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   OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - I-24 U 157/11   

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OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - I-24 U 157/11 (https://dejure.org/2012,22092)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.06.2012 - I-24 U 157/11 (https://dejure.org/2012,22092)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - I-24 U 157/11 (https://dejure.org/2012,22092)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Leasingnehmers bei Totalschaden des geleasten Kraftfahrzeugs

  • Betriebs-Berater

    Beendigung eines Leasingvertrags - Wertausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 131; BGB § 542; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
    Rechte des Leasingnehmers bei Totalschaden des geleasten Kraftfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Totalschaden des Leasingfahrzeugs und die außerordentliche Kündigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beendigung eines Leasingvertrags - Wertausgleich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Totalschaden des geleasten Kfz berechtigt zur außerordentlichen Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beendet ein Totalschaden den Leasingvertrag?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1150
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 24 U 136/09

    Im Fall von Kauf- und Verbraucher-Leasingvertrag bedarf es keiner qualifizierten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 24 U 157/11
    Als Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung schuldet der Leasingnehmer dem Leasinggeber neben einer etwaigen Sonderzahlung zu Vertragsbeginn nur die vereinbarten Leasingraten und einen Ausgleich in Geld für gefahrene Mehrkilometer sowie für einen Minderwert des Leasingfahrzeugs bei Rückgabe in nicht vertragsgemäßem Zustand (BGH, NJW 2004, 2823, 2824; NJW-RR 2000, 1303, 1304; NJW 1988, 1637, 1638; vgl. a. Senat, BB 2010, 2382; ZMR 2006, 363 = OLGR 2006, 347).

    Ein Minderwertausgleich, den der Leasinggeber nach regulärem Vertragsablauf wegen einer über normale Verschleißerscheinungen hinausgehenden Verschlechterung der zurückzugebenden Leasingsache vom Leasingnehmer beanspruchen kann, ist ohne Umsatzsteuer zu berechnen, weil ihm eine steuerbare Leistung des Leasinggebers (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) nicht gegenübersteht und der Leasinggeber deshalb darauf keine Umsatzsteuer zu entrichten hat (BGH, Urt. v. 18.05.2011 - VIII ZR 260/10, NJW-RR 2011, 1625 = WM 2011, 2141 m. w. N.; vgl. a. Senat, BB 2010, 2382).

  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 24 U 157/11
    Dabei sind empfangsbedürftige Willenserklärungen so auszulegen, wie sie der Empfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (vgl. BGHZ 36, 30, 33; BGHZ 103, 275, 280; NJW 2009, 774; BGH, MDR 2010, 650).
  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 24 U 157/11
    Dabei sind empfangsbedürftige Willenserklärungen so auszulegen, wie sie der Empfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (vgl. BGHZ 36, 30, 33; BGHZ 103, 275, 280; NJW 2009, 774; BGH, MDR 2010, 650).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2013 - 24 U 148/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend teilaromatische

    Der Senat bleibt auch unter Berücksichtigung der Einwände der Klägerin und der entgegenstehenden Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 29.05.2013, I-30 U 166/12, in Kopie Bl. 331 ff. GA) bei seiner Auffassung, dass es sich bei dem Vollamortisationsanspruch des Leasinggebers nach vertragsgemäßer Vertragsbeendigung nicht um einen steuerbaren Umsatz im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG handelt, weshalb eine etwaige Ausgleichszahlung des Leasingnehmers ebenfalls kein steuerbarer Umsatz ist (vgl. etwa Senat, DAR 2012, 257 m.w.N.; MDR 2012, 1150; Beschluss vom 02.09.2010, I-24 U 15/10, bei Juris).

    Diese Klausel geht ins Leere, da es keine "Umsatzsteuer" für eine nicht steuerpflichtige Umsätze gibt und es auch nicht zur Disposition der Parteien steht, nach dem Gesetz steuerfreie Umsätze durch Vereinbarung steuerpflichtig zu machen (vgl. Senat, MDR 2012, 1150; auch BGH, NJW-RR 2004, 1452, 1453; NJW-RR 2009, 593).

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2013 - 24 U 178/12

    Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer im Rahmen des Schadensersatzes wegen

    Der Senat bleibt auch unter Berücksichtigung der Einwände der Klägerin bei seiner Auffassung, dass es sich bei dem Vollamortisationsanspruch des Leasinggebers nach vertragsgemäßer Vertragsbeendigung nicht um einen steuerbarer Umsatz im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG handelt, weshalb eine etwaige Ausgleichszahlung des Leasingnehmers ebenfalls kein steuerbarer Umsatz ist (vgl. etwa Senat, DAR 2012, 257 m.w.N.; MDR 2012, 1150; Beschluss vom 02.09.2010, I-24 U 15/10, bei Juris).
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