Weitere Entscheidung unten: KG, 27.07.2009

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09   

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https://dejure.org/2009,1646
OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09 (https://dejure.org/2009,1646)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.07.2009 - 12 U 29/09 (https://dejure.org/2009,1646)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 12 U 29/09 (https://dejure.org/2009,1646)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    §§ 254, 253 BGB

  • verkehrslexikon.de

    Mitverschulden eines Motorradfahrers wegen fehlender Motorradschutzkleidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Verletzungen aufgrund eines Motorradunfalls

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mitverschulden eines ansonsten schuldlosen Motorradfahrers wegen fehlender Schutzbekleidung; § 254 BGB

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall: Mitverschulden eines Motorradfahrers aufgrund fehlender Schutzbekleidung

  • Judicialis

    BGB § 253

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 253; BGB § 254
    Nichttragen von Motorradschutzkleidung als schmerzensgeldminderndes Mitverschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Verletzungen aufgrund eines Motorradunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Lieber immer mit Schutzkleidung Motorrad fahren ...

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mitverschulden eines Verkehrsunfall, wenn die Sorgfalt außer Acht gelassen wird

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wer auf dem Motorrad keine Schutzkleidung trägt, kriegt weniger Schmerzensgeld!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mithaftung bei Motorradunfall ohne Schutzkleidung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit Stoffhose auf dem Motorrad - Mitverschulden bei einem Unfall wegen Fahrt ohne Schutzkleidung

  • lawbike.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Motorradschutzkleidung - Verschulden gegen sich selbst

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Motorradfahrer: Mitverschulden bei fehlender Schutzkleidung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Verschulden gegen sich selbst

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Bikercrash ohne Motorradkleidung: Mitverschulden!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ohne geeignete Kleidung droht Mitverschulden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Motorradunfall: Schmerzensgeld und Mitverschulden bei fehlender Schutzkleidung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehlende Schutzkleidung des Motorradfahrers begründet Mitverschulden an Folgen eines Verkehrsunfalls - Tragen von Schutzkleidung verringert Verletzungsrisiko

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Motorradfahren ohne Schutzbekleidung führt zu Mitverschulden

Besprechungen u.ä. (2)

  • lawbike.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Motorradschutzkleidung - Verschulden gegen sich selbst

  • schadenfixblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Preis der frischen Luft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 538
  • MDR 2009, 1274
  • NZV 2010, 409
  • VersR 2009, 1284
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09
    Dass es ungeachtet von Überlegungen (auch in der EU) zur Einführung einer Tragepflicht von Motorradkleidung noch nicht zu einer entsprechenden normierten Festlegung gekommen ist, ändert nichts an der Tatsache, dass ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens eine Schutzkleidung trägt und er, sofern er darauf verzichtet, bewusst ein erhebliches Verletzungsrisiko im Falle eines Unfalls eingeht und es deshalb sachgerecht erscheint, im Rahmen der Bemessung des Schmerzensgeldes ein Verschulden gegen sich selbst schmerzensgeldmindernd zu berücksichtigen (so auch - allerdings ohne Begründung - OLG Düsseldorf NZV 2006, 415 f).
  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09
    Dabei muss die Entschädigung zu Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung gesetzt werden (BGH VersR 1976, 968; OLG Hamm MDR 2003, 1249).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 141/07

    Mitverschulden bei Verletzung eines Fußgängers im Straßenverkehr - Höhe des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09
    So hat der Senat in einer Entscheidung vom 20.12.2007, Az.: 12 U 141/07, ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000,00 EUR für folgende Verletzungen für angemessen erachtet: Der Geschädigte hatte eine offene Unterschenkelschaftfraktur rechts mit einem beginnenden Compartmentsyndrom, also einer schmerzhaften muskulären Bewegungseinschränkung als Komplikation eines Bruches erlitten, befand sich etwa 7 Wochen in stationärer Behandlung und sah sich 5 operativen Eingriffen ausgesetzt, u. a. auch einer Hauttransplantation vom rechten Oberschenkel; als Folgeschäden verblieben eine Beeinträchtigung des Gangbildes, eine Muskelminderung am rechten Oberschenkel, Operationsnarben sowie Bewegungseinschränkungen im rechten Kniegelenk und im rechten oberen und unteren Sprunggelenk, wobei der rechte Unterschenkel um 1 cm verkürzt war.
  • OLG Saarbrücken, 27.11.2007 - 4 U 276/07

    Schmerzensgeldanspruch wegen mehrerer anlässlich eines Verkehrsunfalls erlittener

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09
    Ein solches Schmerzensgeld hat das OLG Saarbrücken (NJW 2008, 1166 f) in einem Fall für angemessen erachtet, bei dem ebenfalls operative Eingriffe mit Hauttransplantationen erforderlich wurden und der Geschädigte erwiesener Maßen auch weiterhin unter Schmerzen litt und es ebenfalls zu erheblichen Narbenbildungen gekommen war.
  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 144/77

    Mitverschulden eines Moped-Fahrers wegen Nichttragen eines Helms

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09
    Ein Mitverschulden des Verletzten ist aber auch bereits dann anzunehmen, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGH NJW 1979, 980, in einem Fall, in dem der Geschädigte noch vor Einführung der Helmpflicht keinen Helm getragen hat).
  • BGH, 21.04.1970 - VI ZR 13/69

    Begriff der absoluten Fahruntüchtigkeit; Bemessung des Schmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09
    Zu berücksichtigen ist auch ein etwaiges Mitwirken des Verschuldens des Verletzten, wobei dieses bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes einen Bemessungsfaktor darstellt und von vornherein derjenige Schmerzensgeldbetrag zuzubilligen ist, der unter Berücksichtigung des Mitverschuldensanteils angemessen erscheint (BGH VersR 1970, 624; Küppersbusch, a.a.O., Rn. 282).
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 187/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines

    (1.1) Laut dem vom Landgericht angeführten Urteil des OLG Brandenburg vom 23.07.2009 (12 U 29/09, MDR 2009, 1274 f.) kann bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall der Umstand, dass der verletzte Motorradfahrer zwar einen Helm, jedoch keine oder nur zum Teil eine Schutzkleidung getragen hat, auch ohne eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung mindernd im Wege des Mitverschuldens zu berücksichtigen sein (i. Erg. ebenso Knerr in Geigel, aaO Kap. 2 Rn. 58: je nach den Besonderheiten des Falles, vor allem der Art der entstandenen Schäden).

    Deshalb würden sämtliche maßgeblichen Verbände, die sich unter anderem mit der Motorradsicherheit befassten, einen Schutz bei jeder Fahrt mit sicherer Motorradbekleidung empfehlen (OLG Brandenburg MDR 2009, 1274, 1275).

  • OLG Naumburg, 30.09.2015 - 12 U 58/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem durch ein

    Vielmehr stellt das Mitverschulden bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes lediglich ein Bemessungselement neben anderen dar, wobei sich die einzelnen Bemessungselemente je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles unterschiedlich auswirken können (vgl. BGH, NZV 1991, 305; OLG Brandenburg, MDR 2009, 1274; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2014, 33).

    Zu berücksichtigen ist - wie ausgeführt - auch ein etwaiges Mitwirken des Verschuldens des Verletzten (z.B. OLG Brandenburg, MDR 2009, 1274).

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2019 - 1 U 82/18

    Mitverschulden eines Motorradfahrers wegen Nichttragens von Schutzkleidung

    Daher ist es nicht ausschlaggebend, dass diese Verbände auch vor dem Jahr 2014 dazu geraten haben, über den Helm hinaus Schutzkleidung zu tragen: so der A. auf seiner Internet-Seite "Info, Test & Rat", das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) in seiner Informationsbroschüre "Motorradbekleidung von Kopf bis Fuß - Schutz ohne Kompromisse" und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) auf seiner Internet-Seite (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23.07.2009, 12 U 29/09, juris, Rn. 18; Rebler, MDR 2014, 1187).

    Die Revision wird nach Maßgabe des § 543 Abs. 2 S. 1 Ziffer 2 ZPO im Hinblick auf die divergierende Rechtsprechung zur Feststellung eines Verkehrsbewusstseins, Schutzkleidung zu tragen (insbesondere Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23.07.2009, 12 U 29/09, juris, Rn. 18; aber auch LG Köln, Urteil vom 15.05.2013, 18 O 148/08, juris, Rn. 16), zugelassen.

  • OLG München, 19.05.2017 - 10 U 4256/16

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen Pkw und Krad: Keine Obliegenheit zum

    Das Urteil des Brandenburgischen OLG vom 23.07.2009, Az.: 12 U 29/09, juris, wiederum steht dem bereits deswegen nicht entgegen, weil es sich auf Schutzkleidung an den Beinen bezieht, nicht auf die Frage des Schuhwerks.
  • LG Köln, 15.05.2013 - 18 O 148/08

    Zum Mitverschulden eines Motorradfahrers an Unfallverletzungen auf Grund

    Gleichwohl führt das Nichttragen einer ausreichenden Schutzkleidung regelmäßig dazu, dass sich der geschädigte Motorradfahrer ein anspruchsminderndes Mitverschulden allein aus diesem Umstand entgegenhalten lassen muss (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 23.07.2009 - 12 U 29/09 [Rn. 18]; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2006 - 1 U 137/05 [Rn. 27] - jeweils nach juris).
  • OLG Nürnberg, 09.04.2013 - 3 U 1897/12

    Mitverschulden eines Motorradfahrers wegen Nichttragens von Motorradschuhen

    19 aa) Es hat hierzu auch zu den von den Beklagten zitierten Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 20.02.2006 (MZV 2006, 415) und des Brandenburgischen OLG vom 23.07.2009 (NJW-RR 2010, 538) Stellung bezogen.
  • OLG Brandenburg, 14.12.2023 - 12 U 107/23

    Zahlungsanspruch eines Geschädigten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach

    Die von den Beklagten vertretene gegenteilige Auffassung hat zumindest hinsichtlich des Schuhwerks keine Zustimmung erfahren (zur Bekleidung nur allgemein: OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Februar 2006 - I-1 U 137/05 -, Rn. 27, juris; nur zur Beinbekleidung: Senat, Urteil vom 23. Juli 2009 - 12 U 29/09 -, Rn. 18, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 1 S 118/17

    Ein allgemeines Verkehrsbewusstsein zum Tragen von Motorradschutzkleidung an den

    Teilweise wird vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit von Motoradschutzkleidung an den Beinen bejaht (OLG Brandenburg, Urt. vom 23.7.2009, 12 U 29/09, NJW-RR 2010, 538, 539 ff.; LG Köln, Urt. v. 15.5.2013, 18 O 148/08, Rn. 18 zitiert nach Juris; offen gelassen: OLG Saarbrücken, Beschluss v. 12.3.2015, 4 U 187/13, Rn. 70 zitiert nach Juris; OLG Schleswig, Urt. v. 28.11.2013, 7 U 158/12, NJOZ 2014, 985).
  • LG Heidelberg, 13.03.2014 - 2 O 203/13

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mitverschulden des Leichtkraftradfahrers wegen

    Für hochvolumige Motorräder mag es eine Obliegenheit geben, Schutzkleidung zu tragen (OLG Brandenburg, Urteil vom 23.07.2009 - 12 U 29/09, juris Rn. 18, allerdings auch für Kleinkrafträder; LG Köln, Urteil vom 15.05.2013 - 18 O 148/08, juris Rn. 18 mit zustimmender Anmerkung von Wenker, jurisPR-VerkR 18/2013 Anm. 1; a.A. OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.04.2013 - 3 U 1897/12 -, juris Rn. 20).
  • OLG Naumburg, 23.12.2014 - 12 U 36/14

    Schmerzensgeldbemessung: Berücksichtigung der Verhältnisse des Heimatlandes des

    Vielmehr stellt das Mitverschulden bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes lediglich ein Bemessungselement neben anderen dar, wobei sich die einzelnen Bemessungselemente je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles unterschiedlich auswirken können (vgl. BGH, NZV 1991, 305; OLG Brandenburg, MDR 2009, 1274; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2014, 33).

    Zu berücksichtigen ist - wie ausgeführt - auch ein etwaiges Mitwirken des Verschuldens des Verletzten (z.B. OLG Brandenburg, MDR 2009, 1274).

  • OLG Hamm, 08.07.2022 - 7 U 106/20

    Doppelte Rückschau; erhöhte Betriebsgefahr Motorrad; Schmerzensgeld;

  • OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 12 W 40/09

    Prozesskostenhilfebewilligung für Ansprüche aus einem Verkehrsunfall,

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Rechtsprechung
   KG, 27.07.2009 - 12 U 35/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7499
KG, 27.07.2009 - 12 U 35/08 (https://dejure.org/2009,7499)
KG, Entscheidung vom 27.07.2009 - 12 U 35/08 (https://dejure.org/2009,7499)
KG, Entscheidung vom 27. Juli 2009 - 12 U 35/08 (https://dejure.org/2009,7499)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Leasingfahrzeug - Rücktritt wegen wiederholter Nachbesserungen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Autoleasingvertrag - Rücktritt bei zahlreichen Mängeln

  • rechtsportal.de

    BGB § 323; BGB § 437; BGB § 440 S. 2
    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Leasingfahrzeug wegen Mängeln ["Montagsauto"]

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leasingfahrzeug mit Qualitätsmängeln - Rücktritt vom Kaufvertrag?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Luxus-Cabrio entpuppt sich als "Montagsauto" - Nach neun Reparaturen in 20 Monaten sind weitere Nachbesserungen nicht mehr zumutbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewährleistungsrecht: Wohin mit dem Montagsauto?

Besprechungen u.ä. (2)

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Leasingnehmer kann bei Montagsauto zurücktreten - Unüberwindliche Fehlergeneigtheit reicht aus

  • anwalt-suchservice.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsrecht: Wohin mit dem Montagsauto?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 706
  • MDR 2009, 1274
  • NZV 2009, 609 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - 22 U 149/05

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kauf eines "Montagsautos"

    Auszug aus KG, 27.07.2009 - 12 U 35/08
    Die Klägerin hat durch die Angaben der Zeugen ... und ... und durch die von letzterem vorgelegten Werkstattunterlagen, gegen welche die Beklagte keine Einwände geltend machte, so dass die Frage, ob ein pauschales Bestreiten der Mängel durch die Beklagte mit Nichtwissen überhaupt zulässig wäre - (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Februar 2006 - I-22 U 149/05-; OLG Köln, Urteil vom 27.3.2008 - 15 U 175/07 - OLGR Köln 2008, 584) - letztlich dahinstehen kann, nachgewiesen, dass das Fahrzeug wegen der oben aufgezählten Mängel bereits nach kurzer Zeit mehrfach in die Werkstatt musste.

    34 Auch wenn grundsätzlich hinsichtlich jeden gerügten Mangels eine zweimalige erfolglose Nachbesserung erforderlich ist, bevor gemäß § 440 Satz 2 BGB vermutet wird, dass die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, so ist in einem Fall, in welchem in einem kurzen Zeitraum immer wieder Mängel auftreten, davon auszugehen, dass das Fahrzeug auf Grund von Qualitätsmängeln als insgesamt mangelhaft einzustufen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Februar 2006 - I - 22 U 149/05 -).

  • BGH, 17.10.1979 - VIII ZR 221/78

    Rechtsfolgen der Nichteinzahlung des Auslagenvorschusses für die Vernehmung eines

    Auszug aus KG, 27.07.2009 - 12 U 35/08
    23 a. Nach dem Ergebnis der in der Berufungsinstanz durchgeführten Beweisaufnahme, die erforderlich wurde, weil das Landgericht den Beweisantrag der Klägerin nicht gemäß § 296 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen hatte, sondern den Zeugen lediglich nicht geladen hat, was einer Zurückweisung nicht gleichkommt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1979 - VIII ZR 221/78 - NJW 1980, 343), steht fest, dass sich das Fahrzeug im Zeitraum zwischen Auslieferung Mitte Oktober 2004 und Mai 2006 insgesamt mindestens neun Mal wegen unterschiedlicher Mängel in der Werkstatt befand, wobei sich das Fahrzeug allein sechs Mal in der ... Vertragswerkstatt ... zur Ausführung von Garantiearbeiten befand.
  • OLG Köln, 27.03.2008 - 15 U 175/07

    Autorecht; Verfahrensrecht - Einspruchsfrist bei einem im schriftlichen

    Auszug aus KG, 27.07.2009 - 12 U 35/08
    Die Klägerin hat durch die Angaben der Zeugen ... und ... und durch die von letzterem vorgelegten Werkstattunterlagen, gegen welche die Beklagte keine Einwände geltend machte, so dass die Frage, ob ein pauschales Bestreiten der Mängel durch die Beklagte mit Nichtwissen überhaupt zulässig wäre - (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Februar 2006 - I-22 U 149/05-; OLG Köln, Urteil vom 27.3.2008 - 15 U 175/07 - OLGR Köln 2008, 584) - letztlich dahinstehen kann, nachgewiesen, dass das Fahrzeug wegen der oben aufgezählten Mängel bereits nach kurzer Zeit mehrfach in die Werkstatt musste.
  • BGH, 13.05.1993 - I ZR 113/91

    Titelschutz für Rundfunksendungen - Erledigung der Hauptsache im

    Auszug aus KG, 27.07.2009 - 12 U 35/08
    Auch wenn vorliegend nicht die Beklagte, sondern die Klägerin die zu erstattende Nutzungsentschädigung in den Rechtsstreit eingebracht hat, was für sie den Vorteil hat, dass die Beklagte auf Grund des Gegenanspruchs kein Zurückbehaltungsrecht im Rahmen der Zwangsvollstreckung geltend machen kann, so liegt dennoch ein erledigendes Ereignis vor, weil auch der Rechtsverzicht bzw. der freiwillig herbeigeführte Rechtsverlust ein erledigendes Ereignis darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 13.5.1993 - I ZR 113/91 -, NJW-RR 93, 1319).
  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12

    Montagsauto

    Regelmäßig erforderlich ist - wovon auch die Revision ausgeht -, dass sich innerhalb eines kürzeren Zeitraums eine Vielzahl herstellungsbedingter - auch kleiner - Mängel zeigt, die entweder wiederholt oder erstmals auftreten (vgl. OLG Düsseldorf, aaO; KG, NJW-RR 2010, 706 f.; OLG Hamm, Urteil vom 26. Februar 2008 28 U 135/07, juris Rn. 26; OLG Rostock, DAR 2009, 204; OLG Bamberg, DAR 2006, 456; LG Zweibrücken, Urteil vom 2. August 2004 - 1 O 274/03, juris Rn. 33; Reinking/Eggert, aaO Rn. 984).
  • OLG Celle, 19.12.2012 - 7 U 103/12

    Rechtmäßigkeit eines Rücktritts vom Kaufvertrag (PKW) nach Wahl der Nachbesserung

    Eggert, a. a. O., Rdnr. 983ff.; ferner KG, NJW-RR 2010, 706; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1276).
  • OLG Frankfurt, 17.09.2013 - 15 U 42/13

    Unwirksamer Gewährleistungsausschluss im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs sowie

    Der Anspruch des Verkäufers auf Erstattung einer Nutzungsvergütung ist nämlich nicht von Amts wegen zu berücksichtigen, sondern von dem Verkäufer geltend zu machen und so in den Rechtsstreit einzuführen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.05.2009 - 28 U 42/09, NJW-RR 2009, 1718, 1720; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2009 - 4 U 148/07, im WWW abrufbar unter http://autokaufrecht.info/2009/05/wassereintritt-in-den-fahrzeuginnenraum-als-erheblicher-sachmangel/; KG, Urteil vom 27.07.2009 - 12 U 35/08, NJW-RR 2010, 706, 708; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Aufl. 2012, Rdnr. 1181).
  • OLG Oldenburg, 04.04.2012 - 3 U 100/11

    Anforderungen an die Zurechnung von Nachbesserungsarbeiten an einem Wohnmobil im

    Der Kläger hat allerdings darin Recht, dass im Einzelfall ein weiteres Nacherfüllungsverlangen unzumutbar (§ 440 Satz 1 BGB) bzw. aufgrund der besonderen Umstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen entbehrlich (§§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB) sein kann, wenn das in Frage stehende Kraftfahrzeug als sogenanntes "Montagsauto" bzw. "Zitronenauto" anzusehen ist (zuletzt OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1276 m. w. N.; vgl. auch KG, NJW-RR 2010, 706; OLG Rostock, DAR 2009, 204; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1147; Reinking/Eggert, a. a. O., Rn. 983 ff. m. w. N. ).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 3 U 47/10

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nachbesserung bei einem sog. Montagsauto

    Indes wird es umso weniger für das Vorliegen des Typus sprechen, wenn sich die - relevanten - Mängel nur auf einen einzelnen Bereich des Fahrzeugs erstrecken sowie in ihrer Gesamtzahl erst über einen längeren Zeitraum und eine größere Laufleistung auftreten (im wesentlichen wie vorstehend: Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rdnr. 496-501; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, S. 845 f. und DAR 2003, S. 519 f. und I-22 U 149/05 v. 10.02.2006; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, S. 889 f.; OLG Köln NJW-RR 1992, S. 1147; OLG Rostock DAR 2009, S. 204 f.; KG NJW-RR 2010, S. 706 ff.; teilweise a.A.: Breidenstein DAR 2009, S. 542 ff. und dort nachgewiesene Rspr. des OLG Hamm).
  • LG Saarbrücken, 14.02.2020 - 12 O 90/18

    (Unzulässige Abschalteinrichtung: Haftung des Fahrzeugherstellers nach § 826 BGB

    Ob dies auch bei der leasingtypischen Vertragskonstruktion gilt oder ob insoweit auf den Leasingnehmer abzustellen ist (vgl. hierzu KG, MDR 2009, 1274; Saarl.
  • OLG München, 30.09.2014 - 18 U 1270/14

    Lieferung und Aufbau einer Standardküche ist Werklieferungsvertrag!

    Regelmäßig erforderlich ist, dass sich innerhalb eines kürzeren Zeitraums eine Vielzahl herstellungsbedingter - auch kleiner - Mängel zeigt, die entweder wiederholt oder erstmals auftreten (vgl. OLG Düsseldorf, a. a. O.; KG, NJW-RR 2010, 706 f.; OLG Hamm, Urteil vom 26.02.2008 - 28 U 135/07; OLG Rostock, DAR 2009, 204 OLG Bamberg, DAR 2006, 456; Reinking/Eggert, a. a. O. Rn. 984).
  • LG Berlin, 28.03.2012 - 3 O 220/09

    Rücktritt von einem Neuwagenkaufvertrag - Montagsauto

    Dabei kommt es zwar grundsätzlich nicht so sehr auf die Schwere der einzelnen Mängel an, sondern vor allen Dingen auf die Tatsache, dass der Käufer eines Neuwagens das Fahrzeug bereits nach kurzer Zeit häufig wegen immer wieder auftretender Mängel am Fahrzeug in die Werkstatt geben muss (KG, Urt . v. 27.07.2009 - 12 U 35/08, juris).
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