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   BGH, 04.05.2011 - XII ZB 632/10   

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https://dejure.org/2011,4237
BGH, 04.05.2011 - XII ZB 632/10 (https://dejure.org/2011,4237)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2011 - XII ZB 632/10 (https://dejure.org/2011,4237)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - XII ZB 632/10 (https://dejure.org/2011,4237)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 S 1 FamFG, § 41 Abs 1 S 2 FamFG, § 63 Abs 3 S 1 FamFG, § 275 FamFG, § 170 Abs 1 S 1 ZPO
    Betreuungsverfahren: Beginn der Beschwerdefrist bei Zustellung eines anfechtbaren, dem erklärten Willen des Betroffenen nicht entsprechenden Beschlusses an den Betreuer

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG §§ 41 Abs. 1 S. 2, 63 Abs. 3 S. 1, 275; ZPO § 170 Abs. 1 S. 1
    Beginn der Beschwerdefrist bei nach § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG zuzustellendem Beschluss; betreuter Betroffener

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerdefrist eines Beschlusses wird nur durch Zustellung an den Betroffenen selbst i.R.e. Betreuungssache bei mangelnder Rücksichtnahme bzgl. des erklärten Willens des Adressaten in Gang gesetzt; Ingangsetzen der Beschwerdefrist eines Beschlusses durch Zustellung an ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zustellung an den Betreuer, Zustellung an den Betroffenen, Beschwerdefrist

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Beginn der Beschwerdefrist bei Zustellung eines anfechtbaren, dem erklärten Willen des Betroffenen nicht entsprechenden Beschlusses an den Betreuer

  • ra.de
  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Beginn der Beschwerdefrist bei Zustellung eines anfechtbaren, dem erklärten Willen des Betroffenen nicht entsprechenden Beschlusses an den Betreuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ingangsetzen der Beschwerdefrist eines Beschlusses durch Zustellung an den Betroffenen selbst i.R.e. Betreuungssache bei mangelnder Rücksichtnahme bzgl. des erklärten Willens des Adressaten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Beschwerdefrist läuft nur nach direkter Zustellung an Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwerdefrist in Betreuungssachen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beschwerdefrist im Betreuungsverfahren beginnt mit Zustellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1011
  • MDR 2011, 806
  • FGPrax 2011, 206 (Ls.)
  • FamRZ 2011, 1049
  • Rpfleger 2011, 497
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 105/91

    Zurückverweisung bei fehlender Prozeßvoraussetzung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - XII ZB 632/10
    Diese Voraussetzung müsste aber erfüllt sein, damit die formgerechte Zustellung fingiert werden kann; die bloße Unterrichtung über den Inhalt des Dokuments genügt hierfür nicht (BGHSt 51, 257 = FamRZ 2007, 812, 813; BGHZ 70, 384 = NJW 1978, 1325 und Urteil vom 13. April 1992 - II ZR 105/91 - NJW 1992, 2099, 2100; Zöller/Stöber ZPO 28. Aufl. § 189 Rn. 4; Keidel/Sternal aaO § 15 Rn. 71).
  • BGH, 15.03.2007 - 5 StR 536/06

    Wirksame Zustellung einer im Beschlusswege ergangenen einstweiligen Verfügung als

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - XII ZB 632/10
    Diese Voraussetzung müsste aber erfüllt sein, damit die formgerechte Zustellung fingiert werden kann; die bloße Unterrichtung über den Inhalt des Dokuments genügt hierfür nicht (BGHSt 51, 257 = FamRZ 2007, 812, 813; BGHZ 70, 384 = NJW 1978, 1325 und Urteil vom 13. April 1992 - II ZR 105/91 - NJW 1992, 2099, 2100; Zöller/Stöber ZPO 28. Aufl. § 189 Rn. 4; Keidel/Sternal aaO § 15 Rn. 71).
  • OLG München, 16.05.2007 - 33 Wx 25/07

    Bekanntmachung der Entscheidungen in Betreuungssachen gegenüber Betroffenen ohne

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - XII ZB 632/10
    Da ein Betroffener somit seine Rechte im Betreuungsverfahren aufgrund von § 275 FamFG selbst wahrnehmen kann, muss die Zustellung abweichend von § 170 Abs. 1 Satz 1 ZPO an ihn selbst erfolgen (OLG München BtPrax 2007, 180 - juris Rn. 10; Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG § 275 Rn. 3; Keidel/Budde aaO § 275 Rn. 3; Fröschle in Prütting/Helms FamFG § 275 Rn. 16; Brosey in Bahrenfuss aaO § 275 Rn. 2).
  • BGH, 23.02.1978 - II ZR 37/77

    Nichtigkeitsklage gegen Genossenschaftsbeschlüsse

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - XII ZB 632/10
    Diese Voraussetzung müsste aber erfüllt sein, damit die formgerechte Zustellung fingiert werden kann; die bloße Unterrichtung über den Inhalt des Dokuments genügt hierfür nicht (BGHSt 51, 257 = FamRZ 2007, 812, 813; BGHZ 70, 384 = NJW 1978, 1325 und Urteil vom 13. April 1992 - II ZR 105/91 - NJW 1992, 2099, 2100; Zöller/Stöber ZPO 28. Aufl. § 189 Rn. 4; Keidel/Sternal aaO § 15 Rn. 71).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10

    Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - XII ZB 632/10
    Die Rechtsbeschwerde ist nach § 70 Abs. 3 Nr. 1 FamFG auch ohne Zulassung statthaft (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 9) und in zulässiger Weise eingelegt worden.
  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 283/15

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung: Beschwerde des

    Für den Betroffenen beginnt die Beschwerdefrist im Verfahren über die Erteilung einer gerichtlichen Genehmigung mit der nach § 41 Abs. 3 FamFG erforderlichen Bekanntgabe des Beschlusses an ihn selbst zu laufen (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 4. Mai 2011, XII ZB 632/10, FamRZ 2011, 1049; Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 12. Februar 2014, XII ZB 592/12, FamRZ 2014, 640).

    (1) Die Beschwerdefrist für den Betroffenen beginnt im Verfahren über die Erteilung einer gerichtlichen Genehmigung mit der nach § 41 Abs. 3 FamFG erforderlichen Bekanntgabe des Beschlusses an ihn selbst (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10 - FamRZ 2011, 1049 Rn. 9 f.).

    Eine Vertretung durch den Betreuer findet insoweit nicht statt, was auch dann gilt, wenn dessen Aufgabenkreis die Entgegennahme, das Anhalten und das Öffnen der Post umfasst (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10 - FamRZ 2011, 1049 Rn. 10).

  • BGH, 11.02.2022 - V ZR 15/21

    Zustellung einer einfachen Abschrift des Urteils an den Prozessbevollmächtigten

    Deshalb genügt auch die bloße Unterrichtung über den Inhalt des zuzustellenden Dokuments nicht, um eine Heilung herbeizuführen (vgl. Senat, Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 202/16, NJW-RR 2018, 970 Rn. 30; BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10, NJW-RR 2011, 1011 Rn. 11; Urteil vom 15. März 2007 - 5 StR 536/06, aaO); weder die bloße mündliche Überlieferung noch eine handschriftliche oder maschinenschriftliche Abschrift des Dokuments führen zur Heilung des Zustellungsmangels (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2020 - I ZB 64/19, GRUR 2020, 776 Rn. 25; Beschluss vom 7. Oktober 2020 - XII ZB 167/20, NJW-RR 2021, 193 Rn. 12).
  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 317/13

    Betreuungssache: Verfahrensfähigkeit des Betroffenen; Befugnis zur Bestellung

    Damit sollte der Betroffene in die Lage versetzt werden, seinen Willen nach Kräften selbst zu vertreten, ohne auf Andere, insbesondere gesetzliche Vertreter, angewiesen zu sein (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10 - FamRZ 2011, 1049 Rn. 10; BT-Drucks. 11/4528 S. 89 und 170).
  • BGH, 07.10.2020 - XII ZB 167/20

    Dauer und Verlängerung einer Unterbringung eines Betreuten in einer geschlossenen

    Vielmehr ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass er eine inhaltlich mit diesem Schriftstück übereinstimmende Kopie erhält, die etwa auch in der einem anderen Verfahrensbeteiligten zugegangenen, inhaltsidentischen beglaubigten Abschrift der zuzustellenden Entscheidung - oder auch in einer Kopie von dieser - bestehen kann (Fortführung von BGH Beschluss vom 12. März 2020 - I ZB 64/19, MDR 2020, 750; Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 202/16, NJW-RR 2018, 970 und Senatsbeschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10, FamRZ 2011, 1049).

    Eine dahingehende Auslegung von § 189 ZPO wäre weder mit dessen Wortlaut noch mit dem Zustellungszweck zu vereinbaren (BGH Beschluss vom 12. März 2020 - I ZB 64/19 - MDR 2020, 750 Rn. 25; vgl. auch Senatsbeschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10 - FamRZ 2011, 1049 Rn. 11 mwN und BGH Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 202/16 - NJW-RR 2018, 970 Rn. 30).

    Vielmehr ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass er eine inhaltlich mit diesem Schriftstück übereinstimmende Kopie erhält, die etwa auch in der einem anderen Verfahrensbeteiligten zugegangenen, inhaltsidentischen beglaubigten Abschrift der zuzustellenden Entscheidung - oder auch in einer Kopie von dieser - bestehen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10 - FamRZ 2011, 1049 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 20.04.2018 - V ZR 202/16

    Fortführen der Verwaltung durch den ehemaligen Verwalter über das Ende seiner

    Eine dahingehende Auslegung von § 189 ZPO wäre mit dessen Wortlaut nicht zu vereinbaren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10, FamRZ 2011, 1049 Rn. 11 mwN).
  • OLG Hamburg, 22.12.2017 - 3 W 38/17

    Heilung eines Zustellungsmangels: Zustellung einer Beschlussverfügung an die

    Das ist im Allgemeinen dann geschehen, wenn das Schriftstück - trotz einer Verletzung der Zustellungsvorschriften - dem richtigen Adressaten tatsächlich zugegangen ist (BVerfG, NJW 2017, 318, Rn. 20; BGH, NJW-RR 2011, 417, Rn. 12 f.; BGH, NJW-RR 2011, 1011, Rn. 11; BGH, NJW 2001, 1946, 1948; BGH, NJW 1989, 1154; BGH, NJW 1984, 926, 927).

    Demgegenüber wird die Ansicht vertreten, dass der Zugang eines inhaltsgleichen Dokuments (als Fotokopie per Telefax oder per E-Mail) nicht ausreichend ist, sondern dass Wesentliches und unverzichtbares Erfordernis einer Heilung ist, dass der Adressat der einstweiligen Verfügung das Dokument auch tatsächlich erhält, mithin "es in die Hand bekommt" " (BGH, 15.03.2007, 5 StR 536/06, NJW 2007, 1605, 1606, juris Rn. 14; BFH, 06.05.2014, GrS 2/13, NJW 2014, 2524, Rn. 68; BGH, NJW-RR 2011, 1011, Rn. 11; OLG München, WRP 2017, 1538, Rn. 34; OLG Jena, MD 2011, 755; OLG Hamburg, PharmaR 2007, 50, 54; OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 128; OLG Karlsruhe, DGVZ 2014, 127, 129; OLG Karlsruhe, BeckRS 2004, 09651; BayObLGZ 1995, 61, 72 und OLG Hamm, OLGZ 1991, 450 f.; Zöller/Schultzky, ZPO, 32. Auflage, 2018, § 189 Rn. 4; Stein/Jonas/ Roth, ZPO, 22. Auflage, 2005, § 189 Rn. 7; MüKo/Schlingloff, UWG, 2. Auflage, 2014, § 12 Rn. 514).

  • BGH, 01.03.2017 - XII ZB 608/15

    Betreuungssache: Vorraussetzungen eines Einwilligungsvorbehalts

    Wird der Beschluss danach nicht wirksam zugestellt, beginnt die Beschwerdefrist gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG nicht zu laufen (Senatsbeschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10 - FamRZ 2011, 1049 Rn. 7 und 12).

    Die Entscheidung gilt dann aber erst in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem das Dokument dem Betroffenen tatsächlich zugegangen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10 - FamRZ 2011, 1049 Rn. 11).

  • BGH, 26.06.2019 - XII ZB 35/19

    Ingangsetzung der Beschwerdefrist für den Betroffenen in einer Betreuungssache;

    Eine Zustellung nur an den Betreuer bleibt für den Beginn der Beschwerdefrist des Betroffenen auch dann ohne Einfluss, wenn der Betreuer für den Aufgabenkreis "Entgegennahme und Öffnen der Post" bestellt ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10, FamRZ 2011, 1049).

    Eine Zustellung nach § 170 Abs. 1 Satz 1 ZPO an den gesetzlichen Vertreter des Betroffenen scheidet im Betreuungsverfahren nach dem Vorstehenden aber gerade aus (Senatsbeschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10 - FamRZ 2011, 1049 Rn. 10 mwN).

    Diese Voraussetzung müsste aber erfüllt sein, damit die formgerechte Zustellung fingiert werden kann (Senatsbeschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10 - FamRZ 2011, 1049 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 411/12

    Betreuungssache: Beginn der Beschwerdefrist bei mangelhafter Zustellung der

    Deshalb wird in einer Betreuungssache die Beschwerdefrist für einen Betroffenen, der mit der Einrichtung der Betreuung nicht einverstanden ist, nur dann in Lauf gesetzt, wenn der Beschluss über die Betreuerbestellung wirksam an ihn selbst zugestellt wurde (vgl. BGH Beschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10 - FamRZ 2011, 1049 Rn. 7).
  • BGH, 02.12.2020 - XII ZB 456/17

    Wiedereinsetzung nach Beschwerdefristversäumung in einer Betreuungssache:

    Damit korrespondierend ist ihm als Muss-Beteiligtem in Betreuungssachen (§ 274 Abs. 1 Nr. 1 FamFG) der Beschluss gemäß § 41 Abs. 1 FamFG bekanntzugeben und zu diesem Zweck sogar förmlich zuzustellen, wenn er seinem erklärten Willen nicht entspricht (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10 - FamRZ 2011, 1049 Rn. 10).
  • BGH, 13.05.2015 - XII ZB 491/14

    Betreuungssache: Unwirksamkeit der Bekanntgabe eines anfechtbaren Beschlusses

  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 227/12

    Beschwerdeverfahren gegen eine Verlängerung einer bestehenden Betreuung:

  • OLG Oldenburg, 22.08.2016 - 12 W 121/16

    Handelsregistersache: Bekanntgabe und zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung;

  • KG, 19.05.2014 - 12 W 57/12

    Aufgebotsverfahren für ein Grundstück: Öffentliche Zustellung des

  • OLG Brandenburg, 26.04.2012 - 3 WF 35/12

    Unterhaltssache: Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • LG Kleve, 26.02.2014 - 4 T 317/13

    Aufhebung und Zurückverweisung; Beschwerde; Betreuung; Verfahrensmangel;

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