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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.09.2013 - II-32 SA 65/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27216
OLG Hamm, 13.09.2013 - II-32 SA 65/13 (https://dejure.org/2013,27216)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.09.2013 - II-32 SA 65/13 (https://dejure.org/2013,27216)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. September 2013 - II-32 SA 65/13 (https://dejure.org/2013,27216)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verweisungsbeschluss nach Verbindung mehrerer Prozesse bei Amtsgericht begründet bindend Zuständigkeit des Landgerichts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verweisungsbeschluss nach Verbindung mehrerer Prozesse bei Amtsgericht begründet bindend Zuständigkeit des Landgerichts

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 5 O 107/13
  • OLG Hamm, 13.09.2013 - II-32 SA 65/13

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1307
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Berlin-Neukölln, 21.02.2005 - 19 C 244/03

    Sachliche Unzuständigkeit des Amtsgerichts durch Verbindung von Verfahren;

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2013 - 32 Sa 65/13
    (Wagner in: Münchner Kommentar zur ZPO, 3. Auflage, § 147 Rn. 13; Stadler in: Musielak, a.a.O., § 147 Rn. 6; Greger in: Zöller, ZPO, 29. Auflage, § 147 ZPO Rn. 8; jeweils mit weiteren Nachweisen; anders: AG Neukölln, MDR 2005, S. 772, zitiert nach juris.de).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2013 - 32 Sa 65/13
    Unbeachtlich ist ein solcher Beschluss vielmehr regelmäßig nur dann, wenn er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er schwere offensichtliche Rechtsmängel aufweist oder gar jeder Rechtsgrundlage entbehrt und aus diesen Gründen objektiv willkürlich ist (vgl. BGH, NJW 2002, S. 3634 ff.; NJW 1993, S. 1273; Greger in: Zöller, ZPO, 29. Auflage, § 281 Rn. 17 - jeweils mit weiteren Nachw.).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2013 - 32 Sa 65/13
    Unbeachtlich ist ein solcher Beschluss vielmehr regelmäßig nur dann, wenn er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er schwere offensichtliche Rechtsmängel aufweist oder gar jeder Rechtsgrundlage entbehrt und aus diesen Gründen objektiv willkürlich ist (vgl. BGH, NJW 2002, S. 3634 ff.; NJW 1993, S. 1273; Greger in: Zöller, ZPO, 29. Auflage, § 281 Rn. 17 - jeweils mit weiteren Nachw.).
  • OLG Hamm, 14.05.2014 - 32 Sa 32/14

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Nach ganz herrschender Auffassung, der sich der Senat anschließt, bleibt die Verbindung mehrerer Prozesse nach § 147 ZPO wegen des in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO verankerten Grundsatzes der perpetuatio fori ohne Einfluss auf die sachliche Zuständigkeit, so dass das Amtsgericht zuständig bleibt, obwohl bei anfänglicher Klagehäufung die Zuständigkeit des Landgerichtes durch Addition der Streitwerte nach § 5 ZPO gegeben wäre (Senat, MDR 2013, 1307; MünchKommZPO/Wagner, 4. Aufl., § 147, Rn. 13; Musielak/Stadler, ZPO, 11. Aufl., § 147, Rn. 6; Zöller/Greger, ZPO. 30. Aufl., § 147 ZPO Rn 8 jeweils m. w. N.; anders lediglich AG Neukölln MDR 2005, 772).

    Soweit der Senat zuletzt entschieden hat, dass die Verweisung durch ein Amtsgericht in Verkennung des Fortbestandes seiner sachlichen Zuständigkeit nach Prozessverbindung lediglich als einfacher Rechtsfehler einzustufen ist, der die Annahme von Willkür nicht rechtfertigt (vgl. Senat MDR 2013, 1307), fehlt es an einer Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Fall, da sich dem Akteninhalt - anders als im Streitfall - kein Hinweis auf die herrschende gegenteilige Rechtsauffassung entnehmen ließ.

  • KG, 05.01.2017 - 2 AR 61/16

    Sachliche Zuständigkeit: Auswirkung einer Verbindung mehrerer Prozesse bei

    Nach ebenfalls herrschender Meinung, die das Landgericht in seinem Beschluss vom 15. Dezember 2016 verschweigt, gilt dies jedoch nicht, wenn ein einheitliche Forderung willkürlich in mehrerer Teilansprüche zerlegt wird, um die amtsgerichtliche Zuständigkeit zu erschleichen (OLG Hamm, Beschluss vom 13. September 2013 - I-32 SA 65/13 -, MDR 2013, 1307; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 147 Rn. 8; MüKo/Fritsche, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 147 Rn. 13).

    Im Hinblick auf diese Rechtslage genügt eine mit der Überschreitung des Streitwerts von 5.000 Euro aufgrund der Verbindung mehrerer Verfahren begründete Verweisung ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht, um den Anschein der objektiven Willkür zu erwecken, wie der Senat und mehrere andere - in dem Beschluss des Landgericht teilweise zitierte - Oberlandesgerichte bereits ausdrücklich entschieden haben (Senat, Beschluss vom 17. November 2008 - 2 AR 51/08, KGR 2009, 177; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 2004 - 15 AR 5/04 -, OLGR 2005, 174; OLG Hamm, Beschluss vom 13. September 2013 - I-32 SA 65/13 -, MDR 2013, 1307; OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 2015 - I - 32 SA 43/15 -, juris).

  • OLG Hamm, 21.08.2015 - 32 Sa 43/15

    Bindungswirkung einer Verweisung wegen angenommener Erhöhung des Streitwerts

    Damit bleibt wegen des in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO verankerten Grundsatzes der perpetuatio fori sachlich das Amtsgericht zuständig, auch wenn bei anfänglicher Klagehäufung durch Addition der Streitwerte nach § 5 ZPO die Zuständigkeit des Landgerichts gegeben wäre (Senat, Beschluss vom 14.05.2014 - 32 SA 32/14, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 13.09.2013 - 32 SA 65/13, juris Rn. 6; OLG Braunschweig, Beschluss vom 24.08.2009 - 1 W 46/09, BeckRS 2012, 07747; Wagner in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage 2013, § 147 ZPO Rn. 13; Stadler in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Auflage 2015, § 147 ZPO Rn. 6; Greger in: Zöller, a.a.O., § 147 ZPO Rn. 8 jeweils m.w.N.; a.A. Toussaint in: BeckOK ZPO, 17. Edition, Stand: 01.06.2015, § 506 ZPO, Rn. 8.1; AG Neukölln, Beschluss vom 21.02.2005 - 19 C 244/03, juris Rn. 3).
  • OLG München, 05.05.2015 - 34 AR 108/15

    Bindender Verweisungsbeschluss trotz sachlicher Zuständigkeit bei Streit um Miete

    a) Nach herrschender, vom Senat geteilter Meinung ist aber in Fällen, in denen das Amtsgericht den Rechtsstreit nach einer vom Kläger beantragten Verbindung mit einer anderen Sache wegen Überschreitung des dann zusammengerechneten Zuständigkeitsstreitwerts (§ 23 Nr. 1, § 71 Abs. 1 GVG) wegen vermeintlicher sachlicher Unzuständigkeit an das Landgericht verweist, der Beschluss für das Landgericht bindend (KG MDR 2007, 173/174; OLG Hamm MDR 2013, 1307; Zöller/Herget § 506 Rn. 2; Schelp in Prütting/Gehrlein ZPO 3. Aufl. § 506 Rn. 3).

    Indessen weist das Oberlandesgericht Hamm (MDR 2013, 1307) zutreffend darauf hin, dass eine grobe Gesetzwidrigkeit oder ein willkürliches Verhalten angesichts der Bestimmung in § 5 ZPO nicht schon in der Nichtbeachtung der perpetuatio fori (§ 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO) bestehe, die in diesem Fall nicht durch § 506 Abs. 1 ZPO außer Kraft gesetzt werde.

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Rechtsprechung
   BGH, 23.04.2013 - VI ZB 30/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10311
BGH, 23.04.2013 - VI ZB 30/12 (https://dejure.org/2013,10311)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2013 - VI ZB 30/12 (https://dejure.org/2013,10311)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2013 - VI ZB 30/12 (https://dejure.org/2013,10311)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 124 ZPO, § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Wiedereinsetzung bei Prozesskostenhilfebewilligung durch das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf den erstinstanzlichen Prozesskostenhilfeantrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Veränderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die erste Instanz

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Wiedereinsetzung bei Prozesskostenhilfebewilligung durch das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf den erstinstanzlichen Prozesskostenhilfeantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    VwGO § 124 Nr. 2 Fall 1; ZPO § 233; ZPO § 234
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Veränderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die erste Instanz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1307
  • FamRZ 2013, 1124
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.11.2011 - VI ZB 33/10

    Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist für eine

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - VI ZB 30/12
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag als ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, wenn er nicht nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste; ihm ist nach der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe regelmäßig wegen der Versäumung der Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. November 2007 - VI ZB 81/06, FamRZ 2008, 400 Rn. 14; vom 29. November 2011 - VI ZB 33/10, VersR 2012, 380 Rn. 13 mwN).

    Wenn dem Rechtsmittelkläger - wie hier - bereits für den ersten Rechtszug Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, kann er bei im Wesentlichen gleichen Angaben zu den Vermögensverhältnissen erwarten, dass auch das Gericht des zweiten Rechtszugs ihn als bedürftig ansieht (Senatsbeschluss vom 29. November 2011 - VI ZB 33/10, aaO Rn. 14 mwN).

    War die Erwartung der Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht gerechtfertigt, weil die Partei selbst oder ihr Prozessbevollmächtigter erkennen konnte, dass die Voraussetzungen für eine Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht erfüllt oder nicht ausreichend dargetan waren, so kann die Wiedereinsetzung nicht erteilt werden (Senatsbeschlüsse vom 27. November 2007 - VI ZB 81/06, aaO; vom 29. November 2011 - VI ZB 33/10, aaO Rn. 15 mwN).

  • BGH, 10.10.2012 - IV ZB 16/12

    Prozesskostenhilfe: Entzug der Bewilligung infolge falscher Angaben des

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - VI ZB 30/12
    Auch wenn der Bundesgerichtshof inzwischen entschieden hat, dass die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit gemachter falscher Angaben nach § 124 Nr. 2 Fall 1 ZPO nicht voraussetzt, dass die falschen Angaben des Antragstellers zu einer objektiv unrichtigen Bewilligung geführt haben, diese mithin auf den Falschangaben beruht (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - IV ZB 16/12, NJW 2013, 68 Rn. 13), entbindet dies das Berufungsgericht nicht davon zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung nach § 124 ZPO gegeben sind.

    Letztere Prüfung hätte selbst dann, wenn unrichtige Angaben vorlägen, auch im Rahmen der Ermessensausübung die Prüfung erfordert, ob hier lediglich ein weniger gravierender Verstoß gegen die Verpflichtung, zutreffende Angaben über die maßgeblichen Verhältnisse zu machen, vorliegt, bei dem lediglich eine rückwirkende Änderung der Bestimmungen über die Zahlungsverpflichtungen angemessen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - IV ZB 16/12, NJW 2013, 68 Rn. 33; BT-Drucks. 8/3068 S. 31).

  • BGH, 27.11.2007 - VI ZB 81/06

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung bei Beantragung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - VI ZB 30/12
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag als ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, wenn er nicht nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste; ihm ist nach der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe regelmäßig wegen der Versäumung der Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. November 2007 - VI ZB 81/06, FamRZ 2008, 400 Rn. 14; vom 29. November 2011 - VI ZB 33/10, VersR 2012, 380 Rn. 13 mwN).

    War die Erwartung der Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht gerechtfertigt, weil die Partei selbst oder ihr Prozessbevollmächtigter erkennen konnte, dass die Voraussetzungen für eine Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht erfüllt oder nicht ausreichend dargetan waren, so kann die Wiedereinsetzung nicht erteilt werden (Senatsbeschlüsse vom 27. November 2007 - VI ZB 81/06, aaO; vom 29. November 2011 - VI ZB 33/10, aaO Rn. 15 mwN).

  • BGH, 20.09.2011 - VI ZB 5/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Zweck der Fristenkontrolle

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - VI ZB 30/12
    a) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs verbietet es der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip), einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (vgl. BVerfGE 79, 372, 376 f.; 88, 118, 123 ff.; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004; Senatsbeschlüsse vom 20. September 2011 - VI ZB 5/11, VersR 2012, 334 Rn. 6; vom 5. Juni 2012 - VI ZB 16/12, NJW 2012, 2522 Rn. 6).
  • BGH, 05.06.2012 - VI ZB 16/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nachfragepflicht des

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - VI ZB 30/12
    a) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs verbietet es der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip), einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (vgl. BVerfGE 79, 372, 376 f.; 88, 118, 123 ff.; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004; Senatsbeschlüsse vom 20. September 2011 - VI ZB 5/11, VersR 2012, 334 Rn. 6; vom 5. Juni 2012 - VI ZB 16/12, NJW 2012, 2522 Rn. 6).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - VI ZB 30/12
    a) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs verbietet es der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip), einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (vgl. BVerfGE 79, 372, 376 f.; 88, 118, 123 ff.; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004; Senatsbeschlüsse vom 20. September 2011 - VI ZB 5/11, VersR 2012, 334 Rn. 6; vom 5. Juni 2012 - VI ZB 16/12, NJW 2012, 2522 Rn. 6).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - VI ZB 30/12
    a) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs verbietet es der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip), einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (vgl. BVerfGE 79, 372, 376 f.; 88, 118, 123 ff.; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004; Senatsbeschlüsse vom 20. September 2011 - VI ZB 5/11, VersR 2012, 334 Rn. 6; vom 5. Juni 2012 - VI ZB 16/12, NJW 2012, 2522 Rn. 6).
  • BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01

    Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - VI ZB 30/12
    a) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs verbietet es der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip), einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (vgl. BVerfGE 79, 372, 376 f.; 88, 118, 123 ff.; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004; Senatsbeschlüsse vom 20. September 2011 - VI ZB 5/11, VersR 2012, 334 Rn. 6; vom 5. Juni 2012 - VI ZB 16/12, NJW 2012, 2522 Rn. 6).
  • BGH, 29.10.2019 - VI ZB 31/19

    Wiedereinsetzung bei mangelnder Notierung einer Vorfrist

    Das Berufungsgericht hat die Anforderungen an das, was eine Partei veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, überspannt und dadurch den Anspruch des Klägers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 10. April 2018 - VI ZB 44/16, NJW-RR 2018, 1210 Rn. 5 mwN; vom 23. April 2013 - VI ZB 30/12, FamRZ 2013, 1124 Rn. 6 mwN; BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 227/17, NJW-RR 2018, 1451 Rn. 4 mwN).
  • OLG Koblenz, 12.08.2021 - 7 UF 282/21

    Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe Vorlage einer unzureichenden

    Wurde dem Beschwerdeführer in erster Instanz Verfahrenskostenhilfe bewilligt, kann er zwar bei im Wesentlichen gleichen Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen darauf vertrauen, dass auch das Gericht des zweiten Rechtszugs ihn ebenfalls als bedürftig ansieht (vgl. BGH, FamRZ 2013, 1124 ).
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Rechtsprechung
   KG, 05.09.2013 - 20 U 80/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27222
KG, 05.09.2013 - 20 U 80/10 (https://dejure.org/2013,27222)
KG, Entscheidung vom 05.09.2013 - 20 U 80/10 (https://dejure.org/2013,27222)
KG, Entscheidung vom 05. September 2013 - 20 U 80/10 (https://dejure.org/2013,27222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 249 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 286 ZPO, § 412 ZPO
    Arzthaftung bei handchirurgischer Operation: Nichteintreten des gewünschten Operationsergebnisses als Indiz für ärztlichen Behandlungsfehler; neue Begutachtung wegen Zweifeln an der Sachkunde des ärztlichen Sachverständigen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Sachkunde eines medizinischen Sachverständigen; Grundsätze zum Nachweis eines ärztlichen Behandlungsfehlers

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 412
    Anforderungen an die Sachkunde des medizinischen Sachverständigen; Anforderungen an den Nachweis eines ärztlichen Behandlungsfehlers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1307
  • VersR 2014, 205
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 12 U 147/04

    Verwertung des Verlustes eines Arms in der Unfallversicherung

    Auszug aus KG, 05.09.2013 - 20 U 80/10
    Dies ergibt sich bereits aus dem sozialgerichtlichen Gutachten des Sachverständigen Dr. B... vom 22.11.2005 (S. 17 des Gutachtens, Bl. 54 der beigezogenen Verfahrensakte des Sozialgerichts Potsdam S 12 U 147/04) und aus dem Gutachten des Dr. H... von der Unfallbehandlungsstelle der Berufsgenossenschaft Berlin e V. vom 21.02.2003 (Anlage K 2 zur Klageschrift).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2016 - 7 U 32/13

    Arzthaftungsprozess: Ermessensfehler bei der Auswahl des Sachverständigen; Umfang

    Es mag zwar in Einzelfällen Zweifel an der erforderlichen Sachkunde begründen, wenn der Sachverständige das zu begutachtende Operationsverfahren selbst noch nicht angewandt bzw. vor Jahren lediglich assistiert hat (vgl. KG, VersR 2014, 205, 206).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2015 - L 16 R 439/12

    Rente wegen voller EM - Neodaumen - schwere spezifische Leistungsbehinderung -

    Ferner hat er ein im Verfahren 20 U 80/10 vor dem Kammergericht erstelltes Sachverständigengutachten auf handchirurgischem Fachgebiet des Chefarztes Dr. R vom 21. Januar 2013 (Untersuchungstag 26. März 2012) beigezogen, auf das Bezug genommen wird.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13   

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OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13 (https://dejure.org/2013,12937)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.06.2013 - 17 WF 107/13 (https://dejure.org/2013,12937)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Juni 2013 - 17 WF 107/13 (https://dejure.org/2013,12937)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Verfahrensbevollmächtigten bei ständigem Aufenthalt des Beteiligten am Ort des Verfahrensgerichts

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Verfahrensbevollmächtigten bei ständigem Aufenthalt des Beteiligten am Ort des Verfahrensgerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der auswärtige Verfahrensbevollmächtigte

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfahrensbevollmächtigter kann am Ort des Gerichts zu beauftragen sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 8
  • NJW-RR 2013, 1407
  • MDR 2013, 1307
  • FamRZ 2013, 1921
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.09.2004 - I ZB 5/04

    "Unterbevollmächtigter II"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13
    Maßgeblich ist, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die Kosten auslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Veranlassung als sachdienlich ansehen durfte (BGH, Beschluss vom 9. September 2004, I ZB 5/04, NJW-RR 2004, 1724).

    Diese Sichtweise dient auch dem Zweck, das Kostenfestsetzungsverfahren nicht mit übermäßigen Differenzierungen über die Erstattungsfähigkeit zu belasten (BGH, Beschluss vom 9. September 2004, I ZB 5/04, NJW-RR 2004, 1724).

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13
    Die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei ist in der Regel als eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung anzusehen, weil ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch zwischen Partei und Anwalt mindestens zu Beginn eines Mandats in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle erforderlich und sinnvoll ist (BGH Beschluss vom 23. März 2004, VIII ZB 145/03, FamRZ 2004, 866 m.w.N.; BGH Beschluss vom 21. Januar 2004, IV ZB 32/03, BGHReport 2004, 706 f.; BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002, VIII ZB 30/02, FamRZ 2003, 441).
  • BGH, 21.01.2004 - IV ZB 32/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht am Prozessgericht zugelassenen

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13
    Die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei ist in der Regel als eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung anzusehen, weil ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch zwischen Partei und Anwalt mindestens zu Beginn eines Mandats in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle erforderlich und sinnvoll ist (BGH Beschluss vom 23. März 2004, VIII ZB 145/03, FamRZ 2004, 866 m.w.N.; BGH Beschluss vom 21. Januar 2004, IV ZB 32/03, BGHReport 2004, 706 f.; BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002, VIII ZB 30/02, FamRZ 2003, 441).
  • BGH, 18.02.2004 - XII ZB 182/03

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht am Sitz des Prozessgerichts

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13
    Dies gilt selbst dann, wenn sie sich gelegentlich am Ort des Prozessgerichts aufhält (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2004, XII ZB 182/03, NJW-RR 2004, 1216) oder wenn sie dort eine Zweigniederlassung unterhält (BGH, Beschluss vom 3. März 2005, I ZB 24/04, NJW-RR 2005, 922).
  • BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 145/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer eingeschalteter Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13
    Die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei ist in der Regel als eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung anzusehen, weil ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch zwischen Partei und Anwalt mindestens zu Beginn eines Mandats in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle erforderlich und sinnvoll ist (BGH Beschluss vom 23. März 2004, VIII ZB 145/03, FamRZ 2004, 866 m.w.N.; BGH Beschluss vom 21. Januar 2004, IV ZB 32/03, BGHReport 2004, 706 f.; BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002, VIII ZB 30/02, FamRZ 2003, 441).
  • BGH, 03.03.2005 - I ZB 24/04

    Zweigniederlassung

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13
    Dies gilt selbst dann, wenn sie sich gelegentlich am Ort des Prozessgerichts aufhält (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2004, XII ZB 182/03, NJW-RR 2004, 1216) oder wenn sie dort eine Zweigniederlassung unterhält (BGH, Beschluss vom 3. März 2005, I ZB 24/04, NJW-RR 2005, 922).
  • BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06

    Kosten der Schutzschrift II

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13
    In diesem Zusammenhang ist ein objektiver Maßstab anzulegen, d.h. es darf weder auf individuelle Wissenslücken und Fähigkeiten abgestellt werden noch auf ein diesbezügliches Verschulden (BGH, Beschluss vom 23. November 2006, I ZB 39/06, NJW-RR 2007, 1575 f.).
  • BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13
    Für die Frage der Notwendigkeit, einen auswärtigen Rechtsanwalt einzuschalten, ist jedoch nicht auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem sich die Frage stellt, welcher Rechtsanwalt mit der Prozessvertretung mandatiert werden soll, sondern auf den der Beauftragung des Rechtsanwalts mit der außergerichtlichen Wahrnehmung der Interessen der Partei (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007, VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071).
  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13
    Jeder Beteiligte ist verpflichtet, die Kosten der Verfahrensführung, die im Falle des Sieges vom Gegner erstattet werden sollen, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung seiner berechtigten Belange vereinbaren lässt (BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007, XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257; BGH, Beschluss vom 3. Juli 2007, VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723).
  • BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06

    Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren vor Zustellung der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13
    Jeder Beteiligte ist verpflichtet, die Kosten der Verfahrensführung, die im Falle des Sieges vom Gegner erstattet werden sollen, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung seiner berechtigten Belange vereinbaren lässt (BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007, XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257; BGH, Beschluss vom 3. Juli 2007, VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723).
  • OLG Koblenz, 02.03.2016 - 7 WF 205/16

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen

    Denn dann bedarf es nicht der Einschaltung eines am Erstwohnsitz der Partei ansässigen Rechtsanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ( OLG Celle, Beschluss vom 03.06.2013, FamRZ 2013, 1921).
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