Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 01.07.2013

Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2013 - V ZB 181/12   

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https://dejure.org/2013,33232
BGH, 10.10.2013 - V ZB 181/12 (https://dejure.org/2013,33232)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2013 - V ZB 181/12 (https://dejure.org/2013,33232)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - V ZB 181/12 (https://dejure.org/2013,33232)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 139 ZPO
    Richterliche Hinweispflicht im Zwangsversteigerungsverfahren

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltung der zivilprozessualen Hinweispflicht im Verfahren nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vollstreckungsgericht muss Schuldner grds. nicht auf die Rechtfolgen des Einzelgebotverzichts hinweisen; §§ 139 ZPO, 63 ZVG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hinweispflicht nach § 139 ZPO im Zwangsversteigerungsverfahren

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 139
    Keine Hinweispflicht des Vollstreckungsgerichts hinsichtlich Regel-Ausnahme-Verhältnis von Einzel- zu Gesamtausgebot

  • rewis.io

    Richterliche Hinweispflicht im Zwangsversteigerungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung der zivilprozessualen Hinweispflicht im Verfahren nach dem Zwangsversteigerungsgesetz ( ZVG )

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zivilprozessuale Hinweispflicht gilt auch im ZVG-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtliche Hinweispflichten im Zwangsversteigerungsverfahren

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Hinweispflicht des Vollstreckungsgerichts bei der Zwangsversteigerung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Richterliche Hinweispflicht besteht nur bei falscher Einschätzung der Rechtslage durch Beteiligten und dadurch drohender Rechtsnachteile - Umfang der richterlichen Hinweispflicht im Zwangsversteigerungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 63
  • MDR 2014, 50
  • NZI 2013, 1048
  • WM 2013, 2324
  • Rpfleger 2014, 95
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.10.2007 - V ZB 141/06

    Wegfall der Wertgrenze bei ergebnisloser Versteigerung; Begriff der ergebnislosen

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZB 181/12
    Dies hat grundsätzlich die Folge, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht gemäß § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter übergeht und der Schuldner die ihm zustehenden Rechtsbehelfe nicht mehr selbst einlegen kann (Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - V ZB 141/06, NJW-RR 2008, 360, 361; Beschluss vom 29. Mai 2008 - V ZB 3/08, WM 2008, 1789, 1790).
  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1856/10

    Verletzung des Willkürverbots durch unvertretbare Anwendung des Verfahrensrechts

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZB 181/12
    Sie erfordert aber nicht allgemeine Ausführungen über die Rechte der Beteiligten, sondern kommt in erster Linie zum Tragen, wenn das Gericht Anlass zu der Annahme hat, dass ein Beteiligter die Rechtslage falsch einschätzt und ihm deshalb ein Rechtsnachteil droht (vgl. BVerfG, NJW-RR 2012, 302 Rn. 28; NJW-RR 2005, 936, 937).
  • BVerfG, 12.01.2005 - 1 BvR 328/04

    Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren gegen den

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZB 181/12
    Sie erfordert aber nicht allgemeine Ausführungen über die Rechte der Beteiligten, sondern kommt in erster Linie zum Tragen, wenn das Gericht Anlass zu der Annahme hat, dass ein Beteiligter die Rechtslage falsch einschätzt und ihm deshalb ein Rechtsnachteil droht (vgl. BVerfG, NJW-RR 2012, 302 Rn. 28; NJW-RR 2005, 936, 937).
  • BGH, 29.05.2008 - V ZB 3/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Schuldners gegen die Festsetzung des

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZB 181/12
    Dies hat grundsätzlich die Folge, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht gemäß § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter übergeht und der Schuldner die ihm zustehenden Rechtsbehelfe nicht mehr selbst einlegen kann (Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - V ZB 141/06, NJW-RR 2008, 360, 361; Beschluss vom 29. Mai 2008 - V ZB 3/08, WM 2008, 1789, 1790).
  • BGH, 01.07.2010 - V ZB 94/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Behandlung eines Verzichts auf Einzelausgebote

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZB 181/12
    Das ist, wie das Beschwerdegericht zutreffend ausführt, nur zulässig, wenn die anwesenden Beteiligten, deren Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht zu berücksichtigen sind, auf die Einzelausgebote nach § 63 Abs. 4 ZVG verzichtet haben; dies gilt auch, wenn es sich - wie hier - um ein Grundstück handelt, das mit einem einheitlichen Bauwerk bebaut ist, § 63 Abs. 1 Satz 2 ZVG (Senat, Beschluss vom 1. Juli 2010 - V ZB 94/10, NJW-RR 2010, 1458).
  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 25/11

    Zuschlagsbeschwerde: Verfahrensfehlerhafte Verkündung des Zuschlags bei drohender

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZB 181/12
    Die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde stehen sich grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber (Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 25/11, juris Rn. 11, insoweit nicht abgedruckt in NJW-RR 2011, 1434; Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378, 381 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZB 181/12
    Die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde stehen sich grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber (Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 25/11, juris Rn. 11, insoweit nicht abgedruckt in NJW-RR 2011, 1434; Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378, 381 Rn. 7 mwN).
  • LG München I, 14.10.2021 - 7 O 12732/20

    Auswahlentscheidung, Erfindung, Patent, Patentanspruch, Technik, Verletzung,

    Allein die tatsächliche Möglichkeit eines Einflusses genügt dieser gesetzlichen Voraussetzung nicht und wäre im Übrigen auch ein konturenloses Kriterium, das das aus dem Justizgewährleistungsanspruch folgende grundsätzliche Recht der Prozessparteien auf Entscheidung ihres Rechtsstreits in seinem Kern beeinträchtigen würde (BGH NJW-RR 2014, 63 Rn. 13).
  • BGH, 19.04.2018 - V ZB 93/17

    Feststellung eines gesonderten geringsten Gebots für jede Ausgebotsart i.R.d.

    Nachdem es gemäß § 63 Abs. 2 Satz 1 ZVG beschlossen hatte, dass neben den Einzelausgeboten der Miteigentumsbruchteile (§ 63 Abs. 1 ZVG; vgl. Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2014 - V ZB 181/12, ZfIR 2014, 257 Rn. 9 mwN) ein Gesamtausgebot erfolgen sollte, hätte für jede Ausgebotsart ein gesondertes geringstes Gebot festgestellt werden müssen (vgl. Böttcher, ZVG, 6. Aufl., § 63 Rn. 12).
  • LG Magdeburg, 28.11.2013 - 11 T 456/13

    Verstoß gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens seitens des

    Dazu wäre das Vollstreckungsgericht allerdings verpflichtet gewesen, weil die allgemeine Hinweispflicht nach § 139 ZPO auch im Verfahren nach der Zwangsversteigerung gilt und dort insbesondere dann zum Tragen kommt, wenn das Gericht Anlass haben muss, dass ein Beteiligter die Rechtslage falsch einschätzt ( etwa BVerfG WM 2005, 335; BGH vom 10.10.2013, V ZB 181/12).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.07.2013 - I-18 W 10/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,18898
OLG Hamm, 01.07.2013 - I-18 W 10/13 (https://dejure.org/2013,18898)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.07.2013 - I-18 W 10/13 (https://dejure.org/2013,18898)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juli 2013 - I-18 W 10/13 (https://dejure.org/2013,18898)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anordnung persönliches Erscheinen, juristische Person, Ordnungsgeld

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anordnung persönliches Erscheinen, juristische Person, Ordnungsgeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person

  • rechtsportal.de

    § 141 ZPO
    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person

  • ibr-online

    Voraussetzungen für Ordnungsgeld gegen juristische Person?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens: Anordnung des persönlichen Erscheinens einer juristischen Person erfordert Benennung eines gesetzlichen Vertreters - Fehlende Benennung begründet Fehlerhaftigkeit der Ladung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fernbleiben einer Partei: Wann darf das Gericht ein Ordnungsgeld verhängen? (IBR 2013, 1322)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 50
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 77/10

    Ausbleiben der Partei im Verhandlungstermin trotz Anordnung des persönlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2013 - 18 W 10/13
    Die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen eine juristische Person gem. § 141 Abs. 3 ZPO setzt u.a. eine ordnungsgemäße Ladung voraus, die (nur) an konkret benannte gesetzliche Vertreter erfolgen kann (wie BGH I ZB 77/10).

    Der Bundesgerichtshof verlangt unter Bezugnahme auf § 170 Abs. 1 und 2 ZPO, wie sich aus seinen Beschlüssen vom 12.6.2007 (Az. IV ZB 4/07) und vom 22.6.2011 (Az. I ZB 77/10) ergibt, dass die Ladung der Partei, wenn es sich dabei um eine juristische Person handelt, "in Person" konkret benannter gesetzlicher Vertreter erfolgt (so auch bereits OLG Köln, Beschl. vom 30.9.1996, Az. 2 W 177/96).

  • KG, 02.11.2009 - 8 W 87/09

    Ordnungsgeld bei Nichterscheinen einer juristischen Person im Termin

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2013 - 18 W 10/13
    Zu folgen ist der in der Rechtsprechung herrschenden Auffassung, wonach § 141 Abs. 3 ZPO keine Rechtsgrundlage für Sanktionen gegen gesetzliche Vertreter einer Partei bietet und solche auch nicht geboten sind, um dem Zweck der Anordnung des persönlichen Erscheinens sowie der Sanktion im Fall der Zuwiderhandlung Genüge zu tun (OLG Frankfurt, Beschl. vom 8.4.2005 - 19 W 16/05 - und KG, Beschl. vom 2.11.2009 - 8 W 87/09, OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.2012, Az. I-18 W 42/12).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2005 - 19 W 16/05

    Ordnungsgeldverhängung bei Nichterscheinen des persönlich geladenen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2013 - 18 W 10/13
    Zu folgen ist der in der Rechtsprechung herrschenden Auffassung, wonach § 141 Abs. 3 ZPO keine Rechtsgrundlage für Sanktionen gegen gesetzliche Vertreter einer Partei bietet und solche auch nicht geboten sind, um dem Zweck der Anordnung des persönlichen Erscheinens sowie der Sanktion im Fall der Zuwiderhandlung Genüge zu tun (OLG Frankfurt, Beschl. vom 8.4.2005 - 19 W 16/05 - und KG, Beschl. vom 2.11.2009 - 8 W 87/09, OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.2012, Az. I-18 W 42/12).
  • OLG Hamm, 10.12.2012 - 18 W 42/12

    Adressat für die Auferlegung eines Ordnungsgeldes bei unentschuldigtem Ausbleiben

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2013 - 18 W 10/13
    Zu folgen ist der in der Rechtsprechung herrschenden Auffassung, wonach § 141 Abs. 3 ZPO keine Rechtsgrundlage für Sanktionen gegen gesetzliche Vertreter einer Partei bietet und solche auch nicht geboten sind, um dem Zweck der Anordnung des persönlichen Erscheinens sowie der Sanktion im Fall der Zuwiderhandlung Genüge zu tun (OLG Frankfurt, Beschl. vom 8.4.2005 - 19 W 16/05 - und KG, Beschl. vom 2.11.2009 - 8 W 87/09, OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.2012, Az. I-18 W 42/12).
  • OLG Köln, 30.09.1996 - 2 W 177/96

    Ordnungsgeld gegen gesetzl. Vertreter einer Partei

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2013 - 18 W 10/13
    Der Bundesgerichtshof verlangt unter Bezugnahme auf § 170 Abs. 1 und 2 ZPO, wie sich aus seinen Beschlüssen vom 12.6.2007 (Az. IV ZB 4/07) und vom 22.6.2011 (Az. I ZB 77/10) ergibt, dass die Ladung der Partei, wenn es sich dabei um eine juristische Person handelt, "in Person" konkret benannter gesetzlicher Vertreter erfolgt (so auch bereits OLG Köln, Beschl. vom 30.9.1996, Az. 2 W 177/96).
  • BGH, 30.03.2017 - BLw 3/16

    Anordnung des persönlichen Erscheinens: Festsetzung eines Ordnungsgeldes bei

    a) Nach der ganz herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur kann insbesondere im Hinblick auf den Wortlaut des § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO ein Ordnungsgeld ausschließlich gegen die juristische Person verhängt werden (OLG Frankfurt, MDR 2006, 170; KG, NJOZ 2007, 3484; OLG Dresden, MDR 2012, 543; OLG Hamm, NJW-RR 2013, 575; OLG Hamm, MDR 2014, 50; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 141 Rn. 14; PG/Prütting, ZPO, 7. Aufl., § 141 Rn. 11; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 37. Aufl., § 141 Rn. 5; Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 14. Aufl., § 141 Rn. 12; Hk-ZPO/Wöstmann, 6. Aufl., § 141 Rn. 6; Wieczorek/Schütze/Smid, ZPO, 4. Aufl., § 141 Rn. 60; BeckOK ZPO/von Selle [Stand 1.12.2016], § 141 Rn. 16).
  • OLG Hamm, 03.03.2016 - 4 W 127/14

    Anordnung des persönlichen Erscheinens; Ladung; Adressat

    Handelt es sich bei der Partei, deren persönliches Erscheinen das Gericht nach § 141 Abs. 1 ZPO anordnet, um eine juristische Person oder eine Handelsgesellschaft, muss die nach § 141 Abs. 2 ZPO erforderliche Ladung in Person konkret zu benennender gesetzlicher Vertreter erfolgen, d.h. der oder die konkret zu benennenden gesetzlichen Vertreter - und nicht die juristische Person oder Handelsgesellschaft - müssen der Adressat der Ladung sein (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 01.07.2013 - 18 W 10/13 -).

    Handelt es sich bei der Partei, deren persönliches Erscheinen das Gericht nach § 141 Abs. 1 ZPO anordnet, um eine juristische Person oder eine Handelsgesellschaft, muss die nach § 141 Abs. 2 ZPO erforderliche Ladung "in Person" konkret zu benennender gesetzlicher Vertreter erfolgen (BGH, NJW-RR 2007, 1364; NJW-RR 2011, 1363; OLG Köln, Beschluss vom 30.09.1996 - 2 W 177/96 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 01.07.2013 - 18 W 10/13 - ).

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