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Rechtsprechung
   BGH, 24.02.2010 - XII ZB 129/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1652
BGH, 24.02.2010 - XII ZB 129/09 (https://dejure.org/2010,1652)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2010 - XII ZB 129/09 (https://dejure.org/2010,1652)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09 (https://dejure.org/2010,1652)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 236 Abs 2 S 1 ZPO, § 284 ZPO, § 569 Abs 2 ZPO
    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdefrist: Hinweispflicht des Beschwerdegerichts bei ungenügender Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrunds

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 233; ZPO § 236 Abs. 2
    Erhebung von Zeugenbeweis bei Unglaubwürdigkeit der eidesstaaatlichen Versicherung im Wiedereinsetzungsverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Aufhebung eines angefochtenen Beschlusses

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdefrist: Hinweispflicht des Beschwerdegerichts bei ungenügender Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrunds

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdefrist: Hinweispflicht des Beschwerdegerichts bei ungenügender Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrunds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Aufhebung eines angefochtenen Beschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Glaubhaftmachung bei Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung bei nicht geglaubter eidesstattlicher Versicherung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 31 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Eidesstattliche Versicherung bei Wiedereinsetzung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BGH betont Beweiswert der eidesstattlichen Versicherung bei Fristversäumung

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Eidesstattliche Versicherung bei Wiedereinsetzung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 31 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Eidesstattliche Versicherung bei Wiedereinsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 648
  • FamRZ 2010, 726
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.11.2009 - XII ZB 174/08

    Beweiskraft eines Eingangsstempels als öffentliche Urkunde; Zulässigkeit des

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - XII ZB 129/09
    Wenn das Beschwerdegericht im Verfahren der Wiedereinsetzung einer eidesstattlichen Versicherung keinen Glauben schenkt, muss es den Antragsteller darauf hinweisen und entsprechenden Zeugenbeweis erheben (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 11. November 2009, XII ZB 174/08, FamRZ 2010, 122).

    Unabhängig davon hätte das Oberlandesgericht prüfen müssen, ob in der Vorlage der eidesstattlichen Versicherung zugleich ein Beweisangebot auf Vernehmung der ReNo-Fachangestellten als Zeugin zu den darin genannten Tatsachen liegt (Senatsbeschluss vom 11. November 2009 - XII ZB 174/08 - FamRZ 2010, 122 f. m.w.N.).

  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 32/07

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - XII ZB 129/09
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 151, 221, 227 m.w.N. sowie Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2005 - XII ZR 225/04 - FamRZ 2005, 791, 792 m.w.N. und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722) dient das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in besonderer Weise dazu, den Rechtsschutz und das rechtliche Gehör zu garantieren.

    In seinem Verantwortungsbereich liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722, 1723).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - XII ZB 129/09
    Daher gebieten es die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. auch BVerfGE 88, 118, 123 ff.).
  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 225/04

    Rechtswirkungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - XII ZB 129/09
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 151, 221, 227 m.w.N. sowie Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2005 - XII ZR 225/04 - FamRZ 2005, 791, 792 m.w.N. und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722) dient das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in besonderer Weise dazu, den Rechtsschutz und das rechtliche Gehör zu garantieren.
  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 341/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - XII ZB 129/09
    Dann liefe die Ablehnung der Wiedereinsetzung ohne die vorherige Vernehmung der Zeugin auf eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung hinaus (vgl. insoweit BGH Beschluss vom 19. November 2008 - IV ZR 341/07 - ZfSch 2009, 159).
  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08

    Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - XII ZB 129/09
    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2009 - XII ZR 50/08 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt m.w.N.).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - XII ZB 129/09
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 151, 221, 227 m.w.N. sowie Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2005 - XII ZR 225/04 - FamRZ 2005, 791, 792 m.w.N. und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722) dient das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in besonderer Weise dazu, den Rechtsschutz und das rechtliche Gehör zu garantieren.
  • BGH, 07.05.2002 - I ZB 30/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - XII ZB 129/09
    Denn wenn das Beschwerdegericht einer eidesstattlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben schenkt, muss es den Antragsteller darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten (BGH Beschluss vom 7. Mai 2002 - I ZB 30/01 - veröffentlicht bei Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 10 B 5.12

    Nutzungsuntersagung; Umnutzung einer Scheune in eine Ferienwohnung; fehlende

    Dazu besteht vorliegend keine Veranlassung (vgl. zur ausreichenden Glaubhaftmachung des Einwurfs zur Post durch Darlegung von Ort und Zeit in einer entsprechenden eidesstattlichen Erklärung BVerwG, Urteil vom 21. März 2013 - BVerwG 3 C 10.12 -, Buchholz 418.32 AMG Nr. 62, juris Rn. 11; BayVGH, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 3 ZB 14.284 -, juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 3. Februar 2011 - I ZB 74/09 -, NJW-RR 2011, 702, juris Rn. 9 ff., Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09 -, FamRZ 2010, 726, juris Rn. 10 und Beschluss vom 5. Februar 2003 - IV ZB 34/02 -, NJW-RR 2003, 862, juris Rn. 5).
  • BGH, 18.12.2019 - XII ZB 379/19

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familiensache:

    Ist das der Fall, liegt in der Ablehnung der Wiedereinsetzung ohne vorherige Vernehmung des Zeugen eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung (BGH Beschluss vom 17. November 2015 - VI ZB 38/13 - WM 2016, 895 Rn. 9 mwN; vgl. auch BGH Beschluss vom 8. Mai 2018 - VI ZB 5/17 - NJW-RR 2018, 958 Rn. 12 und Senatsbeschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09 - FamRZ 2010, 726 Rn. 10 f. mwN).

    Dieses wird die Frage der Glaubhaftmachung einer im Sinne von § 233 Satz 1 ZPO unverschuldeten Versäumung der Beschwerdefrist - ggf. unter Vernehmung von Verfahrensbevollmächtigter und Kanzleiangestellter (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09 - FamRZ 2010, 726 Rn. 10 f. mwN und BGH Beschluss vom 8. Mai 2018 - VI ZB 5/17 - NJW-RR 2018, 958 Rn. 12 mwN) - neu zu prüfen haben.

  • BGH, 30.03.2017 - III ZB 43/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehler bei der Briefbeförderung durch die

    Denn einem Rechtsmittelführer können Fehler bei der Briefbeförderung durch die Post nicht als Verschulden zugerechnet werden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09, FamRZ 2010, 726 Rn. 8 mwN).

    Wenn ein Gericht einer eidesstattlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben schenken will, muss es die Partei zuvor darauf hinweisen und ihr Gelegenheit geben, entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09, FamRZ 2010, 726 Rn. 10; siehe auch Beschluss vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 42/11, WuM 2012, 157 Rn. 8; Gerken in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 236 Rn. 8).

    Unabhängig davon hätte das Berufungsgericht prüfen müssen, ob in der Vorlage der eidesstattlichen Versicherung zugleich ein Beweisangebot auf Vernehmung der Mitarbeiterin als Zeugin liegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2010 aaO Rn. 11 und vom 17. Januar 2012 aaO; siehe auch Beschluss vom 11. November 2009 - XII ZB 174/08, FamRZ 2010, 122 Rn. 9).

    Dann liefe die Ablehnung der Wiedereinsetzung ohne vorherige Vernehmung auf eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung hinaus (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 aaO).

  • BGH, 30.03.2017 - III ZB 44/16

    Verfahrensfehlerhafte Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrags; Zurechnung von

    Denn einem Rechtsmittelführer können Fehler bei der Briefbeförderung durch die Post nicht als Verschulden zugerechnet werden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09, FamRZ 2010, 726 Rn. 8 mwN).

    Wenn ein Gericht einer eidesstattlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben schenken will, muss es die Partei zuvor darauf hinweisen und ihr Gelegenheit geben, entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09, FamRZ 2010, 726 Rn. 10; siehe auch Beschluss vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 42/11, WuM 2012, 157 Rn. 8; Gerken in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 236 Rn. 8).

    Unabhängig davon hätte das Berufungsgericht prüfen müssen, ob in der Vorlage der eidesstattlichen Versicherung zugleich ein Beweisangebot auf Vernehmung der Mitarbeiterin als Zeugin liegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2010 aaO Rn. 11 und vom 17. Januar 2012 aaO; siehe auch Beschluss vom 11. November 2009 - XII ZB 174/08, FamRZ 2010, 122 Rn. 9).

    Dann liefe die Ablehnung der Wiedereinsetzung ohne vorherige Vernehmung auf eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung hinaus (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 aaO).

  • BGH, 17.01.2012 - VIII ZB 42/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumung wegen Verzögerung der

    In seinem Verantwortungsbereich liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09, FamRZ 2010, 726 Rn. 8 mwN).

    Denn wenn das Rechtsmittelgericht einer eidesstattlichen Versicherung im Verfahren über die Wiedereinsetzung keinen Glauben schenken will, muss es den Antragsteller in zureichender Weise darauf hinweisen, dass zur Prüfung der Zulässigkeit seines Rechtsmittels das vorgelegte Glaubhaftmachungsmittel nicht ausreicht, und ihm Gelegenheit geben, etwaige Lücken im Vorbringen zu ergänzen und/oder entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten (BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2002 - I ZB 30/01, juris Rn. 6; vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09, aaO Rn. 10).

    Unabhängig davon hätte das Berufungsgericht auch prüfen müssen, ob in der Vorlage der eidesstattlichen Versicherung zugleich ein Beweisangebot auf Vernehmung des Prozessbevollmächtigten als Zeugen zu den darin genannten Tatsachen gelegen hat, weil in diesem Fall die Ablehnung der Wiedereinsetzung ohne vorherige Vernehmung des Zeugen auf eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung hinausgelaufen wäre (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09, aaO Rn. 11).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2020 - L 16 KR 395/16
    Nach zivilrechtlicher Rechtsprechung habe sie alles ihr Mögliche und in ihrem Verantwortungsbereich Liegende getan, dass die Unterlagen fristgerecht beim SMD eingingen (Verweis auf BGH WuM 2012, 157; BGH FamRZ 2010, 726, OLG Schleswig, Beschluss vom 20.10.2014 - 10 UF 104/14).
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZB 39/19

    Sachverhaltsaufklärung zum fristgerechten Eingang eines Rechtsmittelschriftsatzes

    Sodann hat es - auf Antrag der Partei oder von Amts wegen - über die behaupteten Umstände Beweis zu erheben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2007 - VIII ZB 75/06, NJW 2007, 1457 Rn. 11; vom 14. Juni 2005 - VI ZB 10/05, juris Rn. 9; vgl. zur entsprechenden Pflicht, wenn das Gericht einer eidesstattlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben schenken will: BGH, Beschlüsse vom 30. März 2017 - III ZB 43/16, juris Rn. 13; vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09, FamRZ 2010, 726 Rn. 10 f.).
  • BGH, 25.11.2020 - XII ZB 200/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Will das Beschwerdegericht einer eidesstattlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben schenken, muss es den Antragsteller darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten (Senatsbeschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09 - FamRZ 2010, 726 Rn. 10 mwN).

    Dann liefe die Ablehnung der Wiedereinsetzung ohne die vorherige Vernehmung der Zeugin auf eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung hinaus (Senatsbeschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09 - FamRZ 2010, 726 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 29.03.2012 - IV ZB 16/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung der Fristversäumung auf

    Selbst wenn dies misslingt, ist der Partei unter Umständen noch Gelegenheit zum Beweisantritt zu geben (vgl. für den Fall, dass es einer eidesstattlichen Versicherung keinen Glauben schenken will: BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09, MDR 2010, 648).
  • BGH, 06.10.2010 - XII ZB 22/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gewährung der Wiedereinsetzung ohne

    Gleiches gilt, wenn es im Verfahren der Wiedereinsetzung einer eidesstattlichen Versicherung keinen Glauben schenkt (Senatsbeschlüsse vom 13. Juni 2007 - XII ZB 232/06 - FamRZ 2007, 1458 Rn. 4 f. und vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09 - FamRZ 2010, 726 Rn. 10).
  • BGH, 01.12.2015 - II ZB 7/15

    Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes: Zweifel an dem anwaltlich

  • BGH, 17.11.2015 - VI ZB 38/13

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsfrist: Hinweis- und Prüfungspflicht

  • BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 65/20

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Ergänzung

  • BGH, 26.04.2017 - XII ZB 33/17

    Berufungsverfahren: Nachweis des fristgerechten Eingangs der Berufungsbegründung

  • BGH, 28.04.2020 - VIII ZB 12/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

  • OLG Schleswig, 20.10.2014 - 10 UF 105/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer Familiensache: Vergewisserung über

  • BGH, 20.10.2022 - V ZB 26/22

    Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes;

  • FG Nürnberg, 15.08.2018 - 2 V 888/18

    Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides

  • OLG Hamburg, 20.03.2015 - 11 U 245/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: An das Ausgangsgericht gerichteter

  • OLG Jena, 02.10.2015 - 1 UF 147/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer Familienstreitsache;

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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2010 - XI ZB 34/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1085
BGH, 09.02.2010 - XI ZB 34/09 (https://dejure.org/2010,1085)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2010 - XI ZB 34/09 (https://dejure.org/2010,1085)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - XI ZB 34/09 (https://dejure.org/2010,1085)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 139 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 517 ZPO
    Wiedereinsetzungsantrag: Hinweispflicht des Gerichts auf Ergänzungsbedürftigkeit des Vorbringens

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 139; ZPO § 233
    Hinweispflicht des Gerichts in einem Wiedereinsetzungsgesuch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht des Gerichts bezüglich der Ergänzungsbedürftigkeit eines Wiedereinsetzungsgesuches

  • rewis.io

    Wiedereinsetzungsantrag: Hinweispflicht des Gerichts auf Ergänzungsbedürftigkeit des Vorbringens

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzungsantrag: Hinweispflicht des Gerichts auf Ergänzungsbedürftigkeit des Vorbringens

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 139; ZPO § 233
    Wiedereinsetzung nach unterlassenem Hinweis des Gerichts auf Ergänzungsbedürftigkeit des Wiedereinsetzungsvorbringens

  • rechtsportal.de

    Hinweispflicht des Gerichts bezüglich der Ergänzungsbedürftigkeit eines Wiedereinsetzungsgesuches

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Hinweispflicht bei Wiedereinsetzungsgesuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hinweispflicht bei Wiedereinsetzungsanträgen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 648
  • FamRZ 2010, 636
  • VersR 2011, 508
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.05.2009 - IV ZB 2/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Versäumung einer

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - XI ZB 34/09
    Im Verantwortungsbereich einer Partei, die einen fristgebundenen Schriftsatz auf dem Postweg befördern lässt, liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07, NJW 2007, 2778, Tz. 13 und vom 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08, NJW 2009, 2379, Tz. 8; BVerfG NJW 1995, 1210, 1211; 2003, 1516; jeweils m.w.N.).

    Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08, NJW 2009, 2379, Tz. 8 m.w.N.).

  • BGH, 13.06.2007 - XII ZB 232/06

    Hinweispflichten des Gerichts bei angenommener Unklarheit des Vorbringens zu

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - XI ZB 34/09
    Jedoch dürfen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, noch nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2007 - XII ZB 232/06, NJW 2007, 3212, Tz. 8 und vom 3. April 2008 - I ZB 73/07, GRUR 2008, 837, Tz. 12, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 32/07

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - XI ZB 34/09
    Im Verantwortungsbereich einer Partei, die einen fristgebundenen Schriftsatz auf dem Postweg befördern lässt, liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07, NJW 2007, 2778, Tz. 13 und vom 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08, NJW 2009, 2379, Tz. 8; BVerfG NJW 1995, 1210, 1211; 2003, 1516; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 169/07

    Anforderungen an die Darlegung von Wiedereinsetzungsgründen

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - XI ZB 34/09
    Hierzu gehört eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe, aus denen sich ergibt, auf welchen konkreten Umständen die Fristversäumnis beruht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 3. Juli 2008 - IX ZB 169/07, NJW 2008, 3501, Tz. 15 m.w.N.).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 73/07

    Münchner Weißwurst

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - XI ZB 34/09
    Jedoch dürfen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, noch nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2007 - XII ZB 232/06, NJW 2007, 3212, Tz. 8 und vom 3. April 2008 - I ZB 73/07, GRUR 2008, 837, Tz. 12, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 447/02

    Zum Fristbeginn für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in eine versäumte

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - XI ZB 34/09
    Im Verantwortungsbereich einer Partei, die einen fristgebundenen Schriftsatz auf dem Postweg befördern lässt, liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07, NJW 2007, 2778, Tz. 13 und vom 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08, NJW 2009, 2379, Tz. 8; BVerfG NJW 1995, 1210, 1211; 2003, 1516; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - XI ZB 34/09
    Im Verantwortungsbereich einer Partei, die einen fristgebundenen Schriftsatz auf dem Postweg befördern lässt, liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07, NJW 2007, 2778, Tz. 13 und vom 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08, NJW 2009, 2379, Tz. 8; BVerfG NJW 1995, 1210, 1211; 2003, 1516; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10

    Wiedereinsetzung bei Berufungsbegründungsfristversäumnis: Schutzwürdiges

    Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, dürfen jedoch nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (BGH, Urt. v. 7. März 2002 - IX ZR 235/01, NJW 2002, 2107, 2108 m.w.N.; v. 13. Juni 2007 - XII ZB 232/06, NJW 2007, 3212; v. 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09, FamRZ 2010, 636 Rn. 9).

    Dem Berufungsgericht musste sich aufdrängen, dass weiterer Vortrag zu den Zeitpunkten der Postleerung deshalb unterblieben war, weil die Beklagte dies in Anbetracht des frühzeitigen Einwurfs vor 17.00 Uhr nicht für erforderlich hielt (BGH, Beschl. v. 9. Februar 2010, aaO Rn. 11).

  • BGH, 05.12.2023 - XI ZA 1/23

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche gegen die Richter als unzulässig wegen

    Hierzu gehört eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe, aus der sich ergibt, auf welchen konkreten Umständen die Fristversäumnis beruht (BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09, VersR 2011, 508 Rn. 9, vom 14. Juli 2015 - II ZB 27/14, FamRZ 2015, 1715 Rn. 13, vom 16. Oktober 2018 - VI ZB 68/16, NJW-RR 2019, 502 Rn. 7 und vom 16. Dezember 2021 - V ZB 34/21, NJW 2022, 1180 Rn. 10).
  • BGH, 16.08.2016 - VI ZB 19/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Richterliche Hinweispflicht auf unklare

    Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, dürfen jedoch nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (st. Rspr., Senatsbeschluss vom 29. Januar 2002 - VI ZB 28/01, juris Rn. 4 mwN; BGH, Urteil vom 7. März 2002 - IX ZR 235/01, NJW 2002, 2107, 2108 mwN; Beschlüsse vom 13. Juni 2007 - XII ZB 232/06, NJW 2007, 3212 Rn. 8; vom 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09, FamRZ 2010, 636 Rn. 9; vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10, NJW 2011, 458 Rn. 17; vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13, NJW 2014, 77 Rn. 9).

    Angesichts dieser Darstellung und dem zeitlichen Puffer bis zum Ablauf der Berufungsbegründungsfrist am 22. Dezember 2015 durfte das Landgericht nicht ohne ausdrücklichen Hinweis von ungenügenden Angaben zu den Umständen der Postaufgabe ausgehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09, FamRZ 2010, 636 Rn. 11; vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10, NJW 2011, 458 Rn. 18 ff.).

  • BGH, 18.05.2011 - IV ZB 6/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung durch anwaltliche

    Gegenteiliges ergibt sich nicht aus der von ihr zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Anforderungen an die Schilderung der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen (BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09, VersR 2011, 508 Rn. 9 und vom 3. Juli 2008 - IX ZB 169/07, NJW 2008, 3501 Rn. 15 m.w.N.).

    aa) Zwar hat die Beschwerde darin Recht, dass eine Partei grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 aaO Rn. 7).

  • BGH, 16.10.2018 - VI ZB 68/16

    Erläuterung und Vervollständigung von erkennbar unklaren oder

    - VI ZB 40/16, NJW-RR 2018, 58 Rn. 12; vom 16. August 2016 - VI ZB 19/16, NJW 2016, 3312 Rn. 7; vom 29. Januar 2002 - VI ZB 28/01, juris Rn. 4 mwN; BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2016 - III ZB 2/16, NJW-RR 2016, 1022 Rn. 12; vom 3. Dezember 2015 - V ZB 72/15, NJW 2016, 874 Rn. 16; BGH, Urteil vom 7. März 2002 - IX ZR 235/01, NJW 2002, 2107, 2108 mwN; Beschlüsse vom 13. Juni 2007 - XII ZB 232/06, NJW 2007, 3212 Rn. 8; vom 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09, FamRZ 2010, 636 Rn. 9; vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10, NJW 2011, 458 Rn. 17; vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13, NJW 2014, 77 Rn. 9).
  • BGH, 25.04.2017 - VI ZB 45/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist wegen

    Nur solche Angaben dürfen auch noch nach Ablauf der Antragsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO erläutert oder vervollständigt werden (BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10, NJW 2011, 458 Rn. 17; vom 31. März 2010 - XII ZB 166/09, FamRZ 2010, 879 Rn. 12; vom 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09, VersR 2011, 508 Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 22.01.2013 - VIII ZB 46/12

    Versäumung der Berufungsfrist bei fehlerhafter oder unzureichender Bezeichnung

    Ein Nachschieben von Gründen ist aber dann zulässig, wenn erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 Abs. 1 ZPO geboten ist, nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2009 - IV ZB 30/09, juris Rn. 13; vom 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09, VersR 2011, 508 Rn. 9; vom 22. Juni 2010 - VIII ZB 12/10, NJW 2010, 3305 Rn. 14; jeweils mwN).
  • BGH, 23.09.2015 - IV ZB 14/15

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an die

    Jedoch darf die Partei erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, noch nach Fristablauf erläutern und vervollständigen (BGH, Beschlüsse vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13, NJW 2014, 77 Rn. 9; vom 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09, FamRZ 2010, 636 Rn. 9; vom 3. April 2008 - I ZB 73/07, WRP 2008, 1112 Rn. 12; vom 13. Juni 2007 - XII ZB 232/06, FamRZ 2007, 1458 Rn. 8).

    Zu Unrecht macht die Rechtsbeschwerde geltend, der Streitfall gleiche dem Sachverhalt, der dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 9. Februar 2010 (XI ZB 34/09, FamRZ 2010, 636) zugrunde lag.

  • BGH, 23.01.2019 - VII ZB 43/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Angesichts der eingehenden, in sich geschlossenen Darstellung des Geschehensablaufs von der Erstellung des Schriftsatzes am 21. Februar 2018 bis zur abendlichen Postaufgabe in der anwaltlichen Versicherung des Prozessbevollmächtigten des Beklagten sowie in der damit übereinstimmenden eidesstattlichen Versicherung der Kanzleimitarbeiterin durfte das Berufungsgericht jedenfalls nicht ohne ausdrücklichen Hinweis von ungenügenden Angaben zu den Umständen der Postaufgabe ausgehen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09 Rn. 11, MDR 2010, 648; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10 Rn. 18 ff., NJW 2011, 458).
  • BGH, 02.09.2010 - VII ZB 48/08

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist bei verzögerter

    Zu Recht hat das Berufungsgericht es deshalb für erforderlich gehalten, die Beklagte hierauf hinzuweisen und ihr Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag zu geben (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09, MDR 2010, 648 Rn. 9 m.w.N.).

    Sie darf vielmehr darauf vertrauen, dass die Postlaufzeiten eingehalten werden, die seitens der Deutschen Post AG für den Normalfall festgelegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09, aaO, Rn. 7 m.w.N.).

  • BGH, 14.07.2015 - II ZB 27/14

    Versäumung der Berufungs- und der Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an die

  • BGH, 19.04.2011 - XI ZB 4/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderlicher Sachvortrag zur Wahrung der

  • BGH, 03.02.2011 - I ZB 74/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Zurechnung von Verzögerungen oder

  • BGH, 12.02.2015 - V ZB 75/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlerhafte Spracherkennungssoftware als

  • LAG Hamm, 16.12.2011 - 10 Sa 960/11

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Wirksamkeit einer personenbedingten

  • BGH, 10.03.2011 - VII ZB 28/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verzögerung der Briefzustellung durch

  • BGH, 03.02.2011 - I ZB 75/09

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

  • OLG Dresden, 06.05.2019 - 4 U 408/19

    Voraussetzung für eine wirksame Vertretung bei Vertragsabschluss

  • BGH, 23.10.2013 - V ZB 56/13

    Darlegungserfordernis hinsichtlich des Unverschuldens bei Fristversäumnis eines

  • BGH, 22.05.2019 - IV ZB 33/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur

  • BPatG, 16.07.2020 - 30 W (pat) 507/20

    Markenbeschwerdeverfahren - fehlende Unterschrift unter dem Beschwerdeschriftsatz

  • BPatG, 17.05.2018 - 7 W (pat) 16/17

    Patentbeschwerdeverfahren - "Novel Organoleptic Compound (europäisches Patent)" -

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Rechtsprechung
   BGH, 10.02.2010 - V ZB 35/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2427
BGH, 10.02.2010 - V ZB 35/10 (https://dejure.org/2010,2427)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2010 - V ZB 35/10 (https://dejure.org/2010,2427)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - V ZB 35/10 (https://dejure.org/2010,2427)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 Abs 2 S 1 FamFG, § 70 Abs 3 S 2 FamFG
    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde der beteiligten Behörde gegen eine Verkürzung der weiteren Sicherungshaft

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine Inhaftierung ohne Zulassung gem. dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG); Zulassung nach § 70 Abs. 2 S. 1 FamFG als Voraussetzung für eine ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 70 Abs. 3 S. 2
    Abschiebungshaft, Rechtsbeschwerde, Zulässigkeit, Beteiligter, Behörden

  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde der beteiligten Behörde gegen eine Verkürzung der weiteren Sicherungshaft

  • ra.de
  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde der beteiligten Behörde gegen eine Verkürzung der weiteren Sicherungshaft

  • Bielefeld

    Verkürzung der Sicherungshaft; Rechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    FamFG § 70 Abs. 2 S. 1; FamFG § 70 Abs. 3 S. 2
    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine Inhaftierung ohne Zulassung gem. dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG); Zulassung nach § 70 Abs. 2 S. 1 FamFG als Voraussetzung für eine ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde Verkürzung der Sicherungshaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation und Leitsatz)

    Zur (eingeschränkten) Rechtsbeschwerdemöglichkeit der Behörde in Haftsachen

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zur (eingeschränkten) Rechtsbeschwerdemöglichkeit der Behörde in Haftsachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 648
  • FGPrax 2010, 98
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 22/12

    Abschiebungshaftverfahren: Statthaftigkeit eines Antrags der beteiligten Behörde

    Einen solchen hat der Gesetzgeber nämlich nicht angestrebt, wie etwa daraus deutlich wird, dass die Rechtsbeschwerde der beteiligten Behörde nicht wie die des Betroffenen ohne Zulassung, sondern nur nach Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft ist (§ 70 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Nr. 3 FamFG; vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2010 - V ZB 35/10, FGPrax 2010, 98).
  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 169/14

    Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Fortsetzung eines in der

    Die Rechtsbeschwerde war bei Einlegung am 8. September 2014 unzulässig, weil sie nach § 70 FamFG in der seinerzeit geltenden Fassung nur bei Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft war (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2010 - V ZB 35/10, FGPrax 2010, 98 Rn. 2) und das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen hatte.
  • BGH, 21.06.2012 - V ZB 102/12

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde ohne Zulassung gemäß § 70 Abs. 2 S. 3

    Nach § 70 Abs. 2 Satz 3 FamFG ist die Rechtsbeschwerde ohne Zulassung nur statthaft, wenn sie sich gegen einen die Haft anordnenden Beschluss richtet (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2010 - V ZB 35/10, InfAuslR 2010, 202; Beschluss vom 15. September 2010 - V ZB 196/10, Rn. 1, juris).
  • BGH, 20.07.2011 - V ZB 93/11

    Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Die Rechtsbeschwerde ist für die Behörde nur statthaft, wenn sie zugelassen worden ist (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2010 - V ZB 35/10, FGPrax 2010, 98).
  • BGH, 15.09.2010 - V ZB 196/10

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde ohne Zulassung

    Nach § 70 Abs. 2 Satz 3 FamFG ist die Rechtsbeschwerde ohne Zulassung nur statthaft, wenn sie sich gegen einen die Haft anordnenden Beschluss richtet (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2010 - V ZB 35/10, InfAuslR 2010, 202).
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