Weitere Entscheidungen unten: LAG Berlin, 17.12.2003 | OLG Hamburg, 05.02.2004

Rechtsprechung
   OLG München, 05.02.2004 - 11 W 2657/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2336
OLG München, 05.02.2004 - 11 W 2657/03 (https://dejure.org/2004,2336)
OLG München, Entscheidung vom 05.02.2004 - 11 W 2657/03 (https://dejure.org/2004,2336)
OLG München, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 11 W 2657/03 (https://dejure.org/2004,2336)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2336) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Unterbevollmächtigung; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines am Wohnsitz oder Geschäftssitz der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung; Tätigkeit eines ...

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts als Prozessbevollmächtigter eines Insolvenzverwalters

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2028 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 715
  • ZIP 2004, 1287
  • MDR 2004, 778
  • NZI 2004, 278
  • NZI 2004, 279
  • AnwBl 2004, 451
  • Rpfleger 2004, 376
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG München, 05.02.2004 - 11 W 2657/03
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 898) sind die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der - wie im vorliegenden Fall - für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung und/oder im Beweisaufnahmetermin übernommen hat (§ 53 BRAGO), gem. § 91 Abs. 1 Satz1 ZPO erstattungsfähig, soweit sie die dadurch ersparten und erstattungsfähigen (Reise-)Kosten des Prozessbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen.

    Zwar ist die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftssitz der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts, der nicht bei dem Prozessgericht i.S.d. §§ 18ff. BRAO zugelassen ist, nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 898), welcher der Senat sich grundsätzlich angeschlossen hat (vgl. Senat OLGR 2003, 146 = NJW-RR 2003, 785), regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig anzusehen (§ 91 Abs. 2 Satz1 Halbs.2 ZPO) mit der Folge, dass die Terminsreisekosten des Prozessbevollmächtigten (§ 28 BRAGO) in der Regel erstattungsfähig sind.

    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass die Beauftragung eines in der Nähe des Wohn- oder Geschäftssitzes der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung i.S.v. § 91 Abs. 2 Satz1 Halbs.2 ZPO darstellt, kann nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 898) und des Senats (OLGR 2003, 146 = NJW-RR 2003, 785) dann eingreifen, wenn schon im Zeitpunkt der Beauftragung des Prozessbevollmächtigten feststeht, dass ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozessführung nicht erforderlich sein wird.

    Das kommt u.a. dann in Betracht, wenn es sich bei der Partei um ein gewerbliches Unternehmen handelt, das über eine eigene Rechtsabteilung verfügt, welche die Sache bearbeitet hat (vgl. BGH NJW 2003, 898 und BGH NJW 2003, 2027).

  • OLG München, 12.02.2003 - 11 W 700/03

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Auszug aus OLG München, 05.02.2004 - 11 W 2657/03
    Zwar ist die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftssitz der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts, der nicht bei dem Prozessgericht i.S.d. §§ 18ff. BRAO zugelassen ist, nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 898), welcher der Senat sich grundsätzlich angeschlossen hat (vgl. Senat OLGR 2003, 146 = NJW-RR 2003, 785), regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig anzusehen (§ 91 Abs. 2 Satz1 Halbs.2 ZPO) mit der Folge, dass die Terminsreisekosten des Prozessbevollmächtigten (§ 28 BRAGO) in der Regel erstattungsfähig sind.

    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass die Beauftragung eines in der Nähe des Wohn- oder Geschäftssitzes der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung i.S.v. § 91 Abs. 2 Satz1 Halbs.2 ZPO darstellt, kann nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 898) und des Senats (OLGR 2003, 146 = NJW-RR 2003, 785) dann eingreifen, wenn schon im Zeitpunkt der Beauftragung des Prozessbevollmächtigten feststeht, dass ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozessführung nicht erforderlich sein wird.

  • OLG München, 14.09.1993 - 11 W 2109/93
    Auszug aus OLG München, 05.02.2004 - 11 W 2657/03
    Es entspricht deshalb auch h.M., dass dem in eigener Sache - auch als Partei kraft Amtes - klagenden oder verklagten auswärtigen Rechtsanwalt Verkehrsanwaltskosten (§ 52 BRAGO) auch nicht in Höhe ersparter Informationsreisekosten zu erstatten sind (vgl. Senat OLGR 1994, 36 = JurBüro 1994, 546 m.w.N.; OLG Rostock MDR 2001, 115; Riedel/Sußbauer/Keller, BRAGO, 8.Aufl., § 52 Rz.50; Hansens, BRAGO, § 52 Rz.25 - Eigene Angelegenheiten).
  • OLG Rostock, 06.11.2000 - 8 W 319/00

    Verkehrsanwaltsgebühr bei Tätigkeit in eigener Sache

    Auszug aus OLG München, 05.02.2004 - 11 W 2657/03
    Es entspricht deshalb auch h.M., dass dem in eigener Sache - auch als Partei kraft Amtes - klagenden oder verklagten auswärtigen Rechtsanwalt Verkehrsanwaltskosten (§ 52 BRAGO) auch nicht in Höhe ersparter Informationsreisekosten zu erstatten sind (vgl. Senat OLGR 1994, 36 = JurBüro 1994, 546 m.w.N.; OLG Rostock MDR 2001, 115; Riedel/Sußbauer/Keller, BRAGO, 8.Aufl., § 52 Rz.50; Hansens, BRAGO, § 52 Rz.25 - Eigene Angelegenheiten).
  • OLG München, 18.07.2003 - 11 W 1732/03

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten der Partei zur mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG München, 05.02.2004 - 11 W 2657/03
    Auch die vom Kläger herangezogene Rechtsprechung des Senats (NJW-RR 2003, 1584) zur Erstattung von Reisekosten der Partei ist hier nicht einschlägig.
  • BGH, 11.02.2003 - VIII ZB 92/02

    Reisekosten des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts; Festsetzung von

    Auszug aus OLG München, 05.02.2004 - 11 W 2657/03
    Soweit der BGH (NJW 2003, 1534) entschieden hat, dass ein Rechtsanwalt, der sich vor einem auswärtigen Prozessgericht selbst vertritt, gem. § 91 Abs. 2 Satz4 ZPO auch Anspruch auf Erstattung von Terminsreisekosten hat, ist diese Entscheidung hier nicht einschlägig.
  • BGH, 10.04.2003 - I ZB 36/02

    "Auswärtiger Rechtsanwalt II"; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des

    Auszug aus OLG München, 05.02.2004 - 11 W 2657/03
    Das kommt u.a. dann in Betracht, wenn es sich bei der Partei um ein gewerbliches Unternehmen handelt, das über eine eigene Rechtsabteilung verfügt, welche die Sache bearbeitet hat (vgl. BGH NJW 2003, 898 und BGH NJW 2003, 2027).
  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 44/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen

    Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde des Klägers hat das Oberlandesgericht durch den angefochtenen Beschluss - veröffentlicht u.a. in NZI 2004, 279, Anm. Henssler EWiR 2004, 1199 - zurückgewiesen.
  • OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12

    Kostenerstattung: Reisekostenersatz für einen Rechtsanwalt bei Vertretung in

    Nach der schriftlichen Übermittlung der erforderlichen Informationen kann in diesen Fällen auch die Beratung und Abstimmung des prozessualen Vorgehens schriftlich oder mit Mitteln der Telekommunikation erfolgen (BGH NJW 2004, 3187; NJW-RR 2007, 129; Senat NJW-RR 2004, 715 = AnwBl. 2004, 451 = Rpfleger 2004, 376, 377).
  • LG Dresden, 23.12.2011 - 10 O 900/11

    Erstattung der Reisekosten eines anwaltlichen Vertreters zur Wahrnehmung des

    Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde hat das OLG München zurückgewiesen ( Beschl. v. 05.02.2004 - 11 W 2657/03 - NZI 2004, 279).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Berlin, 17.12.2003 - 17 Ta (Kost) 6118/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8650
LAG Berlin, 17.12.2003 - 17 Ta (Kost) 6118/03 (https://dejure.org/2003,8650)
LAG Berlin, Entscheidung vom 17.12.2003 - 17 Ta (Kost) 6118/03 (https://dejure.org/2003,8650)
LAG Berlin, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 17 Ta (Kost) 6118/03 (https://dejure.org/2003,8650)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,8650) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anfallen einer Erörterungsgebühr vor dem Stellen der Sachanträge; Gedankliche Auseinandersetzung mit der gerichtlichen Argumentation als maßgebliches Kriterium; Unerheblichkeit eines eigenen Kommentars zu den gerichtlichen Ausführungen; Vermeidung von Scheindiskussionen

  • Judicialis

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4
    Entshehen einer Erörterungsgebühr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 778
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.02.2004 - 8 W 277/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,23239
OLG Hamburg, 05.02.2004 - 8 W 277/03 (https://dejure.org/2004,23239)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.02.2004 - 8 W 277/03 (https://dejure.org/2004,23239)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 8 W 277/03 (https://dejure.org/2004,23239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,23239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 778
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • LAG München, 15.07.2009 - 10 Ta 386/08

    Prozesskostenhilfe - Pflicht zur kostensparenden Prozessführung auch bei mehreren

    Ob die Partei - oder der Anwalt - dem Gebot der Wirtschaftlichkeit genügt hat, beurteilen die Gerichte nachträglich im Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. BVerfG NJW 1990, 3072; OLG Hamburg MDR 2004, 778).

    (1) Die Frage der notwendigen Kostenentstehung erstreckt sich nicht nur auf die Frage, ob eine Person mehrere Ansprüche in einem einheitlichen Verfahren geltend machen muss, sondern auch auf den Fall, ob von mehreren Personen gegen ein und dieselbe Person bzw. Personen zustehende Ansprüche in einem Verfahren verfolgt werden müssen (vgl. OLG Hamburg MDR 2004, 778; dass. MDR 2003, 1381; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG 18. Aufl. VV 3100 Rn. 188).

  • LAG München, 23.07.2012 - 10 Ta 284/11

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe - Pflicht zur subjektiven Klagehäufung -

    Ob die Partei - oder der Anwalt - dem Gebot der Wirtschaftlichkeit genügt hat, beurteilen die Gerichte nachträglich im Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. BVerfG NJW 1990, 3072; OLG Hamburg MDR 2004, 778 ).

    aa) Die Frage der notwendigen Kostenentstehung erstreckt sich nicht nur auf die Frage, ob eine Person mehrere Ansprüche in einem einheitlichen Verfahren geltend machen muss, sondern auch auf den Fall, ob von mehreren Personen gegen ein und dieselbe Person bzw. Personen zustehende Ansprüche in einem Verfahren verfolgt werden müssen (vgl. BGH MDR 2010, 1286; OLG Hamburg MDR 2004, 778 ; dass. MDR 2003, 1381 ; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG 18. Aufl. VV 3100 Rn. 188).

  • LAG München, 17.07.2012 - 10 Ta 281/11

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe - Pflicht zur subjektiven Klagehäufung -

    Ob die Partei - oder der Anwalt - dem Gebot der Wirtschaftlichkeit genügt hat, beurteilen die Gerichte nachträglich im Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. BVerfG NJW 1990, 3072; OLG Hamburg MDR 2004, 778 ).

    aa) Die Frage der notwendigen Kostenentstehung erstreckt sich nicht nur auf die Frage, ob eine Person mehrere Ansprüche in einem einheitlichen Verfahren geltend machen muss, sondern auch auf den Fall, ob von mehreren Personen gegen ein und dieselbe Person bzw. Personen zustehende Ansprüche in einem Verfahren verfolgt werden müssen (vgl. BGH MDR 2010, 1286; OLG Hamburg MDR 2004, 778 ; dass. MDR 2003, 1381 ; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG 18. Aufl. VV 3100 Rn. 188).

  • LAG München, 09.02.2007 - 10 Ta 193/05

    Prozesskostenhilfe - Pflicht zur kostensparenden Prozessführung

    Ob die Partei - oder der Anwalt - dem Gebot der Wirtschaftlichkeit genügt hat, beurteilen die Gerichte nachträglich im Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. BVerfG NJW 1990, 3072; OLG Hamburg MDR 2004, 778).
  • LAG München, 08.01.2010 - 10 Ta 349/08

    Keine Kostenerstattung aus der Staatskasse bei Auftei-lung von Anträgen auf

    Ob die Partei - oder der Anwalt - dem Gebot der Wirtschaftlichkeit genügt hat, beurteilen die Gerichte nachträglich im Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. BVerfG NJW 1990, 3072; OLG Hamburg MDR 2004, 778).
  • SG Berlin, 17.12.2013 - S 180 SF 7504/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Vertretung in

    Ob die Partei - oder der Anwalt - dem Gebot der Wirtschaftlichkeit genügt hat, beurteilen die Gerichte nachträglich im Kostenfestsetzungsverfahren (vgl BVerfG NJW 1990, 3072; OLG Hamburg MDR 2004, 778).
  • OLG Braunschweig, 27.02.2018 - 2 U 73/17

    Auskunftspflicht bei Markenfälschung durch Amazon

    Nach den von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätzen ist die Verfügungsklägerin ohnehin gehalten, sich auf ein Verfahren zu beschränken, weil Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass mehrere Streitgenossen in getrennten Verfahren belangt werden, nur dann erstattungsfähig sind, wenn hierfür zureichende Gründe gegeben sind (vgl. z. B. OLG Hamburg, Beschluss vom 05.02.2004 - 8 W 277/03, MDR 2004, 778; OLG Koblenz, Beschluss vom 13.09.1990 - 14 VV 586/90, WM 1991, 279), was hier nicht der Fall ist.
  • LAG Sachsen, 15.04.2010 - 4 Ta 55/10

    Korrektur rechtsmissbräuchlicher Kostensteigerung im Prozesskostenhilfeverfahren;

    Ob die Partei - oder der Anwalt - dem Gebot der Wirtschaftlichkeit genügt hat, beurteilen die Gerichte nachträglich im Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. BVerfG NJW 1990, 3072; OLG Hamburg MDR 2004, 778 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht