Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 22.01.2003

Rechtsprechung
   BGH, 13.12.2002 - V ZR 146/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2750
BGH, 13.12.2002 - V ZR 146/02 (https://dejure.org/2002,2750)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2002 - V ZR 146/02 (https://dejure.org/2002,2750)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2002 - V ZR 146/02 (https://dejure.org/2002,2750)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verzinsung des Kaufpreises - Auslegungung einer vertraglichen Stundungsvereinbarung - Bestimmung der Leistung durch Urteil - Erforderlichkeit der Stellungnahme zur Zulassungsfrage durch das Revisionsgericht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Revision, Unerheblichkeit der Zulassungsfrage für -

  • Judicialis

    ZPO § 543

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543
    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Stellungnahme zu Zulassungsfragen immer erforderlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 832
  • MDR 2003, 470 (Ls.)
  • WM 2003, 803
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 13.12.2002 - V ZR 146/02
    Dem schließt sich der Senat an, wozu er, da tatsächliche Feststellungen nicht mehr erforderlich sind, befugt ist (BGHZ 65, 107, 112).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 174/94

    Beginn der Verjährung eines von gerichtlicher Leistungsbestimmung abhängenden

    Auszug aus BGH, 13.12.2002 - V ZR 146/02
    Dies gilt auch im Falle der Bestimmung der Leistung durch gerichtliches Gestaltungsurteil (Senatsurt. v. 24. November 1995, V ZR 174/94, NJW 1996, 1054), das, wie hier, die offenbar unbillige Bestimmung des Gutachters ersetzt.
  • BGH, 08.11.2018 - I ZB 24/18

    Bestimmung der persönlichen Reichweite einer Schiedsvereinbarung nach dem

    Das Ergebnis der Zulässigkeit des Schiedsverfahrens ergibt sich vorliegend bereits aus einfacher Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2002 - V ZR 146/02, NJW 2003, 832 [juris Rn. 5]; Urteil vom 25. September 2016 - I ZR 11/15, juris Rn. 54).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.01.2003 - 3 U 278/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3567
OLG Celle, 22.01.2003 - 3 U 278/02 (https://dejure.org/2003,3567)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.01.2003 - 3 U 278/02 (https://dejure.org/2003,3567)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 3 U 278/02 (https://dejure.org/2003,3567)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs für das Berufungsverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 ZPO ; § 117 ZPO ; § 119 ZPO ; § 520 ZPO
    Begründung eines Prozesskostenhilfegesuchs für Rechtsmittelverfahren; Anwaltlich vertretene Partei; Erfordernisse des § 520 Abs. 3 Satz 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Verfassungsrechtliches Gebot der prozessualen Chancengleichheit von bemittelten und mittellosen Parteien ; ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines Prozesskostenhilfegesuchs für Rechtsmittelverfahren; Anwaltlich vertretene Partei; Erfordernisse des § 520 Abs. 3 Satz 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Verfassungsrechtliches Gebot der prozessualen Chancengleichheit von bemittelten und mittellosen Parteien ; ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 117; ; ZPO § 119; ; ZPO § 520

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114; ZPO § 117; ZPO § 119; ZPO § 520
    Zur Notwendigkeit einer Begründung bei einem Prozesskostenhilfegesuch für ein Berufungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 8 O 3352/01
  • OLG Celle, 22.01.2003 - 3 U 278/02

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 470
  • MDR 2003, 471
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • RG, 27.05.1895 - IV 6/95

    1. Verfolgung des Anspruches auf Pensionserhöhung im Falle des § 52 des

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2003 - 3 U 278/02
    Der Beklagte ist Rechtsanwalt und vertrat den Kläger vor dem Finanzgericht Hamburg in den Verfahren IV 62/92 und IV 6/95.

    Im Verfahren IV 6/95 Finanzgericht Hamburg ging es um nach Auffassung des Hauptzollamtes vom Kläger zusätzlich zu seiner Referenzmenge abgelieferte 'Abendmilch'.

    Im Verfahren IV 6/95 habe der Beklagte Zeugen, die die Einlassung des Klägers hätten bestätigen sollen, vor dem Finanzgericht nicht benannt und zur Aufklärung des Sachverhalts Rückfragen beim Kläger unterlassen.

    Soweit der Kläger im Zusammenhang mit dem Verfahren IV 6/95 rügt, der Beklagte habe Beweismittel nicht angeboten, verkennt er bereits, dass Beweismittel keinesfalls den erforderlichen Sachvortrag ersetzen können.

  • FG Hamburg, 01.03.1999 - IV 62/92

    Begriff des "Milcherzeugers"; Erhebung einer gemeinschaftsrechtlichen

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2003 - 3 U 278/02
    Der Beklagte ist Rechtsanwalt und vertrat den Kläger vor dem Finanzgericht Hamburg in den Verfahren IV 62/92 und IV 6/95.

    In dem Verfahren IV 62/92 Finanzgericht Hamburg ging es darum, dass nach Ansicht des zuständigen Hauptzollamtes der Kläger, der einen landwirtschaftlichen Betrieb betreibt, die für ihn festgesetzte Milchreferenzmenge überschritten habe.

    Der Kläger hat die Auffassung vertreten, im Verfahren IV 62/92 habe der Beklagte unrichtigerweise dahingehend argumentiert, es lägen unterschiedlicher Betriebe vor.

  • BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54

    Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2003 - 3 U 278/02
    Die Ansicht zu den 'faktischen Vertragsverhältnissen' im Allgemeinen und den 'faktischen Gesellschaften' (dazu z. B. BGHZ 11, 190, wo darauf verwiesen wird, dass von einer faktischen Gesellschaft nur gesprochen werden kann, wenn ein Gesellschaftsvertrag vorliegt, der aber aus Rechtsgründen nichtig oder anfechtbar ist) im Besonderen ist zwar anfangs auch vom BGH vertreten worden (z. B. BGHZ 21, 319, 333 ff., sog. 'Hamburger Parkplatzfall'), später aber auf den Massenverkehr beschränkt und schließlich gänzlich aufgegeben worden (BGHZ 95, 393, 399).
  • BGH, 28.11.1953 - II ZR 188/52

    Faktische Gesellschaft

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2003 - 3 U 278/02
    Die Ansicht zu den 'faktischen Vertragsverhältnissen' im Allgemeinen und den 'faktischen Gesellschaften' (dazu z. B. BGHZ 11, 190, wo darauf verwiesen wird, dass von einer faktischen Gesellschaft nur gesprochen werden kann, wenn ein Gesellschaftsvertrag vorliegt, der aber aus Rechtsgründen nichtig oder anfechtbar ist) im Besonderen ist zwar anfangs auch vom BGH vertreten worden (z. B. BGHZ 21, 319, 333 ff., sog. 'Hamburger Parkplatzfall'), später aber auf den Massenverkehr beschränkt und schließlich gänzlich aufgegeben worden (BGHZ 95, 393, 399).
  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 22/84

    Maklertätigkeit ohne Provisionsversprechen

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2003 - 3 U 278/02
    Die Ansicht zu den 'faktischen Vertragsverhältnissen' im Allgemeinen und den 'faktischen Gesellschaften' (dazu z. B. BGHZ 11, 190, wo darauf verwiesen wird, dass von einer faktischen Gesellschaft nur gesprochen werden kann, wenn ein Gesellschaftsvertrag vorliegt, der aber aus Rechtsgründen nichtig oder anfechtbar ist) im Besonderen ist zwar anfangs auch vom BGH vertreten worden (z. B. BGHZ 21, 319, 333 ff., sog. 'Hamburger Parkplatzfall'), später aber auf den Massenverkehr beschränkt und schließlich gänzlich aufgegeben worden (BGHZ 95, 393, 399).
  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2003 - 3 U 278/02
    In Anbetracht des Sachverhalts, den der Kläger dem Beklagten mitgeteilt hatte, wobei der Beklagte auf deren Richtigkeit vertrauen durfte, ohne eigene Nachforschungen anstellen zu müssen (vgl. BGH NJW 1996, 2929, 2931, unter II.2.), musste der Beklagte nicht von sich aus auf die Idee verfallen, zur (vermeintlichen) Erhöhung der Prozesschancen beim Finanzgericht nunmehr gänzlich abweichend vortragen zu sollen.
  • BFH, 07.07.1994 - VIII S 1/94

    Unwahrscheinliches Obsiegen in Verbindung mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2003 - 3 U 278/02
    Der Bundesfinanzhof neigt der Auffassung zu, dass aus dem Entlastungszweck der Begründungspflicht für die Nichtzulassungsbeschwerde folge, dass ein Prozesskostenhilfegesuch ein Mindestmaß an rechtlicher Begründung enthalten müsse (vgl. BFH IV S 3/98; VIII S 1/94; sowie zustimmend für den Fall der anwaltlichen Vertretung des Antragstellers Brandis in Tipke u. a., Kommentar zur FGO, Loseblatt, Stand August 2000, Rn. 8 a. E. zu § 142; in gleicher Weise differenzierend Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., Rn. 8 zu § 166).
  • BFH, 20.01.1999 - IV S 3/98

    Nichtbeachtung der Aufforderung des FG, Unterlagen und Urkunden vorzulegen

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2003 - 3 U 278/02
    Der Bundesfinanzhof neigt der Auffassung zu, dass aus dem Entlastungszweck der Begründungspflicht für die Nichtzulassungsbeschwerde folge, dass ein Prozesskostenhilfegesuch ein Mindestmaß an rechtlicher Begründung enthalten müsse (vgl. BFH IV S 3/98; VIII S 1/94; sowie zustimmend für den Fall der anwaltlichen Vertretung des Antragstellers Brandis in Tipke u. a., Kommentar zur FGO, Loseblatt, Stand August 2000, Rn. 8 a. E. zu § 142; in gleicher Weise differenzierend Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., Rn. 8 zu § 166).
  • BGH, 06.12.2000 - XII ZB 193/00

    Versäumung der Berufungsfrist nach Ablehnung der Bewilligung von

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2003 - 3 U 278/02
    Die hier vertretene Ansicht führt (entgegen BGH, NJW-RR 2001, 1146, 1147) auch nicht dazu, dass in schwierigen Fällen wie etwa der Geltendmachung einer Mehrzahl von Klagansprüchen (gleichsam automatisch?) die Prozesskostenhilfe versagt würde.
  • OLG Schleswig, 01.09.1998 - 5 U 49/98
    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2003 - 3 U 278/02
    Das OLG Schleswig (NJW-RR 1999, 432 m. w. N.) vertritt die Auffassung, ein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Rechtsmittelinstanz müsse jedenfalls erkennen lassen, weshalb, in welchen Punkten und in welchem Umfang die Partei das sie beschwerende Urteil angreifen möchte.
  • BGH, 21.03.1991 - IX ZR 186/90

    Anwaltsgebührenrechtlicher Begriff des Rechtszuges; Anforderungen an den Abschluß

  • OLG Dresden, 19.08.1999 - 8 U 1604/99

    Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren auch ohne Begründung des beabsichtigten

  • BGH, 18.10.2000 - IV ZB 9/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

  • BGH, 23.06.1956 - IV ZA 46/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung des Prozeßkostenhilfegesuchs für die

  • LAG Köln, 15.12.2015 - 4 Sa 848/15

    Voraussetzungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende

    Dieser Meinung folgt heute auch die überwiegende Auffassung der Oberlandesgerichte (vgl. außer den zitierten Entscheidungen des OLG Dresden und des OLG Frankfurt: OLG Saarbrücken 22.09.1992- 6 UF 104/92; OLG Schleswig 10.01.1995 - 5 U 49/98; 01.09.1998 - 5 U 49/98; 21.01.2004 - 7 U 30/03; OLG Celle 22.01.2003 - 3 U 278/02).
  • OLG Schleswig, 21.01.2004 - 7 U 30/03

    Umfang der Begründungspflicht bei Prozesskostenhilfegesuch

    Dies entspricht der Rechtsprechung zahlreicher Oberlandesgerichte (OLG Schleswig [5. Zivilsenat], NJW-RR 1999, 432; OLG Celle, MDR 2003, 470; OLG Saarbrücken, FamRZ 1993, 715; wohl auch OLG Frankfurt a.M., OLGReport 2003, 8 [9]; ebenso BFH/NV 1995, 255; BFH/NV 2002, 1312; vgl. auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 117 Rn. 21; MüKo-ZPO/Wax, 2. Aufl., § 117 Rn. 14), welcher sich der erkennende Senat angeschlossen hat (vgl. Beschl. v. 11.01.2001 - 7 U 200/00).

    Liegt aber dem Antragsteller in der zweiten Instanz bereits ein Urteil vor, zu dessen Richtigkeit er sich äußern soll, so wird ihm dabei weniger abverlangt, als es für die erstmalige, weitaus umfassendere Darlegung vor dem erstinstanzlichen Gericht nach § 117 Abs. 1 ZPO erforderlich ist (OLG Celle, MDR 2003, 470).

  • LG Fulda, 03.04.2009 - 1 S 29/09

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Gegenvorstellung gegen die Versagung von

    Während der BGH und hier insbesondere der 12. Zivilsenat (vgl. Beschluss vom 11.11.1992, XII ZB 118/92, MDR 1993, 172 = NJW 1993, 73f.; Beschluss vom 06.12.2000, XII ZB 193/00, NJW-RR 2001, 1146) und ihm folgend einige Oberlandesgerichte (OLG Dresden, Beschluss vom 19.08.1999, 8 U 1604/99, MDR 2000, 659; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.08.2001, 1 UF 173/01, OLGReport Frankfurt am Main 2002, S. 11) sowie ein Teil der Literatur (Zöller/Philippi, § 119 Rz. 54 m.w.N.; Schneider, MDR 1999, 1036; Stein/Jonas/Bork, ZPO, § 117 Rz. 16) die Auffassung vertreten, ein Prozesskostenhilfenantrag erfülle auch dann die sachlichen Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Antrag, wenn eine sachliche Begründung fehle, da diese zwar zweckmäßig und erwünscht sei, jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen von der mittellosen Partei nicht verlangt werden könne, vertreten hierzu der BFH (vgl. BFH IV S 3/98; BFH VIII S 1/94), das sächsische Landesarbeitsgericht (vgl. Beschluss vom 15.06.2006, 2 SHA 10/06, LAGE § 117 ZPO, 2002 Nr. 3) sowie einige Oberlandesgerichte (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 01.10.1998, 5 U 49/98, NJW-RR 1999, 432f.; Beschluss vom 21.01.2004, 7 U 30/03, OLGR Schleswig 2004, 266-268; OLG Dresden, Beschluss vom 30.07.2003, 10 UF 447/03, MDR 2003, 1443; OLG Celle, Beschluss vom 22.01.2003, 3 U 278/02, MDR 2003, 470f.) die Auffassung, dass im Falle eines Antrags einer anwaltlich vertretenen Partei auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Berufung der Antrag zumindest in den Grundzügen aufzeigen muss, weshalb die erstinstanzliche Entscheidung der Anfechtung unterliegen soll (MüKo-ZPO/Motzer, § 117 Rz. 15, ähnlich Fischer, MDR 2004, S. 1160ff., 1162, Ziff. 9; weitergehend Oberheim, in: Eiche-le/Hirtz/Oberheim, Berufung im Zivilprozess, 2. Auflage 2008, 11. Rd. Ziff. 31).

    Danach lässt sich schon von Gesetzes wegen nicht einsehen, warum auf die Einhaltung dieser geringen formalen Voraussetzungen, die § 117 Abs. 1 S. 2 ZPO aufstellt, verzichtet werden soll (vgl. insoweit OLG Schleswig, Beschluss vom 21.11.2004, 7 U 30/03, zitiert nach juris, Rz. 7; OLG Celle, Beschluss vom 22.01.2003, 3 U 278/02, zitiert nach Juris, Rz. 18).

  • BGH, 30.11.2011 - III ZB 34/11

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist für eine mittellose

    Soweit er sein Verhalten damit erklärt, er sei mit Rücksicht auf eine Entscheidung des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 22. Januar 2003 (MDR 2003, 470 f) so vorgegangen, ist dies nicht nachvollziehbar.
  • OLG Frankfurt, 24.08.2009 - 13 U 137/09

    Prüfungsumfang bei fehlender Begründung des PKH-Antrags für die Berufung

    Demgegenüber haben mehrere Oberlandesgerichte die gegenteilige Auffassung vertreten und gefordert, das Prozesskostenhilfegesuch einer anwaltlich vertretenen Partei für das Berufungsverfahren müsse eine Begründung enthalten, welche aber nicht den Erfordernissen des § 520 Abs. 3 ZPO genügen müsse (so u.a. auch das OLG Celle in seinem Beschluss vom 22.01.2003 zu Az. 3 U 278/02 (MDR 2003, 470; zum Streitstand auch allgemein Beschluss des LG Fulda vom 03.04.2009 zu Az. 1 S 29/09).
  • OLG Dresden, 30.07.2003 - 10 UF 447/03

    Anforderungen an die Begründung eines Prozesskostenhilfegesuchs für eine Berufung

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