urteil v. 25.04.2006, 8 O 1146/05).
  • OLG Naumburg, 05.04.2005 - 9 U 132/04

    Zu den Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht bei besonderen Gefahrenquellen

    Entspricht die Treppe dem geltenden Bauordnungsrecht (abzustellen sein wird sogar auf das im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltende Bauordnungsrecht [OLG Hamm VersR 1997, 200, 201]; dass das Gebäude diesem Zustand nicht entspricht, wird ebenfalls von keiner Seite behauptet) sind weitergreifende Sicherungsmaßnahmen des Eigentümers grundsätzlich nicht veranlasst (OLG Koblenz VersR 2003, 338 [hier: zitiert nach juris]).
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