Rechtsprechung
   KG, 09.09.2013 - 8 U 254/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29972
KG, 09.09.2013 - 8 U 254/12 (https://dejure.org/2013,29972)
KG, Entscheidung vom 09.09.2013 - 8 U 254/12 (https://dejure.org/2013,29972)
KG, Entscheidung vom 09. September 2013 - 8 U 254/12 (https://dejure.org/2013,29972)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,29972) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Fälligkeit des Anspruchs eines Mieters auf Rückzahlung der Kaution

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzsichere Anlage und Zugriff auf Kaution

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1
    Abrechnung einer Staffelmietvereinbarung nach Beendigung des Mietverhältnisses; Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Forderungen noch offen: Vermieter darf Bürgschaftskaution verwerten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Forderungen noch offen: Vermieter darf Bürgschaftskaution verwerten! (IMR 2014, 21)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Einwände gegen Betriebskostenabrechnung nach drei Jahren vorgebracht: Verwirkung! (IMR 2014, 17)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann wird der Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters fällig? (IMR 2014, 20)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 144
  • ZMR 2014, 201
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Auszug aus KG, 09.09.2013 - 8 U 254/12
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (Kammergericht, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, KGR 2004, 269).
  • KG, 08.01.2004 - 12 U 184/02

    Berufungsverfahren: Umfang der Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 09.09.2013 - 8 U 254/12
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (Kammergericht, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, KGR 2004, 269).
  • KG, 24.01.2002 - 12 U 4324/00

    Zur Haftung des in eine Vorfahrtstraße Einbiegenden, der noch nicht die für die

    Auszug aus KG, 09.09.2013 - 8 U 254/12
    Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und Beweismittel ausführlich einzugehen; es genügt, dass nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl. 2004, § 286 Rdnr. 3, 5; Senat, NZV 2004, 355).
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 2/87

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtsfrage auf dem Gebiet des

    Auszug aus KG, 09.09.2013 - 8 U 254/12
    Vielmehr ist dem Vermieter, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, nach Beendigung des Mietvertrages eine angemessene Frist einzuräumen, innerhalb deren er sich zu entscheiden hat, ob und in welcher Weise er die Kaution zur Abdeckung seiner Ansprüche verwenden will; erst danach wird der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution fällig (BGHZ 101, 244, 250).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht