Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 29.07.2005

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.06.2005 - I-10 W 15/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3270
OLG Düsseldorf, 07.06.2005 - I-10 W 15/05 (https://dejure.org/2005,3270)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.06.2005 - I-10 W 15/05 (https://dejure.org/2005,3270)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - I-10 W 15/05 (https://dejure.org/2005,3270)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § ... 91 Abs. 4; ; ZPO §§ 104 ff; ; ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 107; ; ZPO § 107 Abs. 3; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 567 Abs. 2; ; ZPO § 717 Abs. 2 Satz 1; ; EGZPO § 29 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 4
    Voraussetzungen für eine Kostenrückfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 118
  • Rpfleger 2005, 696
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Oldenburg, 28.06.2004 - 9 W 29/04

    Unzulässigkeit einer Rückfestsetzung von Gebühren bei Erhebung von Einwendungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2005 - 10 W 15/05
    Der von der Klägerin in Bezug genommene Beschluss des OLG Oldenburg vom 28.06.2004 - 9 W 29/04 (Bl. 517 f GA) vermag eine andere Beurteilung nicht (mehr) zu rechtfertigen.
  • Drs-Bund, 02.09.2003 - BT-Drs 15/1508
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2005 - 10 W 15/05
    Er sieht die Grundlage insoweit in § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO, wonach bei Aufhebung oder Änderung eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils der Vollstreckungsgläubiger zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, der dem Vollstreckungsschuldner durch die Vollstreckung des Urteils oder durch eine zur Abwendung der Vollstreckung erbrachten Leistung entstanden ist (vgl. Bundestags-Drucksache 15/1508, S. 16 f).
  • KG, 20.01.2020 - 19 W 158/19

    Beachtlichkeit des Erfüllungseinwands im Kostenfestsetzungsverfahren

    Hinsichtlich des darüber hinaus gestellten Antrags auf Rückfestsetzung der auf den Kostenfestsetzungsantrag unter Vorbehalt geleisteten Zahlungen ist dieser zwar grundsätzlich statthaft (vgl. beispielhaft OLG Düsseldorf v. 7.6.2005, 10 W 15/05).
  • OLG Frankfurt, 10.04.2007 - 6 W 227/06

    Kostenfestsetzung: Aufrechung gegen Rückfestsetzung

    Eine Ausnahme gilt im Falle der Aufrechnung nur dann, wenn die Aufrechnungslage unstreitig besteht (Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, Zivilprozessordnung 65. Auflage, § 104 Rn. 13 Stichw. "Aufrechnung"; KG MDR 1984, 150; OLG Düsseldorf MDR 2006, 118).
  • OLG Saarbrücken, 24.09.2009 - 9 W 285/09

    Berücksichtigung des Aufrechnungseinwands im Kostenfestsetzungsverfahren

    Aufgrund der formellen Ausgestaltung des Festsetzungsverfahrens kann eine Aufrechnung gegen den ansonsten unstreitigen Kostenerstattungsanspruch nämlich nur zugelassen werden, wenn über den Bestand und die Höhe der Gegenforderung sowie über die Aufrechnungslage zwischen den Parteien kein Streit besteht (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2005, 451).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 3 W 235/17

    Streitwert eines (Annexe-)Antrags auf Feststellung des Annahmeverzuges

    Es besteht jedoch die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung der Kostenfestsetzung und hierbei, sollte die festgesetzte Erstattungsforderung zwischenzeitlich ausgeglichen worden sein, auch der Rückfestsetzung (dazu eingehend OLG Düsseldorf [10. ZS.] MDR 2006, 118 f).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2005 - W (Kart) 11/05

    Anfechtung von Kostenfestsetzungsbeschluss; Verweisung auf Möglichkeit der

    Das gilt nach zutreffender Ansicht ohne Rücksicht darauf, ob - wie hier - die neue Kostengrundentscheidung mit der alten inhaltlich übereinstimmt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.6.2005, I-10 W 15/05 Umdruck Seite 3; Belz in MüKo, ZPO, 2. Aufl., § 104 Rdnr. 129; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 104 Rdnr. 6 m.w.N.; a.A. Herget in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 104 Rdnr. 21 zum Stichwort "Aufhebung der Kostengrundentscheidung").
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2006 - 10 W 100/06
    Aufgrund der formellen Ausgestaltung des Festsetzungsverfahrens kann eine Aufrechnung gegen den ansonsten unstreitigen Kostenerstattungsanspruch nur zugelassen werden, wenn über den Bestand und die Höhe der Gegenforderung sowie die Aufrechnungslage zwischen den Parteien kein Streit besteht (vgl. Senatsbeschluss vom 14.07.2005, II-10 WF 15/05, MDR 2006, 118f; Zöller-Herget, 25. Aufl., § 104 Rn. 21 ?Aufrechnung?).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.07.2005 - 15 W 26/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5970
OLG Karlsruhe, 29.07.2005 - 15 W 26/05 (https://dejure.org/2005,5970)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.07.2005 - 15 W 26/05 (https://dejure.org/2005,5970)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Juli 2005 - 15 W 26/05 (https://dejure.org/2005,5970)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gebühr des Rechtsanwalts: Anfall der Terminsgebühr bei Entscheidungen ohne eine mündliche Verhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Erfallen der Verhandlungsgebühr bei schriftlichem Verfahren ohne mündliche Verhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Terminsgebühr: Fakultative mündliche Verhandlung; Anspruch des Rechtsanwalts auf eine Verhandlungsgebühr bei Entscheidungen des Gerichts nach § 128 Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO); Ein außerhalb der mündlichen Verhandlung ergehender Verweisungsbeschluss als Entscheidung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 118
  • Rpfleger 2005, 699
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 12.05.2005 - 1 W 36/05

    Befreiung eines Kommanditisten von seiner (Haft-)Einlageverpflichtung nach dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2005 - 15 W 26/05
    Dies wird in den von der Beklagten vorgelegten Entscheidungen (LG Aschaffenburg, Kostenfestsetzungsbeschluss vom 19.05.2005 - 1 O 45/03 - , und OLG Bamberg, Beschluss vom 17.06.2005 - 1 W 36/05 - ) nicht berücksichtigt.
  • BGH, 25.09.2007 - VI ZB 53/06

    Erfallen der Terminsgebühr bei Kostenentscheidungen nach § 91a ZPO

    Dem gemäß hat das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Instanzgerichte (vgl. OLG Karlsruhe, JurBüro 2005, 596 und NJW-RR 2007, 503; OLG Frankfurt JurBüro 2006, 532) zu Recht angenommen, dass bei Kostenentscheidungen nach § 91a ZPO im Hinblick auf §§ 128 Abs. 3, 4 ZPO keine Terminsgebühr des Rechtsanwalts anfällt, wenn nicht ausnahmsweise eine mündliche Verhandlung stattfindet (ebenso Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 91a Rn. 59).
  • KG, 27.02.2007 - 1 W 244/06

    WEG-Verfahren: Erstattungsfähigkeit einer Erhöhungsgebühr wegen mehrerer

    Denn bei der im schriftlichen ZPO-Verfahren nach §§ 91a, 128 Abs. 4 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung entsteht ebenfalls keine Terminsgebühr (OLG Karlsruhe, OLG-Report 2007, 31; MDR 2006, 118; OLG Hamburg, Schaden-Praxis 2006, 224; OLG Rostock, OLG-Report 2006, 782; Zöller, Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 91a, Rdn. 59; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., VV 3103, 3104, Rdn. 23).
  • FG Hamburg, 04.12.2013 - 3 KO 232/13

    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Terminsgebühr nach gerichtlichem Hinweis und

    b) Davon abgesehen wäre ein Hinweisbeschluss nicht als (Urteils-)Entscheidung i. S. v. Nr. 3210 i. V. m. Nr. 3104 Anm. Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 RVG-VV anzusehen und kann er nicht in Verbindung mit einer Rücknahme zur Terminsgebühr führen (OLG Karlsruhe vom 29.07.2005 15 W 26/05, MDR 2006, 118; Schons in Hartung/Schons/Enders, RVG, 2. Aufl. 2013, VV 3104 Rd. 21 {unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Kommentierung in Hartung/Römermann/Schons, RVG, VV 3104 Rd. 16}; Onderka/Schneider/Wahlen in Schneider/Wolf Anwaltkomm. RVG, 6. Aufl. 2012, VV 3104 Rd. 61 {entgg. der Vorauflage Gebauer/Wahlen, RVG, VV 3104 Rd. 18}; Bischof in Bischof/Jungbauer u. a., RVG, 5. Aufl. 2013, VV 3104 Rd. 63; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Aufl. 2013, VV 3104 Rd. 18, 26 f. m. w. N.).
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