Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 27.12.2005

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.01.2006 - 4 W 33/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7247
OLG Frankfurt, 10.01.2006 - 4 W 33/05 (https://dejure.org/2006,7247)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.01.2006 - 4 W 33/05 (https://dejure.org/2006,7247)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - 4 W 33/05 (https://dejure.org/2006,7247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; ZPO § 46
    Streitwert eines Beschwerdeverfahrens über die Begründetheit der Ablehnung eines Richters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wert des Beschwerdeverfahren über eine Richterablehnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwertbestimmung bei einem Richterablehnungsverfahren

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 23 O 409/04
  • OLG Frankfurt, 10.01.2006 - 4 W 33/05

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1079
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2006 - 4 W 33/05
    Etwas anderes gilt etwa für die Ablehnung eines Sachverständigen, weil dieser dem Gericht lediglich als Entscheidungshilfe dient und damit für den Prozess eine gegenüber dem Gericht nur eingeschränkte Bedeutung hat (BGH, Beschluss vom 15.12.2003 - II ZB 32/03, AGS 2004, 159).
  • BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04

    Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2006 - 4 W 33/05
    Das Kostenrisiko einer Partei, deren Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt worden ist und die dagegen Beschwerde einlegen will, beschränkt sich auf je eine 0, 5 Gebühr für den eigenen Anwalt und den Prozessbevollmächtigten der gegnerischen Partei, wenn dieser die Prüfung der Beschwerde für seine Partei vornimmt (vgl. BGH NJW 2005, 2233).
  • BGH, 17.01.1968 - IV ZB 3/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2006 - 4 W 33/05
    Der Senat hält in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.1.1968 (NJW 1968, 796) auch angesichts entgegengesetzter neuerer Entscheidungen einiger Oberlandesgerichte an seiner Auffassung fest, dass der Wert des Beschwerdegegenstandes im Richterablehnungsverfahren, sofern sich die Ablehnung nicht allein auf einen bestimmten Teil des Klageanspruchs bezieht, dem Wert des Streitgegenstandes in der Hauptsache entspricht.
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2008 - 10 W 190/07

    Gegenstandswert und Höhe der Gebühr im Beschwerdeverfahren im

    Für den Ansatz des vollen Wertes der Hauptsache spricht, dass das Interesse der ablehnenden Partei an ihrem Befangenheitsgesuch mit dem Interesse in der Hauptsache korrespondiert; im Falle einer erfolgreichen Ablehnung ist der abgelehnte Richter vom Richteramt für den gesamten Rechtsstreit ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1968, 796; OLG Frankfurt AGS 2006, 299).

    Eine Reduzierung des Wertes des Beschwerdeverfahrens unter den Streitwert der Hauptsache erscheint vor diesem Hintergrund nicht geboten (vgl. OLG Frankfurt AGS 2006, 299f).

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2008 - 10 W 191/07

    Kostenansätze für die Ablehnung eines Gesuchs der Ablehnung eines Rechtspflegers,

    Für den Ansatz des vollen Wertes der Hauptsache spricht, dass das Interesse der ablehnenden Partei an ihrem Befangenheitsgesuch mit dem Interesse in der Hauptsache korrespondiert; im Falle einer erfolgreichen Ablehnung ist der abgelehnte Richter vom Richteramt für den gesamten Rechtsstreit ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1968, 796; OLG Frankfurt AGS 2006, 299).

    Eine Reduzierung des Wertes des Beschwerdeverfahrens unter den Streitwert der Hauptsache erscheint vor diesem Hintergrund nicht geboten (vgl. OLG Frankfurt AGS 2006, 299f).

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2008 - 10 W 192/07

    Kostenansätze für die Ablehnung eines Gesuchs der Ablehnung eines Rechtspflegers,

    Für den Ansatz des vollen Wertes der Hauptsache spricht, dass das Interesse der ablehnenden Partei an ihrem Befangenheitsgesuch mit dem Interesse in der Hauptsache korrespondiert; im Falle einer erfolgreichen Ablehnung ist der abgelehnte Richter vom Richteramt für den gesamten Rechtsstreit ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1968, 796; OLG Frankfurt AGS 2006, 299).

    Eine Reduzierung des Wertes des Beschwerdeverfahrens unter den Streitwert der Hauptsache erscheint vor diesem Hintergrund nicht geboten (vgl. OLG Frankfurt AGS 2006, 299f).

  • OLG Frankfurt, 15.06.2016 - 4 W 22/16

    Keine Ablehnung eines Richters wegen einer gegen ihn gerichteten

    Der Senat schließt sich der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach für das Ablehnungsverfahrens der Wert der Hauptsache zugrunde zu legen ist (BGH NJW 1968, 796; OLG Frankfurt MDR 2006, 1079; Zöller/Vollkommer, ZPO, o.a.O., § 3 Rn. 16 "Ablehnung").
  • OLG Frankfurt, 06.02.2007 - 4 W 93/06

    Richterablehnung: Hinweis zur Lösung eines Problems der Aktivlegitimation

    Der Senat schließt sich der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach für das Ablehnungsverfahren der Wert der Hauptsache zugrunde zu legen ist (BGH NJW 1968, 796; OLG Frankfurt MDR 2006, 1079; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 3 Rn. 16 "Ablehnung").
  • OLG Hamm, 28.07.2015 - 32 W 9/15

    Streitwert des Ablehnungsverfahrens gegen einen Richter

    Im Falle einer erfolgreichen Ablehnung ist er vom Richteramt für den gesamten Rechtsstreit ausgeschlossen, so dass das Interesse der ablehnenden Partei an ihrem Gesuch ihrem Interesse in der Hauptsache entspricht (OLG Frankfurt, 4 W 33/05, MDR 2006, 1079).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 6 W 51/16

    Streitwert eines Beschwerdeverfahrens über die Begründetheit eines

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH, wonach der Streitwert eines Beschwerdeverfahrens über die Begründetheit der Ablehnung eines Richters grundsätzlich mit dem vollen Wert des Streitgegenstandes in der Hauptsache übereinstimmt (BGH NJW-RR 2007, 776 [BGH 21.12.2006 - IX ZB 60/06] ; OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.1.2006, 4 W 33/05 - juris).
  • OLG Braunschweig, 25.08.2021 - 9 W 26/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW T6 mit einem Motor der Baureihe

    Der Beschwerdewert in Richterablehnungssachen entspricht dem Wert der Hauptsache (BGH, Beschluss vom 19. November 2020 - V ZB 59/20, Rn. 16; BGH NJW 1968, 796; BGH, Beschl. v. 6.4.2006 - V ZB 194/05 - und v. 21.12.2006 - IX ZB 60/06; OLG Frankfurt MDR 2006, 1079; OLG Braunschweig, Beschl. v. 7.11.2006 - 1 W 89/06 - und v. 12.1.2007 - 1 W 103/06, n. v.; OLG Bremen MDR 2011, 1134; OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 8 W 727/09, juris, Rn. 17 m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 T 493/10

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Unterlassen einer Vorlage bei

    Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens entspricht dem der Hauptsache (vgl. BGH, NJW 1968, 796; OLG Frankfurt am Main, MDR 2006, 1079).
  • LG Dortmund, 07.07.2014 - 11 T 34/14
    Auf den Antrag des Klägervertreters ist der Wert des Gegenstandes für die Beschwerdeinstanz nach dem vollen Hauptsachewert anzusetzen (vgl. zum Wert des Beschwerdegegenstandes bei Richterablehnungsverfahren BGH NJW 1968, 796; OLG Frankfurt, BeckRS 2006, 03299).
  • LG Dessau-Roßlau, 15.06.2015 - 1 T 138/15

    Richterablehnung: Hinzuziehung von Wachtmeistern zur Verhandlung

  • OVG Sachsen, 02.12.2015 - 2 E 96/14

    Gegenstandswert; Beschwerde gegen Richterablehnung; Hochschulzulassung

  • BPatG, 15.04.2009 - 25 W (pat) 49/08
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.12.2005 - I-24 W 62/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6372
OLG Düsseldorf, 27.12.2005 - I-24 W 62/05 (https://dejure.org/2005,6372)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.12.2005 - I-24 W 62/05 (https://dejure.org/2005,6372)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Dezember 2005 - I-24 W 62/05 (https://dejure.org/2005,6372)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6372) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Gebührenstreitwerts eines Räumungsbegehrens bei nicht pauschal festgelegten Nebenkosten; Voraussetzungen einer Umdeutung einer fristlosen Kündigung in eine fristgemäße Kündigung; Festsetzung des Streitwerts nach einseitiger Erledigungserklärung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gebührenstreitwert für Räumungsklage nach Nettomiete plus Umsatzsteuer

  • Judicialis

    GKG § 41 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    GKG § 41 Abs. 2
    Bemessung des Gebührenstreitwerts eines Räumungsbegehrens

  • ibr-online

    Gebührenstreitwert des Räumungsbegehrens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1079
  • ZMR 2006, 516
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 225/03

    Einbeziehung der Nebenkosten in die Minderung des Mietzinses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.12.2005 - 24 W 62/05
    Der Senat folgte damit vor allem aus rechtspraktischen Gründen einer freilich umstrittenen, aber im Vordringen befindlichen Auffassung (vgl. die Nachweise aaO), die zu einer vereinheitlichten Streitwertbestimmung beitragen wollte (vgl. dazu jüngst auch BGH NJW 2005, 1713 zu der ähnlich umstrittenen Frage, was unter "Miete" im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB zu verstehen ist).

    Dass nunmehr "Mietentgelt" im kostenrechtlichen Sinne abweichend vom "Mietentgelt" im materiellrechtlichen Sinne, wie es der Bundesgerichtshof versteht (NJW 2005, 1713), definiert ist (vgl. zur Kritik Kretzer ZMR 2005, 516), ist zwar dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung abträglich, aber wegen der unterschiedlichen Interessen in beiden Gesetzesbestimmungen hinzunehmen.

  • BGH, 12.01.1998 - II ZR 98/96

    Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.12.2005 - 24 W 62/05
    Denn die fristlose Kündigung hätte in eine fristgemäße Kündigung umgedeutet werden müssen, weil hier der Wille der kündigenden Kläger, das Mietverhältnis so schnell wie möglich zu beenden, eindeutig vorlag (vgl. BGH NJW 1998, 1551; OLG Düsseldorf, DWW 2005, 302 = GuT 2205, 228; Fritz, Gewerberaummietrecht, 4. Aufl., Rn. 391 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 26.07.2001 - 18 W 38/01
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.12.2005 - 24 W 62/05
    Entsprechendes wurde früher überwiegend schon zu § 16 Abs. 1 GKG a.F: vertreten(vgl. KG NZM 2000, 659; OLG Hamm MDR 2001, 1377; LG Paderborn MDR 2003, 56; Hartmann aaO. Rn. 25).
  • BGH, 30.09.1998 - XII ZR 163/98

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer nach einseitiger Erledigungserklärung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.12.2005 - 24 W 62/05
    Der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung bestimmt sich nach der ständigen Rechtsprechung des BGH nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten, weil die Parteien in einem solchen Fall normalerweise an der Fortsetzung des Rechtsstreits nur insoweit ein rechtlich beachtliches Interesse haben, als es um die Prozesskosten geht (vgl. BGH NZM 1999, 21; NJW-RR 1990, 1474).
  • BGH, 11.07.1990 - XII ZR 10/90

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.12.2005 - 24 W 62/05
    Der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung bestimmt sich nach der ständigen Rechtsprechung des BGH nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten, weil die Parteien in einem solchen Fall normalerweise an der Fortsetzung des Rechtsstreits nur insoweit ein rechtlich beachtliches Interesse haben, als es um die Prozesskosten geht (vgl. BGH NZM 1999, 21; NJW-RR 1990, 1474).
  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 143/94

    Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.12.2005 - 24 W 62/05
    Im Fall der einseitig erklärten Teilerledigung richtet sich der Streitwert des erledigten Teils regelmäßig nach den bisher für den erledigten Teil entstandenen Kosten (BGH NJW-RR 1996, 1210; a.A. Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 3 Rn. 16 "Erledigung der Hauptsache" m.w.N.) Der auf den erledigten Teil entfallende Kostenwert ist durch eine Differenzrechnung zu ermitteln, die ergibt, um welchen Betrag diejenigen Kosten überschritten worden sind, die angefallen wären, wenn die Klägerin den Rechtsstreit von Anfang an nur über den nicht erledigten Teil der Hauptsache geführt hätte.
  • LG Paderborn, 22.07.2002 - 3 T 104/02
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.12.2005 - 24 W 62/05
    Entsprechendes wurde früher überwiegend schon zu § 16 Abs. 1 GKG a.F: vertreten(vgl. KG NZM 2000, 659; OLG Hamm MDR 2001, 1377; LG Paderborn MDR 2003, 56; Hartmann aaO. Rn. 25).
  • KG, 17.06.1999 - 8 W 4592/99

    Streitwertbestimmung bei einer Räumungsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.12.2005 - 24 W 62/05
    Entsprechendes wurde früher überwiegend schon zu § 16 Abs. 1 GKG a.F: vertreten(vgl. KG NZM 2000, 659; OLG Hamm MDR 2001, 1377; LG Paderborn MDR 2003, 56; Hartmann aaO. Rn. 25).
  • LG Krefeld, 23.02.2005 - 2 T 2/05
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.12.2005 - 24 W 62/05
    Aus systematischen Erwägungen ist im Übrigen anzunehmen, dass der Gesetzgeber den Begriff "Entgelt" in beiden Absätzen des § 41 GKG einheitlich verwendet wissen will (so zutreffend KG ZMR 2005, 123 = KGR Berlin 2005, 211; LG Krefeld WuM 2005, 263; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., § 41 GKG Rn. 21).
  • KG, 25.10.2004 - 8 W 75/04

    Gebührenstreitwert des Räumungsrechtsstreits

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.12.2005 - 24 W 62/05
    Aus systematischen Erwägungen ist im Übrigen anzunehmen, dass der Gesetzgeber den Begriff "Entgelt" in beiden Absätzen des § 41 GKG einheitlich verwendet wissen will (so zutreffend KG ZMR 2005, 123 = KGR Berlin 2005, 211; LG Krefeld WuM 2005, 263; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., § 41 GKG Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.1998 - 10 U 123/97

    Schadensersatz wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung bei Miete und

  • OLG Stuttgart, 17.01.2011 - 5 U 158/10

    Gewerberaummiete: Streitwert einer Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung für

    Die Mehrwertsteuer gehört zum Nettogrundentgelt i.S.v. § 41 GKG (BGH NJW-RR 1997, 648; OLG Düsseldorf MDR 2006, 1079; Zöller, aaO, § 3, Rn. 16, dort unter "Mietstreitigkeiten" m.w.N. zur Rspr.).
  • OLG Frankfurt, 19.06.2009 - 2 U 303/08

    Gewerberaummiete: Sonderkündigungsrecht des Erstehers in der Zwangsversteigerung

    Für die Berechnung des Streitwerts sind demgegenüber aber sowohl die vereinbarte Nebenkostenpauschale (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 516-517) als auch die geschuldete Umsatzsteuer (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 11.11.2008, Az. 2 W 239/08, zitiert nach juris) zu berücksichtigen.
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2009 - 24 W 26/09

    Streitwert nach einseitiger Teilerledigungserklärung

    b) Der Senat hat sich seit jeher der letztgenannten Ansicht angeschlossen (vgl. Urt. v. 27.06.2000, Az. I-24 U 140/99, OLGR Düsseldorf 2001, 200 sub II; Beschl. v. 31.01.2002, Az. I-24 W 68/01, WuM 2002, 501 sub 2; Beschl. v. 21.12.2005, Az. I-24 W 62/05, MDR 2006, 1079 = OLGR 2006, 556 = ZMR 2006, 516 sub IIc).

    Der auf den erledigten Teil entfallende Kostenwert ist durch eine Differenzkostenrechnung zu ermitteln (vgl. Senat, Beschl. v. 21.12.2005, Az. I-24 W 62/05, MDR 2006, 1079 = OLGR 2006, 556 = ZMR 2006, 516 sub Iit c m. w. Nachw.; insow. abw. Zöller/Herget, aaO, § 3 Rn 16, Stichw. "Erledigung der Hauptsache/Einseitige Erledigungserklärung" a. E.).

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 W 59/11

    Verfahrensrecht - Mietrecht: Welcher Streitwert bei Räumungsklage?

    Unter "Entgelt" im Sinne des § 41 Abs. 2 GKG, der auf Absatz 1 dieser Vorschrift verweist (vgl. Senat MDR 2006, 1079 [juris Tz. 11 ]), ist das Grundentgelt einschließlich einer nicht besonders abzurechnenden Betriebskostenpauschale zu verstehen (vgl. Senat a.a.O.).

    Die Mehrwertsteuer ist als unselbstständiger Teil des Entgelts Hauptforderung und gemäß § 41 Abs. 2 GKG, § 3 ZPO zu berücksichtigen (vgl. BGH MDR 2006, 657 [ juris Tz. 8 f ]; Senat MDR 2006, 1079 [ juris Tz. 12 ]).

  • OLG Düsseldorf, 04.09.2006 - 24 W 48/06

    Zuständiges Gericht für Entscheidung über Rechtsmittel gegen Wertfestsetzung

    Der Gebührenstreitwert des Räumungsbegehrens bemisst sich nach der Nettomiete zuzüglich Umsatzsteuer, wenn die Nebenkosten nicht pauschal festgelegt sind, sondern auf Grund einer Abrechnung ermittelt werden (Bestätigung von Senat ZMR 2006, 516).

    § 41 Abs. 2 GKG meint mit Entgelt dasselbe wie § 41 Abs. 1 GKG (vgl. Senat ZMR 2006, 516).

  • KG, 18.02.2013 - 8 W 10/13

    Streitwert der auf §§ 546 Abs. 2, 985 BGB gestützten Räumungs- und

    Nebenkosten sind nur hinzuzurechnen, soweit diese in einer Pauschalvereinbarung enthalten sind und keiner gesonderten Abrechnung unterliegen (Hartmann, Kostengesetze, 41. Auflage, § 41, Rdnr. 21; OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 516).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - 24 W 68/10

    Streitwert einer Räumungsklage

    a) Der Ansicht der Beklagten, die Mehrwertsteuer habe als "durchlaufender Posten" keinen Einfluss auf die Bewertung, kann nicht gefolgt werden (vgl. BGH MDR 2006, 657 [ juris Tz 8 f ]; Senat MDR 2006, 1079 [ juris Tz 12 ]).

    Unter "Entgelt" im Sinne des § 41 Abs. 2 GKG, der auf Absatz 1 dieser Vorschrift verweist (vgl. Senat MDR 2006, 1079 [ juris Tz 11 ]), ist das Grundentgelt einschließlich einer nicht besonders abzurechnenden Betriebskostenpauschale zu verstehen (vgl. Senat aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 24 W 87/08

    Erhöhung des Streitwerts durch eine noch nicht zugestellte Klageerhöhung

    Die Streitwertfestsetzung für das Berufungsverfahren bemisst sich gemäß § 41 Abs. 2 GKG nach dem zwölffachen Wert der Nettomiete zuzüglich Umsatzsteuer unter Außerachtlassung der gesondert abzurechnenden Nebenkosten, für die der Beklagte zu 1. Vorauszahlungen zu leisten hatte (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2007, 127 f.; ZMR 2006, 516).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht