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   OLG Koblenz, 01.07.2008 - 14 W 284/08   

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OLG Koblenz, 01.07.2008 - 14 W 284/08 (https://dejure.org/2008,16545)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.07.2008 - 14 W 284/08 (https://dejure.org/2008,16545)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - 14 W 284/08 (https://dejure.org/2008,16545)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Gutachterkosten im Kostenfestsetzungsverfahren nach rechtskräftiger Abweisung eines materiellen Kostenerstattungsanspruchs bezüglich desselben Postens; Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten als Kosten des Rechtsstreits

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Geltendmachung von Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren; Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Gutachterkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 471
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.07.2008 - 14 W 284/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2008, 801 ; siehe auch BGHZ 153, 235 ; VersR 2006, 1236, 1237; Senat VersR 2008, 802 ) können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als "Kosten des Rechtsstreits" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden.

    Unter diesen Umständen kann die erforderliche Prozessbezogenheit nicht verneint werden, zumal auch eine ausschließliche Ausrichtung des Gutachtenauftrages auf den konkreten Prozess nicht erforderlich ist (BGHZ 153, 235/238).

  • OLG Koblenz, 22.11.1991 - 14 W 623/91

    Kostenfestsetzungsverfahren; Prüfungsgegenstand; Verbrauch des materiellen

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.07.2008 - 14 W 284/08
    Der Senat vertritt bereits seit langem die Auffassung (vgl. JurBüro 1992, 475 mit Anm. Mümmler), dass der materielle Kostenerstattungsanspruch (Gutachterkosten) nicht durch seine erfolglose klageweise Geltendmachung dergestalt verbraucht wird, dass er nicht mehr in das Kostenfestsetzungsverfahren eingebracht werden könnte.
  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.07.2008 - 14 W 284/08
    Diese Meinungen stimmen mit der Rechtsauffassung des Senats überein und stehen auch nicht im Gegensatz zur Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGH NJW 1990, 2060 ).
  • OLG Koblenz, 13.02.2008 - 14 W 81/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch einen Kfz-Haftpflichtversicherer

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.07.2008 - 14 W 284/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2008, 801 ; siehe auch BGHZ 153, 235 ; VersR 2006, 1236, 1237; Senat VersR 2008, 802 ) können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als "Kosten des Rechtsstreits" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden.
  • BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06

    Erstattung von Kosten eines Privatgutachtens im Kfz-Haftpflichtprozess

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.07.2008 - 14 W 284/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2008, 801 ; siehe auch BGHZ 153, 235 ; VersR 2006, 1236, 1237; Senat VersR 2008, 802 ) können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als "Kosten des Rechtsstreits" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden.
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.07.2008 - 14 W 284/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2008, 801 ; siehe auch BGHZ 153, 235 ; VersR 2006, 1236, 1237; Senat VersR 2008, 802 ) können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als "Kosten des Rechtsstreits" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden.
  • BGH, 11.02.2010 - VII ZR 153/08

    Kosten der Beweissicherung: Aufrechnung mit einem materiell-rechtlichen

    Inwieweit der Vorrang gilt und worauf er rechtlich gestützt werden kann, ist allerdings im Einzelnen Gegenstand der Auseinandersetzung in der Rechtsprechung und der Literatur (vgl. z.B. BAG, NZA 2009, 1300; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1986 - III ZR 268/85, WM 1987, 247, 248 f.; OLG Koblenz, MDR 2009, 471; HK-ZPO/Gierl, 3. Aufl., vor §§ 91-107 Rdn. 15; Wieczorek/Schütze/Steiner, ZPO, 3. Aufl., vor § 91 Rdn. 9 ff.; Schneider, MDR 1981, 353; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., vor § 91 Rdn. 19 ff.).
  • BGH, 09.02.2012 - VII ZB 95/09

    Kostenfestsetzung: Prozessuale Kostenerstattung der zuvor erfolglos auf

    a) In der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum wird verbreitet die Auffassung vertreten, die rechtskräftige Abweisung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs stehe einer prozessualen Kostenerstattung nicht entgegen (vgl. OLG Koblenz, MDR 2009, 471 f.; JurBüro 1992, 475 f.; LAG Berlin, MDR 2002, 238 f.; OLG München, NJW-RR 1997, 1294; MDR 1976, 846; OLG Bamberg, JurBüro 1971, 88 f.; Musielak/Wolst, ZPO, 8. Aufl., vor § 91 Rn. 17 a.E.; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 103 Rn. 1; Wieczorek/Schütze/Steiner, ZPO, 3. Aufl., vor § 91 Rn. 11; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., vor § 91 Rn. 13; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 32. Aufl., Vorbem. § 91 Rn. 16; Becker-Eberhard, JZ 1995, 814, 816; Mümmler, JurBüro 1983, 284; a.A. wohl OLG Nürnberg, MDR 1977, 936 f., und OLG Frankfurt, JurBüro 1983, 283 f.).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2010 - 2 W 32/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für Aufwendungen von Privatgutachtern;

    ZS], OLGR 2002, 18; Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rdnr. 13 Stichwort "Privatgutachten"; s. a. für vorprozessual eingeholte Privatgutachten: BGH, NJW 2003, 1398; NJW 2006, 2415; NJW 2008, 1597; OLG Koblenz, MDR 2009, 471; OLG Frankfurt, NJW-RR 2009, 1076).

    Darüber hinaus muss sich das Privatgutachten auf den konkreten Rechtsstreit beziehen und gerade mit Rücksicht auf ihn eingeholt worden sein (vgl. BGH, NJW 2008, 1597, 1598; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.03.2010 - 15 W 97/09, zitiert nach juris; OLG Koblenz, MDR 2009, 471; OLG Hamm, Beschl. v. 19.06.2009 - I-25 W 171/09, zitiert nach juris).

    Deshalb sind diejenigen Aufwendungen, die veranlasst werden, bevor sich der Rechtsstreit einigermaßen konkret abzeichnet, regelmäßig nicht erstattungsfähig (BGH, NJW 2003, 1398, 1399; NJW 2008, 1597, 1598; OLG Koblenz, MDR 2009, 471).

    Diese unmittelbare Beziehung besteht beispielsweise, wenn zum Zeitpunkt des Gutachtenauftrages bereits die Klage angedroht war (vgl. BGH, NJW 2003, 1398, 1399; OLG Koblenz, MDR 2009, 471).

  • OLG Koblenz, 13.04.2017 - 14 W 161/17

    Kostenfestsetzung nach Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten

    Eine auf Schadensersatz in Anspruch genommene Partei hat ihre Einstandspflicht nämlich in eigener Verantwortung zu prüfen und den dadurch entstehenden Aufwand selbst zu tragen, so dass die durch die vorprozessuale Einholung eines Privatgutachtens entstehenden Kosten nur dann erstattungsfähig sind, wenn sie unmittelbar prozessbezogen und zugleich erforderlich sind (BGH MDR 2009, 231; BGH NJW-RR 2009, 422; BGH VersR 2008, 801; siehe auch BGHZ 153, 235; VersR 2006, 1236, 1237; Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa Beschluss v. 10.10.2016, 14 W 537/16; Senat VersR 2008, 802; Senat MDR 2009, 471 = OLGR Koblenz 2009, 383 = JurBüro 2009, 259; OLG Koblenz v. 17.03.2010, 14 W 135/10).

    Die Tätigkeit des Privatsachverständigen muss vielmehr in unmittelbarer Beziehung zu dem sich konkret abzeichnenden Rechtsstreit und dem hier erforderlichen Vortrag, nicht aber zur Prüfung der eigenen Einstandspflicht stehen (Senat MDR 2009, 471 = OLGR Koblenz 2009, 383 = JurBüro 2009, 259 Senat v. 21.09.2010, 14 W 521/10 = JurBüro 2011, 649).

  • OLG Koblenz, 15.05.2012 - 14 W 248/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2008, 801 ; siehe auch BGHZ 153, 235 ; VersR 2006, 1236, 1237), der sich der Senat angeschlossen hat (Senat VersR 2008, 802 ; Senat MDR 2009, 471 = OLGR Koblenz 2009, 383 = JurBüro 2009, 259 ; Senat v. 17.03.2010, 14 W 135/10; Senat v. 21.09.2010, 14 W 521/10), können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als "Kosten des Rechtsstreits" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden.

    Die Tätigkeit des Privatsachverständigen muss vielmehr in unmittelbarer Beziehung zu dem sich konkret abzeichnenden Rechtsstreit stehen (Senat MDR 2009, 471 = OLGR Koblenz 2009, 383 = JurBüro 2009, 259 ).

  • OLG Koblenz, 21.09.2010 - 14 W 521/10

    Zivilprozess - Kosten für vorprozessuales Privatgutachten erstattungsfähig?

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2008, 801; siehe auch BGHZ 153, 235; VersR 2006, 1236, 1237), der sich der Senat angeschlossen hat (Senat VersR 2008, 802; Senat MDR 2009, 471 = OLGR Koblenz 2009, 383 = JurBüro 2009, 259; OLG Koblenz v. 17.03.2010, 14 W 135/10), können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als "Kosten des Rechtsstreits" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden.

    Die Tätigkeit des Privatsachverständigen muss vielmehr in unmittelbarer Beziehung zu dem sich konkret abzeichnenden Rechtsstreit stehen (Senat MDR 2009, 471 = OLGR Koblenz 2009, 383 = JurBüro 2009, 259).

  • OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 9 W 35/10

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

    Wird eine Klage angedroht wird, liegt es auf der Hand, dass das Privatgutachten nicht nur einer etwaigen außergerichtlichen Schadensfeststellung dienen, sondern auch die Position der beauftragenden Partei in dem angedrohten Rechtsstreit stützen soll, so dass die Tätigkeit des Privatsachverständigen in unmittelbarer Beziehung zu dem sich konkret abzeichnenden Rechtsstreit steht (BGH, VersR 2003, 481 = BGHZ 153, 235; BGH, NJW 2006, 2415; OLG Frankfurt, VersR 2009, 1559; OLG Koblenz, MDR 2009, 471).
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