Rechtsprechung
   OLG Rostock, 25.06.2007 - 3 U 70/07   

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https://dejure.org/2007,5454
OLG Rostock, 25.06.2007 - 3 U 70/07 (https://dejure.org/2007,5454)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25.06.2007 - 3 U 70/07 (https://dejure.org/2007,5454)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25. Juni 2007 - 3 U 70/07 (https://dejure.org/2007,5454)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unterlassunganspruch; Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Unterbrechung der Stromversorgung in einer Diskothek

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Mieters von Gewerberäumen auf Unterlassung einer Unterbrechung der Stromversorgung und Wasserversorgung sowie der sonstigen Versorgung; Einstufung der Unterbrechung der Stromversorgung und Wasserversorgung als verbotene Eigenmacht; Unzumutbarkeit einer ...

  • Judicialis

    BGB § 670; ; BGB § 683; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 858; ; BGB § 862; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; ZPO § 890 Abs. 1; ; ZPO § 890 Abs. 2; ; ZPO § 940

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zielgerichtete Unterbrechung der Stromversorgung einer Diskothek als rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb - Unterlassungsverfügung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterbrechung der Stromversorgung als rechtswidriger Eingriff?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • kloth-neuhaus.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Versorgungssperre im Mietrecht (RA Kai-Jochen Neuhaus; ZAP 2009, 1273)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stromunterbrechung durch den Vermieter - Was nun? (IMR 2007, 389)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1249
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 228/03

    Pfändbarkeit von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus OLG Rostock, 25.06.2007 - 3 U 70/07
    Deshalb bedarf es nach ständiger Rechtsprechung für eine sachgerechte Eingrenzung dieses Haftungstatbestandes eines unmittelbaren Eingriffs in dem Sinne, dass der Eingriff sich irgendwie gegen den Betrieb als solchen richtet, also betriebsbezogen ist und nicht vom Gewerbebetrieb ohne Weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betrifft (BGH, Urteil vom 11.01.2005, VI ZR 34/04, NJW-RR 2005, 663 ff. = MDR 2005, 686 ff. m.w.N.).
  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 34/04

    Umfang der Haftung durch die Beschädigung einer Eisenbahnstrecke

    Auszug aus OLG Rostock, 25.06.2007 - 3 U 70/07
    Deshalb bedarf es nach ständiger Rechtsprechung für eine sachgerechte Eingrenzung dieses Haftungstatbestandes eines unmittelbaren Eingriffs in dem Sinne, dass der Eingriff sich irgendwie gegen den Betrieb als solchen richtet, also betriebsbezogen ist und nicht vom Gewerbebetrieb ohne Weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betrifft (BGH, Urteil vom 11.01.2005, VI ZR 34/04, NJW-RR 2005, 663 ff. = MDR 2005, 686 ff. m.w.N.).
  • LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13

    Fluglotsenstreik - Drittbetroffenheit - kein Schadensersatzanspruch der

    Auch die Unterbrechung einer Stromversorgung für eine Diskothek mit dem Ziel, deren Betrieb zu stören oder zu behindern (OLG Rostock Urteil vom 25. Juni 2007 - 3 U 70/07 - Juris), trifft den vorliegenden Fall nicht.
  • OLG Hamm, 05.12.2008 - 9 U 89/08

    Behauptung; eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb; Unterlassen

    Das habe die gleichen Auswirkungen wie das Stromabschalten für eine Diskothek in einer Entscheidung des OLG Rostock (v. 25.6.2007, 3 U 70/07).

    Die vom Kläger angeführte Entscheidung des OLG Rostock (Urt. v. 25.6.2007, 3 U 70/07) betraf ersichtlich einen nicht vergleichbaren Sachverhalt, in dem der Störer mit dem Ziel handelte, den Betrieb der Klägerin zu beeinträchtigen und zu unterbinden.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - 14 S 504/21

    Planfeststellung für den Bau einer Fischaufstiegsanlage

    In der zivilrechtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass § 823 Abs. 1 BGB (nur) gegen unmittelbare Eingriffe in das Recht am bestehenden Gewerbebetrieb Schutz gewährt und das dazu nur diejenigen Eingriffe zählen, "die irgendwie gegen den Betrieb als solchen gerichtet, also betriebsbezogen sind und nicht vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betreffen" (vgl. grdl. BGH, Urteil vom 09.12.1958 - VI ZR 199/57 - VGHZ 29, 65, juris Rn. 17, dort ablehnend für die Unterbrechung der Stromzufuhr durch Beschädigung eines Stromkabels auf einem nicht zum betroffenen Unternehmen gehörenden Grundstück; bejahend z. B. für eine zielgerichtete Unterbrechung der Stromversorgung OLG Rostock, Urteil vom 25.06.2007 - 3 U 70/07 - MDR 2007, 1249, juris Rn. 22).
  • OLG Hamm, 11.12.2009 - 9 U 105/09

    Leistungsausschlüsse in der privaten Krankenversicherung hinsichtlich von durch

    Die vom Kläger angeführte Entscheidung des OLG Rostock (Urt. v. 25.6.2007, 3 U 70/07) betraf ersichtlich einen nicht vergleichbaren Sachverhalt, in dem der Störer mit dem Ziel handelte, den Betrieb der Klägerin zu beeinträchtigen und zu unterbinden.".
  • OLG Brandenburg, 10.08.2010 - 3 W 26/10

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss nach übereinstimmender

    Dahinstehen mag, ob unter Berücksichtigung des oben zitierten BGH-Urteils der in der früher ergangenen Entscheidung des OLG Rostock, Urt. v. 25.06.2007 - 3 U 70/07 (OLG-Rp 2007, 767 = MDR 2007, 1249), vertretenen Auffassung zu folgen ist, wonach sich die zielgerichtete Unterbrechung der Stromversorgung für eine Diskothek als ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen kann, der eine Unterlassungsverfügung gegen den Störer rechtfertigt.
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