Weitere Entscheidung unten: OLG München, 27.06.2005

Rechtsprechung
   OLG München, 05.07.2005 - 32 Wx 56/05   

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https://dejure.org/2005,5919
OLG München, 05.07.2005 - 32 Wx 56/05 (https://dejure.org/2005,5919)
OLG München, Entscheidung vom 05.07.2005 - 32 Wx 56/05 (https://dejure.org/2005,5919)
OLG München, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - 32 Wx 56/05 (https://dejure.org/2005,5919)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 189; ; ZPO § 929 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 936

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 189 § 936 § 929 Abs. 3 S. 2
    Heilung der unterbliebenen Parteizustellung einer im Urteilswege ergangenen einstweiligen Verfügung durch formgültige Amtszustellung auch bei fehlender anderweitiger Übermittlung des Vollziehungswillens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Heilung fehlender Parteizustellung seit dem ZustRG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heilungsmöglichkeit von Vollziehungsmängeln im Falle der Parteizustellung einer im Urteilswege ergangenen Einstweiligen Verfügung

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Heilung fehlender Parteizustellung einer durch Urteil ergangenen einstweiligen Verfügung durch Zustellung auf dem Amtsweg

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Heilung eines Zustellungsmangels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1244
  • FGPrax 2005, 196
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 24.10.1996 - 3 U 106/96
    Auszug aus OLG München, 05.07.2005 - 32 Wx 56/05
    Hinzu kommt, dass der Regelungsinhalt der Einstweiligen Verfügung bereits mit der Urteilsverkündung wirksam wurde (OLG Hamburg WRP 1997, 53).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.1981 - 3 W 403/80
    Auszug aus OLG München, 05.07.2005 - 32 Wx 56/05
    Auf den Lauf dieser Vollziehungsfrist hatte der nachfolgende Berichtigungsbeschluss keinen Einfluss (OLG Düsseldorf ZIP 1981, 540; KG WRP 1983, 341).
  • BayObLG, 14.11.1975 - BReg. 2 Z 63/75
    Auszug aus OLG München, 05.07.2005 - 32 Wx 56/05
    Soweit das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan tätig wird, tritt die Grundbuchbeschwerde an die Stelle der Erinnerung nach § 766 ZPO (BayObLGZ 1975, 398/401).
  • KG, 08.05.2007 - 9 U 39/07

    Einstweilige Verfügung: Abstellen auf eine einzelfallbezogene Abwägung nach Treu

    Die Auffassung, eine fehlgeschlagene Parteizustellung könne durch die Amtszustellung ersetzt werden (vgl. OLG München WRP 1983, 47; dass. MDR 2005, 1244; OLG Hamburg WRP 1997, 55), überzeugt nicht, denn damit würde im Ergebnis von der Notwendigkeit der - auf dem Vollzugswillen der Vollziehungsgläubigerin beruhenden - Parteizustellung abgesehen (so zutreffend OLG München MDR 1998, 1243).
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Rechtsprechung
   OLG München, 27.06.2005 - 34 Sch 15/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6952
OLG München, 27.06.2005 - 34 Sch 15/05 (https://dejure.org/2005,6952)
OLG München, Entscheidung vom 27.06.2005 - 34 Sch 15/05 (https://dejure.org/2005,6952)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 34 Sch 15/05 (https://dejure.org/2005,6952)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufrechnung mit einer Forderung , die ihrerseits der Schiedsvereinbarung unterliegt, im Vollstreckbarerklärungsverfahren

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1244
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 1 Sch 13/99

    Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform einer Schiedsvereinbarung;

    Auszug aus OLG München, 27.06.2005 - 34 Sch 15/05
    Ob nach dem Inkrafttreten des neuen Schiedsverfahrensrechts die Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen gegen den im Schiedsspruch titulierten Anspruch im Antragsverfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs noch geltend gemacht werden kann oder die Entscheidung hierüber einer gesonderten Vollstreckungsabwehrklage vorbehalten bleibt, ist umstritten (BayObLGZ 2000, 124 mit zustimmender Anmerkung Weigel, MDR 2000, 969; OLG Stuttgart MDR 2001, 595 einerseits, OLG Hamm NJW-RR 2001, 1362; Zöller/Geimer ZPO 25. Aufl. § 1060 Rn. 4; Musielak/ Voit ZPO 4. Aufl. § 1060 Rn. 12; Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. Kap. 27 Rn. 12/13 m.w.N. andererseits).
  • BGH, 22.11.1962 - VII ZR 264/61

    Aufrechnungstatut

    Auszug aus OLG München, 27.06.2005 - 34 Sch 15/05
    Denn wenn die Gegenforderung ihrerseits einer Schiedsabrede unterliegt, scheidet die Aufrechnung vor dem staatlichen Gericht aus (BGH NJW 1963, 243; BGHZ 60, 85/89 f.; OLG Düsseldorf NJW 1983, 2149/2150; Palandt/Heinrichs BGB 64. Aufl. § 387 Rn. 14; Musielak/Voit § 1029 Rn. 25; § 1060 Rn.12).
  • OLG Hamm, 20.06.2001 - 8 Sch 2/00

    Berücksichtigung des Einwandes der Aufrechnung im Verfahren der

    Auszug aus OLG München, 27.06.2005 - 34 Sch 15/05
    Ob nach dem Inkrafttreten des neuen Schiedsverfahrensrechts die Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen gegen den im Schiedsspruch titulierten Anspruch im Antragsverfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs noch geltend gemacht werden kann oder die Entscheidung hierüber einer gesonderten Vollstreckungsabwehrklage vorbehalten bleibt, ist umstritten (BayObLGZ 2000, 124 mit zustimmender Anmerkung Weigel, MDR 2000, 969; OLG Stuttgart MDR 2001, 595 einerseits, OLG Hamm NJW-RR 2001, 1362; Zöller/Geimer ZPO 25. Aufl. § 1060 Rn. 4; Musielak/ Voit ZPO 4. Aufl. § 1060 Rn. 12; Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. Kap. 27 Rn. 12/13 m.w.N. andererseits).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.1983 - 6 W 62/82
    Auszug aus OLG München, 27.06.2005 - 34 Sch 15/05
    Denn wenn die Gegenforderung ihrerseits einer Schiedsabrede unterliegt, scheidet die Aufrechnung vor dem staatlichen Gericht aus (BGH NJW 1963, 243; BGHZ 60, 85/89 f.; OLG Düsseldorf NJW 1983, 2149/2150; Palandt/Heinrichs BGB 64. Aufl. § 387 Rn. 14; Musielak/Voit § 1029 Rn. 25; § 1060 Rn.12).
  • BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 186/70

    Aufrechnung und internationale Zuständigkeit

    Auszug aus OLG München, 27.06.2005 - 34 Sch 15/05
    Denn wenn die Gegenforderung ihrerseits einer Schiedsabrede unterliegt, scheidet die Aufrechnung vor dem staatlichen Gericht aus (BGH NJW 1963, 243; BGHZ 60, 85/89 f.; OLG Düsseldorf NJW 1983, 2149/2150; Palandt/Heinrichs BGB 64. Aufl. § 387 Rn. 14; Musielak/Voit § 1029 Rn. 25; § 1060 Rn.12).
  • BayObLG, 12.04.2000 - 4Z Sch 2/00

    Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen im Rahmen des Schiedsverfahrens

    Auszug aus OLG München, 27.06.2005 - 34 Sch 15/05
    Ob nach dem Inkrafttreten des neuen Schiedsverfahrensrechts die Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen gegen den im Schiedsspruch titulierten Anspruch im Antragsverfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs noch geltend gemacht werden kann oder die Entscheidung hierüber einer gesonderten Vollstreckungsabwehrklage vorbehalten bleibt, ist umstritten (BayObLGZ 2000, 124 mit zustimmender Anmerkung Weigel, MDR 2000, 969; OLG Stuttgart MDR 2001, 595 einerseits, OLG Hamm NJW-RR 2001, 1362; Zöller/Geimer ZPO 25. Aufl. § 1060 Rn. 4; Musielak/ Voit ZPO 4. Aufl. § 1060 Rn. 12; Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. Kap. 27 Rn. 12/13 m.w.N. andererseits).
  • OLG München, 25.09.2006 - 34 Sch 12/06

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs zur Räumung und

    Insoweit unterläge die strittige Forderung aber wiederum der Schiedsklausel; über ihr Bestehen hätte demgemäß das Schiedsgericht und nicht ein stattliches Gericht zu entscheiden (vgl. Senat vom 27.6.2005, 34 Sch 15/05 = OLG-Report 2005, 592).
  • OLG Schleswig, 15.05.2009 - 16 Sch 1/09

    Berücksichtigung der Aufrechnung im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines

    Im Vollstreckbarerklärungsverfahren können jedoch - jedenfalls dann, wenn der Aufrechnungsgegner sich auf die Schiedsgerichtsklausel beruft - nur solche Einwendungen berücksichtigt werden, die nicht ihrerseits einer Schiedsabrede unterliegen (Schwab/Walter, aaO., Kap. 3 Rn 13; Musielak, ZPO , 5. Aufl., § 1060 Rn 12; BGH MDR 1963, 125; OLG München MDR 2005, 1244 ).
  • OLG München, 22.02.2006 - 34 Sch 2/06

    Keine Prüfung materiellrechtlicher Einwendungen gegen titulierten Anspruch im

    Diese Bestimmung würde unterlaufen, würde sich der Senat hier mit den von der Antragsgegnerin erhobenen Einwendungen befassen (vgl. auch OLG München OLG-Report 2005, 592).
  • OLG München, 22.02.2006 - 34 SchH 2/06

    Materiellrechtliche Einwendungen gegen titulierten Anspruch im

    Diese Bestimmung würde unterlaufen, würde sich der Senat hier mit den von der Antragsgegnerin erhobenen Einwendungen befassen (vgl. auch OLG München OLG-Report 2005, 592).
  • OLG Hamburg, 22.12.2008 - 6 Sch 9/08
    Die Schiedsvereinbarung der Parteien beinhaltet in diesem Fall einen rechtsgeschäftlichen Ausschluss, die Aufrechnung in einem anderen Verfahren als dem Schiedsverfahren gelten zu machen (vgl. BGH NJW-RR 2008, 556, 557; OLG München, MDR 2005, 1244; Palandt/Grüneberg, BGB, 68. Aufl., § 387 Rn 14).
  • OLG München, 14.03.2011 - 34 Sch 25/10
    Die Aufrechnung scheidet ferner aus, wenn die Gegenforderung ebenfalls der Schiedsabrede unterliegt und der Gläubiger die Schiedseinrede erhoben hat (vgl. BGH MDR 2010, 1415; Senat vom 27.6.2005 MDR 2005, 1244).
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