Weitere Entscheidung unten: KG, 01.04.2003

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 01.09.2003 - 14 W 581/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11474
OLG Koblenz, 01.09.2003 - 14 W 581/03 (https://dejure.org/2003,11474)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.09.2003 - 14 W 581/03 (https://dejure.org/2003,11474)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. September 2003 - 14 W 581/03 (https://dejure.org/2003,11474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines bei Gericht eingereichten Schriftsatzes mit den Bezugspunkten Klageerhebung und Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GKG § 3 § 49 S. 1; ZPO § 114
    Unbedingte Klageerhebung bei gleichem Prozesskostenhilfeantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 177
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 04.03.2008 - 1 W 253/06

    Auslegung des mit dem Klageantrag verbundenen Prozesskostenhilfegesuchs

    Ein als Klage bezeichneter Schriftsatz kann aber auch dann zunächst nur als Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe gemeint sein, wenn in dem Schriftsatz gebeten wird, "vorab" über die Gewährung von Prozesskostenhilfe zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 9.2.2005 - XII ZB 146/04 - Rn. 7, in juris = FamRZ 2005, 794; OLG Koblenz, MDR 2004, 177; OLG Köln, FamRZ 1984, 916).

    Ohne einen solchen Zusatz will sich der Antragsteller die Entscheidung darüber, ob er Klage trotz eventuell negativer Entscheidung über die Prozesskostenhilfe einreichen will, ersichtlich noch vorbehalten (vgl. OLG Koblenz, MDR 2004, 177; OLG Köln, FamRZ 1984, 916).

  • OLG Schleswig, 18.02.2010 - 13 UF 167/09

    Auslegung eines Prozesskostenhilfegesuchs hinsichtlich der Unbedingtheit der

    Grundsätzlich wird bei gleichzeitiger Einreichung von Prozesskostenhilfegesuch und Klage neben dem Prozesskostenhilfeverfahren auch der Rechtsstreit als solcher anhängig (BGH FamRZ 1996, 1142 f), es sei denn, der Antragsteller stellt eindeutig klar, dass er den Klagantrag nur bedingt für den Fall der Prozesskostenhilfebewilligung stellen will (BGH FamRZ 1996, 1142 f; OLG Köln MDR 2006, 112; OLG Koblenz MDR 2004, 177; OLG Dresden, Beschluss vom 19.09.1997, Az. 6 W 1000/97, zitiert nach Juris, Rn. 14).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2007 - 10 WF 18/07

    Unterhaltsklage und Prozesskostenhilfeantrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Antragsteller eindeutig klarstellt, dass er den Klageantrag nur bedingt für den Fall der PKH-Bewilligung stellen will (vgl. BGH, FamRZ 1996, 1142 f; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 117, Rz. 7), etwa bittet, vorab über die PKH zu entscheiden oder erklärt, dass die Klage erst nach Bewilligung der PKH erhoben werden soll (vgl. BGH, FamRZ 2005, 794; OLG Koblenz, MDR 2004, 177; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 512; OLG Dresden, MDR 1998, 181 f).
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Rechtsprechung
   KG, 01.04.2003 - 1 W 109/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5522
KG, 01.04.2003 - 1 W 109/01 (https://dejure.org/2003,5522)
KG, Entscheidung vom 01.04.2003 - 1 W 109/01 (https://dejure.org/2003,5522)
KG, Entscheidung vom 01. April 2003 - 1 W 109/01 (https://dejure.org/2003,5522)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beweisaufnahme im gebührenrechtlichen Sinne ; Förmlicher Beweisbeschluss ; Einholung eines Sachverständigengutachtens zu einer beweisbedürftigen Tatsache ; Einholung des Sachverständigengutachtens zur Klärung der streitigen entscheidungserheblichen Tatsache ; ...

  • Judicialis

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3; ; BRAGO § 34 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3; BRAGO § 34 Abs. 2
    Beweisgebühr bei Einholung eines Sachverständigengutachtens durch die Parteien selbst auf Anregung des Gerichts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beweisgebühr bei Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Zusammenfassung)

    Beweisgebühr - Einholung eines Sachverständigengutachtens durch die Parteien auf Anregung des Gerichts

  • nomos.de PDF, S. 42 (Leitsatz)

    §§ 31, 34 BRAGO
    Beweisgebühr für durch Gericht angeregtes und von Parteien eingeholtes Sachverständigengutachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 177
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

    Auszug aus KG, 01.04.2003 - 1 W 109/01
    Demgegenüber hätte der Beklagte bei Annahme eines bloßen Privatgutachtens seiner Substantiierungspflicht zweifellos genügt und nun auf seinen Beweisantritt ein gerichtliches Sachverständigengutachten eingeholt werden müssen (vgl. BGH NJW-RR 2003, 69).
  • OLG Hamburg, 08.02.2000 - 8 W 17/00

    Streitwertbestimmung in Ehesachen bei beiderseitiger Bewilligung von

    Auszug aus KG, 01.04.2003 - 1 W 109/01
    Entscheidend ist allein, ob sich die Verfahrensweise des Gerichts nach objektiven Kriterien als Beweisaufnahme darstellt (vgl. zu Vorstehendem Senat JurBüro 1986, 64; OLG Celle AGS 1999, 9; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 636; OLG Hamm JurBüro 2000, 411; OLG Hamburg OLGR 2000, 438; OLG Koblenz JurBüro 1992, 607; von Eicken in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 31 Rdn. 83, 110).
  • BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 86/95

    Angemessene Rahmengebühr innerhalb des Gebührenrahmens nach § 116 Abs. 3 BRAGebO

    Auszug aus KG, 01.04.2003 - 1 W 109/01
    Entscheidend ist allein, ob sich die Verfahrensweise des Gerichts nach objektiven Kriterien als Beweisaufnahme darstellt (vgl. zu Vorstehendem Senat JurBüro 1986, 64; OLG Celle AGS 1999, 9; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 636; OLG Hamm JurBüro 2000, 411; OLG Hamburg OLGR 2000, 438; OLG Koblenz JurBüro 1992, 607; von Eicken in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 31 Rdn. 83, 110).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2001 - 10 W 48/01

    Entstehen der Beweisgebühr bei Anhörung einer Partei ohne förmlichen

    Auszug aus KG, 01.04.2003 - 1 W 109/01
    Entscheidend ist allein, ob sich die Verfahrensweise des Gerichts nach objektiven Kriterien als Beweisaufnahme darstellt (vgl. zu Vorstehendem Senat JurBüro 1986, 64; OLG Celle AGS 1999, 9; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 636; OLG Hamm JurBüro 2000, 411; OLG Hamburg OLGR 2000, 438; OLG Koblenz JurBüro 1992, 607; von Eicken in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 31 Rdn. 83, 110).
  • OLG Hamburg, 25.08.1986 - 8 W 187/86
    Auszug aus KG, 01.04.2003 - 1 W 109/01
    Nach der vom OLG Bamberg (JurBüro 1986, 1363) und vom OLG Hamburg (JurBüro 1987, 236) vertretenen Gegenauffassung (ebensowohl Riedel/Sußbauer/Keller, BRAGO, 8. Aufl., § 31 Rdn. 115; unklar von Eicken a.a.O. Rdn. 103 und 110) ist eine Beweisaufnahme im gebührenrechtlichen Sinne gegeben.
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