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   AG Meldorf, 11.07.2011 - 83 C 568/11   

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https://dejure.org/2011,15926
AG Meldorf, 11.07.2011 - 83 C 568/11 (https://dejure.org/2011,15926)
AG Meldorf, Entscheidung vom 11.07.2011 - 83 C 568/11 (https://dejure.org/2011,15926)
AG Meldorf, Entscheidung vom 11. Juli 2011 - 83 C 568/11 (https://dejure.org/2011,15926)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die 360°-Video-Überwachung eines Grundstücks ist unzulässig, wenn die Gefahr besteht, dass auch private Bereiche des Nachbarn erfasst werden

  • openjur.de

    § 1004 BGB; Artt. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG

  • JurPC

    Zur Video-Überwachung auf einem Privatgrundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigter Benutzer eines fremden Grundstücks muss im Regelfall eine Videoüberwachung oder Videoaufzeichnung nicht hinnehmen; Zulässigkeit einer Videoüberwachung oder Videoaufzeichnung eines berechtigten Benutzers eines fremden Grundstücks; Rechtfertigung der Besorgnis ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2 GG

  • rabüro.de

    Einsatz einer sog. Dome-Kamera rechtfertigt Besorgnis des Nachbarn, überwacht zu werden

  • info-it-recht.de

    Nachbar muss Video-Überwachung nicht dulden, wenn ein Grundstücksbesitzer eine sog. Dome-Kamera mit 360°-Überwachungsmöglichkeit zum Schutz vor Vandalismus installiert und diese Kamera in der Folge auch private Bereiche des Nachbarn erfasst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004; GG Art. 1; GG Art. 2
    Berechtigter Benutzer eines fremden Grundstücks muss im Regelfall eine Videoüberwachung oder Videoaufzeichnung nicht hinnehmen; Zulässigkeit einer Videoüberwachung oder Videoaufzeichnung eines berechtigten Benutzers eines fremden Grundstücks; Rechtfertigung der Besorgnis ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter darf Entfernung von Video-Überwachungsanlage verlangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Kameraüberwachung unter Nachbarn

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auto vor dem Haus zerkratzt - Eigentümerin installiert Videokamera am Hauseingang - der Nachbar wehrt sich

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung von Grundstück nur in begrenztem Maß

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Videoüberwachung eines fremden Grundstücks

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Videoüberwachung auf Nachbargrundstück

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 277
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Auszug aus AG Meldorf, 11.07.2011 - 83 C 568/11
    Es schützt bereits vor der berechtigten Befürchtung einer Bildaufzeichnung (vgl. BGH, NJW 2010, 1533, Abs. 13 f. m.w.N.; LG Bonn, NJW-RR 2005, 1067 m.w.N.; AG Winsen, 16 C 1642/05 vom 30.12.2005 m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund ist in der Rechtsprechung weithin anerkannt, dass das Persönlichkeitsrecht bereits vor nicht funktionsfähigen Videokamera-Attrappen schützt (BGH, NJW 2010, 1533, Rn. 13; BGH, NJW 1995, 1955), weil die Betroffenen deren Funktionsfähigkeit oder Infunktionsetzung und damit eine Beobachtung oder Aufzeichnung ihrer Person jederzeit befürchten müssen.

    Dementsprechend hat zuletzt der Bundesgerichtshof nur dann keinen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht angenommen, wenn "sichergestellt" ist, dass Dritte nicht erfasst werden (BGH, NJW 2010, 1533, Rn. 11).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlt es an einem Eingriff in die Rechte der Nachbarn, wenn objektiv feststeht, dass durch eine Videoüberwachung öffentliche und fremde private Flächen nicht erfasst werden, wenn eine solche Erfassung nur durch eine äußerlich wahrnehmbare technische Veränderung der Anlage möglich ist und wenn auch sonst Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden (BGH, NJW 2010, 1533, 1534 f.).

    bb) Das ernsthafte Risiko einer Überwachung des Klägers ergab sich im vorliegenden Fall überdies aus dem zerrüttelten Nachbarschaftsverhältnis der Parteien (vgl. BGH, NJW 2010, 1533, 1534 m.w.N.; OLG Köln, NJW 2009, 1827).

    Einschränkungen sind im überwiegenden Interesse Dritter oder der Allgemeinheit gerechtfertigt (vgl. BGH, NJW 2010, 1533, Rn. 12), wenn die Einschränkung zur Erreichung ihres Ziels geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist.

  • OLG Düsseldorf, 05.01.2007 - 3 Wx 199/06

    Videoüberwachung von Stellplätzen

    Auszug aus AG Meldorf, 11.07.2011 - 83 C 568/11
    Anerkannt ist dies in der Rechtsprechung besonders in Bezug auf Mieter, Wohnungseigentümer oder Arbeitnehmer, die eine Überwachung durch den Grundstückseigentümer, Arbeitgeber oder Hausrechtsinhaber im Grundsatz nicht hinnehmen müssen (vgl. BAGE 127, 276; OLG München, NZM 2005, 668: Zugangsweg zu anderen Wohneinheiten; OLG Düsseldorf, FGPrax 2007, 165, Rn. 17 ff.: Garagenhof in Gemeinschaftseigentum; KG, NZM 2009, 736: Mietshausaufzug).

    Demgegenüber wird eine rein vorsorgliche, "prophylaktische" Überwachung, die nicht an bereits auf dem Grundstück begangene Taten anknüpft, ebenso wie eine dauerhafte Videoüberwachung über die Aufklärung einer konkret begangenen Tat hinaus für unzulässig erachtet (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2007, 165, Rn. 18: 2½ Jahre zurück liegende Tat ungenügend).

    Eine Videoüberwachung Dritter war mit zwei Jahren zurückliegenden Vorfällen nicht mehr zu rechtfertigen (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2007, 165, Rn. 18).

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus AG Meldorf, 11.07.2011 - 83 C 568/11
    Vor diesem Hintergrund ist in der Rechtsprechung weithin anerkannt, dass das Persönlichkeitsrecht bereits vor nicht funktionsfähigen Videokamera-Attrappen schützt (BGH, NJW 2010, 1533, Rn. 13; BGH, NJW 1995, 1955), weil die Betroffenen deren Funktionsfähigkeit oder Infunktionsetzung und damit eine Beobachtung oder Aufzeichnung ihrer Person jederzeit befürchten müssen.

    (2) Für gerechtfertigt hält die Rechtsprechung eine Videoüberwachung ohne Einwilligung der Betroffenen nur, wenn gerade auf dem überwachten Grundstück (KG, NZM 2009, 736: nicht auf Nachbargrundstücken) schwerwiegende Rechtsverletzungen, etwa Angriffe gegen eine Person oder ihre unmittelbare Wohnsphäre, begangen worden sind und ihnen ohne Videoüberwachung nicht zumutbar begegnet werden könnte (BGH, NJW 1995, 1955 m.w.N.); selbst in diesem Fall darf die Überwachungsmaßnahme nur zielgerichtet und zeitlich befristet zur Identifizierung des Täters dieser Handlungen und zur Durchsetzung der gegen ihn bestehenden Ansprüche eingesetzt werden.

  • KG, 04.08.2008 - 8 U 83/08

    Videoüberwachung im Aufzug des Miethauses

    Auszug aus AG Meldorf, 11.07.2011 - 83 C 568/11
    Anerkannt ist dies in der Rechtsprechung besonders in Bezug auf Mieter, Wohnungseigentümer oder Arbeitnehmer, die eine Überwachung durch den Grundstückseigentümer, Arbeitgeber oder Hausrechtsinhaber im Grundsatz nicht hinnehmen müssen (vgl. BAGE 127, 276; OLG München, NZM 2005, 668: Zugangsweg zu anderen Wohneinheiten; OLG Düsseldorf, FGPrax 2007, 165, Rn. 17 ff.: Garagenhof in Gemeinschaftseigentum; KG, NZM 2009, 736: Mietshausaufzug).

    (2) Für gerechtfertigt hält die Rechtsprechung eine Videoüberwachung ohne Einwilligung der Betroffenen nur, wenn gerade auf dem überwachten Grundstück (KG, NZM 2009, 736: nicht auf Nachbargrundstücken) schwerwiegende Rechtsverletzungen, etwa Angriffe gegen eine Person oder ihre unmittelbare Wohnsphäre, begangen worden sind und ihnen ohne Videoüberwachung nicht zumutbar begegnet werden könnte (BGH, NJW 1995, 1955 m.w.N.); selbst in diesem Fall darf die Überwachungsmaßnahme nur zielgerichtet und zeitlich befristet zur Identifizierung des Täters dieser Handlungen und zur Durchsetzung der gegen ihn bestehenden Ansprüche eingesetzt werden.

  • LG Bonn, 16.11.2004 - 8 S 139/04

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung einer Überwachungskamera

    Auszug aus AG Meldorf, 11.07.2011 - 83 C 568/11
    Es schützt bereits vor der berechtigten Befürchtung einer Bildaufzeichnung (vgl. BGH, NJW 2010, 1533, Abs. 13 f. m.w.N.; LG Bonn, NJW-RR 2005, 1067 m.w.N.; AG Winsen, 16 C 1642/05 vom 30.12.2005 m.w.N.).

    Ob in eine Fotokamera tatsächlich ein Film eingelegt ist, ob eine Videokamera tatsächlich eingeschaltet ist und den Betroffenen erfasst, ob eine Bildaufzeichnung erfolgt oder nicht - solange der Betroffene nicht weiß, ob er beobachtet wird oder nicht, muss er das Risiko einer Überwachung in Betracht ziehen und sein Verhalten darauf einrichten (vgl. LG Bonn, NJW-RR 2005, 1067).

  • VG Münster, 21.08.2009 - 1 K 1403/08

    Darf die Polizei bei Demonstrationen filmen?

    Auszug aus AG Meldorf, 11.07.2011 - 83 C 568/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat für das Versammlungsrecht anerkannt, das Bewusstsein, dass die Teilnahme an einer Versammlung videoüberwacht wird, könne Einschüchterungswirkungen haben (BVerfGE 122, 342; ebenso VG Münster, NWVBl 2009, 487).
  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Auszug aus AG Meldorf, 11.07.2011 - 83 C 568/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat für das Versammlungsrecht anerkannt, das Bewusstsein, dass die Teilnahme an einer Versammlung videoüberwacht wird, könne Einschüchterungswirkungen haben (BVerfGE 122, 342; ebenso VG Münster, NWVBl 2009, 487).
  • EuGH, 09.11.2010 - C-92/09

    Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über

    Auszug aus AG Meldorf, 11.07.2011 - 83 C 568/11
    Dem Betreten eines überwachten Grundstücks durch einen berechtigten Dritten in Kenntnis einer Videoüberwachung lässt sich auch nicht entnehmen, dass der Betroffene mit seiner Überwachung einverstanden sei (vgl. auch EuGH, EuZW 2010, 939, 942, Abs. 63).
  • OLG München, 11.03.2005 - 32 Wx 2/05

    Unverschuldete Fristversäumung bei behördenintern verzögerter Weiterleitung der

    Auszug aus AG Meldorf, 11.07.2011 - 83 C 568/11
    Anerkannt ist dies in der Rechtsprechung besonders in Bezug auf Mieter, Wohnungseigentümer oder Arbeitnehmer, die eine Überwachung durch den Grundstückseigentümer, Arbeitgeber oder Hausrechtsinhaber im Grundsatz nicht hinnehmen müssen (vgl. BAGE 127, 276; OLG München, NZM 2005, 668: Zugangsweg zu anderen Wohneinheiten; OLG Düsseldorf, FGPrax 2007, 165, Rn. 17 ff.: Garagenhof in Gemeinschaftseigentum; KG, NZM 2009, 736: Mietshausaufzug).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus AG Meldorf, 11.07.2011 - 83 C 568/11
    In dieser Situation gelten die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Volkszählungsurteil (BVerfGE 65, 1, 43): Individuelle Selbstbestimmung setzt - gerade unter den Bedingungen moderner Informationsverarbeitungstechnologien - voraus, dass dem Einzelnen Entscheidungsfreiheit über vorzunehmende oder zu unterlassende Handlungen einschließlich der Möglichkeit gegeben ist, sich auch entsprechend dieser Entscheidung tatsächlich zu verhalten.
  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

  • AG Winsen, 30.12.2005 - 16 C 1642/05
  • OLG Köln, 30.10.2008 - 21 U 22/08

    Ansprüche wegen der Anbringung einer Videokamera am Nachbarhaus

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