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   BGH, 20.05.2009 - IV ZB 2/08   

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https://dejure.org/2009,1023
BGH, 20.05.2009 - IV ZB 2/08 (https://dejure.org/2009,1023)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2009 - IV ZB 2/08 (https://dejure.org/2009,1023)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08 (https://dejure.org/2009,1023)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Einwurf eines fristgebundenen Schriftsatzes im Vertrauen des Rechtsanwalts in die auf ihm angegebenen Leerungszeiten des Briefkastens

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Der Absender eines fristgebundenen Schriftsatzes darf auf die angegebenen Lee-rungszeiten des von ihm benutzten Briefkastens vertrauen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist wegen Vertrauens auf die angegebenen Leerungszeiten eines benutzten Briefkastens

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertrauen auf Leerungszeiten des Briefkastens

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Vertrauen des Anwalts in die Post bei Fristsachen

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 2; ; PUDLV § 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233
    Wiedereinsetzung bei Vertrauen auf von der Post angegebene Leerungszeiten des Briefkastens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 2; PUDLV § 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist wegen Vertrauens auf die angegebenen Leerungszeiten eines benutzten Briefkastens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vertrauen auf Leerungszeiten rechtmäßig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anwaltsverschulden bei bevorstehender Briefkastenleerung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Fristgebundene Schriftsätze: Absender darf auf Leerung vertrauen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Briefeinwurf kurz vor angegebener Leerungszeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Juristischer Schriftsatz kam einen Tag zu spät - Wenn eine Anwältin auf die Leerungszeiten "ihres" Briefkastens vertraut, ist das kein Versäumnis

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 233 ZPO
    Vertrauen des Anwalts in die Post bei Fristsachen

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Dem Bürger dürfen Verzögerungen der Briefbeförderung oder der Briefzustellung durch die Deutsche Post AG nicht als Verschulden angerechnet werden

  • rechtsanwalt-rueckert.de (Kurzinformation)

    Vertrauen auf Postlaufzeiten

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Maßgebliche Leerungszeiten auf Briefkästen

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Briefkastenleerungszeiten und Postlaufzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2379
  • MDR 2009, 1128
  • FamRZ 2009, 1410
  • VersR 2009, 1140
  • AnwBl 2009, 720
  • AnwBl Online 2009, 110
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch

    Auszug aus BGH, 20.05.2009 - IV ZB 2/08
    Im Verantwortungsbereich einer Partei, die einen fristgebundenen Schriftsatz auf dem Postweg befördern lässt, liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - NJW 2007, 2778 Tz. 13; vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217 unter III 2 c aa; BVerfG NJW 2003, 1516; 2001, 1566; 1995, 1210, 1211, jeweils m.w.N.).

    Das gilt selbst dann, wenn - etwa vor Feiertagen - allgemein mit erhöhtem Postaufkommen zu rechnen ist (BGH, Beschluss vom 13. Mai 2004 a.a.O.; BVerfG NJW 2001 a.a.O.; 1995 a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen (BGH, Beschluss vom 13. Mai 2004 a.a.O.).

  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 32/07

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus BGH, 20.05.2009 - IV ZB 2/08
    Im Verantwortungsbereich einer Partei, die einen fristgebundenen Schriftsatz auf dem Postweg befördern lässt, liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - NJW 2007, 2778 Tz. 13; vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217 unter III 2 c aa; BVerfG NJW 2003, 1516; 2001, 1566; 1995, 1210, 1211, jeweils m.w.N.).

    Dabei darf eine Partei grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 a.a.O.).

  • BGH, 25.01.1993 - II ZB 18/92

    Fristversäumnis bei Poststreik

    Auszug aus BGH, 20.05.2009 - IV ZB 2/08
    Zu Recht hat es dem Absender eines fristgebundenen Schriftsatzes abverlangt, auf die angegebenen Leerungszeiten des von ihm benutzten Briefkastens zu achten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 1993 - II ZB 18/92 - NJW 1993, 1333 unter II).
  • BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 447/02

    Zum Fristbeginn für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in eine versäumte

    Auszug aus BGH, 20.05.2009 - IV ZB 2/08
    Im Verantwortungsbereich einer Partei, die einen fristgebundenen Schriftsatz auf dem Postweg befördern lässt, liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - NJW 2007, 2778 Tz. 13; vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217 unter III 2 c aa; BVerfG NJW 2003, 1516; 2001, 1566; 1995, 1210, 1211, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der

    Auszug aus BGH, 20.05.2009 - IV ZB 2/08
    Im Verantwortungsbereich einer Partei, die einen fristgebundenen Schriftsatz auf dem Postweg befördern lässt, liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - NJW 2007, 2778 Tz. 13; vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217 unter III 2 c aa; BVerfG NJW 2003, 1516; 2001, 1566; 1995, 1210, 1211, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Zurückweisung der Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BGH, 20.05.2009 - IV ZB 2/08
    Im Verantwortungsbereich einer Partei, die einen fristgebundenen Schriftsatz auf dem Postweg befördern lässt, liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - NJW 2007, 2778 Tz. 13; vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217 unter III 2 c aa; BVerfG NJW 2003, 1516; 2001, 1566; 1995, 1210, 1211, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08

    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis

    In ihrem Verantwortungsbereich lag es allein, das Schriftstück ordnungsgemäß und so rechtzeitig aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG das Revisionsgericht fristgerecht erreichen konnte (vgl. BVerfG 7. Januar 2003 - 2 BvR 447/02 - zu II 1 der Gründe, NJW 2003, 1516; BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 419/99 - zu II der Gründe; BGH 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08 - Rn. 8, NJW 2009, 2379).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12

    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit;

    Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen (BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08 - NJW 2009, 2379 Rn. 8 m.w.N. und vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10 - NJW 2011, 458 Rn. 15).
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 310/09

    Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters bei Stornierung des

    Übersendet der Versicherer Stornogefahrmitteilungen durch die Post, so darf er grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Postsendung ordnungsgemäß befördert wird und, wenn sie im Bundesgebiet werktags aufgegeben wird, am folgenden Werktag ausgeliefert wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10, juris Rn. 15; vom 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08, NJW 2009, 2379 Rn. 8 mwN).
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