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   BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05   

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https://dejure.org/2006,1447
BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05 (https://dejure.org/2006,1447)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2006 - IV ZR 32/05 (https://dejure.org/2006,1447)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05 (https://dejure.org/2006,1447)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Interessenkollision und Bestellung eines Ergänzungsbetreuers im Betreuungsrecht; Rechtzeitigkeit des Hinweises auf eine nicht ordnungsgemäße Vertretung einer Partei im Rechtsstreit unter Wahrung der Grenzen des Art. 103 Abs. 1 GG

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Notwendigkeit eines rechtzeitigen Hinweises auf das Fehlen einer Prozessvoraussetzung

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; BGB § 1795 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1795 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 1908 i Abs. 1; ; ZPO § 139 Abs. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 1795 Abs. 1 Nr. 3; BGB § 1795 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1908 i Abs. 1; ZPO § 139 Abs. 3
    Hinweispflicht des Berufungsgerichts bei einer von der Vorinstanz abweichenden Beurteilung einer Prozessvoraussetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweispflichten des Berufungsgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtzeitiger Hinweis auf Fehlen einer Prozessvoraussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufung - Vielfältige Hinweispflichten des Berufungsgerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 937
  • MDR 2006, 1250
  • FamRZ 2006, 942
  • VersR 2007, 225
  • AnwBl 2006, 199
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05
    Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (BVerfGE 84, 188, 189 f.).

    Rechtliche Hinweise müssen danach unter Berücksichtigung der Parteien in ihrer konkreten Situation so erteilt werden, dass es diesen auch tatsächlich möglich ist, vor einer Entscheidung zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können, sie also nicht gehindert werden, rechtzeitig ihren Sachvortrag zu ergänzen (BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144; Zöller/Greger, ZPO 25. Aufl. § 139 Rdn. 14).

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05
    Diese in Art. 103 Abs. 1 GG normierte Gewährleistung stellt eine Ausprägung des Rechtsstaatsgedankens für das gerichtliche Verfahren dar (vgl. BVerfGE 55, 72, 93 f.; BVerfG NJW 1996, 3202).
  • BGH, 15.01.1981 - VII ZR 147/80

    Berufung - Prozeßförderungspflicht - Verspätetes Vorbringen

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05
    Dem Gewährleistungsgehalt von Art. 103 Abs. 1 GG entnimmt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung daher, dass eine in erster Instanz siegreiche Partei darauf vertrauen darf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (BGH, Urteile vom 27. April 1994 - XII ZR 16/93 - VersR 1994, 1351; vom 16. Mai 2002 - VII ZR 197/01 - NJW-RR 2002, 1436 unter II 1; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Januar 1981 - VII ZR 147/80 - NJW 1981, 1378 unter 2 c und 3).
  • BGH, 27.04.1994 - XII ZR 16/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05
    Dem Gewährleistungsgehalt von Art. 103 Abs. 1 GG entnimmt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung daher, dass eine in erster Instanz siegreiche Partei darauf vertrauen darf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (BGH, Urteile vom 27. April 1994 - XII ZR 16/93 - VersR 1994, 1351; vom 16. Mai 2002 - VII ZR 197/01 - NJW-RR 2002, 1436 unter II 1; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Januar 1981 - VII ZR 147/80 - NJW 1981, 1378 unter 2 c und 3).
  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 197/01

    Hinweispflichten des Berufungsgerichts

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05
    Dem Gewährleistungsgehalt von Art. 103 Abs. 1 GG entnimmt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung daher, dass eine in erster Instanz siegreiche Partei darauf vertrauen darf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (BGH, Urteile vom 27. April 1994 - XII ZR 16/93 - VersR 1994, 1351; vom 16. Mai 2002 - VII ZR 197/01 - NJW-RR 2002, 1436 unter II 1; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Januar 1981 - VII ZR 147/80 - NJW 1981, 1378 unter 2 c und 3).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05
    Rechtliche Hinweise müssen danach unter Berücksichtigung der Parteien in ihrer konkreten Situation so erteilt werden, dass es diesen auch tatsächlich möglich ist, vor einer Entscheidung zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können, sie also nicht gehindert werden, rechtzeitig ihren Sachvortrag zu ergänzen (BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144; Zöller/Greger, ZPO 25. Aufl. § 139 Rdn. 14).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05
    Diese in Art. 103 Abs. 1 GG normierte Gewährleistung stellt eine Ausprägung des Rechtsstaatsgedankens für das gerichtliche Verfahren dar (vgl. BVerfGE 55, 72, 93 f.; BVerfG NJW 1996, 3202).
  • BGH, 19.06.2009 - V ZR 93/08

    Mangelbedingter Nutzungsausfall erfordert nicht das Vorliegen der

    Das gilt auch dann, wenn der Hinweis die rechtliche Beurteilung betrifft (vgl. nur BVerfG NJW 1996, 3202 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 15. März 2006, IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937, 938; Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., § 139 Rdn. 5 u. 18).
  • BGH, 10.06.2015 - XII ZB 251/14

    Verlängerung des Unterhalts für die Betreuung eines behinderten, nichtehelichen

    Nachdem das Amtsgericht auf diesen Gesichtspunkt nicht eingegangen ist, sondern der Antragstellerin unbefristeten Unterhalt zuerkannt hat, konnte sie als in erster Instanz obsiegende Beteiligte darauf vertrauen, vom Beschwerdegericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (st. Rspr., vgl. etwa BGH Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05 - FamRZ 2006, 942, 943 mwN).
  • BGH, 10.07.2012 - II ZR 212/10

    Rechtsstreit um die Zahlung einer "Stammkapitalerhöhung" für eine insolvente

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf eine - wie hier die Beklagten - in erster Instanz siegreiche Partei darauf vertrauen, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis nach § 139 ZPO zu erhalten, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will, insbesondere aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (st.Rspr., siehe nur BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZR 86/10, NJW-RR 2011, 1109 Rn. 12; Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937 Rn. 4; Urteil vom 27. April 1994 - XII ZR 16/93, WM 1994, 1823, 1824; BAG, NJW 2006, 2716 Rn. 10 ff.).
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