Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 26.10.2007

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 22.10.2007 - 5 W 113/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2807
OLG Oldenburg, 22.10.2007 - 5 W 113/07 (https://dejure.org/2007,2807)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22.10.2007 - 5 W 113/07 (https://dejure.org/2007,2807)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22. Oktober 2007 - 5 W 113/07 (https://dejure.org/2007,2807)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts; Mandatierung des Hausanwalts eines Haftpflichtversicherers bei vom Versicherungsnehmer überlassener Prozessführung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Nr. 4 AHB; § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO
    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines weder am Gerichtssitz noch am Wohnsitz eines Versicherungsnehmers ansässigen Rechtsanwaltes bei Übertragung der Prozessführung auf den Versicherer

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines weder am Gerichtssitz noch am Wohnsitz eines Versicherungsnehmers ansässigen Rechtsanwaltes bei Übertragung der Prozessführung auf den Versicherer

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1; AHB § 5 Nr. 4
    Zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen "Hausanwalts" des Haftpflichtversicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Kostenrecht - Keine Erstattungsfähigkeit der Kosten des nicht vor Ort ansässigen "VR-Hausanwalts"

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Kostenrecht - Keine Erstattungsfähigkeit der Kosten des nicht vor Ort ansässigen "VR-Hausanwalts"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1305
  • MDR 2008, 50
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05

    Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.10.2007 - 5 W 113/07
    3.) Nichts anderes folgt aus der vom Beklagten angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.6.2006, Az. IV ZB 44/05.

    Danach hat der Gegner die Kosten des Rechtsanwalts einschließlich der erforderlichen Reisekosten zwar auch dann zu tragen, wenn ein überregional tätiger Versicherer regelmäßig einen bestimmten Rechtsanwalt ("Hausanwalt") zu seiner Vertretung in Haftpflichtprozessen hinzuzieht - jedenfalls sofern der Hausanwalt am Unternehmenssitz ansässig ist (Bundesgerichtshof RPfleger 2006, S. 673, 673 f.. vgl. auch Karczewski, MDR 2005, S. 481, 483).

  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.10.2007 - 5 W 113/07
    In einem solchen Fall empfiehlt sich nämlich die Mandatierung eines beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts nicht nur wegen der geringeren Kosten, sondern auch im Hinblick auf die einfacheren Möglichkeiten der persönlichen Unterrichtung und Beratung (Bundesgerichtshof BGH-Report 2003, S. 308, 309. Karczewski, MDR 2005, S. 481, 485).
  • BGH, 18.12.2003 - I ZB 21/03

    "Auswärtiger Rechtsanwalt III"; Reisekosten eines weder am Gerichtsort, noch am

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.10.2007 - 5 W 113/07
    Diese Einschätzung entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Bundesgerichtshof NJW-RR 2004, S. 855, 856).
  • BGH, 11.11.2003 - VI ZB 41/03

    Verfahrensrecht - Zuziehung eines Rechtsanwaltes

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.10.2007 - 5 W 113/07
    Nur in einem solchen Fall - wenn der Versicherer zumindest neben seinem Versicherungsnehmer an dem Verfahren beteiligt ist , erscheint es gerechtfertigt, auf seine Verhältnisse und nicht die seines Versicherungsnehmers abzustellen (vgl. dazu Bundesgerichtshof NJW-RR 2004, S. 430, 431).
  • BGH, 13.09.2011 - VI ZB 42/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines am

    aa) Das Beschwerdegericht vertritt in Übereinstimmung mit anderen obergerichtlichen Entscheidungen die Auffassung, dass die gegenüber den fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts höheren Reisekosten nicht erstattungsfähig sind, wenn der Versicherungsnehmer gemäß den Haftpflichtversicherungsbedingungen dem Haftpflichtversicherer die Prozessführung überlässt und dieser seinen "Hausanwalt" beauftragt, der weder am Sitz des Gerichts noch am Wohn- oder Geschäftsort des Versicherungsnehmers ansässig ist (vgl. OLG Oldenburg MDR 2008, 50; OLG Dresden, Beschluss vom 8. Februar 2010 - 3 W 139/10, juris Rn. 9 f.; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rn. 13 "Reisekosten des Anwalts").
  • OLG Stuttgart, 20.05.2011 - 8 W 180/11

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des auswärtigen

    In diesem Fall ist es nicht gerechtfertigt, auf die Verhältnisse des Versicherers statt auf die seines Versicherungsnehmers abzustellen (OLG Stuttgart/Senat, Beschluss vom 18. April 2011, Az. 8 W 137/11, nicht veröff.; OLG Oldenburg NJW-RR 2008, 1305, m.w.N.; Herget in Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 91 ZPO Rn. 13 "b) Reisekosten des Anwalts"), weswegen es bei dem Grundsatz verbleibt, dass lediglich die fiktiven Reisekosten eines am Geschäftssitz der Beschwerdeführerin ansässigen Rechtsanwalts von der Klägerin zu erstatten sind.
  • OLG Köln, 04.09.2009 - 2 Ws 408/09

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Strafverteidigers

    Aus den vorstehend dargelegten Grundsätzen über die Möglichkeit der Zuziehung eines Verteidigers am (vom Gerichtsort verschiedenen) Wohnort des Angeklagten ergibt sich auch die Lösung für die hier vorliegende Konstellation der Reisekosten des "RA am dritten Ort" (Herget in; Zöller, ZPO, 27. Auflage 2009, § 91 Rz. 13): Da die Angeklagte sich - mangels ausnahmsweise entgegenstehender Gründe - eines im Bezirk ihres Wohnorts H. ansässigen Verteidigers hätte bedienen dürfen, sind die Kosten des aus München angereisten Rechtsanwalts Prof. Dr. A. bis zu der Höhe der Reisekosten (unter Einschluss der Abwesenheitsgelder) eines aus dem für H. zuständigen Landgerichtsbezirk anreisenden Verteidigers erstattungsfähig (vgl. BGH, MDR 2004, 838 = NJW-RR 2004, 858; OLG Köln, JurBüro 2004, 435; OLG Oldenburg, MDR 2008, 50 = NJW-RR 2008, 1305; AG Westerburg, JurBüro 2007, 311).
  • OLG Dresden, 08.02.2010 - 3 W 139/10

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Rechtsanwalts in Haftpflichtfällen

    Der Senat vermag auch deshalb der abweichenden Beurteilung des Oberlandesgerichts Nürnberg, dessen (Einzelrichter-)Beschluss vom 24.11.2009 (5 W 2238/09) beklagtenseits zur Akte gereicht wurde (dort II 229 ff.), nicht zu folgen, die im Übrigen, wohl erkanntermaßen, von der des Oberlandesgerichts Oldenburg (NJW-RR 2008, 1305 f.) abweicht, ohne daraus Konsequenzen zu ziehen.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 26.10.2007 - 8 W 1224/07   

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https://dejure.org/2007,6190
OLG Dresden, 26.10.2007 - 8 W 1224/07 (https://dejure.org/2007,6190)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.10.2007 - 8 W 1224/07 (https://dejure.org/2007,6190)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. Oktober 2007 - 8 W 1224/07 (https://dejure.org/2007,6190)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Streitwerterhöhung bei Verbindung eines Zahlungsantrages mit einem Feststellungsantrag; Maßgeblichkeit des vom Oberlandesgericht i.R. der Bestimmung eines (sachlich) zuständigen Gerichtes zugrunde gelegten Streitwerts bei der dortigen Streitwertfestsetzung

  • Judicialis

    GKG § 62 Satz 1; ; GKG § 63 Abs. 2; ; GKG § 68 Abs. 1; ; ZPO §§ 850f Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Streitwerterhöhung durch ergänzenden Feststellungsantrag zum Vorliegen einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 50
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.04.2005 - VII ZB 17/05

    Nachweis einer Forderung aus unerlaubter Handlung

    Auszug aus OLG Dresden, 26.10.2007 - 8 W 1224/07
    Denn eine wirkungsgleiche "Verlautbarung" hätte nach Lage des Falles - wie der Prozessbevollmächtigte des Beklagten in der Klageerwiderung ebenfalls bereits richtig erkannt hatte - schon ein zwangsläufig entsprechend begründeter Zahlungsausspruch des Gerichts bedeutet; eine in den Entscheidungsgründen vorgenommene entsprechende Qualifizierung des Schadensersatzanspruchs reicht ohne weiteres aus, um dem Gläubiger später den ihm gegenüber dem Vollstreckungsgericht obliegenden Nachweis einer Vollstreckungsprivilegierung gem. § 850f Abs. 2 ZPO zu ermöglichen (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 05.04.2005 - VII ZB 17/05, www.bundesgerichtshof.de, Tz. 7).
  • OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 7 W 79/08

    Streitwertbemessung: Zahlungsantrag mit Antrag auf Feststellung einer

    Ein gesonderter Feststellungsantrag ist daher nur dann streitwerterhöhend zu berücksichtigen, wenn nach dem Klagevorbringen auch ein anderer Rechtsgrund als ein solcher aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung in Betracht kommt (OLG Dresden MDR 2008, 50).

    Die von den Prozessbevollmächtigten des Klägers vorgebrachte Entscheidung des OLG Dresden (Beschluss vom 02.03.2007; 1 AR 11/07) hat im Verlaufe des dortigen Rechtsstreits deutlichen Widerspruch erfahren (OLG Dresden MDR 2008, 50).

    Ein zusätzlicher Feststellungsantrag in der vorliegenden Konstellation erhöht den Streitwert allenfalls geringfügig (OLG Dresden MDR 2008, 50; Zöller-Herget, ZPO, 27 Auflage, § 3 Rn. 16 [Feststellungsklage] - maximal 5 %).

  • BGH, 07.05.2019 - II ZA 9/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren;

    Im Hinblick auf die mögliche Absenkung des unpfändbaren Betrages in der (Einzel-) Zwangsvollstreckung gemäß § 850f Abs. 2 ZPO ist regelmäßig ein Wert von 5 % des Nominalwerts der Forderung anzusetzen (OLG Dresden, MDR 2008, 50; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort "Feststellungsklagen"; MünchKommZPO/Wöstmann, 5. Aufl., § 3 Rn. 72).
  • OLG Nürnberg, 31.07.2017 - 8 U 308/16

    Zur Feststellung, dass eine Forderung auf einer vorsätzlich begangenen

    Wird ein Zahlungsantrag mit einem entsprechenden Feststellungsantrag verbunden, kann dies den Gesamtstreitwert ebenfalls um ca. 5% steigern (OLG Dresden, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 8 W 1224/07 - MDR 2008, 50, juris Tz. 7).
  • OLG Koblenz, 30.06.2020 - 3 U 1869/19

    Schadensersatz im sog. Dieselabgasskandal: Verjährungsbeginn bei Anspruch gegen

    Der Antrag auf Feststellung einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung wurde mit 716, 00 EUR berücksichtigt (5 % der Klageforderung, vgl. OLG Dresden, MDR 2008, 50, Rn. 7).
  • OLG Jena, 03.03.2011 - 5 W 405/10

    Streitwertbemessung: Zahlungsantrag mit Antrag auf Feststellung einer Forderung

    Wie bereits das OLG Dresden in seinen Entscheidungen vom 02.03.2007, Az.: 1 AR 11/07 und 26.10.2007, Az.: 8 W 1224/07 zudem zutreffend ausgeführt hat, ist auch außerhalb von Klagen im Rahmen eines Insolvenzverfahren dem Feststellungsantrag ein eigener wirtschaftlicher Wert beizumessen.

    Während der BGH in den genannten Fällen von einem Abschlag von 75 % (= Streitwert in Höhe von 25 % des Hauptsachebetrages) ausgeht, bejaht das OLG Dresden in der Entscheidung 1 AR 11/07 - ohne nähere Begründung -einen Streitwert in Höhe von 80 % der Forderung und in der Entscheidung 8 W 1224/07 einen solchen von "allenfalls" 5 %.

    Der Senat hält zwar grundsätzlich die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 26.07.2010, Az.: 8 W 1224/07 (veröffentlicht in MDR 2008, 50) in Fällen ohne Auslandsbezug für gerechtfertigt.

  • OLG Koblenz, 28.03.2022 - 15 U 565/21

    Ansprüche auf Schadensersatz aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für ein

    Ebenso wie bei einer begehrten Feststellung, dass die Schuld auf vorsätzlicher unerlaubter Handlung beruht (maximal 5 % der Klageforderung: vgl. Zöller/Herget, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 3 ZPO, Rn. 16.76; vgl. auch BGH, Urteil vom 07.05.2019 - II ZA 9/18, Rn. 6, juris; OLG Dresden, Urteil vom 26.10.2007 - 8 W 1224/07, MDR 2008, 50) ist unter Berücksichtigung der Realisierungsaussichten auch hier die Orientierung an der Hauptforderung mit einem allenfalls geringen Bruchteil gerechtfertigt.
  • OLG Köln, 26.02.2009 - 2 W 16/09

    Bindungswirkung der Streitwertfestsetzung des verweisenden Gerichts

    Diese Wertfestsetzung ist gem. §§ 62 S. 1, 63 Abs. 2 GKG nunmehr für die Berechnung der Gebühren maßgeblich und bindend (vgl. allgemein Senat, Rpfleger 1974, 22; Senat, JurBüro 1975, 1354; OLG Köln [12. Zivilsenat] OLGR 2000, 78; KG, MDR 1959, 136; OLG Dresden OLGR 2008, 42; OLG Frankfurt, MDR 1964, 246; OLG Koblenz OLGR 2005, 602; OLG Saarbrücken, JurBüro 1965, 643; Schneider, MDR 1992, 218).
  • OLG Brandenburg, 28.06.2021 - 1 U 64/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Passat mit einem Motor der Baureihe

    Ebenso gilt § 850f Abs. 2 ZPO nicht für juristische Personen, da diese kein Arbeitseinkommen haben können (OLG Dresden, Beschluss vom 26.10.2007, 8 W 1224/07, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 05.12.2008 - 8 W 109/08

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das nächst höhere Gericht;

    Eine jüngere Entscheidung des OLG Dresden (Beschluss vom 26.10.2007, 8 W 1224/07, juris) bewertet einen zusätzlich zu einem Leistungsantrag gestellten Antrag auf Feststellung, dass der Zahlungsanspruch auf vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung beruht, mit allenfalls 5 % der Klageforderung.
  • OLG Koblenz, 21.11.2014 - 3 U 1176/14

    Streitwert eines Antrags auf Feststellung des Beruhens der im Insolvenzverfahren

    Wenn diese als nur zu gering anzusehen sind, kann ein erheblicher Abschlag vom Nennwert der Forderung angemessen sein (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08 - ZinsO 2009, 398 = NJW 2009, 920 f. = WM 2009, 767 ff. unter Bezugnahme auf LG Kempten, Beschluss vom 20. August 2006 - 5 T 1461/06 - ZinsO 2006, 888, Bewertung mit 20% der festzustellenden Forderung; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 10 U 635/12, zitiert nach [...], Bewertung mit 5% der festzustellenden Forderung; Beschluss vom 28. Dezember 2010 - 2 U 203/09, Bewertung mit 25% der festzustellenden Forderung; OLG Dresden, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 8 W 1224/07 - MDR 2008, 50 = OLGR Dresden 2008, 42 ff. Bewertung mit 5% der bezifferten Klageforderung bei zusätzlichem Antrag; OLG Celle, Beschluss vom 21. Mai 2007 - 7 W 38/07 - NZI 2007, 473 , Bewertung mit 75% der festzustellenden Forderung; anders LG Mühlhausen, Beschluss vom 14. April 2004 - 2 T 77/04 - ZinsO 2004, 1046 f., Bewertung mit 100% der festzustellenden Forderung; OLG Rostock, Urteil vom 19. Februar 2007 - 3 U 65/06 - OLGR Rostock 2007, 758 f., Bewertung mit 80% der festzustellenden Forderung; OLG Thüringen, Beschluss vom 3. März 2011 - 5 W 405/10, zitiert nach [...]).
  • OLG Brandenburg, 19.08.2010 - 12 W 27/10

    Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussicht einer Rechtsverteidigung

  • OLG Köln, 26.02.2009 - 2 W 17/09

    Bindungswirkung der Streitwertfestsetzung des verweisenden Gerichts

  • OLG Koblenz, 26.11.2012 - 10 U 635/12

    Berufungsbeschwer: Bemessung bei einem Feststellungsantrag betreffend eine

  • OLG Koblenz, 21.10.2015 - 12 W 685/15

    Streitwertbemessung: Antrag auf Feststellung eines Anspruchs aus vorsätzlicher

  • OLG Koblenz, 01.10.2012 - 10 U 635/12

    Berufungsbeschwer: Bemessung bei einem Feststellungsantrag betreffend eine

  • OLG Brandenburg, 13.03.2012 - 9 UF 29/12

    Feststellung der Bedürftigkeit i.R. eines Antrags auf Prozesskostenhilfe zur

  • LG Halle, 06.05.2010 - 4 O 1497/08

    Zur vollständigen Feststellung der Haftungsvoraussetzungen im

  • AG Kassel, 15.07.2014 - 414 C 1451/14

    Anerkennung einer Forderung als "Delikt" per AGB ist unwirksam

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