Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 06.02.2009

Rechtsprechung
   KG, 03.03.2009 - 2 U 258/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12180
KG, 03.03.2009 - 2 U 258/02 (https://dejure.org/2009,12180)
KG, Entscheidung vom 03.03.2009 - 2 U 258/02 (https://dejure.org/2009,12180)
KG, Entscheidung vom 03. März 2009 - 2 U 258/02 (https://dejure.org/2009,12180)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwerterhöhung infolge einer erklärten Hilfsaufrechnung

  • Judicialis

    BGB § 422; ; GKG § 45 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 422; GKG § 45 Abs. 3
    Streitwert bei Hilfsaufrechnung durch einen von mehreren Beklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 586
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.06.1967 - II ZR 130/65

    Beschwer bei aberkannter Aufrechnungsforderung

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 2 U 258/02
    Die von den Antragstellern angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 1. Juni 1967 (BGHZ 48, 212), die in dem hier interessierenden Punkt nicht begründet wurde, überzeugt den Senat nicht von der Richtigkeit der gegenteiligen Auffassung.
  • LG Saarbrücken, 01.06.2018 - 13 S 151/17

    Streitwertbemessung: Berücksichtigung vorprozessualer Anwaltskosten;

    Allerdings wird zu Recht darauf hingewiesen, dass beide Methoden dazu führen, dass sich der Wert des Kostenerstattungsanspruchs, der sich auf einen feststehenden, weil "erledigten" Teil bezieht, nach diesen Meinungen im Laufe eines Verfahrens ändern kann, wenn es etwa zu Klageerweiterungen oder Klagerücknahmen kommt (vgl. Schneider, NJW-Spezial 2009, 381).

    Die Kammer hält es deshalb für vorzugswürdig, den Streitwert dieser Forderung nach dem Wert der Gebühren aus dem (vorgerichtlich) erledigten Wert zu bestimmen (ebenso Schneider, DAR 2008, 432, 433; NJW-Spezial 2009, 381; ders. in: Schneider/Volpert/Fölsch aaO Rn. 31 ff).

  • LG Duisburg, 29.04.2019 - 25 O 20/15
    Denn die Hilfsaufrechnung eines von mehreren gesamtschuldnerisch in Anspruch genommenen Beklagten führt zu einer Streitwerterhöhung gemäß § 45 Abs. 3 GKG i. V. mit § 422 BGB (auch) im Verhältnis zwischen dem Kläger und demjenigen Beklagten, der die Hilfsaufrechnung nicht erklärt hat (KG, BeckRS 2009, 9324).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.02.2009 - 1 W 21/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9583
OLG Brandenburg, 06.02.2009 - 1 W 21/08 (https://dejure.org/2009,9583)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.02.2009 - 1 W 21/08 (https://dejure.org/2009,9583)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - 1 W 21/08 (https://dejure.org/2009,9583)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Hinwirken auf die Erweiterung der Klage gegen einen nicht am Rechtsstreit beteiligten Dritten

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 139

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 139
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Hinwirken auf die Erweiterung der Klage gegen einen nicht am Rechtsstreit beteiligten Dritten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1224
  • MDR 2009, 586
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 06.03.2007 - 1 W 3/07

    Prüfungsumfang im Ablehnungsverfahren wegen Befangenheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2009 - 1 W 21/08
    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, in einem Ablehnungsverfahren wegen Befangenheit zu prüfen, ob die Einschätzung des erkennenden Gerichts einer rechtlichen Überprüfung standhält, da dieses Verfahren kein der Fehlerkontrolle dienendes antizipiertes Rechtsmittelverfahren ist (vgl. Senat, Beschluss vom 6. März 2007, Az. 1 W 3/07, zitiert nach juris).
  • BGH, 19.12.2002 - V ZB 61/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2009 - 1 W 21/08
    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BGH MDR 2003, S. 592; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 42 Rdnr. 9 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98

    Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit aufgrund der Verweigerung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2009 - 1 W 21/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entspricht der Gegenstandswert für Ablehnungsgesuche dem Wert des zu Grunde liegenden Rechtsstreits (vgl. nur Senat, NJW-RR 1999, 1291, 1292).
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