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   KG, 26.10.2010 - 6 U 209/09   

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https://dejure.org/2010,9066
KG, 26.10.2010 - 6 U 209/09 (https://dejure.org/2010,9066)
KG, Entscheidung vom 26.10.2010 - 6 U 209/09 (https://dejure.org/2010,9066)
KG, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 6 U 209/09 (https://dejure.org/2010,9066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch Konsum von Alkohol nach dem schädigenden Ereignis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 6 Abs. 3
    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch Konsum von Alkohol nach dem schädigenden Ereignis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heise.de (Pressebericht, 20.01.2011)

    Alkoholkonsum nach Unfall gefährdet Versicherungsschutz

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Die generelle Eignung eines Nachtrunks zur Verhinderung des Nachweises einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls reicht aus

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Nachtrunk nach Unfall - Versicherung muss nicht zahlen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Ein "Gläschen danach" kostet den Versicherungsschutz

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 291
  • VersR 2011, 662
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.11.1975 - IV ZR 5/74

    Pflichten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung; Verletzung der

    Auszug aus KG, 26.10.2010 - 6 U 209/09
    Auch wenn weder absolute Fahruntüchtigkeit zum Unfallzeitpunkt noch ein Fahrfehler nachweisbar sind, kommt Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß § 6 Abs. 3 VVG a. F. wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer bei einem Fremdschaden nach Räumung der Unfallstelle und vor Eintreffen der Polizei nach seiner Behauptung 0, 2 l Weinbrand zu sich nimmt und sich damit nicht für eine evtl. Feststellung seiner Alkoholisierung durch die Polizei zur Verfügung hält (BGH VersR 1976, 84).

    2 Da durch das Unfallereignis vom 08. Dezember 2005 Schäden nicht nur an dem vom Kläger geführten Leasingfahrzeug, sondern erkennbar in nicht unerheblichem Umfang auch an der Lichtzeichenanlage entstanden waren, oblag dem Kläger abgeleitet aus der Vorschrift des § 142 StGB auch im Rahmen der hier maßgeblichen Fahrzeugversicherung die Obliegenheit, sich für eine evtl. Feststellung seiner Alkoholisierung durch die Polizei zur Verfügung zu halten (vgl. dazu BGH VersR 1976, 84 sowie OLG Karlsruhe NZV 2009, 43 - 45; LG Kassel ZfSch 2007, 517 - 518; OLG München OLGR München 1995, 230 - 231; OLG Köln VersR 1993, 45, 46).

    Darauf, ob der Nachtrunk (allein) in der Absicht erfolgte, den Grad der Alkoholisierung im Unfallzeitpunkt zu verschleiern, kommt es im Hinblick auf den entstandenen Fremdschaden entscheidungserheblich nicht an (vgl. OLG München a.a.O; BGH VersR 1967, 29, 31); diese Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung allein notwendig, wenn ein Fremdschaden nicht entstanden ist (BGH VersR 1976, 84; OLG Karlsruhe a.a.O.; LG Kassel a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 12 U 13/08

    Kaskoversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherers hinsichtlich der

    Auszug aus KG, 26.10.2010 - 6 U 209/09
    2 Da durch das Unfallereignis vom 08. Dezember 2005 Schäden nicht nur an dem vom Kläger geführten Leasingfahrzeug, sondern erkennbar in nicht unerheblichem Umfang auch an der Lichtzeichenanlage entstanden waren, oblag dem Kläger abgeleitet aus der Vorschrift des § 142 StGB auch im Rahmen der hier maßgeblichen Fahrzeugversicherung die Obliegenheit, sich für eine evtl. Feststellung seiner Alkoholisierung durch die Polizei zur Verfügung zu halten (vgl. dazu BGH VersR 1976, 84 sowie OLG Karlsruhe NZV 2009, 43 - 45; LG Kassel ZfSch 2007, 517 - 518; OLG München OLGR München 1995, 230 - 231; OLG Köln VersR 1993, 45, 46).
  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus KG, 26.10.2010 - 6 U 209/09
    Dabei wird jedoch verkannt, dass es im Falle einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung generell nicht auf die Feststellung der Kausalität im Einzelfall ankommt (vgl. dazu BGH VersR 2000, 222-223, dort Rdz. 11-13) und dass im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 VVG a.F. der Kläger als Versicherungsnehmer den Kausalitätsgegenbeweis - dahingehend, dass die Voraussetzungen des § 61 VVG unzweifelhaft nicht vorlagen - zu führen hätte.
  • OLG Köln, 30.07.1992 - 5 U 44/92

    Entfernen von der Unfallstelle; Entschuldigt; Versicherungsnehmer;

    Auszug aus KG, 26.10.2010 - 6 U 209/09
    2 Da durch das Unfallereignis vom 08. Dezember 2005 Schäden nicht nur an dem vom Kläger geführten Leasingfahrzeug, sondern erkennbar in nicht unerheblichem Umfang auch an der Lichtzeichenanlage entstanden waren, oblag dem Kläger abgeleitet aus der Vorschrift des § 142 StGB auch im Rahmen der hier maßgeblichen Fahrzeugversicherung die Obliegenheit, sich für eine evtl. Feststellung seiner Alkoholisierung durch die Polizei zur Verfügung zu halten (vgl. dazu BGH VersR 1976, 84 sowie OLG Karlsruhe NZV 2009, 43 - 45; LG Kassel ZfSch 2007, 517 - 518; OLG München OLGR München 1995, 230 - 231; OLG Köln VersR 1993, 45, 46).
  • LG Kassel, 24.05.2007 - 8 O 49/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit wegen Aufklärungspflichtverletzung wegen

    Auszug aus KG, 26.10.2010 - 6 U 209/09
    2 Da durch das Unfallereignis vom 08. Dezember 2005 Schäden nicht nur an dem vom Kläger geführten Leasingfahrzeug, sondern erkennbar in nicht unerheblichem Umfang auch an der Lichtzeichenanlage entstanden waren, oblag dem Kläger abgeleitet aus der Vorschrift des § 142 StGB auch im Rahmen der hier maßgeblichen Fahrzeugversicherung die Obliegenheit, sich für eine evtl. Feststellung seiner Alkoholisierung durch die Polizei zur Verfügung zu halten (vgl. dazu BGH VersR 1976, 84 sowie OLG Karlsruhe NZV 2009, 43 - 45; LG Kassel ZfSch 2007, 517 - 518; OLG München OLGR München 1995, 230 - 231; OLG Köln VersR 1993, 45, 46).
  • OLG Braunschweig, 28.02.2022 - 11 U 176/20

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherers wegen Vereitelung

    In diesen Fällen kann selbst ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Versicherer davon ausgegangen werden, dass die vertragliche Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers diese Verpflichtung ebenfalls mit umfasst (BGH, Urteil vom 01. Dezember 1999 - IV ZR 71/99 -, Rn. 9, juris; Urteil vom 12.11.1975 - IV ZR 5/74, juris Rn. 9; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. April 2020 - 12 U 120/19 -, Rn. 53, juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 20.07.2000 - 8 U 4357/99, juris Rn. 8; OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 1992 - 5 U 44/92 -, Rn. 5, juris; KG Berlin, Beschluss vom 26.10.2010 - 6 U 209/09; OLG Frankfurt, Urteil vom 24.07.2014 - 3 U 66/13, juris Rn. 12), da es für die Sachaufklärung und Verschuldensabwägung zwischen den Unfallbeteiligten entscheidend auch auf eine einwandfreie BAK-Bestimmung ankommt (vgl. OLG München, Urteil vom 24. Februar 1995 - 10 U 5408/94 -, Rn. 3, juris m.w.N.), die bereits bei einem geringen Nachtrunk nicht mehr durchführbar ist.

    Dass der Nachtrunk der Verschleierung des Sachverhalts - also einer etwaigen tatsächlichen Alkoholisierung des Klägers zum Unfallzeitpunkt - diente, ist für die Frage der Verwirklichung der Obliegenheitsverletzung nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 12.11.1975 - IV ZR 5/74, juris Rn. 9 und 12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. April 2020 - 12 U 120/19 -, Rn. 55, juris; KG, Beschluss vom 26.10.2010 - 6 U 209/09, juris Rn. 3).

  • OLG Karlsruhe, 17.04.2020 - 12 U 120/19

    Leistungen aus einer Kaskoversicherung Leistungsfreiheit des Versicherers wegen

    In diesen Fällen kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Versicherer davon ausgegangen werden, dass die vertragliche Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers diese Verpflichtung ebenfalls mit umfasst (BGH, Urteil vom 12.11.1975 - IV ZR 5/74, juris Rn. 9; OLG Nürnberg, Urteil vom 20.07.2000 - 8 U 4357/99, juris Rn. 8; Senat, Urteil vom 19.10.1995 - 12 U 122/95, ZfS 1997, 139, 140; KG Berlin, Beschluss vom 26.10.2010 - 6 U 209/09; OLG Frankfurt, Urteil vom 24.07.2014 - 3 U 66/13, juris Rn. 12).

    bb) Soweit - wie hier - ein die Pflichten aus § 142 StGB auslösender Fremdschaden entstanden ist, ist es für die Obliegenheitsverletzung nicht erforderlich, dass der Nachtrunk der Verschleierung des Sachverhalts diente (BGH, Urteil vom 12.11.1975 - IV ZR 5/74, juris Rn. 9 und 12; KG, Beschluss vom 26.10.2010 - 6 U 209/09, juris Rn. 3).

  • OLG Stuttgart, 10.05.2011 - 6 U 44/10

    Treuhänder in der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters einer

    Der Senat hat in den bislang entschiedenen Parallelfällen (Urteile vom 21.2.2011 - 6 U 77/10 und 6 U 209/09) Schadensersatzansprüche der Anleger gegen die Klägerin verneint, weil der Fondsprospekt die Anleger über alle wesentlichen Punkte der Beteiligung ausreichend informiert hat (so auch OLG Karlsruhe v. 30.06.2009 - 17 U 401/08 und v. 13.1.2011 - 4 U 91/10; OLG Düsseldorf v. 15.07.2010 - I-6 U 33/10; OLG München v. 05.10.2010 - 20 U 1940/10).
  • LG Wiesbaden, 20.02.2013 - 5 O 165/12

    Aufklärungsobliegenheitsverletzung - Verlassen Unfallort & Nachtrunk

    Es oblag dem Beklagten abgeleitet aus der Vorschrift des § 142 StGB auch im Rahmen der hier maßgeblichen Fahrzeugversicherung die Obliegenheit sich für eine eventuelle Feststellung seiner Alkoholisierung durch die Polizei zur Verfügung zu halten (vgl. BGH Versicherungsrecht 1976, 84; OLG Karlsruhe NZV 2009, 43-45, OLG Köln Versicherungsrecht 1993, 45 ff, Kammergericht MDR 2011, 291 ff).
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