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   OLG München, 07.04.2014 - 15 W 178/14   

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https://dejure.org/2014,10017
OLG München, 07.04.2014 - 15 W 178/14 (https://dejure.org/2014,10017)
OLG München, Entscheidung vom 07.04.2014 - 15 W 178/14 (https://dejure.org/2014,10017)
OLG München, Entscheidung vom 07. April 2014 - 15 W 178/14 (https://dejure.org/2014,10017)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach Fortführung des ursprünglich gegen den Insolvenzverwalter geführten Prozesses gegen den früheren Insolvenzschuldner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung nach Fortführung des ursprünglich gegen den Insolvenzverwalter geführten Prozesses gegen den früheren Insolvenzschuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 805
  • NZI 2014, 610
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04

    Voraussetzungen des Urteilsergänzungsverfahrens; Entscheidung über die bis zur

    Auszug aus OLG München, 07.04.2014 - 15 W 178/14
    Bei einem vom Kläger veranlassten Austausch des Beklagten (sog. gewillkürter Parteiwechsel) kommt es zugunsten der ausgeschiedenen beklagten Partei zu einer analogen Anwendung des § 269 ZPO , die damit einen Anspruch auf Ersatz ihrer außergerichtlichen Kosten erhält (BGH NJW 2006, 1351 ; Zöller/Greger § 263 Rdnr. 25).
  • BGH, 27.01.2009 - XI ZB 28/08

    Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen

    Auszug aus OLG München, 07.04.2014 - 15 W 178/14
    Im Falle eines (gewillkürten) Parteiwechsels nach §§ 265, 266 ZPO hat der BGH entschieden, dass zugunsten der ausgeschiedenen Partei eine Kostengrundentscheidung in analoger Anwendung des § 91a ZPO ergehen muss (BGH Beschluss vom 27.01.2009, XI ZB 28/08, ZIP 2009, 832 ).
  • OLG Naumburg, 29.01.2015 - 5 W 10/15

    Kostenentscheidung im Insolvenzverfahren: Kosten einer Tabellenfeststellungsklage

    Bei einem nicht vom Kläger veranlaßten Parteiwechsel ist dies jedoch nicht möglich (OLG München MDR 2014, 805).
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