Weitere Entscheidung unten: KG, 15.11.2004

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 8 U 97/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2123
OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 8 U 97/04 (https://dejure.org/2004,2123)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.09.2004 - 8 U 97/04 (https://dejure.org/2004,2123)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. September 2004 - 8 U 97/04 (https://dejure.org/2004,2123)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Prof. Dr. Lorenz
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung und Auslagenersatz aus einem PKW-Kaufvertrag; Angebot im Internet; Übergabe falscher Fahrzeugpapiere; Abhandenkommen des Fahrzeugs durch Diebstahl; Bestehen einer "dauernden Unmöglichkeit"; Garantiehaftung des Verkäufes für anfängliches ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 275 Abs. 1; ; BGB § 276; ; BGB § 311a Abs. 2 n. F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Käufers bei vorübergehender Unmöglichkeit und Umfang der Nachforschungspflicht der daraus resultierenden Sorgfaltsanforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Händler haftet bei Verkauf gestohlener Fahrzeuge

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gestohlenes Fahrzeug weiterverkauft - Händler haftet

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Nachforschungspflicht des verkaufenden Händlers im Rahmen des gewerbsmäßigen Kfz-Handels im Internet

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schuldrechtsreform - Haftung bei Verkauf eines gestohlenen Fahrzeugs

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schadensersatzanspruch bei anfänglichem Unvermögen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 989
  • MDR 2005, 443
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.03.1995 - V ZR 7/94

    Rechte des Grundstückskäufers nach Zerstörung des mitverkauften Gebäudes bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 8 U 97/04
    Zwar wurde nach altem Schuldrecht nach ständiger Rechtsprechung des BGH (z. B. BGHZ 8, 222, 231; BGHZ 62, 119, 120; BGHZ 129, 103, 105; BGH NJW 97, 3164, 3165) unter Anwendung des § 440 BGB a.F. angenommen, der Verkäufer habe für die Unmöglichkeit der Übereignung "einzustehen" wenn die Kaufsache abhanden gekommen ist, dies lässt sich jedoch wegen der abweichenden Regelung des Leistungsstörungsrechts durch die Schuldrechtsreform nicht mehr aufrecht erhalten.
  • BGH, 08.02.1974 - V ZR 21/72

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück; Baurechtliche Genehmigung für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 8 U 97/04
    Zwar wurde nach altem Schuldrecht nach ständiger Rechtsprechung des BGH (z. B. BGHZ 8, 222, 231; BGHZ 62, 119, 120; BGHZ 129, 103, 105; BGH NJW 97, 3164, 3165) unter Anwendung des § 440 BGB a.F. angenommen, der Verkäufer habe für die Unmöglichkeit der Übereignung "einzustehen" wenn die Kaufsache abhanden gekommen ist, dies lässt sich jedoch wegen der abweichenden Regelung des Leistungsstörungsrechts durch die Schuldrechtsreform nicht mehr aufrecht erhalten.
  • BGH, 16.12.1952 - I ZR 29/52

    Wertpapierbereinigung. Rückgriff

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 8 U 97/04
    Zwar wurde nach altem Schuldrecht nach ständiger Rechtsprechung des BGH (z. B. BGHZ 8, 222, 231; BGHZ 62, 119, 120; BGHZ 129, 103, 105; BGH NJW 97, 3164, 3165) unter Anwendung des § 440 BGB a.F. angenommen, der Verkäufer habe für die Unmöglichkeit der Übereignung "einzustehen" wenn die Kaufsache abhanden gekommen ist, dies lässt sich jedoch wegen der abweichenden Regelung des Leistungsstörungsrechts durch die Schuldrechtsreform nicht mehr aufrecht erhalten.
  • BGH, 07.05.1997 - VIII ZR 253/96

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche bei Beschlagnahme des verkauften PKW

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 8 U 97/04
    Zwar wurde nach altem Schuldrecht nach ständiger Rechtsprechung des BGH (z. B. BGHZ 8, 222, 231; BGHZ 62, 119, 120; BGHZ 129, 103, 105; BGH NJW 97, 3164, 3165) unter Anwendung des § 440 BGB a.F. angenommen, der Verkäufer habe für die Unmöglichkeit der Übereignung "einzustehen" wenn die Kaufsache abhanden gekommen ist, dies lässt sich jedoch wegen der abweichenden Regelung des Leistungsstörungsrechts durch die Schuldrechtsreform nicht mehr aufrecht erhalten.
  • BGH, 09.02.2021 - AK 3/21

    Gründung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 8 U 97/04
    Der Kläger hat den Beklagten bereits mit Schreiben vom 02.04.03 (vgl. I 3, AK 3) und damit unmittelbar nach der Sicherstellung des PKW am 27.03.03 von dem Sachverhalt unterrichtet und die Rückzahlung des Kaufpreises sowie Unkostenerstattung verlangt.
  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06

    Anforderungen an die Form der Eintragung einer Änderung im Bestand der zum

    Damit würde der Kerngehalt der vorbenannten Gesetzesänderungen durch die Schuldrechtsmodernisierung unterlaufen, nach denen der Schuldner grundsätzlich nur noch verschuldensabhängig haften soll (OLG Karlsruhe NJW 2005, 989, 990; Alpmann in jurisPK-BGB, 3. Aufl., § 311a Rdn 24; Emmerich, Recht der Leistungsstörungen, 6. Aufl., S. 61; Huber/Faust, Schuldrechtsmodernisierung, S. 215; MünchKomm-BGB/Ernst, 5. Aufl., § 311a, Rdn. 23; Palandt/Grüneberg, BGB, 66. Aufl., § 311a Rdn. 9; Staudinger/Löwisch, BGB [2005], § 311a Rdn 47; Wieser, MDR 2002, 858, 860; Windel, JR 2004, 263, 270; unklar Schwarze, JURA 2002, 73, 80; a.A. Sutschet, NJW 2005, 1401, 1406).
  • OLG Naumburg, 28.10.2014 - 12 U 25/14

    Zug-um-Zug-Verurteilung: Hinreichende Bestimmtheit der Gegenleistung

    Ob ein solches Unvermögen hier unter Berücksichtigung aller Umstände des Falls und insbesondere der schützwürdigen Belange beider Parteien nach Treu und Glauben ähnlich den Geschäften des Warenhandels über das Internet, bei denen der Handel kurzfristig zu disponieren pflegt, angenommen werden kann (so OLG Karlsruhe NJW 2005, 989; dagegen kritisch: Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rdn. 4767; Grüneberg in Palandt, BGB, 73. Aufl., Rdn. 4 zu § 311 a BGB), erscheint zweifelhaft, so lange - worauf das Landgericht zutreffend abgestellt hat - die prinzipielle Möglichkeit bestanden hätte, dass die Klägerin den verkauften Pkw vom Sicherungseigentümer (Kreditgeber) hätte erwerben und dem Beklagten erneut übereignen können.

    Dass der Kfz-Händler, hier die Herren H. F. oder K. A., nicht als Halter im Fahrzeugbrief eingetragen ist, begründet sowohl für sich allein genommen als auch in Verbindung mit anderen Umständen noch kein Grund für Misstrauen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 27. Februar 2013, 3 U 140/12 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe MDR 2005, 443; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rdn 4693).

    Denn auch bei Eigengeschäften verzichtet der Handel im allgemeinen auf eine wertmindernde Zwischeneintragung (vgl. OLG Karlsruhe MDR 2005, 443; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rdn 4693).

  • OLG Köln, 13.04.2022 - 11 U 7/21

    Grund und Folgen eines gescheiterten Hausbauvertrags Verzug des Auftragnehmers

    Die Rentabilitätsvermutung gilt vielmehr fort (BGH, NJW 2009, 1870, 1871; OLG Karlsruhe, NJW 2005, 989, 991; LG Bonn, NJW 2004, 74, 75; BeckOK BGB/Lorenz, 61. Ed., Stand: 01.02.2022, § 281 Rn. 50; MünchKommBGB/Ernst, 8. Aufl. 2019, § 284 Rn. 39; Staudinger/Schwarze, BGB, a.a.O., § 284 Rn. 16; BeckOGK/Dornis, Stand: 01.03.2020, § 284 Rn. 132 f.; Grüneberg/Grüneberg, a.a.O., § 281 Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2015 - 22 U 159/14

    Gebrauchtwagenkaufvertrag - fortbestehender SIS-Eintrag als Rechtsmangel

    Dort steht die vorübergehende Unmöglichkeit der dauernden Unmöglichkeit gleich, wenn - wie hier jedenfalls nach Ablauf von mehr als drei Monaten (06.07.-08.10.2012) - die Erreichung des Vertrags-/Geschäftszwecks in Frage gestellt ist und dem anderen Teil das Festhalten am Vertrag bis zum Wegfall des Leistungshindernisses daher nicht zugemutet werden kann (vgl. Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 275, Rn 11 mwN; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.09.2004, 8 U 97/04, www.juris.de; Hofstätter, DAR 2007, 591, dort zu 2.b.aa.).

    Die Rechtsvorgängerin des Beklagten traf hier nämlich als gewerbliche Verkäuferin eines Kraftfahrzeugs eine vorvertragliche Untersuchungs- und Aufklärungspflicht, insbesondere eine Pflicht zur "Herkunfts-/Diebstahlsprüfung" (vgl. BGH, Urteil vom 18.06.1980, VIII ZR 139/79, NJW 1980, 2184; vgl. auch: OLG Hamm, Urteil vom 20.01.2011, 28 U 139/10, www.juris.de, dort Rn 28; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.09.2004, 8 U 97/04, www.juris.de; Reinking/Eggert, a.a.O., Rn 3851 ff. mwN; Hofstätter, DAR 2007, 591, dort zu 2.b.cc.).

  • LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 441/15

    Annahmeverzug, Käufer, Fahrzeugdiebstahl, grobe Fahrlässigkeit

    Der Beklagten ist die von ihr gemäß § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB geschuldete Übergabe des streitgegenständlichen Fahrzeuges als Stückschuld (vgl. nur MüKo/Emmerich, BGB, 7. Aufl. 2016, § 243 Rd.9) und damit die Erfüllung ihrer Vertragspflichten durch den Diebstahl auch (subjektiv) unmöglich geworden (§ 275 Abs. 1 BGB), da nach dem übereinstimmenden Vorbringen der Parteien davon ausgegangen werden muss, dass die Beklagte die Verfügungsmacht über das Fahrzeug nicht mehr zurückerlangen wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.09.2004 - 8 U 97/04 = NJW 2005, 989, 990).
  • OLG Rostock, 01.06.2021 - 4 U 156/19

    Grobe Fahrlässigkeit bei fehlender Überprüfung der

    Dies musste für ihn eine Überprüfung der FIN unabhängig davon nahelegen, mit welcher (streitigen) Häufigkeit solche Verfälschungen bei gestohlenen Fahrzeugen auftreten; bereits allgemein lässt sich sagen, dass bei Sachen, die besonders dem Risiko des Diebstahls ausgesetzt sind oder - wie hier - bekanntermaßen schon Objekt eines solchen waren, eine Pflicht zu bejahen ist, jedenfalls unmittelbar vor einem Vertragsschluss Erkundigungen einzuziehen (vgl. so zu Prüfungspflichten des Verkäufers auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.09.2004, Az.: 8 U 97/04, - zitiert nach juris -, Rn. 63 ff.: Wird ein Gebrauchtfahrzeug außerhalb der "offiziellen" Vertriebswege [dort: auf Grund eines Angebots im Internet] erworben, ist es einem gewerblichen Kraftfahrzeughändler wegen des hohen Diebstahlsrisikos zumutbar, Erkundigungen über die Herkunft des Fahrzeugs einzuholen; im Rahmen dieser Prüfung ist die im Kraftfahrzeugbrief vermerkte Fahrzeugidentifikationsnummer mit der im Fahrzeug eingeschlagenen Nummer zu vergleichen.).
  • OLG Rostock, 08.10.2009 - 3 U 224/08

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Investitionsvorhabens; Abgrenzung zum

    Dies hat zur Folge, dass dem Gläubiger eine Lösung vom Vertrag möglich ist (vgl. OLG München, Urt. v. 13.01.1995, 23 U 4631/94, NJW-RR 1996, 48; OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.09.2004, 8 U 97/04, NJW 2005, 989; Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 275 Rn. 11; MünchKomm/Emmerich, 4. Aufl., § 275 Rn. 39 f; Staudinger/Löwisch (2001), § 275 Rn. 34 ff.).
  • OLG Köln, 23.03.2022 - 11 U 7/21
    Die Rentabilitätsvermutung gilt vielmehr fort (BGH, NJW 2009, 1870, 1871; OLG Karlsruhe, NJW 2005, 989, 991; LG Bonn, NJW 2004, 74, 75; BeckOK BGB/Lorenz, 61. Ed., Stand: 01.02.2022, § 281 Rn. 50; MünchKommBGB/Ernst, 8. Aufl. 2019, § 284 Rn. 39; Staudinger/Schwarze, BGB, a.a.O., § 284 Rn. 16; BeckOGK/Dornis, Stand: 01.03.2020, § 284 Rn. 132 f.; Grüneberg/Grüneberg, a.a.O., § 281 Rn. 23).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 12 U 117/06

    Kaufvertrag: Eigentumsverschaffung an in den Niederlanden übergebenen Druckern,

    Die Klage ist begründet aus §§ 275, 311 a Abs. 2 S. 1 BGB, d. h. die Klägerin kann Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wobei sie als Mindestschaden den vorgeleisteten Kaufpreis zurückbegehren kann (vgl. dazu OLG Karlsruhe, NJW 2005, 989 ff).
  • LG Hamburg, 06.10.2015 - 328 O 435/14

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung aufgrund der verweigerten Abnahme eines

    Dabei braucht hier nicht vertieft zu werden, unter welchen Voraussetzung die Veräußerung des Kaufgegenstandes an einen Dritten überhaupt geeignet ist, eine subjektive Unmöglichkeit hinsichtlich der Leistungspflichten des Verkäufers zu begründen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, NJW 2005, 989).
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Rechtsprechung
   KG, 15.11.2004 - 12 U 18/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2920
KG, 15.11.2004 - 12 U 18/04 (https://dejure.org/2004,2920)
KG, Entscheidung vom 15.11.2004 - 12 U 18/04 (https://dejure.org/2004,2920)
KG, Entscheidung vom 15. November 2004 - 12 U 18/04 (https://dejure.org/2004,2920)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ersatz von Kosten eines Sachverständigengutachtens zur Schadensfeststellung; Objektive Ungeeignetheit eines Sachverständigengutachtens zur Schadensfeststellung; Umbau eines neu erworbenen Motorrads vor Benutzung nach Wünschen des Käufers durch Austausch verschiedener ...

  • Judicialis

    ZPO § 287

  • captain-huk.de

    Zur Erstattungspflicht der Sachverständigenkosten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 287
    Anspruch des Geschädigten auf Erstattung der Kosten für ein Sachverständigengutachten zur Schadensfeststellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auch unbrauchbares Gutachten muß erstattet werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Motorradunfall: Streit um Schadensgutachten - Der Unfallverursacher hat grundsätzlich die Kosten zu ersetzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 443
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 13.04.1999 - 27 U 278/98

    Kostenersatz für ein zur Kfz-Schadensfeststellung eingeholtes

    Auszug aus KG, 15.11.2004 - 12 U 18/04
    Grundsätzlich hat der Schädiger dem Geschädigten die Kosten von Sachverständigengutachten zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, und zwar in der Regel auch dann, wenn das Gutachten objektiv ungeeignet ist (KG DAR 2003, 318; OLG Hamm, NZV 1999, 377; 2001, 433; Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Auflage, § 249 Rdnr. 40).
  • OLG Hamm, 14.10.1992 - 13 U 141/92

    Anspruch auf Ersatz der Gutachterkosten bei Unbrauchbarkeit des Gutachtens wegen

    Auszug aus KG, 15.11.2004 - 12 U 18/04
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Geschädigte die Unbrauchbarkeit des Sachverständigengutachtens zu vertreten hat, etwa wenn er gegenüber seinem Privatsachverständigen erhebliche Vorschäden verschweigt und der Sachverständige deshalb zu einem fehlerhaften Ergebnis gelangt (Senat, Urteil vom 13. November 2000 - 12 U 4906/99 -), oder wenn ihn ein Auswahlverschulden trifft (OLG Hamm, NZV 1993, 228; 1994, 393; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 12 StVG Rdnr. 50).
  • KG, 17.03.2003 - 12 U 97/01

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzanspruch für die Kosten eines

    Auszug aus KG, 15.11.2004 - 12 U 18/04
    Grundsätzlich hat der Schädiger dem Geschädigten die Kosten von Sachverständigengutachten zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, und zwar in der Regel auch dann, wenn das Gutachten objektiv ungeeignet ist (KG DAR 2003, 318; OLG Hamm, NZV 1999, 377; 2001, 433; Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Auflage, § 249 Rdnr. 40).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.02.2024 - 2 O 4326/22

    Wiederbeschaffungswert, Schadenminderungspflicht, Mietwagenkosten,

    Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn der Geschädigte die Unbrauchbarkeit des Sachverständigengutachtens zu vertreten hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Februar 2018 - 1 U 64/17 -, juris; KG MDR 2005, 443).

    Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn er gegenüber seinem Privatsachverständigen erhebliche Vorschäden - zumindest fahrlässig (OLG Saarbrücken, 28.02.2019 - 4 U 56/18 -, juris Rn. 35; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Februar 2018 - 1 U 64/17 -, juris; OLG Köln VersR 2012, 1008) - verschweigt und der Sachverständige deshalb zu einem fehlerhaften Ergebnis gelangt (OLG Celle Urt. v. 11.11.2020 - 14 U 119/19, BeckRS 2020, 32642; OLG Saarbrücken NJW-RR 2013, 1498; OLG Düsseldorf NZV 2008, 295; KG BeckRS MDR 2005, 443).

  • OLG Bamberg, 26.10.2010 - 5 U 222/09

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schadensberechnung bei Beschädigung einer

    Der Schädiger hat die Kosten von Sachverständigengutachten auch dann zu ersetzen, wenn das Gutachten objektiv ungeeignet ist, soweit diese Beauftragung des Sachverständigen zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war (vgl. BGH NJW 07, 1450; 04, 3042; OLG Hamm NZV 01, 433; 99, 377; KG MDR 05, 443; OLG Düsseldorf DAR 06, 324; Palandt, a.a.O., § 249 Rn. 58 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11

    Zur Ersatzfähigkeit eines Teilschadens bei abgrenzbarem Vorschaden

    Denn bei einer Mangelhaftigkeit eines Kfz-Gutachtens, das inhaltlich fehlerhaft und unvollständig ist, besteht kein Erstattungsanspruch, wenn diese Unbrauchbarkeit vom Geschädigten selbst zu vertreten ist (Senat, DAR 2006, 324, NZV 2008, 294; OLG Hamm, NZV 2001, 433; KG Berlin, MDR 2005, 443).
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