Weitere Entscheidung unten: OLG München, 16.04.2007

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07   

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https://dejure.org/2007,3468
OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07 (https://dejure.org/2007,3468)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.03.2007 - 2 W 20/07 (https://dejure.org/2007,3468)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. März 2007 - 2 W 20/07 (https://dejure.org/2007,3468)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf Vergütung und Ersatz der Aufwendungen für eine Strafverteidigung; Umfang des Aufgabenkreises "Vertretung gegenüber Behörden und anderen Institutionen"

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung nur für Tätigkeiten im Aufgabenkreis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 91
  • MDR 2007, 1263
  • FGPrax 2007, 231
  • FamRZ 2008, 187 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98

    Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten als vergütungspflichtiger

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07
    Dabei kommt es darauf an, ob der Betreuer die Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLG FamRZ 1999, 740; OLG Hamm NJW 2006, 1144; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1166; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1896 Rn. 16).

    Im Beschluss des BayObLG vom 16.12.1998 FamRZ 1999, 740 (Vollständige Fassung bei juris) handelte es sich um telefonische und schriftliche Kontakte des Betreuers mit Angehörigen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts sowie Verteidigern und Gutachtern, die nicht von ihm ausgingen und möglicherweise - dies war nach Zurückverweisung der Sache an das Landgericht noch zu klären - der Sachverhaltsaufklärung im Hinblick auf den Gesundheitszustand des Betroffenen dienten.

  • OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05

    Betreuertätigkeit im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07
    Dabei kommt es darauf an, ob der Betreuer die Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLG FamRZ 1999, 740; OLG Hamm NJW 2006, 1144; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1166; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1896 Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2005 - 20 W 452/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Betreuertätigkeit zur

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07
    Dabei kommt es darauf an, ob der Betreuer die Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLG FamRZ 1999, 740; OLG Hamm NJW 2006, 1144; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1166; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1896 Rn. 16).
  • OLG Zweibrücken, 19.01.2001 - 3 W 268/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Teilnahme an strafprozessualer Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07
    Das OLG Zweibrücken sah in seinem Beschluss vom 19.01.2001 FamRZ 2001, 1030 die Teilnahme der Betreuerin an einer Hauptverhandlung, zu der sie geladen war, als Bestandteil persönlicher Betreuung, was vorliegend ausscheidet und auch bedenklich ist, weil es bei den §§ 1896 ff. BGB um die rechtliche Betreuung in bestimmten Aufgabenkreisen geht und es keine von ihr losgelöste persönliche Betreuung gibt (vgl. zutreffend die Anmerkung von Bienwald zur vorgenannten Entscheidung a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.1995 - 1 Ws 516/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07
    Der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 30.06.1995 RPfl 1996, 81, dessen Auffassung der Senat aus den dargestellten Gründen nicht für richtig hält, erging nicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 1 FGG, sondern im Strafverfahren.
  • OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Betreuers von der

    Daher haben mehrere Oberlandesgerichte den Fall, dass ein Betreuer für seinen Betreuten als Strafverteidiger tätig wird, nicht mehr von dem allgemeinen Aufgabenkreis der Vertretung gegenüber Behörden als gedeckt angesehen (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 91, Rdnr. 4; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1166, Rdnr. 4; OLG Hamm, NJW 2006, 1144, Rdnr. 11; alles nach juris).
  • LG Bonn, 01.03.2012 - 12 Qs 71/11

    Bußgeldverfahren, Angelegenheiten, Prüfungsumfang, Kostenfestsetzung

    Von dem Aufgabenkreis "Vermögensangelegenheiten" dürfte eine solche Tätigkeit nicht mehr gedeckt sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2008, 91 für das Strafverfahren).
  • LG Bonn, 01.03.2012 - 22 Qs 71/11

    Prüfung der Frage des Schuldens des die Festsetzung beantragenden Betroffenen

    Von dem Aufgabenkreis "Vermögensangelegenheiten" dürfte eine solche Tätigkeit nicht mehr gedeckt sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2008, 91 für das Strafverfahren).
  • LG Düsseldorf, 03.01.2017 - 2b O 4/16

    Entschädigung, Zuziehung eines Rechtsanwalts, StrEG

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass in der Rechtsprechung der Fall, dass ein Betreuer für seinen Betreuten als Strafverteidiger tätig wird, nicht mehr von dem allgemeinen Aufgabenkreis der Vertretung gegenüber Behörden als gedeckt angesehen wird (z. B. OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 91; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1166).
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Rechtsprechung
   OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 102/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4007
OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 102/06 (https://dejure.org/2007,4007)
OLG München, Entscheidung vom 16.04.2007 - 31 Wx 102/06 (https://dejure.org/2007,4007)
OLG München, Entscheidung vom 16. April 2007 - 31 Wx 102/06 (https://dejure.org/2007,4007)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Aufhebung einer Adoption; Nichtvorliegen der Voraussetzungen eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen einer betreuten Person und ihrem Betreuer; Umfang der Beschwerdeberechtigung eines Nachlasspflegers; Unzumutbarkeit eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1263
  • FamRZ 2008, 299
  • Rpfleger 2007, 467
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 18.04.1988 - 18 Wx 1/88
    Auszug aus OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 102/06
    Es kann deshalb nicht in Widerspruch zur gesetzlichen Regelung in Ausnahmefällen die Aufhebung der Adoption auf einseitigen Antrag ausgesprochen werden (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 979/980; Staudinger/Frank BGB Bearbeitungsstand 2001 § 1771 Rn. 11; MünchKommBGB/Maurer 4. Aufl. § 1771 Rn. 2).

    Die Rechtsfolgen der Adoption können im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mittelbar gemildert werden, etwa durch Enterbung, Pflichtteilsentziehung, Schenkungswiderruf, Beschränkung der Unterhaltsverpflichtung (vgl. BGH FamRZ 1988, 390/392; KG FamRZ 1987, 635/637; OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 979).

  • BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 68/87

    Aufhebung eines Annahmeverhältnisses zu einem volljährigen Kind

    Auszug aus OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 102/06
    Die Rechtsfolgen der Adoption können im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mittelbar gemildert werden, etwa durch Enterbung, Pflichtteilsentziehung, Schenkungswiderruf, Beschränkung der Unterhaltsverpflichtung (vgl. BGH FamRZ 1988, 390/392; KG FamRZ 1987, 635/637; OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 979).
  • KG, 06.02.1987 - 1 W 5646/85
    Auszug aus OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 102/06
    Die Rechtsfolgen der Adoption können im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mittelbar gemildert werden, etwa durch Enterbung, Pflichtteilsentziehung, Schenkungswiderruf, Beschränkung der Unterhaltsverpflichtung (vgl. BGH FamRZ 1988, 390/392; KG FamRZ 1987, 635/637; OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 979).
  • BayObLG, 14.03.1986 - BReg. 1 Z 10/86

    Antragsberechtigung; Annehmender; Kinder; Antrag; Aufhebung; Annahmeverhältnis;

    Auszug aus OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 102/06
    Das Recht, die Aufhebung der Adoption zu beantragen, ist höchstpersönlich (vgl. § 1762 Abs. 1 Satz 3 BGB) und daher nicht vererblich (vgl. BayObLGZ 1986, 57/59 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 1996, 1092 für den Adoptionsantrag).
  • BayObLG, 25.07.1995 - 1Z BR 168/94

    Vererblichkeit des Rechts, einen Antrag auf Annahme eines Kindes zurückzunehmen

    Auszug aus OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 102/06
    Das Recht, die Aufhebung der Adoption zu beantragen, ist höchstpersönlich (vgl. § 1762 Abs. 1 Satz 3 BGB) und daher nicht vererblich (vgl. BayObLGZ 1986, 57/59 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 1996, 1092 für den Adoptionsantrag).
  • BGH, 06.12.2017 - XII ZB 371/17

    Adoptionssache: Antrag auf Aufhebung der Adoption innerhalb der Dreijahresfrist;

    (3) Auch in Bezug auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs des früheren Vaters ergibt sich keine andere Bewertung, zumal seine persönliche Anhörung nach seinem Versterben nicht mehr nachgeholt werden kann und sein etwaiges Recht auf Aufhebung der Adoption auch nicht vererblich wäre (BayObLGZ 1986, 57, 59 f. = FamRZ 1986, 719, 720; OLG München FamRZ 2008, 299; MünchKommBGB/Maurer 7. Aufl. § 1759 Rn. 44 und § 1762 Rn. 12; Staudinger/Frank BGB [2007] § 1762 Rn. 6).
  • OLG Stuttgart, 16.03.2010 - 15 UF 36/10

    Volljährigenadoption: Aufhebung des Annahmeverhältnisses auf Antrag des

    Ihr folgt der Senat auch deshalb, weil der Wortlaut der gesetzlichen Regelung eindeutig und sie auch unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts nicht verfassungswidrig ist (OLG München OLGR 2007, 559, 560; LG Düsseldorf NJWE-FER 2001, 9 = FamRZ 2001, 648, 649 f.; Staudinger/Frank, a.a.O., § 1771 Rz. 15; MünchKomm/Maurer, BGB, Band 8, 5. Aufl., Vor § 1741 Rz. 32), zumal in den wichtigsten Fällen der Willensmängel die Adoption auch auf einseitigen Antrag des Angenommenen aufgehoben werden kann (§§ 1771 S. 2, 1760 BGB; s. dazu auch BT-Drucks. a.a.O.; MünchKomm/Maurer, a.a.O., § 1771 Rz. 9).
  • OLG Oldenburg, 28.11.2018 - 11 UF 116/18

    Abgrenzung; Adoption; Aufhebungsantrag; fehlende Geschäftsfähigkeit;

    Das Antragsrecht als höchstpersönliches Recht ist gerade nicht vererbbar (vgl. Götz in: Palandt BGB, 77. Auflage 2018, § 1771 Rn 1; Saar in: Ermann BGB, 15. Auflage 2017, § 1762 Rn 2; OLG München, Beschluss vom 16.04.2007, 31 Wx 102/06; BayOBLG, Beschluss vom 14.03.1986, BReg 1 Z 10/86).
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