Rechtsprechung
   BGH, 30.07.2015 - VII ZR 70/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,21788
BGH, 30.07.2015 - VII ZR 70/14 (https://dejure.org/2015,21788)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2015 - VII ZR 70/14 (https://dejure.org/2015,21788)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2015 - VII ZR 70/14 (https://dejure.org/2015,21788)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,21788) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 633 Abs 2 S 1 BGB, § 13 Nr 1 VOB/B 2002, Art 103 Abs 1 GG
    Werkmangel bei Pflasterarbeiten: Verwendung eines vom Leistungsverzeichnis abweichenden Kieses; Unverhältnismäßigkeit einer Mängelbeseitigung

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 564 Satz 1 ZPO, § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 13 Nr. 1 VOB/B (2002, § 633 Abs. 1 letzter Halbsatz BGB, § 633 Abs. 2 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mängelansprüche bei der Anlage eines Parkplatzes mit gepflasterten Stellflächen und Fahrspuren

  • rewis.io

    Werkmangel bei Pflasterarbeiten: Verwendung eines vom Leistungsverzeichnis abweichenden Kieses; Unverhältnismäßigkeit einer Mängelbeseitigung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Werkvertrag: Sachmangel auch bei Gebrauchstauglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mängelansprüche bei der Anlage eines Parkplatzes mit gepflasterten Stellflächen und Fahrspuren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Es gilt ohne Wenn und Aber: Die anders als vereinbart ausgeführte Leistung ist mangelhaft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Mangel ohne Gebrauchseinschränkung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachmangel trotz Gebrauchstauglichkeit

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Abweichung von Vertrag ohne Wert- oder Gebrauchsbeeinträchtigung des Werks: trotz dem Mangel?

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Wann ist ein Mangel ein Mangel?

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Ohne wenn und aber - Die abweichend als vereinbart ausführte Leistung ist mangelhaft!

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    "Die abweichend als vereinbart ausgeführtre Leistung ist mangelhaft"

  • freier-goetz.de (Kurzinformation)

    Die anders als vereinbart ausgeführte Leistung ist mangelhaft!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leistung anders ausgeführt als vereinbart: Mangel!

Besprechungen u.ä. (4)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Ausnahme! - Die von der Vereinbarung abweichend ausgeführte Bauleistung ist mangelhaft

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Abweichend als vereinbart ausführte Leistung allein kann mangelhaft sein

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Es gilt ohne Wenn und Aber: Die anders als vereinbart ausgeführte Leistung ist mangelhaft! (IBR 2015, 539)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gericht muss auf rechtlich relevanten Vortrag eingehen! (IBR 2015, 644)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1300
  • MDR 2015, 1359
  • NZBau 2015, 618
  • BauR 2015, 1842
  • BauR 2017, 943
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.10.2012 - VII ZR 179/11

    Mängel der Werkleistung: Schadensersatzanspruch des Bestellers bei vom

    Auszug aus BGH, 30.07.2015 - VII ZR 70/14
    In der Sache macht sie damit geltend, dass mangels nachteiliger Auswirkungen des allein in der vertraglichen Abweichung begründeten Mangels der Beseitigungsaufwand unverhältnismäßig sei (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2012 - VII ZR 179/11, BauR 2013, 81 Rn. 11 f. = NZBau 2013, 370; Kniffka/Kniffka, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand: 28. Juli 2015, § 633 BGB Rn. 53 i.V.m. Rn. 40).

    Dieses unter Beweis gestellte Vorbringen, mit dem zugleich behauptet wird, die im Rahmen der Bauüberwachung erfolgte Zustimmung zur Verwendung von Kies der Körnung 2/5 sei für die aufgetretenen Mangelsymptome an den Fahrbahnspuren und Stellplatzflächen nicht ursächlich, ist im Hinblick auf den Einwand der Unverhältnismäßigkeit des Mängelbeseitigungsaufwands erheblich (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2012 - VII ZR 179/11, BauR 2013, 81 Rn. 11 f. = NZBau 2013, 370; Kniffka/Kniffka, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand: 28. Juli 2015, § 633 BGB Rn. 53 i.V.m. Rn. 40).

  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch mangelnde Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 30.07.2015 - VII ZR 70/14
    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13, juris Rn. 6; Beschluss vom 16. März 2011 - VIII ZR 338/09, WuM 2011, 300 Rn. 3; Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 85/11, GRUR 2013, 1046 Rn. 11 - Variable Bildmarke; BVerfG, NJW 2009, 1584 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 16.03.2011 - VIII ZR 338/09

    Rechtliches Gehör: Auseinandersetzung mit dem zentralen Verteidigungsvorbringen

    Auszug aus BGH, 30.07.2015 - VII ZR 70/14
    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13, juris Rn. 6; Beschluss vom 16. März 2011 - VIII ZR 338/09, WuM 2011, 300 Rn. 3; Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 85/11, GRUR 2013, 1046 Rn. 11 - Variable Bildmarke; BVerfG, NJW 2009, 1584 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 241/00

    Rechtsnatur des Prüfvermerks eines Architekten auf der Rechnung des Unternehmers;

    Auszug aus BGH, 30.07.2015 - VII ZR 70/14
    Für diesen erheblichen Einwand hat die hierfür darlegungs- und beweispflichtige Beklagte zu 1 (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2001 - VII ZR 241/00, BauR 2002, 613, 617, juris Rn. 50 = NZBau 2002, 338; Kniffka/Kniffka, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand: 28. Juli 2015, § 633 BGB Rn. 40) Sachverständigenbeweis angeboten.
  • BGH, 06.02.2013 - I ZB 85/11

    Variable Bildmarke

    Auszug aus BGH, 30.07.2015 - VII ZR 70/14
    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13, juris Rn. 6; Beschluss vom 16. März 2011 - VIII ZR 338/09, WuM 2011, 300 Rn. 3; Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 85/11, GRUR 2013, 1046 Rn. 11 - Variable Bildmarke; BVerfG, NJW 2009, 1584 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 20.05.2014 - VII ZR 187/13

    Beendigung eines Handelsvertretervertrages hinsichtlich eines Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 30.07.2015 - VII ZR 70/14
    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13, juris Rn. 6; Beschluss vom 16. März 2011 - VIII ZR 338/09, WuM 2011, 300 Rn. 3; Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 85/11, GRUR 2013, 1046 Rn. 11 - Variable Bildmarke; BVerfG, NJW 2009, 1584 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 16.09.2014 - VI ZR 118/13

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde: Nichtberücksichtigung eines erheblichen

    Auszug aus BGH, 30.07.2015 - VII ZR 70/14
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - VI ZR 118/13, VersR 2015, 338 Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 75/11

    Werklohnklage aus Bauvertrag: Leistungsverweigerungsrecht des Hauptunternehmers

    Auszug aus BGH, 30.07.2015 - VII ZR 70/14
    Wirkt sich eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit nicht oder nur in geringem Maße nachteilig aus, kann dies zwar die Prüfung veranlassen, ob Mängelansprüchen des Bestellers der Einwand entgegensteht, der Mängelbeseitigungsaufwand sei unverhältnismäßig (so schon BGH, Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 75/11, BGHZ 198, 150 Rn. 15 zu § 633 Abs. 2 BGB a.F.).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2017 - 22 U 14/17

    Mängel einer Fußbodenheizung in einer Garage bei Einbau einer ungeeigneten

    Der BGH hat schließlich im von der Klägerin (351 GA) zitierten Urteil vom 30.07.2015 (VII ZR 70/14, dort Rn 21) ausgeführt, dass ein Sachmangel nach § 633 BGB n.F. auch dann vorliegt, wenn eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit nicht zu einer Beeinträchtigung des Werts oder der Gebrauchstauglichkeit des Werks führt.

    Aufwendungen für die Beseitigung eines Werkmangels sind vielmehr nur dann unverhältnismäßig, wenn der damit in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielte Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür gemachten Geldaufwandes steht und es dem Unternehmer nicht zugemutet werden kann, die vom Besteller in nicht sinnvoller Weise getätigten Aufwendungen tragen zu müssen (BGH, Beschluss vom 30.07.2015, VII ZR 70/14, NZBau 2015, 618; BGH, Beschluss vom 18.07.2013, VII ZR 231/11, www.juris.de; BGH, Urt. v. 11.10.2012, VII ZR 179/11, www.juris.de; BGH, Urteil vom 10.11.2005, VII ZR 137/04, www.juris.de; BGH, Urteil vom 10.11.2005, VII ZR 64/04, www.juris.de vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2014, 23 U 62/13, www.juris.de).

  • BGH, 11.10.2017 - VII ZR 46/15

    Kündigung eines VOB-Vertrags durch den öffentlichen Auftraggeber aus wichtigem

    Diese Beanstandung der Klägerin ist dahin auszulegen, dass sie die fehlende bauaufsichtliche Zulassung der Riffeldübel in dem Schreiben vom 29. März 2007 als Sachmangel gerügt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2015 - VII ZR 70/14, BauR 2015, 1842 Rn. 21 = NZBau 2015, 618).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2016 - 4 U 3/11

    Bauvertrag: Vorschuss für Mängelbeseitigungskosten (Lieferung und Erstellung von

    Eine festgestellte Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Beschaffenheit stellt allein dann ausnahmsweise keinen Mangel dar, wenn die Abweichung "völlig unwesentlich" ist oder für den Besteller keinerlei Interesse hat (vgl. C/Roth/Voit, BGB, 3. Aufl., § 633 Rz. 5 m.w.N.; vgl. auch BGH MDR 2015, 1359).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2016 - 22 U 84/16

    Gebrauchtwagenkauf: Aufklärungspflicht des Verkäufers über Mängel

    Ob sich die vorstehenden Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit nicht oder nur in geringem Umfang nachteilig auswirken, steht der Annahme eines Mangels nicht entgegen, sondern ist der Frage der Erheblichkeit des Mangels i.S.v. § 323 Abs. 5 BGB (dazu noch unten) bzw. der Unverhältnismäßigkeit des Mängelbeseitigungsaufwandes vorzubehalten (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2015, VII ZR 70/14, NJW-RR 2015, 1300).
  • OLG Koblenz, 31.05.2019 - 6 U 1075/18

    Bauausführung muss anerkannten Regeln der Technik entsprechen!

    Im Übrigen erscheint die vom Kläger zur Begründung der Anschlussberufung herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2015, 1300, Rdnr. 24) nicht vergleichbar mit der vorliegenden Sachverhaltskonstellation.
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2021 - 5 U 47/18

    Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenvorschuss gegen einen Bauträger wegen

    Wirkt sich eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit nicht oder nur in geringem Maße nachteilig aus, kann dies zwar die Prüfung veranlassen, ob Mängelansprüchen des Bestellers der Einwand entgegensteht, der Mängelbeseitigungsaufwand sei unverhältnismäßig; an dem Vorliegen eines Mangels in derartigen Fällen ändert dies allerdings nichts (BGH NJW-RR 2015, 1300 Rn. 21).
  • OLG Koblenz, 27.09.2016 - 4 U 674/14

    Auftragnehmer trägt das Risiko einer Änderung der anerkannten Regeln der Technik!

    Da der Unterbau, die Bettungsschicht und auch die Ausführung der Verfugung insgesamt fehlerhaft ausgestaltet sind und die gesamte von dem Beklagten zu 1. erstellte Fläche erfassen, sind auch die vom Durchgangsverkehr nicht oder nur in geringem Umfang tangierten (Rand-)Flächen als mangelhaft anzusehen, wenngleich sich diese Fehlerhaftigkeit in diesen Bereichen noch nicht in einem nach außen hin sichtbaren Schadensbild manifestiert hat (vgl. OLG Koblenz MDR 2015, 1359 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 4. Oktober 2011 - 10 U 264/07).
  • OLG Celle, 10.06.2021 - 8 U 11/20

    Vergütungs- und Gewährleistungsansprüche aus Bauvorhaben; Aufrechnung gegen eine

    Ein Sachmangel liegt nach § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB - und Entsprechendes gilt für § 13 Nr. 1 VOB/B (2002 ) - auch dann vor, wenn eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit nicht zu einer Beeinträchtigung des Werts oder der Gebrauchstauglichkeit des Werks führt ( BGH, Beschluss vom 30. Juli 2015 - VII ZR 70/14 -, Rn. 21, juris).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2018 - 23 U 43/17

    Ansprüche aus einem Vertrag über die Durchführung von Rohbauarbeiten; Unzumutbare

    Wirkt sich eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit nicht oder nur in geringem Maße nachteilig aus, kann dies allerdings die Prüfung veranlassen, ob Mängelansprüchen des Bestellers der Einwand entgegensteht, der Mängelbeseitigungsaufwand sei unverhältnismäßig (BGH, Beschluss vom 30.7.2015 - VII ZR 70/14 - NJW-RR 2015, 1300, beck-online).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2020 - 23 U 149/19

    Ansprüche aus einem Werkvertrag Schadensersatz wegen mangelhafter Erstellung

    Am Vorhandensein des Mangels ändern sie nichts (BGH, Beschl. v. 30.07.2015 - VII ZR 70/14, NJW-RR 2015, 1300).
  • LG Lübeck, 10.10.2018 - 9 O 130/15

    Decke zu niedrig: Mängelbeseitigung nicht unverhältnismäßig!

  • OLG Stuttgart, 28.01.2020 - 10 U 47/19

    Anspruch auf Beseitigung von Mängeln an Polycarbonatplatten

  • OLG Köln, 31.01.2019 - 3 U 125/15

    Geltendmachung restlichen Werklohns auf Grundlage eines VOB -Bauvertrags

  • OLG Köln, 13.12.2018 - 3 U 125/15
  • OLG München, 12.01.2016 - 9 U 4598/14

    Architektenhaftung: Pflicht zur Überprüfung der Planung des ausführenden

  • OLG München, 20.03.2020 - 20 U 6219/19

    Nutzungsausfallersatz wegen Unbenutzbarkeit feuchter Keller

  • OLG Nürnberg, 24.04.2017 - 13 U 35/17

    Berufung, Leistungen, Kaufvertrag, Beschaffenheit, Gutachten,

  • LG Paderborn, 02.03.2020 - 3 O 357/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht