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   BGH, 12.03.2009 - III ZR 142/08   

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BGH, 12.03.2009 - III ZR 142/08 (https://dejure.org/2009,1146)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2009 - III ZR 142/08 (https://dejure.org/2009,1146)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2009 - III ZR 142/08 (https://dejure.org/2009,1146)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 309 Nr. 9a, 675 Abs. 1
    Grabpflegevertrag ohne Kündigungsmöglichkeit zu Lebzeiten des Moriturus als AGB unwirksam

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit einer allgemeinen Geschäftsbedingung in einem Treuhandvertrag über die Einrichtung eines sonstigen Zweckvermögens zur Sicherstellung der Grabpflege nach dem Tod des Treugebers; Fehlende Möglichkeit zur Kündigung eines Treuhandvertrages zu Lebzeiten; ...

  • Betriebs-Berater

    Zur Rechtsnatur der unselbstständigen Stiftung und Anwendbarkeit des AGB-Rechts

  • Judicialis

    BGB § 309; ; BGB § 667; ; BGB § 675 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 675 Abs. 1; BGB § 309 Nr. 9 a
    Unwirksame Klausel über Kündigungsausschluss in Treuhandvertrag über die Einrichtung eines sonstigen Vermögens zur Sicherstellung einer Grabpflege

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 309; BGB § 667; BGB § 675 Abs. 1
    Gültigkeit einer allgemeinen Geschäftsbedingung in einem Treuhandvertrag über die Einrichtung eines sonstigen Zweckvermögens zur Sicherstellung der Grabpflege nach dem Tod des Treugebers; Fehlende Möglichkeit zur Kündigung eines Treuhandvertrages zu Lebzeiten; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unkündbare Grabpflege

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung eines befristeten Grabpflegevertrags

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflege eines Urnengrabs - Ein zu Lebzeiten unkündbarer Vertrag über Grabpflege ist unwirksam

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Langfristiger Vertrag über Grabpflege zu Lebzeiten kündbar

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Grabpflege gekündigt: Geld zurück

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsfigur der unselbstständigen Stiftung Stellung Auf einen formularmäßigen Vertrag zur Errichtung einer unselbständigen Stiftung durch einen Treuhandvertrag (Auftrag oder Geschäftsbesorgungsvertrag) ist das AGB-Recht anwendbar

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Stiftung & Recht - Stiftungstreuhandverträge laut BGH jederzeit kündbar: So müssen Sie reagieren

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsfigur der unselbstständigen Stiftung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 180, 144
  • NJW 2009, 1738
  • MDR 2009, 618
  • FamRZ 2009, 867
  • VersR 2010, 1048
  • WM 2009, 909
  • BB 2009, 1553
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.03.1993 - VIII ZR 180/92

    Laufzeit der Dauerschuld ab Vertragsbeginn - Verbot alternativloser

    Auszug aus BGH, 12.03.2009 - III ZR 142/08
    Dass die eigentliche Grabpflege der Kirchengemeinde und die darauf bezogenen regelmäßigen Verwaltungs- und Überwachungspflichten der Beklagten erst nach dem Tod des Klägers anfallen, steht der Anwendung des § 309 Nr. 9a BGB nicht entgegen, da die "den anderen Vertragsteil bindende Laufzeit" ab dem Vertragsschluss berechnet wird (vgl. BGHZ 122, 63, 67 ff) .

    Dies alles begründe ein anerkennenswertes Interesse, nicht gleichwohl auf Jahre hinaus infolge formularmäßiger Vorgaben des Vertragspartners zur Inanspruchnahme solcher Leistungen verpflichtet zu werden (BT-Drucks. 7/3919, S. 37; 7/5422, S. 9; siehe auch BGHZ 122, 63, 67 f) .

  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

    Auszug aus BGH, 12.03.2009 - III ZR 142/08
    Demgegenüber ist der Gesetzgeber bei den in § 309 Nr. 9 Halbs. 2 BGB - früher in § 23 Abs. 2 Nr. 6 AGBG - geregelten Ausnahmen ("dies gilt nicht für Verträge über die Lieferung als zusammengehörig verkaufter Sachen, für Versicherungsverträge sowie für Verträge zwischen den Inhabern urheberrechtlicher Rechte und Ansprüche und Verwertungsgesellschaften im Sinne des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten") davon ausgegangen, dass hier die langfristige Bindung entweder aus der Natur des Rechtsverhältnisses oder aus der besonderen Interessenlage beider Vertragsteile resultiert, weshalb die im Gesetz an sich vorgesehenen Beschränkungen nicht passen, sodass entsprechende Regelungen auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen festgelegt werden dürfen (BT-Drucks. 7/3919, S. 42; siehe auch BGHZ 84, 109, 113 ; BVerfGE 70, 115, 123 f) .

    An die Stelle der zu langen und unzulässigen Bindung tritt nicht die zulässige Höchstfrist von 2 Jahren (BGHZ 84, 109, 114 ff ; MünchKomm/Kieninger, BGB, 5. Aufl., § 309 Nr. 9, Rn. 20; Staudinger/Coester-Waltjen, BGB, Neubearbeitung 2006, § 309 Nr. 9, Rn. 23), vielmehr sind gemäß § 306 Abs. 2 BGB die gesetzlichen Vorschriften, hier des Dienstvertragsrechts anzuwenden.

  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81

    Wirksamkeit von AGB eines Luftfahrtunternehmens

    Auszug aus BGH, 12.03.2009 - III ZR 142/08
    Vor diesem Hintergrund ist in der Vergangenheit in Rechtsprechung und Schrifttum vereinzelt die Möglichkeit diskutiert worden, § 23 Abs. 2 Nr. 6 AGBG im Wege der Analogie auf Vertragsgestaltungen anzuwenden, die nach der Interessenlage den gesetzlich geregelten Fällen gleichgestellt werden können (OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 438, 439; Ulmer in Ulmer/Brandner/Hensen/Schmidt, AGB-Gesetz, 9. Aufl., § 23, Rn. 32; vgl. auch - im Ergebnis ablehnend wegen des Charakters der Norm als eng begrenzte Ausnahmevorschrift -BGHZ 86, 284, 292 zu § 23 Abs. 2 Nr. 1, 3 AGBG; siehe allgemein kritisch zur Analogiefähigkeit des § 23 Abs. 2 AGBG Horn in Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 23, Rn. 3, 100; Soergel-Stein, 12. Aufl., § 23 AGBG, Rn. 2).
  • BGH, 20.12.2007 - III ZR 144/07

    Zur Zulässigkeit der Vertretung bei sogenannter Chefarztbehandlung

    Auszug aus BGH, 12.03.2009 - III ZR 142/08
    Die Einschränkung seiner Dispositionsfreiheit ist nicht durch die Natur des Vertrages vorgegeben und kann auch nicht mit etwaigen steuerrechtlichen Vorteilen der gewählten Vertragskonstruktion gerechtfertigt werden, zumal das gesetzliche Verbot in § 309 Nr. 9a AGBG entsprechenden Individualvereinbarungen nicht entgegensteht, wobei in diesem Zusammenhang schon dann von einer Individualvereinbarung ausgegangen werden kann, wenn die streitgegenständliche Regelung vom Verwender als eine von mehreren Alternativen angeboten wird, zwischen denen der Vertragspartner die Wahl hat (vgl. Senat, BGHZ 175, 76, 85, Rn. 21).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/84

    Verfassungsmäßigkeit des AGB-Gesetzes bezüglich Versicherungsverträge

    Auszug aus BGH, 12.03.2009 - III ZR 142/08
    Demgegenüber ist der Gesetzgeber bei den in § 309 Nr. 9 Halbs. 2 BGB - früher in § 23 Abs. 2 Nr. 6 AGBG - geregelten Ausnahmen ("dies gilt nicht für Verträge über die Lieferung als zusammengehörig verkaufter Sachen, für Versicherungsverträge sowie für Verträge zwischen den Inhabern urheberrechtlicher Rechte und Ansprüche und Verwertungsgesellschaften im Sinne des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten") davon ausgegangen, dass hier die langfristige Bindung entweder aus der Natur des Rechtsverhältnisses oder aus der besonderen Interessenlage beider Vertragsteile resultiert, weshalb die im Gesetz an sich vorgesehenen Beschränkungen nicht passen, sodass entsprechende Regelungen auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen festgelegt werden dürfen (BT-Drucks. 7/3919, S. 42; siehe auch BGHZ 84, 109, 113 ; BVerfGE 70, 115, 123 f) .
  • OLG Oldenburg, 18.11.2003 - 12 U 60/03
    Auszug aus BGH, 12.03.2009 - III ZR 142/08
    Unter einer unselbständigen Stiftung versteht man die Übertragung von Vermögenswerten auf eine natürliche oder juristische Person mit der Maßgabe, diese als ein vom übrigen Vermögen des Empfängers getrenntes wirtschaftliches Sondervermögen zu verwalten und dauerhaft zur Verfolgung der vom Stifter gesetzten Zwecke zu verwenden (vgl. nur Hof in Seifart/v. Campenhausen, Stiftungsrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 36, Rn. 1 ff; MünchKomm/Reuter, BGB, 5. Aufl., vor § 80, Rn. 87; Bamberger/Roth/Schwarz, BGB, 2. Aufl., vor § 80, Rn. 22; RGRK-Steffen, BGB, 12. Aufl., vor § 80, Rn. 5; OLG Oldenburg, Urteil vom 18. November 2003 - 12 U 60/03 - zit. nach [...], Rn. 70).
  • OLG Hamm, 15.04.2008 - 21 U 5/08

    Anwendbarkeit des Schuldrechts auf einen Dauergrabpflegevertrag; kein wirksamer

    Auszug aus BGH, 12.03.2009 - III ZR 142/08
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 15. April 2008 - 21 U 5/08 -wird zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 06.01.1987 - 14 U 166/85
    Auszug aus BGH, 12.03.2009 - III ZR 142/08
    Vor diesem Hintergrund ist in der Vergangenheit in Rechtsprechung und Schrifttum vereinzelt die Möglichkeit diskutiert worden, § 23 Abs. 2 Nr. 6 AGBG im Wege der Analogie auf Vertragsgestaltungen anzuwenden, die nach der Interessenlage den gesetzlich geregelten Fällen gleichgestellt werden können (OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 438, 439; Ulmer in Ulmer/Brandner/Hensen/Schmidt, AGB-Gesetz, 9. Aufl., § 23, Rn. 32; vgl. auch - im Ergebnis ablehnend wegen des Charakters der Norm als eng begrenzte Ausnahmevorschrift -BGHZ 86, 284, 292 zu § 23 Abs. 2 Nr. 1, 3 AGBG; siehe allgemein kritisch zur Analogiefähigkeit des § 23 Abs. 2 AGBG Horn in Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 23, Rn. 3, 100; Soergel-Stein, 12. Aufl., § 23 AGBG, Rn. 2).
  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 289/05

    Zulässigkeit einer Gebrauchsregelung frü betreutes Wohnen in der

    Auszug aus BGH, 12.03.2009 - III ZR 142/08
    Damit liegt ein Geschäftsbesorgungsverhältnis im Sinne des § 675 Abs. 1 BGB vor, das teilweise (bezüglich der Verpflichtung zum Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages) werkvertraglichen, im Wesentlichen aber (bezüglich der Verwaltungs- und Überwachungspflichten) dienstvertraglichen Charakter hat und auf das - ausgehend von dem Grundsatz, wonach gemischte Verträge dem Recht des Vertragstyps zu unterstellen sind, in dessen Bereich der Schwerpunkt des Rechtsgeschäfts liegt (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Oktober 2006 - V ZR 289/05 - NJW 2007, 213, 214, Rn. 7 m.w.N.) - die für Dienstverträge geltenden Vorschriften ergänzend zu § 675 Abs. 1 BGB Anwendung finden.
  • Drs-Bund, 23.06.1976 - BT-Drs 7/5422
    Auszug aus BGH, 12.03.2009 - III ZR 142/08
    Dies alles begründe ein anerkennenswertes Interesse, nicht gleichwohl auf Jahre hinaus infolge formularmäßiger Vorgaben des Vertragspartners zur Inanspruchnahme solcher Leistungen verpflichtet zu werden (BT-Drucks. 7/3919, S. 37; 7/5422, S. 9; siehe auch BGHZ 122, 63, 67 f) .
  • RG, 24.06.1916 - V 137/16

    Nichtgenehmigte Stiftungen und Hypothekeneintragungen.

  • BGH, 08.10.2009 - III ZR 93/09

    Anwendbarkeit von § 627 Abs. 1 , § 628 Abs. 1 S. 1, 3 BGB auf einen Vertrag mit

    Gemischte Verträge sind jedoch grundsätzlich dem Recht des Vertragstyps zu unterstellen, in dessen Bereich der Schwerpunkt des Rechtsgeschäftes liegt (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Oktober 2006 - V ZR 289/05 - NJW 2007, 213, 214, Rn. 7; Senat, BGHZ 180, 144, 150, Rn. 17).
  • SG Gießen, 25.07.2017 - S 18 SO 160/16

    Die angemessene finanzielle Vorsorge für den Todesfall unterliegt dem

    Soweit der Ausschluss aufgrund allgemeiner Geschäftsbedingungen erfolgt, hat der BGH (Urteil vom 12.03.2009, III ZR 142/08) zumindest bei langfristigen Grabpflegeverträgen einen Verstoß gegen § 309 Nr. 9a BGB angenommen.
  • OLG Hamm, 06.07.2016 - 8 U 170/15
    Unter einer unselbständigen Stiftung versteht man die Übertragung von Vermögenswerten auf eine natürliche oder juristische Person mit der Maßgabe, dieses als ein vom übrigen Vermögen des Empfängers getrenntes wirtschaftliches Sondervermögen zu verwalten und dauerhaft zur Verfolgung der vom Stifter gesetzten Zwecke zu verwenden (vgl. BGHZ 180, 144 ff.; OLG Oldenburg, Urteil vom 18. November 2003 - 12 U 60/03 - zit. nach juris, Rdnr. 70; Seifart/v. Campenhausen/Hof, Stiftungsrechts-Handbuch, § 36 Rdnr. 1 ff; Münchener Kommentar/Reuter, BGB, Vor § 80 Rdnr. 87; Bamberger/Roth/Schwarz, BGB, Vor § 80 Rdnr. 22; RGRK-Steffen, BGB, Vor § 80, Rdnr. 5).

    Maßgebend sind, je nach dem, ob es sich um ein Rechtsgeschäft unter Lebenden oder um eine Verfügung von Todes wegen handelt, die allgemeinen schuldrechtlichen oder erbrechtlichen Bestimmungen (vgl. BGHZ 180, 144 ff.; RGZ 88, 335, 339; Palandt/Ellenberger, BGB, Vor § 80 Rdnr. 10).

    Für die Beurteilung ist entscheidend, welche Rechtsform die Parteien gewählt haben (vgl. BGHZ 180, 144 ff., Rn. 17).

    Ausgehend von dem Grundsatz, wonach gemischte Verträge dem Recht des Vertragstypus zu unterstellen sind, in dessen Bereich der Schwerpunkt des Rechtsgeschäftes liegt (BGHZ 180, 144 Rn. 17; BGH, NJW 2007, 13 (214)), sind die für Dienstverträge geltenden Vorschriften ergänzend zu § 675 Abs. 1 BGB anzuwenden.

  • BGH, 22.01.2015 - III ZR 434/13

    Stiftungsrecht: Weisungsrecht eines Mitstifters gegenüber dem Treuhänder bei

    Entscheidend ist, welche Rechtsform die Parteien gewählt haben (Senatsurteil vom 12. März 2009 - III ZR 142/08, BGHZ 180, 144 Rn. 14 f).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2016 - 16 A 172/13

    Herausgabe eines überlassenen Geldvermögens als Stiftungskapital einer nicht

    vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2009 - III ZR 142/08 -, BGHZ 180, 144 = NJW 2009, 1738 = juris, Rn. 15 m. w. N.; weiter etwa Hof, in: von Campenhausen/Richter, Stiftungsrechts-Handbuch, 4. Aufl. 2014, § 36; Reuter, in: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 1, vor § 80 Rn. 97 ff.
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2019 - 24 U 157/18

    Heizungsanlage für benachbarte Wohnungseigentumsgemeinschaften

    Grundsätzlich spricht zwar schon ein geringes Entgelt gegen Auftragsrecht (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2009 - III ZR 142/08, Rz. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 8 SO 121/16
    Unbeachtlich sei auch die eingeräumte Kündigungsmöglichkeit des Vertrages, denn der Ausschluss einer Kündigungsmöglichkeit sei ohnehin unwirksam (BGH, Urteil vom 12.3.2009 - III ZR 142/08).

    Eine Inhaltskontrolle nach § 309 Nr. 9a BGB, der die Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen, wie etwa bei Grabpflegeverträgen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12.3.2009 - III ZR 142/08 - juris), betrifft, ist nicht einschlägig, weil der vorliegende Bestattungsvorsorgevertrag keine regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen zum Gegenstand hat.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 8 SO 360/17
    Unbeachtlich sei auch die eingeräumte Kündigungsmöglichkeit des Vertrages, denn der Ausschluss einer Kündigungsmöglichkeit sei ohnehin unwirksam (BGH, Urteil vom 12.3.2009 - III ZR 142/08 -).

    Eine Inhaltskontrolle nach § 309 Nr. 9a BGB, der die Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen, wie etwa bei Grabpflegeverträgen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12.3.2009 - III ZR 142/08 - juris), betrifft, ist nicht einschlägig, weil der vorliegende Bestattungsvorsorgevertrag keine regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen zum Gegenstand hat.

  • OLG Celle, 10.03.2016 - 16 U 60/15

    Auslegung eines Stiftungsvertrages; Abgrenzung von Schenkung unter Auflagen;

    Gleiches ergibt sich aus der weiteren Entscheidung des BGH (III ZR 142/08).
  • OLG Hamm, 22.12.2011 - 15 W 712/10

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Errichtung einer Stiftung

    Bei der unselbständigen, fiduziarischen Stiftung wird durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder durch Verfügung von Todes wegen ein Vermögen dem Treuhänder (Fiduziar), einer bereits bestehenden oder für diesen Zweck geschaffenen Rechtspersönlichkeit, zugewendet mit der Auflage, die übertragenen Vermögenswerte als ein vom übrigen Vermögen des Empfängers getrenntes wirtschaftliches Sondervermögen zu verwalten und dauerhaft zur Verfolgung der vom Stifter gesetzten Zwecke zu verwenden (BGH NJW 2009, 1738; OLG Hamburg NJW-RR 1986, 1305; OLG Oldenburg 12 U 60/03 - zit. nach juris, Rn. 70; OLG Stuttgart NJW 1964, 1231; Bamberger/Roth/Schwarz, BGB, 2. Aufl., vor § 80 Rn 22; MünchKommBGB/Reuter, 6. Aufl., vor § 80 Rn 97; RGRK-Steffen, BGB, 12. Aufl., vor § 80 Rn 5; Staudinger/Hüttemann/Rawert [2011] Vor § 80 Rn 231).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2009 - 12 A 891/09

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Bewilligung von Pflegewohngeld in

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 8 SO 259/16
  • LG Hannover, 16.10.2009 - 14 S 60/09

    Abstraktes Anerkenntnis; abstraktes Schuldanerkenntnis; Abtretung; AGB-Klausel;

  • LG Düsseldorf, 26.11.2010 - 22 S 131/10

    Rückzahlungsbegehren aus einem Partnerschaftsvermittlungsvertrag

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