Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 27.05.2005

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 21.04.2005 - 14 WF 41/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4091
OLG Naumburg, 21.04.2005 - 14 WF 41/05 (https://dejure.org/2005,4091)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.04.2005 - 14 WF 41/05 (https://dejure.org/2005,4091)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. April 2005 - 14 WF 41/05 (https://dejure.org/2005,4091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht einer sonst der Prozesskostenhilfe bedürftigen Person zur Kündigung einer privat abgeschlossenen Lebensversicherung zur Verwendung des Rückkaufswerts für die Prozesskosten

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 568 Satz 2; ; ZPO § 569

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Zwang zur Auflösung einer Lebensversicherung zur Bestreitung von Gerichtsverfahrenskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Versicherung auflösen?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Prozesskostenhilfe trotz Altersvorsorge - Verklagte Frau muss dafür nicht ihre Lebensversicherung einsetzen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 237
  • FamRZ 2006, 496
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Zweibrücken, 26.09.2007 - 6 WF 192/07

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit der Verwertung einer Lebensversicherung

    Ob der Rückkaufswert einer Lebensversicherung zur Aufbringung von Prozess- bzw. Verfahrenskosten einzusetzen ist, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt (vgl. etwa OLG Köln FamRZ 2004, 382; OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284 einerseits sowie OLG Naumburg FamRZ 2006 496, 0LG Stuttgart FamRZ 2006, 1850 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur zusätzlichen Altersvorsorge im Rahmen des Unterhaltsrechts andererseits sowie zur Rechtsprechung Zöller/Philippi, ZPO 26. Aufl. § 115 Rdnr. 58 c; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe 4. Aufl. Rdnr. 327; Zimmermann, Prozesskostenhilfe 3. Aufl. Rdnr. 149 jew. m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 8 WF 105/09

    Abänderung der Prozesskostenhilfebewilligung: Einsatz einer der Altersvorsorge

    Der Einsatz von Lebensversicherungen, die der Altersvorsorge dienen, ist - sofern es sich nicht um die sogenannte Riester-Rente handelt - umstritten (OLG Karlsruhe MDR 2008, 284; OLGR Celle 2007, 751; OLGR Naumburg 2007, 43 und 847; OLGR Stuttgart 2007, 639, 1036 und 1038; OLGR Stuttgart 2006, 723; OLGR Saarbrücken 2006, 361 und 654; OLG Brandenburg NJW-RR 2006, 1301; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 135; OLGR Naumburg 2005, 800; OLGR Stuttgart 2002, 59; je m. w. N.).
  • LAG Köln, 27.05.2009 - 9 Ta 199/09

    Prozesskostenhilfe; verwertbares Vermögen; Lebensversicherung

    kann er auch die Lebensversicherung vorübergehend beitragsfrei stellen, um aus den dergestalt ersparten Beiträgen die Prozesskosten zu finanzieren (vgl. dazu: OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. April 2005 - 14 WF 41/05 - ).
  • LAG Düsseldorf, 27.10.2009 - 3 Ta 638/09

    Prozesskostenhilfe; Kapitallebensversicherung als einzusetzendes Vermögen

    Gegebenenfalls kann der Kläger auch die Lebensversicherung vorübergehend beitragsfrei stellen, um aus den so ersparten Versicherungsbeiträgen die ihm nach Abzug des Schonvermögens verbleibenden Prozesskosten zu bestreiten (vgl. in diesem Zusammenhang auch OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 21.04.2005 - 14 WF 41/05).
  • LAG Düsseldorf, 15.03.2010 - 3 Ta 139/10

    Rückkaufswert einer Lebensversicherung als verwertbares Vermögen i.R.d.

    Gegebenenfalls kann der Kläger auch die Lebensversicherung vorübergehend beitragsfrei stellen, um aus den so ersparten Versicherungsbeiträgen die ihr nach Abzug des Schonvermögens verbleibenden Prozesskosten zu bestreiten (vgl. in diesem Zusammenhang auch OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 21.04.2005 - 14 WF 41/05).
  • OLG Brandenburg, 05.10.2007 - 9 WF 255/07
    Bei der gebotenen Abwägung ist davon auszugehen, dass eine zusätzliche Altersvorsorge im Hinblick auf die Entwicklung im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung auch bei Arbeitnehmern üblich und allgemein erforderlich geworden ist (vgl. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rz. 256; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 496; OLG Hamburg, FamRZ 2001, 925; OLG Frankfurt, FamRZ 2006, 135).
  • LG Koblenz, 24.03.2009 - 2 T 58/09
    Die Erforderlichkeit kann nur bejaht werden, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass die Alterssicherung der einst unzureichend und das in die Versicherungen eingebrachte Vermögen daher zur Altersversorgung unverzichtbar sein wird (OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 1917 f; OLG Frankfurt, FamRZ 2006, 135 f; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 496; Beschluss der Kammer vom 31. Oktober 2008-Az.: 2 T 607/08 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.05.2005 - 7 WF 219/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16138
OLG Koblenz, 27.05.2005 - 7 WF 219/05 (https://dejure.org/2005,16138)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.05.2005 - 7 WF 219/05 (https://dejure.org/2005,16138)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Mai 2005 - 7 WF 219/05 (https://dejure.org/2005,16138)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,16138) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 237
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 02.12.2004 - 7 WF 3907/04

    Gebühr in einem Verfahren nach § 1671 Abs. 1 BGB - Übertragung der vollen

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2005 - 7 WF 219/05
    Erforderlich ist nur die Mitwirkung des Rechtsanwalts an einer Einigung, die auch in der Abgabe verfahrensbeendender Prozesserklärungen bestehen kann (Anschluss OLG Nürnberg, 2. Dezember 2004, 7 WF 3907/04, JurBüro 2005, 190).

    Die Einigungsgebühr kann vielmehr auch ohne gegenseitiges Nachgeben anfallen (vgl. OLG Nürnberg, JurBüro 2005, 190-192; LAG Niedersachsen, Bibliothek BAG und bei www.jurisweb.de- AZ: 10 Ta 129/05 - Schneider in MDR 2004, 423 ff; Gerold/Schmidt/v.Eicken, RVG, 16.Aufl., 1000 VV, Rdn. 27, 28; Bischof/ Jungbauer/Podlech/Trappmann, RVG 2004, S. 437 f; v.Seltmann in Goebel/Gottwald, RVG, 1.Aufl., VV-RVG 1000, Rdn. 2,3; Schneider/Mock, Das neue Gebührenrecht für Anwälte 2004, § 10, Rdn. 25 ff).

  • LAG Niedersachsen, 18.02.2005 - 10 Ta 129/05

    Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr; Abgrenzung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2005 - 7 WF 219/05
    Die Einigungsgebühr kann vielmehr auch ohne gegenseitiges Nachgeben anfallen (vgl. OLG Nürnberg, JurBüro 2005, 190-192; LAG Niedersachsen, Bibliothek BAG und bei www.jurisweb.de- AZ: 10 Ta 129/05 - Schneider in MDR 2004, 423 ff; Gerold/Schmidt/v.Eicken, RVG, 16.Aufl., 1000 VV, Rdn. 27, 28; Bischof/ Jungbauer/Podlech/Trappmann, RVG 2004, S. 437 f; v.Seltmann in Goebel/Gottwald, RVG, 1.Aufl., VV-RVG 1000, Rdn. 2,3; Schneider/Mock, Das neue Gebührenrecht für Anwälte 2004, § 10, Rdn. 25 ff).
  • OLG Karlsruhe, 29.03.2006 - 11 W 67/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Voraussetzungen für den Anfall einer Einigungsgebühr

    Darüber hinaus ist die Einigungsgebühr wie die bisherige Vergleichsgebühr eine Erfolgsgebühr, sie soll auch den Erfolg honorieren, die Gerichte durch gütliche Beilegung eines Rechtsstreits zu entlasten (vgl. LAG Düsseldorf, JurBüro 2005, 639; OLG Koblenz MDR 2006, 237).

    Daraus wird in Rechtsprechung und Literatur teilweise der Schluss gezogen, dass für den Anfall der Einigungsgebühr lediglich die Mitwirkung des Rechtsanwalts an einer Einigung erforderlich sei, die auch in der Abgabe verfahrensbeendender Prozesserklärungen wie beispielsweise der teilweisen Anerkennung einer Klageforderung und der Klagerücknahme im übrigen liegen kann (OLG Koblenz, MDR 2006, 237).

  • OLG Koblenz, 10.10.2014 - 7 WF 859/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall einer Einigungsgebühr in Sorgerechtsverfahren

    Die Gebühr Nr. 1000, 1003 VV RVG entsteht nämlich schon für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Beteiligten über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, wenn sich der Vertrag nicht ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht beschränkt (BGH, FamRZ 2007, 1096; OLG Koblenz, MDR 2006, 237; OLG Sachsen-Anhalt, JurBüro 2013, 305 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 08.01.2007 - 5 WF 247/06

    Rechtsanwaltsgebühren; Sorgerechtsverfahren: Anspruch auf eine Einigungsgebühr

    Die von der Beschwerdeführerin für ihre Gegenmeinung zitierte Entscheidung des OLG Koblenz (MDR 2006, 237; ebenso OLG Nürnberg, Jur. Büro 2005, 190, 192) ist vor der o.g. Entscheidung des Bundesgerichtshofs ergangen und setzt sich daher mit der besonderen Problematik nicht näher auseinander, dass es ungeachtet des tatsächlichen Vorliegens einer Einigung für die Festsetzbarkeit der Gebühr auch weiterhin einer klaren, praktikablen Grundlage bedarf, die ohne förmliche Protokollierung nicht gewährleistet ist (BGH a.a.O.).
  • VGH Bayern, 13.12.2012 - 2 C 12.2523

    Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; Erledigungsgebühr

    Dies entspricht auch der Entscheidung des OLG Koblenz (vom 27.5. 2005 Az. 7 WF 219/05 MDR 2006, 237), denn in diesem Fall kam durch die Rücknahme der wechselseitigen Anträge insoweit eine Einigung über die materiell-rechtlichen Fragen zustande, als darin eine Einigung darüber zum Ausdruck kam, es in allen Bereichen bei der gemeinsamen Sorge zu belassen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht