Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 28.04.2010

Rechtsprechung
   BGH, 24.06.2010 - VII ZB 6/09   

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https://dejure.org/2010,3072
BGH, 24.06.2010 - VII ZB 6/09 (https://dejure.org/2010,3072)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2010 - VII ZB 6/09 (https://dejure.org/2010,3072)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - VII ZB 6/09 (https://dejure.org/2010,3072)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91 Abs 1 ZPO, § 522 Abs 2 ZPO, Nr 3200 RVG-VV
    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr für Antrag auf Zurückweisung der Berufung nach Begründung des Rechtsmittels

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Einstufung der durch Zurückweisung eines zuvor eingelegten und begründeten Rechtsmittels entstehenden Anwaltsgebühren als notwendige Kosten der Rechtsverteidigung; Erforderlichkeit der Prüfung eines Vorgehens auf Grundlage des § 522 Abs. 2 ...

  • rewis.io

    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr für Antrag auf Zurückweisung der Berufung nach Begründung des Rechtsmittels

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr für Antrag auf Zurückweisung der Berufung nach Begründung des Rechtsmittels

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 1; RVG-Vergütungsverzeichnis Nr. 3200
    Antrag des Berufungsbeklagten auf Zurückweisung der eingelegten und begründeten Berufung vor Setzung einer Berufungserwiderungsfrist durch das Gericht

  • BRAK-Mitteilungen

    Vergütung - Notwendige Kosten des Berufungsbeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Einstufung der durch Zurückweisung eines zuvor eingelegten und begründeten Rechtsmittels entstehenden Anwaltsgebühren als notwendige Kosten der Rechtsverteidigung; Erforderlichkeit der Prüfung eines Vorgehens auf Grundlage des § 522 Abs. 2 ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kostenrisiko erhöht für den schnellen Berufungsbeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der schnelle Berufungsbeklagte erhöht das Kostenrisiko

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3170
  • MDR 2010, 1287
  • FamRZ 2010, 1652
  • VersR 2011, 136
  • Rpfleger 2010, 700
  • ZfBR 2011, 25
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.10.2008 - I ZB 111/07

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten des Berufungsbeklagten nach Einlegung und

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - VII ZB 6/09
    Eine Förderung in diesem Sinne liegt auch vor, wenn der Abweisungsantrag nicht begründet wird und eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Berufungsbegründung nicht erfolgt (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - I ZB 111/07, NJW-RR 2009, 859).
  • BGH, 09.10.2003 - VII ZB 17/03

    Erstattung von Kosten des Berufungsbeklagten

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - VII ZB 6/09
    b) Der Senat hat bereits entschieden, dass der nach Eingang der Berufungsbegründung gestellte Antrag auf Zurückweisung der Berufung nicht deshalb als eine nicht zweckentsprechende Rechtsverfolgung im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO angesehen werden kann, weil eine Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO noch nicht ergangen ist (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 17/03, NJW 2004, 73).
  • BGH, 11.05.2017 - IX ZB 49/16

    Prozesskostenhilfebewilligung: Verteidigung gegen die Berufung nach gerichtlicher

    Unerheblich ist hierfür, ob ihm das Berufungsgericht eine Frist zur Berufungserwiderung gesetzt oder eine solche im Hinblick auf die bevorstehende Prüfung eines Vorgehens des Gerichts nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgestellt hat (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - VII ZB 6/09, NJW 2010, 3170 Rn. 8).
  • BGH, 25.11.2010 - III ZB 83/09

    Rechtsanwaltskosten des Rechtsmittelgegners: Höhe der zu erstattenden

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, kommt es für die Erstattungsfähigkeit der 1, 6fachen-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV-RVG nicht darauf an, ob der obsiegende Berufungsgegner noch eine Rechtsmittelerwiderung abgegeben hat, wenn - wie hier - nach Stellung des Zurückweisungsantrags das Rechtsmittel durch den Berufungsführer begründet wird und anschließend das Berufungsgericht nach § 522 ZPO die Berufung zurückweist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - VII ZB 6/09, NJW 2010, 3170 Rn. 8 f; vgl. auch Beschlüsse vom 13. Juli 2010 - VI ZB 61/09, VersR 2010, 1470 Rn. 5 ff und vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220 Rn. 11; siehe ferner BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2009 - V ZB 54/09, NJW 2009, 3102 Rn. 10 f und vom 2. Oktober 2008 - I ZB 111/07, NJW-RR 2009, 859 Rn. 8 ff).

    Nach Einreichung der Rechtsmittelbegründung kann dem Rechtsmittelgegner ein berechtigtes Interesse nicht abgesprochen werden, mit anwaltlicher Hilfe eine Zurückweisung des Rechtsmittels zu erreichen und einen entsprechenden Antrag anzukündigen und zwar ohne Rücksicht darauf, ob eine Vorgehensweise nach § 522 ZPO in Betracht kommt oder nicht (Beschluss vom 24. Juni 2010 aaO).

  • OLG Frankfurt, 17.06.2014 - 18 W 102/14

    Kosten zweckmäßiger Rechtsverfolgung des Berufungsbeklagten bei Hinweis nach §

    Der Hinweis teilt eine lediglich vorläufige Ansicht des Gerichts mit und nimmt dem Berufungsgegner nicht das Interesse, den beabsichtigten Erlass eines Zurückweisungsbeschlusses durch eigene Maßnahmen weiter zu fördern (BGH, NJW 2004, 73; siehe auch Toussaint, jurisPR-BGHZivilR 26/2008 Anm. 6) - zumal auch der Anspruch auf rechtliches Gehör es gebietet, dem Berufungsbeklagten die Gelegenheit zu geben, auf eine etwaige Entscheidung nach § 522 II ZPO Einfluss zu nehmen (BGH, AGS 2010, 514).

    Zum anderen steht der Charakter der anwaltlichen Prozessgebühren als streitwertabhängige Pauschalen der Prüfung, welcher Aufwand durch den Rechtsanwalt betrieben wurde, entgegen (BGH, NJW 2004, 73 [BGH 09.10.2003 - VII ZB 17/03] ; BGH, NJW 2010, 3170 [BGH 24.06.2010 - VII ZB 6/09] ).

  • OLG Hamm, 22.11.2016 - 25 W 245/16

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren des Berufungsbeklagten

    Dies gilt auch, wenn das Berufungsgericht ankündigt, eine Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO zu prüfen, diese aber noch nicht getroffen hat (BGH NJW 2010, 3170, 3171 Tz. 8; Jaspersen/Wache a. a. O.; Schulz a. a. O.; Herget a. a. O.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.04.2010 - 17 W 60/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5370
OLG Köln, 28.04.2010 - 17 W 60/10 (https://dejure.org/2010,5370)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.04.2010 - 17 W 60/10 (https://dejure.org/2010,5370)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. April 2010 - 17 W 60/10 (https://dejure.org/2010,5370)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO, § 5 JVEG
    Wer mehrere Termine wahrnimmt, darf "Business-Class"-quotal abrechnen

  • reise-recht-wiki.de

    Erstattungsfähige Reisekosten

  • RA Kotz

    Flugreisekostenerstattung - Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten eines Prozessbevollmächtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Reisekosten bei der Wahrnehmung mehrerer Termine

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 91 ZPO, § 5 JVEG
    Wer mehrere Termine wahrnimmt, darf "Business Class"-quotal abrechnen

Verfahrensgang

  • LG Köln - 31 O 760/06
  • OLG Köln, 28.04.2010 - 17 W 60/10

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1287
  • AnwBl 2010, 536
  • AnwBl Online 2010, 127
  • Rpfleger 2010, 549
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 11.02.2008 - 6 W 207/07

    Kostenerstattung: Erstattungsfähige Flugreise- und Übernachtungskosten eines

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2010 - 17 W 60/10
    Unter mehreren gleichartigen Maßnahmen ist die kostengünstigste auszuwählen (BGH BGHReport 2008, 410, 411; OLG Düsseldorf OLGR 2009, 305 = JB 2009, 199; OLG Frankfurt MDR 2008, 1005 = AGS 2008, 409).
  • OLG Hamburg, 23.04.2008 - 8 W 43/08

    Rechtmäßigkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses im Falle einer Einbeziehung

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2010 - 17 W 60/10
    Letzteres übersieht das OLG Hamburg (AGS 2009, 102 = MDR 2008, 1428 =Rpfleger 2008, 445), das dem Rechtsanwalt einen Anspruch auf die Benutzung der Business-Class bei entsprechender Kostenerstattung uneingeschränkt zubilligt, da dieser nur dort während des Fluges uneinsehbar arbeiten könne (zutreffenderweise a. A.: LG Freiburg NJW 2003, 3359; Madert/Müller-Rabe, a. a. O., Rn. 31; Schnapp, in: N. Schneider/Wolf, RVG, 5. Auflage, Nr. 7003 - 7006 VV RVG Rn. 27).
  • OLG Hamm, 15.05.1986 - 4 U 326/85

    Mißbrauch der Wahlmöglichkeiten zwischen den Gerichtsständen

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2010 - 17 W 60/10
    Da der Gesetzgeber diese Möglichkeit eingeräumt hat, braucht die klagende Partei nach herrschender Ansicht, die auch der Senat in ständiger Rechtsprechung vertritt, weder den Gerichtsstand zu wählen, in dem geringere Kosten entstehen (OLG Köln Rpfleger 1992, 222; OLG München JB 1994, 477; Stein/Jonas / Roth, ZPO, 22. Auflage, § 35 Rn. 5), noch auf die Belange des Beklagten Rücksicht zu nehmen (OLG Hamm OLGZ 87, 336 = NJW 1987, 138).
  • OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 67/06

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Weitere Anspruchsverfolgung in

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2010 - 17 W 60/10
    Insbesondere ist es ihm nicht verwehrt, Rechtsprechungs- bzw. Qualitätsunterschiede zwischen jeweils zuständigen Gerichten auszunutzen (OLG Hamburg NJW-RR 2007, 763, 764).
  • OLG Köln, 21.10.1991 - 17 W 342/91
    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2010 - 17 W 60/10
    Da der Gesetzgeber diese Möglichkeit eingeräumt hat, braucht die klagende Partei nach herrschender Ansicht, die auch der Senat in ständiger Rechtsprechung vertritt, weder den Gerichtsstand zu wählen, in dem geringere Kosten entstehen (OLG Köln Rpfleger 1992, 222; OLG München JB 1994, 477; Stein/Jonas / Roth, ZPO, 22. Auflage, § 35 Rn. 5), noch auf die Belange des Beklagten Rücksicht zu nehmen (OLG Hamm OLGZ 87, 336 = NJW 1987, 138).
  • BGH, 13.12.2007 - IX ZB 112/05

    Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2010 - 17 W 60/10
    Unter mehreren gleichartigen Maßnahmen ist die kostengünstigste auszuwählen (BGH BGHReport 2008, 410, 411; OLG Düsseldorf OLGR 2009, 305 = JB 2009, 199; OLG Frankfurt MDR 2008, 1005 = AGS 2008, 409).
  • LG Freiburg, 18.09.2003 - 5 Qs 84/03

    Erstattung von Flugkosten eines Rechtsanwalts als Reisekosten nach Verzicht auf

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2010 - 17 W 60/10
    Letzteres übersieht das OLG Hamburg (AGS 2009, 102 = MDR 2008, 1428 =Rpfleger 2008, 445), das dem Rechtsanwalt einen Anspruch auf die Benutzung der Business-Class bei entsprechender Kostenerstattung uneingeschränkt zubilligt, da dieser nur dort während des Fluges uneinsehbar arbeiten könne (zutreffenderweise a. A.: LG Freiburg NJW 2003, 3359; Madert/Müller-Rabe, a. a. O., Rn. 31; Schnapp, in: N. Schneider/Wolf, RVG, 5. Auflage, Nr. 7003 - 7006 VV RVG Rn. 27).
  • SG Hamburg, 11.04.2012 - S 27 SF 46/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfestsetzung - Erstattungsfähigkeit von

    Nimmt der Anwalt anlässlich seiner Reise mehrere Termine war und wird die Festsetzung der Reisekosten deshalb nur quotal beantragt, kann der Kostenschuldner hiervon nicht dadurch profitieren, dass sich der Kostengläubiger einen Abzug gefallen lassen müsste, falls die Kosten für die Flugreise nicht in voller Höhe erstattungsfähig gewesen wären, wenn der Anwalt nur einen Termin wahrgenommen hätte (Anschluss OLG Köln, Beschluss vom 28. April 2010 - 17 W 60/10).

    Unter mehreren gleichartigen Maßnahmen ist die kostengünstigste auszuwählen (OLG Köln, Beschluss vom 28. April 2010 - 17 W 60/10, MDR 2010, 1287 f.).

    Im Falle von Flugkosten hat die Rechtsprechung Erstattungsfähigkeit nur bei Auslandsreisen sowie nur dann bejaht, wenn die Mehrkosten einer Flugreise nicht außer Verhältnis zu den Kosten einer Bahnfahrt erster Klasse stehen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28. April 2010 - 17 W 60/10, MDR 2010, 1287 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. März 2010 - 8 W 121/10, MDR 2010, 898; Madert/Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt u. a., RVG, 19. Auflage 2010, Nr. 7003, 7004 VV RVG Rn. 30).

    Ausgehend von den (fiktiven) Kosten, die für eine Bahnanreise in der ersten Wagenklasse von B. nach H. und zurück angefallen wären, ist allein zu prüfen, ob die konkret entstandenen und zur Erstattung angemeldeten Kosten im Einzelfall dem Gebot einer möglichst sparsamen Prozessführung gerecht werden (so auch OLG Köln, Beschluss vom 28. April 2010 - 17 W 60/10, MDR 2010, 1287 f.).

    Nimmt der Anwalt anlässlich seiner Reise mehrere Termine wahr und wird die Festsetzung der Reisekosten deshalb nur quotal beantragt, kann der Kostenschuldner hiervon nicht dadurch profitieren, dass sich der Kostengläubiger einen Abzug gefallen lassen müsste, falls die Kosten für die Flugreise nicht in voller Höhe erstattungsfähig gewesen wären, wenn der Anwalt nur einen Termin wahrgenommen hätte (so auch OLG Köln, Beschluss vom 28. April 2010 - 17 W 60/10, MDR 2010, 1287 f.).

  • BVerwG, 04.07.2017 - 9 KSt 4.17

    Kosten; erstattungsfähige Kosten; Rechtsverfolgung; Rechtsverteidigung;

    Dabei berücksichtigt der Senat, dass die Flugkosten einerseits in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten einer Bahnreise 1. Klasse stehen müssen (OLG Köln, Beschluss vom 28. April 2010 - 17 W 60/10 - MDR 2010, 1287; OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2013 - 6 W 77/13 - NJW-RR 2014, 828) und andererseits wegen der Beauftragung eines an einem "dritten Ort" (Bonn) ansässigen Rechtsanwalts nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Unternehmenssitz der Beigeladenen (Essen) ansässigen Rechtsanwalts zu erstatten sind (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - VIII ZB 93/10 - NJW-RR 2012, 695).
  • OLG Celle, 20.03.2014 - 2 W 57/14

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten; Begrenzung durch die

    Nach alledem kommt es nicht mehr darauf an, dass der Klägerin ohnehin lediglich die Kosten eines Fluges in der Economy-Class erstattet werden könnten (vgl. OLG Düsseldorf AGS 2009, 141, 142; OLG Köln AGS 2010, 566, 567).
  • BVerwG, 11.05.2017 - 9 KSt 4.17

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts für die

    Dabei berücksichtigt der Senat, dass die Flugkosten einerseits in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten einer Bahnreise 1. Klasse stehen müssen (OLG Köln, Beschluss vom 28. April 2010 - 17 W 60/10 - MDR 2010, 1287 [= JurBüro 2010, 481]; OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2013 - 6 W 77/13 - NJW-RR 2014, 828 ) und andererseits wegen der Beauftragung eines an einem "dritten Ort" (Bonn) ansässigen Rechtsanwalts nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Unternehmenssitz der Beigeladenen (Essen) ansässigen Rechtsanwalts zu erstatten sind (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - VIII ZB 93/10 - NJW-RR 2012, 695 [= JurBüro 2012, 151]).
  • OLG Celle, 13.08.2013 - 2 W 176/13

    Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten des Rechtsanwalts

    Die erheblich höheren Kosten der Business-Class können nicht dem Prozessgegner aufgebürdet werden (OLG Düsseldorf AGS 2009, 141, 142; OLG Köln, AGS 2010, 566, 567; OLG Stuttgart MDR 2010, 898; OLG Frankfurt MDR 2008, 1005; OLG Saarbrücken NJW-RR 2009, 1423; OLG Hamburg NJOZ 2011, 804, a. A. noch OLG Hamburg JurBüro 2008, 432).
  • OLG Hamburg, 08.01.2013 - 4 W 138/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 25.9.2012 - 4 W 88/12; vom 25.9.2012 - 4 W 86/12; vom 28.1.2011 - 4 W 44/11; vom 16.12.2010 - 4 W 254/10; vom 6.5.2010 - 4 W 39/10; vom 15.10.2009 - 4 W 241/09; vom 9.09.2009 - 4 W 233/09 und 213/09; vom 23.04.2009 - 4 W 112/09; vom 22.01.2009 - 4 W 5/09; vom 14.11.2008 - 4 W 207/08; siehe auch OLG Köln AGS 2010, 566, 567; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.7.2009 - 6 W 63/09, zit. nach juris; Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, RVG, 20. Aufl., VV 7003 Rn. 114; Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 35 Rn. 4; Zöller-Herget, a.a.O., § 91 Rn. 13 "Reisekosten des Anwalts; Münchener Kommentar-Patzina, ZPO, 4. Aufl., § 35 Rn. 3; Musielak-Heinrich, ZPO, 9 Aufl., § 35 Rn. 4 ).
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