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Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 30.12.2015 - 4 O 358/15   

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LG Frankenthal, 30.12.2015 - 4 O 358/15 (https://dejure.org/2015,51041)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 30.12.2015 - 4 O 358/15 (https://dejure.org/2015,51041)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 30. Dezember 2015 - 4 O 358/15 (https://dejure.org/2015,51041)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls durch Dashcam-Aufnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung der Verursachungsbeiträge bei der Kollision eines Lkw mit einem Kleintransporter unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebsgefahr; Zulässigkeit der Verwendung von Aufnahmen einer sog. Dash-Cam als Beweismittel für die gerichtliche ...

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - "Dash-Cam"-Aufnahmen als Beweismittel

  • blogspot.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Dashcam - ist die Aufzeichnung als Beweismittel im Zivilprozess (Haftpflichtprozess) verwertbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall: "Dash-Cam"-Aufnahmen als Beweismittel

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    LG Frankenthal verwertet Dashcamaufnahmen im Verkehrsunfall-Zivilprozess

Besprechungen u.ä.

  • blogspot.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Dashcam - ist die Aufzeichnung als Beweismittel im Zivilprozess (Haftpflichtprozess) verwertbar?

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 791
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus LG Frankenthal, 30.12.2015 - 4 O 358/15
    Nach ständiger Rechtsprechung hängt jedoch die Verwertbarkeit mittels solcher Kameras gewonnenen Aufnahmen von den jeweils schutzwürdigen Interessen der Parteien ab, die gegeneinander abzuwägen sind (BVerfG NJW 2002, 3619; BGH NJW 1995, 1955; BAG NJW 2003, 3436; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 241; KG NJW 2002, 2799; Greger in: Zoller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 286 Rn. 15, 15a, 15c).

    Die Kammer schließt sich auch der in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH NJW 1995, 1955) stehenden weiteren Feststellung des Landgerichts Heilbronn an, dass Abbildungen von Passanten und Verkehrsteilnehmern auf öffentlichen Straßen und Wegen, die nur als Beiwerk des Stadt- oder Straßenbildes mit erfasst sind, von diesen zunächst ohne Weiteres hinzunehmen seien.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH NJW 1995, 1955) entschieden, dass eine permanente verdachtslose Überwachung eines Zuganges zu einem Wohngebäude das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen auch dann verletzt, wenn die Aufzeichnungen nicht verbreitet werden sollen.

  • EGMR, 27.05.2014 - 10764/09

    Keine Bedenken gegen Dashcam-Videos vor Gericht?

    Auszug aus LG Frankenthal, 30.12.2015 - 4 O 358/15
    So hat der EGMR jüngst entschieden, dass zum Zwecke der Beweissicherung und Beweisführung in einem Gerichtsverfahren durch einen Privatdetektiv gefertigte Bilder nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind bzw. keine Veröffentlichungsgefahr besteht (EGMR NJW 2015, 1079, 1080).

    In dieser Entscheidung (EGMR NJW 2015, 1079) führt der Gerichtshof aus, dass bei der Anfertigung von verdeckten Videoaufnahmen durch einen Privatdetektiv zur Gewinnung von Beweismitteln in einem Zivilprozess eine Verletzung des Art. 8 EMRK nicht vorliege.

  • LG Heilbronn, 17.02.2015 - 3 S 19/14

    Verkehrsunfallprozess: Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen

    Auszug aus LG Frankenthal, 30.12.2015 - 4 O 358/15
    ii) Das ferner in Betracht kommende allgemeine Persönlichkeitsrecht in besonderer Gestalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auf Grundlage der Art. 2 Abs. 1 und 1 Abs. 1 GG umfasst das Recht am eigenen Bild (vgl. etwa BVerfGE 87, 334 ff.; BVerfGE 97, 228 ff.; BVerfGE 120, 180 ff.) und stellt eine Ausprägung des Schutzes der personenbezogenen Informationen dar (LG Heilbronn NJW-RR 2015, 1019).

    Soweit etwa das Landgericht Heilbronn (NJW-RR 2015, 1019) unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und Stimmen in der Literatur (LG Heilbronn a.a.O., 1021) ausgeführt hat, dass dem Interesse an der Zivilrechtspflege nicht generell ein überwiegendes Gewicht zukomme, sondern weitere Gesichtspunkte hinzutreten müssten, die das Interesse an der Beweiserhebung trotz der Rechtsverletzung als schutzbedürftig erscheinen ließen, so schließt sich die Kammer dieser Auffassung insoweit noch an.

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Spätestens bei der Verletzung des Körpers bestehe auch bei diesen ein erhebliches Interesse an der Darlegung des tatsächlichen Ablaufs, die durch eine entsprechende Aufzeichnung erfolgen könne (vgl. LG Frankenthal, NJOZ 2016, 1195, 1199).
  • OLG Nürnberg, 10.08.2017 - 13 U 851/17

    Dashcam-Aufzeichnungen dürfen zur Beweisführung über Verkehrsunfälle im

    Diese bejahen die Verwertbarkeit mehrheitlich (LG Frankenthal MDR 2016, 791; LG Traunstein ZD 2017, 239; LG München ZD 2017, 36; AG Nürnberg MDR 2015, 977; AG München DAR 2016, 275; ebenso wohl das OLG München im Rahmen der Erörterung des schließlich mit Vergleich beendeten Verfahrens 10 U 795/12, Nachweis bei Greger, NZV 2015, 114 , Fn. 23).
  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 86/16

    Heranziehen der Grundsätze über das fehlende Rechtsschutzbedürfnis von

    Eine teleologische Reduzierung des Tatbestandsmerkmals des "Verbreitens", wie es für private Videoaufnahmen zur Beweissicherung im Rahmen eines Verkehrsunfallprozesses diskutiert wird (vgl. LG München, Beschluss vom 14. Oktober 2016, Az. 17 S 6473/16, juris Rn. 9; LG Frankenthal, NJOZ 2016, 1195, 1198 f.), ist jedenfalls im vorliegend zu entscheidenden Fall nicht vorzunehmen.
  • LG Magdeburg, 05.05.2017 - 1 S 15/17

    Haftung bei Verkehrsunfall: Verwertbarkeit von dashcam-Aufzeichnungen

    Dies unterscheidet die vom Kläger eingesetzte Kamera von solchen, die das Verkehrsgeschehen nur bei bestimmten typischerweise auf einen Unfall hinweisenden Bewegungen aufnehmen (so im Fall des LG Traunstein, Urteil vom 01.07.2016, Aktenzeichen 3 O 1200/15, Rn. 4; ähnlich LG Frankenthal, Urteil vom 30.12.2015, Aktenzeichen 4 O 358/15, Rn. 55).
  • LG München I, 14.10.2016 - 17 S 6473/16

    Verwertbarkeit mittels Dashcam oder On-Board-Kamera gewonnener Aufnahmen

    Zum anderen ist aus Sicht der Kammer entscheidend, dass es am tatbestandlich verlangten Öffentlichkeitsbezug fehlt, wenn es um eine Vorlage und Inaugenscheinnahme in einer öffentlichen Verhandlung nach § 169 S. 1 GVG geht, denn insoweit geht die Kammer davon aus, dass der Begriff "Verbreiten" teleologisch zu reduzieren ist, soweit es um eine Beweissicherung bzw. -verwertung in einem Gerichtsverfahren geht (so auch LG Frankenthal, Urteil vom 30.12.2015, Az. 4 O 358/15, mit Hinweis auf die Rechtsprechung des EMGR, Urteil vom 27.05.2014, Az. 10764/09).

    Bezogen auf die Dashcam-Aufzeichnungen eines Verkehrsunfalls ist aus Sicht der Kammer lediglich die Individualsphäre betroffen (so auch LG Frankenthal, Urteil vom 30.12.2015, Az. 4 O 358/15), nicht etwa der Kernbereich der privaten Lebensführung (wie etwa bei einem Zugang zum Privatgrundstück oder einer Tiefgarage einer Eigentümergemeinschaft oder am Arbeitsplatz).

    Entscheidend für die Frage der Verwertbarkeit ist dabei für die Kammer, ob eine permanente oder eine anlassbezogene Aufzeichnung mit der klägerischen Dashcam stattfindet, insbesondere aber auch, ob eine automatische Löschung oder Überschreibung der Aufzeichnungen innerhalb von bestimmten Zeiträumen erfolgt (vgl. Insoweit auch LG Frankenthal, Urteil vom 30.12.2015, Az. 4 O 358/15).

  • LG Landshut, 01.12.2015 - 12 S 2603/15

    Verwertung von On-Board-Videos im Straßenverkehr

    Entsprechend geht auch Ahrens in einem Aufsatz in MDR 2015, S 926 davon aus, dass die Videoaufzeichnungen verwertet werden können, ebenso das AG Nürnberg in seinem Urteil vom 08.05.2015, DAR 2015, S. 472 ff. und das AG München in einem Urteil vom 06.06.2013, NJW-RR 2014, S. 413/415 und das LG Frankental in einer Entscheidung vom 30.12.2015, 4 O 358/15, abrufbar unter Juris.
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.06.2017 - 2 S 5570/15

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - Beweis des ersten Anscheins

    Dabei wäre als maßgebliches Argument zu sehen, dass eine Beeinträchtigung von (Persönlichkeits-)Rechten der Beklagten in keiner Weise erkennbar ist (vgl. LG Frankenthal, Urteil vom 30.12.2015 - 4 O 358/15, BeckRS 2016, 9839).
  • LG Regensburg, 28.03.2017 - 4 O 1200/16

    Zulässigkeit der Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen im Zivilprozess

    Nach der Rechtsprechung (vgl. z.B. LG München I, Urteil vom 14.10.2016, Az. 17 S 6473/16; LG Frankenthal Urteil vom 20.12.2015, Az. 4 O 358/15) ist nicht stets von einer Unverwertbarkeit der Aufzeichnungen einer Dashcam auszugehen, sondern kann eine Dashcamaufzeichnung analog § 371 ZPO in Augenschein genommen werden.

    Auch fehlt es bei einer Vorlage in einer öffentlichen Verhandlung am Öffentlichkeitsbezug ("Verbreiten"; vgl. auch LG Frankenthal, Urteil vom 30.12.2015, Az. 4 O 358/15).

  • LG Rottweil, 20.02.2017 - 1 O 104/16

    Haftungsverteilung bei einem Unfall im Begegnungsverkehr und Verwertung voin

    Diese Frage kann aber offen gelassen werden, da letztlich bereits aus der Regelung des § 24 KunstUrhG folgt, dass die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung für Zwecke der Rechtspflege zulässig ist, soweit sie durch Behörden erfolgt, sodass jedenfalls hieraus ein Verwertungsverbot der Dashcamaufnahme im Zivilprozess nicht abgeleitet werden kann (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08. Februar 2016 - 2 0 4549/15 -, Rn. 30, juris; LG Frankenthal, Urteil vom 30. Dezember 2015 -4 O 358/15 -, Rn. 33 ff, juris).
  • OLG Nürnberg, 28.03.2017 - 3 U 2083/16

    Verkehrsunfall auf Autobahn - Verwertbarkeit von Dash-Cam-Aufzeichnungen

    Diese bejahen die Verwertbarkeit mehrheitlich (LG Frankenthal MDR 2016, 791; LG Traunstein ZD 2017, 239; LG München ZD 2017, 36; AG Nürnberg MDR 2015, 977; AG München DAR 2016, 275; ebenso wohl das OLG München im Rahmen der Erörterung des schließlich mit Vergleich beendeten Verfahrens 10 U 795/12, Nachweis bei Greger, NZV 2015, 114 , Fn. 23).
  • LG Landshut, 25.05.2016 - 12 S 2503/15

    Kein Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Aufnahmen

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 26.01.2016 - 12 W 114/15 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8152
OLG Naumburg, 26.01.2016 - 12 W 114/15 (PKH) (https://dejure.org/2016,8152)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.01.2016 - 12 W 114/15 (PKH) (https://dejure.org/2016,8152)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - 12 W 114/15 (PKH) (https://dejure.org/2016,8152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • zpoblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Güterichterverfahren gem. § 278 Abs. 5 ZPO als Gebührenfalle?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 791
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 18.02.1998 - 26 WF 162/97

    Beiordnung des Anwalts im PKH-Prüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2016 - 12 W 114/15
    Beim Abschluss eines Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren war zwar in der obergerichtlichen Rechtsprechung früher umstritten, ob für das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (so z. B. OLG Nürnberg, FamRZ 1998, 837; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 416) oder aber nur für den im Rahmen einer mündlichen Erörterung geschlossenen Vergleich i. S. v. § 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO (so z. B. OLG Köln, FamRZ 1998, 835, OLG München, MDR 1987, 239).
  • OLG München, 21.11.1986 - 11 WF 1437/86
    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2016 - 12 W 114/15
    Beim Abschluss eines Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren war zwar in der obergerichtlichen Rechtsprechung früher umstritten, ob für das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (so z. B. OLG Nürnberg, FamRZ 1998, 837; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 416) oder aber nur für den im Rahmen einer mündlichen Erörterung geschlossenen Vergleich i. S. v. § 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO (so z. B. OLG Köln, FamRZ 1998, 835, OLG München, MDR 1987, 239).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2016 - 12 W 114/15
    Der BGH hat diese Frage aber dahin entschieden, dass im Falle des Abschlusses eines Vergleichs im Erörterungstermin gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO Prozesskostenhilfe nur für den Vergleich, nicht aber für das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren bewilligt werden kann (BGHZ 159, 263).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.1995 - 6 WF 65/95
    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2016 - 12 W 114/15
    Beim Abschluss eines Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren war zwar in der obergerichtlichen Rechtsprechung früher umstritten, ob für das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (so z. B. OLG Nürnberg, FamRZ 1998, 837; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 416) oder aber nur für den im Rahmen einer mündlichen Erörterung geschlossenen Vergleich i. S. v. § 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO (so z. B. OLG Köln, FamRZ 1998, 835, OLG München, MDR 1987, 239).
  • OLG Nürnberg, 23.09.1997 - 11 WF 2896/97

    Umfang der Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2016 - 12 W 114/15
    Beim Abschluss eines Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren war zwar in der obergerichtlichen Rechtsprechung früher umstritten, ob für das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (so z. B. OLG Nürnberg, FamRZ 1998, 837; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 416) oder aber nur für den im Rahmen einer mündlichen Erörterung geschlossenen Vergleich i. S. v. § 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO (so z. B. OLG Köln, FamRZ 1998, 835, OLG München, MDR 1987, 239).
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