Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 21.01.2005

Rechtsprechung
   BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1837
BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03 (https://dejure.org/2005,1837)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2005 - IV ZR 252/03 (https://dejure.org/2005,1837)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2005 - IV ZR 252/03 (https://dejure.org/2005,1837)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wohngebäudeversicherung bei unterirdisch eindringendem Hochwasser

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Ersatz für Überschwemmungsschäden aus einer Wohngebäudeversicherung; Versicherungsschutz für Überschwemmungen im Fall eines Schadens auf Grund eines angestiegenen Grundwasserspiegels im Zusammenhang mit einer Überschwemmung; Unterbrechung eines ...

  • versicherung-recht.de

    § 1 VVG

  • Judicialis

    -

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Überschwemmung - Eintrittspflicht der Elementarschadensversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 1
    Der Ersatz von Überschwemmungsschäden erfordert keinen unmittelbaren Ursachenzusammenhang zwischen der versicherten Gefahr "Überschwemmung" und dem Gebäudeschaden

  • gaius.legal

    Wohngebäudeversicherung bei unterirdisch eindringendem Hochwasser

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVB Wohngebäudeversicherung
    Begriff der Überschwemmung in der Gebäudeversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsschutz für "Überschwemmung des Grundstücks"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterirdische Überschwemmung - Zahlt die Wohngebäudeversicherung?

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Überschwemmungsbegriff in der Elementarschadenversicherung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohngebäudeversicherung: Begriff der "Überschwemmung" im Sinne der BEW (IBR 2005, 453)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1052
  • MDR 2005, 924
  • NZM 2005, 798
  • VersR 2005, 828
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03
    Dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer, der sich bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbar verfolgten Zwecks und Sinnzusammenhangs darum bemüht, das Bedingungswerk zu erfassen (vgl. BGHZ 84, 268, 272; 123, 83, 85 und ständig) erschließt sich das vom Berufungsgericht offenbar zugrunde gelegte Verständnis nicht, daß Ersatz nur dann geleistet werden soll, wenn überflutendes Wasser unmittelbar (oberirdisch) in das Gebäude eindringt.
  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

    Auszug aus BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03
    Dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer, der sich bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbar verfolgten Zwecks und Sinnzusammenhangs darum bemüht, das Bedingungswerk zu erfassen (vgl. BGHZ 84, 268, 272; 123, 83, 85 und ständig) erschließt sich das vom Berufungsgericht offenbar zugrunde gelegte Verständnis nicht, daß Ersatz nur dann geleistet werden soll, wenn überflutendes Wasser unmittelbar (oberirdisch) in das Gebäude eindringt.
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2001 - 19 U 19/01

    Leistungsanspruch gegenüber einer dynamischen Sachversicherung bzgl. eines

    Auszug aus BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03
    Das Berufungsgericht hält - unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe NVersZ 2001, 570 - einen bedingungsgemäßen Versicherungsfall nicht für gegeben, weil nicht Oberflächenwasser, sondern erdgebundenes Wasser das Gebäude beschädigt habe; dafür bestehe kein Versicherungsschutz.
  • BGH, 12.07.2017 - IV ZR 151/15

    Versicherungsschutz gegen Leitungswasser in der Gebäudeversicherung:

    Ein Unmittelbarkeitserfordernis im Sinne einer Einschränkung des Versicherungsschutzes auf Schäden, die durch unmittelbare Einwirkung der versicherten Gefahr "Leitungswasser" auf versicherte Sachen entstanden sind, enthalten die Versicherungsbedingungen - anders als etwa für Blitzschlag und Sturm (§ 5 Nr. 2 und § 8 Nr. 2 Buchst. a VGB 2001) - nicht (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 20. April 2005 - IV ZR 252/03, r+s 2005, 290 unter II 2 a [juris Rn. 22]).
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2012 - 8 O 9839/10

    Wohngebäudeversicherung: Auslegung von Versicherungsbedingungen hinsichtlich des

    Demnach ist die - in den Bedingungen nicht näher definierte - "Überflutung von Grund und Boden" dann anzunehmen, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln (BGH VersR 2005, 828).

    Wollte man sich aber in eine solche begeben, bliebe vernünftigerweise zur Bestimmung der "Erheblichkeit" in der Definition des BGH (VersR 2005, 828 unter II. 1.), nur der Vergleich mit dem hierdurch verursachten Schaden.

    Im Sinne der Auslegung des BGH (VersR 2005, 828) ist etwa § 3 Buchst. a) BWE 2008 (Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden - BWE 2008 - Weitere Elementarschäden-BesBed. BWE 2008; Version 01.01.2008, GDV 0703) formuliert.

    Diese Erkenntnis verkennt schon die entsprechenden Ausführungen des BGH in VersR 2005, 828, da dort davon die Rede ist, dass sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln, nicht aber, dass sich Wassermengen auf einer erheblichen Geländeoberfläche ansammeln müssten.

  • OLG Oldenburg, 20.10.2011 - 5 U 160/11

    Anforderungen an das Vorliegen eines Versicherungsfalls wegen Überschwemmung

    Überflutung von Grund und Boden ist nach der Entscheidung des BGH vom 20.04.2005 anzunehmen, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche (vgl. BGH VersR 2005, 828 [BGH 20.04.2005 - IV ZR 252/03] ), also auf dem versicherten Grundstück, aber außerhalb des Gebäudes ansammeln (vgl. OLGR Hamm 2006, 10, OLG Nürnberg RuS 2007, 329; OLG Karlsruhe NVersZ 2001, 570).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.01.2005 - 20 U 228/03   

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https://dejure.org/2005,2679
OLG Hamm, 21.01.2005 - 20 U 228/03 (https://dejure.org/2005,2679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.2005 - 20 U 228/03 (https://dejure.org/2005,2679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 2005 - 20 U 228/03 (https://dejure.org/2005,2679)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AKB 2000 § 12 Abs. I Ziffer II. e; ; AKB 2000 § 13 Abs. V

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    AKB (2000) § 12 Abs. I Ziffer II. e § 13 Abs. V
    Vollkaskoversicherung: Nachweis des Versicherungsschadens - Verdacht der Manipulation

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 924
  • NZV 2006, 89
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Stuttgart, 25.07.2013 - 7 U 33/13

    Allgemeine Versicherungsbedingungen in der Kraftfahrtversicherung: Sanktionierung

    Ein solcher Unfall - hier: mehrere frühere nicht näher bekannte Unfälle ("Altfälle") - ist dann schon nicht Gegenstand des Prozesses (Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage, AKB 2008 zu A.2.3 Rn. 2; OLG Hamm r+s 2005, 194).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2006 - 12 U 292/05

    Kfz-Kaskoversicherung: Nachweis des Unfalls durch den Versicherungsnehmer;

    Denn in einer solchen Konstellation, wie sie auch der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Hamm (MDR 2005, 924) zugrunde lag, ist der an einem anderem Ort und unter anderen Bedingungen verursachte Unfall nicht Gegenstand des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs im prozessualen Sinne und damit auch nicht Gegenstand des betreffenden Rechtsstreits.

    Wie oben ausgeführt, weicht der Senat nicht von dem Urteil des OLG Hamm (MDR 2005, 924) ab und würde den dort maßgeblichen Sachverhalt nicht anders entscheiden.

  • OLG Karlsruhe, 06.04.2021 - 12 U 333/20

    Darlegungs- und Beweislast für den Versicherungsfall "Unfall" in der

    (3) Der Streitfall unterscheidet sich damit von einer Fallkonstellation, bei der feststeht, dass der Unfall an der vom Versicherungsnehmer angegebenen Örtlichkeit nicht passiert sein kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2005 - 20 U 228/03, juris Rn. 12).
  • OLG Dresden, 15.08.2014 - 7 U 1421/13

    Anforderungen an den Nachweis eines fingierten Verkehrsunfalls

    Nach dieser in der veröffentlichten Judikatur eher selten thematisierten Rechtsfigur (soweit ersichtlich nur: OLG Hamm, Urt. v. 15.10.2013 - 9 U 53/13, NZV 2014, 225; LG Essen, Urt. v. 18.03.2013 - 20 O 140/12, juris; KG, Beschl. v. 07.05.2009 - 12 U 56/09, KGR 2009, 775; OLG Hamm, Urt. v. 21.01.2005 - 20 U 228/03, juris; OLG Hamm, Urt. v. 18.11.1998 - 13 U 101/98, RuS 1999, 322) ist der im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität zu führende Schadensnachweis dann nicht erbracht, wenn nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO) festgestellt werden kann, dass die von dem Geschädigten eingeklagten Schäden ganz oder teilweise bei dem streitgegenständlichen Unfall entstanden sind (OLG Hamm, Urt. v. 15.10.2013, a.a.O.) oder aber das Schadensbild nicht zu dem von dem Geschädigten behaupteten Unfall passt (OLG Hamm, Urt. v. 18.11.1998, a.a.O.).
  • OLG München, 18.11.2016 - 10 U 1447/16

    Ansprüche gegen Vollkaskoversicherer bei Verdacht eines absichtlich

    - Im gegenteiligen Fall hätte die Beklagte mindestens zu beweisen, dass das vorliegende Schadensbild auch durch ein verabredetes Manöver erzeugt worden sein kann und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erzeugt worden ist (KG NZV 2006, 429; OLG Hamm NZV 2006, 89 ["So nicht-Unfall"]; Senat, Urt. v. 07.03.2008 - 10 U 5394/07 [juris, Rn. 21] - anders Senat, Urt. v. 03.07.2007 - 10 U 4855/07 [juris, dort Rn. 21, 22]: dort waren (nur) Teilschäden nicht erweislich auf den ansonsten möglichen Unfallhergang zurück zu führen; KG NZV 2008, 243; Senat, Beschl. v. 01.08.2007 - 10 U 3639/07 [n.v.]; KG NZV 2003, 231).
  • OLG München, 13.05.2020 - 10 U 6505/19

    Kein Anspruch aus Vollkaskoversicherung bei Divergenz von behauptetem

    Vielmehr steht nach der erneuten Beweisaufnahme vor dem Senat fest, dass die Angaben des Klägers mit dem behaupteten Unfall nicht in Übereinstimmung zu bringen sind (vgl. ebenfalls für einen Leitplankenanstoß OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2005 - 20 U 228/03).

    Denn Gegenstand des vorliegenden Verfahrens und der Schadensanzeige ist nur der hier vorgetragene Unfallhergang (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2005 - 20 U 228/03).

  • KG, 26.09.2005 - 12 U 57/04

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Feststellung einer erheblichen

    Das Gericht hat erwogen, ob entsprechend einer Entscheidung des OLG Hamm (in MDR 2005, 924) die Klage abzuweisen ist, wenn sich der Unfall nicht so ereignet haben kann, wie in der Schadensanzeige dargestellt.
  • OLG Brandenburg, 14.05.2009 - 12 U 215/08

    Ansprüche aus der Kfz-Kasko-Versicherung: Eindeutige Benennung der Unfallstelle

    Auch die damit in Abrede gestellte Lage der Unfallstelle ist jedoch eine für die Individualisierung des geltend gemachten Versicherungsfalles notwendige Angabe und gehört mithin zu den vom Versicherungsnehmer darzulegenden und nachzuweisenden Umständen (so der Senat bereits im Rechtsstreit 12 U 114/06, Urteil vom 14.12.2006, zitiert nach juris; vgl. auch OLG Hamm r+s 2005, S. 194; Veith/Gräfe, Der Versicherungsprozess, § 5, Rn. 89).
  • KG, 07.05.2009 - 12 U 56/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Darlegungslast des Klägers; Klageabweisung

    Der Beweis der Fahrzeugbeschädigung durch den Beklagten ist nicht geführt, wenn der gerichtliche Sachverständige feststellt, dass die Schäden nicht zu dem von den Beteiligten behaupteten Geschehen passen (sog. So-nicht-Unfall, OLG Hamm, Urteil vom 18. November 1998 - 13 U 101/98 - r + s 1999, 322; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2005 - 20 U 228/03 -).
  • OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 12 U 114/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Aufklärungspflichtverletzung durch mangelnde Darlegung der

    Auch die Lage der Unfallstelle ist aber eine für die Individualisierung des geltend gemachten Versicherungsfalles notwendige Angabe und gehört mithin zu den vom Versicherungsnehmer darzulegenden und nachzuweisenden Umständen (vgl. hierzu auch OLG Hamm r+s 2005, S. 194; Veith/Gräfe, Der Versicherungsprozess, § 5, Rn. 89; etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des OLG Hamm in r+s 1998, S. 456 und des OLG Köln in r+s 2002, S. 321, da in beiden Fällen nicht die Unfallstelle, sondern lediglich der Unfallhergang streitig war).
  • LG Münster, 02.05.2018 - 15 S 13/17

    Leistungsfreiheit, falsche Angaben zum Unfallhergang, Vollkaskoversicherung

  • LG Essen, 22.12.2014 - 5 O 127/13

    Schadensersatzanspruch aufgrund eines Verkehrsunfalls bzgl. Widerlegung des

  • LG Dortmund, 13.01.2010 - 2 O 204/09

    Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einer Kfz-Versicherung wegen

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