Weitere Entscheidung unten: KG, 03.08.2010

Rechtsprechung
   BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 182/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3568
BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 182/09 (https://dejure.org/2010,3568)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2010 - VIII ZR 182/09 (https://dejure.org/2010,3568)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2010 - VIII ZR 182/09 (https://dejure.org/2010,3568)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3568) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 215 Abs 1 ZPO, § 335 Abs 1 Nr 3 ZPO, § 345 ZPO, § 700 Abs 6 ZPO, Art 17b EGV 805/2004
    Notwendiger Inhalt einer Terminsladung: Belehrung über die Anfechtbarkeit eines zweiten Versäumnisurteils in der Terminsladung nach Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid

  • verkehrslexikon.de

    Zum notwendigen Inhalt einer Terminsladung: Belehrung über die Anfechtbarkeit eines zweiten Versäumnisurteils in der Terminsladung nach Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinweis über die Anfechtbarkeit eines zweiten Versäumnisurteils nur im Wege der Berufung als Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Ladung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Belehrungspflicht über Rechtsmittel vor Erlass eines zweiten Säumnisurteils, § 215 Abs. 1 ZPO.

  • unalex.eu

    Art. 17, 18 EuVTVO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Notwendiger Inhalt der Terminsladung; Belehrungspflichten des Gerichts über Versäumnisfolgen

  • rewis.io

    Notwendiger Inhalt einer Terminsladung: Belehrung über die Anfechtbarkeit eines zweiten Versäumnisurteils in der Terminsladung nach Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid

  • ra.de
  • rewis.io

    Notwendiger Inhalt einer Terminsladung: Belehrung über die Anfechtbarkeit eines zweiten Versäumnisurteils in der Terminsladung nach Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweis über die Anfechtbarkeit eines zweiten Versäumnisurteils nur im Wege der Berufung als Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Ladung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ordnungsgemäße Terminsladung nach Vollstreckungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ordnungsgemäße Terminsladung nach vorhergehendem Vollstreckungsbescheid

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Gerichtliche Belehrung in der Terminsladung über Folgen der Säumnis bei zweitem Versäumnisurteil

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1340
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 182/09
    c) Die von der Revision geforderte umfassende Belehrung einer beklagten Partei in der Terminsladung ist auch nicht zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 EMRK; Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - vgl. hierzu BVerfGE 110, 339, 342) geboten.
  • OLG Karlsruhe, 04.10.2005 - 1 U 112/05

    Berufungsverfahren: Statthaftigkeit eines zweiten Versäumnisurteiles bei

    Auszug aus BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 182/09
    Dieses Erfordernis gilt jedoch - was auch die Revision nicht in Zweifel zieht - nur für Sachanträge, nicht dagegen für Anträge, die ausschließlich den weiteren Gang des Verfahrens betreffen (so genannte Prozessanträge; allgemeine Meinung, vgl. etwa OLG Karlsruhe, OLGR 2006, 565, 566; Zöller/Herget, aaO, § 335 Rn. 4 i.V.m. Zöller/Greger, § 297 Rn. 3; Musielak/Stadler, aaO, § 325 Rn. 4; MünchKommZPO/Prütting, aaO, § 335 Rn. 11; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 335 Rn. 7; Grunsky in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 335 Rn. 10; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 31. Aufl., § 335 Rn. 4).
  • BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Einspruchsfrist bei nochmaliger

    Zu den Mindestvorschriften gehören neben der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks (Art. 13 - 15 EuVTVO) die Unterrichtung des Schuldners über die Forderung (Art. 16 EuVTVO) und über die Verfahrensschritte zum Bestreiten der Forderung (Art. 17 EuVTVO), wozu auch der Hinweis auf die Konsequenzen des Nichterscheinens gehört (Art. 17 lit. b EuVTVO; vgl. BGH Urteil vom 22. September 2010 - VIII ZR 182/09 - MDR 2010, 1340).
  • OLG Stuttgart, 26.09.2011 - 5 U 166/10

    Auslandszustellung eines Versäumnisurteils: Begründung eines

    Dem Erlass eines Versäumnisurteils stand hier auch die Antragsermäßigung im Schriftsatz vom 05.10.2009 nicht entgegen, da hierauf § 335 Abs. 1 Nr. 3 ZPO keine Anwendung findet (vgl. BGH MDR 2010, 1340).
  • BGH, 17.07.2012 - VI ZR 226/11

    Bedeutung des Ablaufs von zwei Wochen nach der Aufgabe eines Versäumnisurteils

    Eine solche vorteilhafte teilweise Klagebeschränkung im Sinne von §§ 264 Nr. 2, 269 ZPO muss jedoch der beklagten Partei vor Erlass eines Versäumnisurteils nicht mitgeteilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2010 - VIII ZR 182/09, ZfS 2011, 627 Rn. 19; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 335 Rn. 4; Zöller/Greger, aaO, § 264 Rn. 3b).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - 24 U 89/10

    Verfahrensrecht - Für Säumnisverfahren reicht eine allg. Säumnisbelehrung aus

    (3) Der Senat schließt sich der erstgenannten Auffassung an, die jüngst auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geteilt wird (vgl. BGH, Urt. v. 22.09.2010, VIII ZR 182/09, MDR 2010, 1340).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2349
KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08 (https://dejure.org/2010,2349)
KG, Entscheidung vom 03.08.2010 - 5 U 82/08 (https://dejure.org/2010,2349)
KG, Entscheidung vom 03. August 2010 - 5 U 82/08 (https://dejure.org/2010,2349)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2349) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Abmahnung mit Prozessfinanzierer - Zum Rechtsmissbrauch wegen Einschaltung eines Prozessfinanzierers bei der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 8 Abs. 4 UWG
    Die durch einen Prozessfinanzierer finanzierten Massenabmahnungen sind rechtsmissbräuchlich

  • openjur.de

    §§ 12 Abs. 1 Satz 2, 8 Abs. 4 UWG
    Missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche bei Einsatz eines Prozessfinanzierers

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 Abs 4 UWG, § 12 Abs 1 S 2 UWG, § 522 Abs 2 S 1 ZPO
    Missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche bei Einsatz eines Prozessfinanzierers

  • webshoprecht.de

    Missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche bei Einsatz eines Prozessfinanzierers

  • JurPC

    Rechtsmissbräuchlichkeit bei Einsatz eines Prozessfinanzierers

  • aufrecht.de

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Heranziehung eines Prozessfinanzierers zur Geltendmachung einer Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche; Bewertung der Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen einer missbräuchlichen ...

  • kanzlei.biz

    Rechtsmissbrauch durch Prozessfinanzierung

  • info-it-recht.de

    Die Einschaltung eines Prozessfinanzierers bei der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche ist rechtsmißbräuchlich

  • Betriebs-Berater

    Missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche bei Einsatz eines Prozessfinanzierers

  • prewest.de PDF, S. 100

    § 8 UWG
    Wettbewerb; fehlerhafte Widerufsbelehrungen; Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche; Einsatz eines Prozessfinanzierers; Zweck der Gewinnerzielung; Missbrauch

  • rechtsportal.de

    UWG § 8 Abs. 4; UWG § 12 Abs. 1 S. 2
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Heranziehung eines Prozessfinanzierers zur Geltendmachung einer Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche bei Einsatz eines Prozessfinanzierers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Massenabmahnungen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Einsatz von Prozessfinanzierer

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Einsatz von Prozessfinanzierer in Wettbewerbsstreitigkeiten missbräuchlich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche bei Einsatz eines Prozessfinanzierers

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Einsatz von Prozessfinanzierer in Wettbewerbsstreit

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung bei Einsatz eines Prozessfinanzierers

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Wegfall des Kostenrisikos wegen Prozessfinanzierung durch Dritte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Einsatz von Prozessfinanzierer in Wettbewerbsstreit

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kammergericht Berlin bejaht Rechtsmissbrauch bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung ohne Kostenrisiko des Abmahners!

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1340
  • MMR 2010, 688
  • MIR 2010, Dok. 125
  • BB 2010, 2058
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 08.07.2008 - 5 W 34/08

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Wettbewerbsverstoß im Online-Bereich:

    Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
    Bei einem solchen Modell der Rechtsverfolgung steht zu vermuten, dass die Ansprüche weniger aus Gründen des Wettbewerbs geltend gemacht werden als zur Erzielung von Einnahmen des Gläubigers und seines Anwalts (Senat, 5 W 34/08, Beschluss vom 8.7.2008).

    Hier kommt jedoch - wie bereits in dem oben genannten Verfahren 5 W 34/08 des hiesigen Prozessbevollmächtigten für eine andere Mandantin - entscheidend dazu, dass der Prozessbevollmächtigte der Klägerin mit der M. -P. - und B. GmbH (im Folgenden: M.) zusammen arbeitet, deren vormaliger Geschäftsführer H. F. eine kostenfreie Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche durch die M. unter Einschaltung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin bewarb, wobei anfallende Vertragsstrafen zwischen dem Kunden und der M. hälftig geteilt werden sollten.

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
    Zwar kann eine Missbräuchlichkeit dann vorliegen, wenn eine unverhältnismäßig umfangreiche Abmahntätigkeit in einem Branchenbereich vorliegt, in dem der Abmahner selbst nur marginal tätig ist (vgl. BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner; Teplitzky a.a.O. Rdn. 55a).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
    Die Frage, ob ein Missbrauch vorliegt, ist - wie jede Prozessvoraussetzung - von Amts wegen zu prüfen (BGH, GRUR 2002, 715, 717 - Scanner-Werbung).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
    Vor allem ist aber auf das Verhalten des Gläubigers bei der Verfolgung des konkreten und anderer Verstöße abzustellen; auch das Verhalten sonstiger Anspruchsberechtigter ist in die Betrachtung einzubeziehen (BGHZ 144, 165, 170 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

    Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
    Rechtsmissbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG ist anzunehmen, wenn ein Rechtsanwalt den Auftraggeber ganz oder teilweise vom Kostenrisiko freistellt (OLG Frankfurt a. M., GRUR-RR 2007, 56, 57; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 8 Rn. 4.12).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
    Gelingt es ihm damit, die grundsätzlich für die Klagebefugnis sprechende Vermutung zu erschüttern, so hat der Kläger seinerseits substantiiert die aufgekommenen Verdachtsgründe zu widerlegen (vgl. BGH, GRUR 2006, 243, Rdn. 21 - MEGA SALE).
  • KG, 25.01.2008 - 5 W 371/07

    Missbräuchliche Gerichtsstandswahl im Lauterkeitsrecht

    Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
    Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen des Missbrauchs trifft den Beklagten (Senat, GRUR-RR 2008, 212).
  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 141/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung - keine Anwendbarkeit des UWG

    Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
    Von einem Missbrauch im Sinne besagter Vorschrift ist auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind (BGH, GRUR 2006, 244, Rdn. 16 - MEGA SALE; dazu auch Hess, jurisPR-WettbR 6/2006, Anm. 6), so etwa das Interesse, Gebühren zu erzielen oder den Gegner durch möglichst hohe Prozesskosten zu belasten oder ihn generell zu schädigen (vgl. Bergmann in: Harte/Henning, UWG, § 8 Rdn. 313, m.w.N.).
  • LG Berlin, 16.04.2008 - 15 O 585/07

    Rechtsmissbrauch durch Vielfachabmahnungen, wenn deren Ertrag den der

    Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. April 2008 verkündete Urteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin - 15 O 585/07 - wird zurückgewiesen.
  • KG, 05.09.2017 - 5 U 150/16

    Spam-Krokodil - Unerwünschte E-Mail-Werbung: Rechtsmissbräuchlichkeit der

    Bei einem solchen Modell der Rechtsverfolgung steht zu vermuten, dass die Ansprüche weniger aus Gründen des Wettbewerbs geltend gemacht werden als zur Erzielung von Einnahmen des Gläubigers und seines Anwalts (vgl. Senat WRP 2010, 1177, 1178; siehe demgegenüber auch OLG Düsseldorf GRUR-RR 2017, 331, zu einer nicht-rechtsmissbräuchlichen Klage nach § 10 UWG unter Einschaltung eines Prozessfinanzierers [n. rkr.]).
  • LG Berlin, 20.09.2016 - 15 O 6/16

    Spam-Krokodil ist rechtsmissbräuchlich

    Das Gleiche gilt, wenn im Zusammenwirken von Anwalt und Prozessfinanzierer dem Mandanten eine kostenfreie Verfolgung von Unterlassungsansprüchen angeboten wird, der Kläger jedenfalls aus späteren Vertragsstrafen Gewinn erzielen soll,, der Prozessfinanzierer und der von ihm vermittelte Anwalt eng und fortlaufend zusammenarbeiten und der Kläger die maßgeblichen Umstände kennt (KG, Beschl. v. 03.08.2010 - Az.: 5 U 82/08 = WRP 2010, 1177).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht