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   OLG Karlsruhe, 15.11.2017 - 9 W 30/17   

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https://dejure.org/2017,46560
OLG Karlsruhe, 15.11.2017 - 9 W 30/17 (https://dejure.org/2017,46560)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.11.2017 - 9 W 30/17 (https://dejure.org/2017,46560)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. November 2017 - 9 W 30/17 (https://dejure.org/2017,46560)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Nach Entschädigung für gestohlenen Oldtimer kein Eigentumsübergang auf Kaskoversicherer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhilfebefugnis des Erstgerichts nach Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Beschluss; Formularmäßige Vereinbarung des Übergangs des Eigentums an einem gestohlenen Fahrzeug auf den Versicherer

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 305 c Abs. 1
    Unwirksamkeit einer Übereignungsklausel in der Oldtimer-Versicherung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 128 Abs 4 ZPO, § 567 Abs 1 Nr 2 ZPO, § 572 Abs 1 ZPO, § 922 Abs 1 ZPO, § 305c Abs 1 BGB
    Mündliche Verhandlung des Erstgerichts nach sofortiger Beschwerde im Einstweiligen Rechtsschutz: Wirksamkeit einer Klausel in der Kaskoversicherung bei einem Oldtimer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mündliche Verhandlung des Erstgerichts nach sofortiger Beschwerde im Einstweiligen Rechtsschutz; Unwirksame Klausel in der Kaskoversicherung bei einem Oldtimer

  • rechtsportal.de

    Abhilfebefugnis des Erstgerichts nach Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Beschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versicherung eines Oldtimers

  • anwaltverein.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Entscheidung durch Beschluss oder Urteil

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 284
  • MDR 2018, 86
  • NZV 2018, 238
  • VersR 2018, 161
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 27.02.2013 - 8 U 10/13

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Anberaumung einer mündlichen Verhandlung über

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2017 - 9 W 30/17
    (Vgl. OLG Dresden, NJW 2002, 2722, 2724; OLG Bremen, ZZP 1961, 463; OLG Hamburg, MDR 2013, 1122; Prütting/Fischer, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 922 ZPO Rdnr. 10; Drescher in Münchner Kommentar, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 922 ZPO Rdnr. 15; anders Baumbach/Hartmann, ZPO, 75. Aufl. 2017, § 922 ZPO Rdnr. 29).

    Die Gegenauffassung, die in derartigen Fällen eine Entscheidung des Ausgangsgerichts durch Urteil für erforderlich hält (OLG Hamburg, MDR 2013, 1122; Drescher in Münchner Kommentar, ZPO, 4. Aufl. 2012, Rdnr. 15; Prütting/Fischer, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 922 ZPO, Rdnr. 10) übersieht, dass die Durchführung der mündlichen Verhandlung im Abhilfeverfahren auch nach einer einstweiligen Verfügung auf § 128 Abs. 4 ZPO beruht, und nicht etwa auf den speziellen Vorschriften für den Arrest bzw. für die einstweilige Verfügung.

  • OLG Karlsruhe, 01.09.2016 - 12 U 90/16

    Allgemeine Versicherungsbedingungen einer Oldtimer-Versicherung:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2017 - 9 W 30/17
    Bei der Versicherung eines Oldtimers benachteiligt die Klausel, wonach das Fahrzeug im Fall eines Diebstahls Eigentum des Versicherers wird, wenn es nicht binnen eines Monats wieder zur Stelle gebracht wird, den Versicherungsnehmer unangemessen (Anschluss an OLG Karlsruhe, 1. September 2016, 12 U 90/16, VersR 2016, 1432).(Rn.38).

    Der Senat folgt insoweit der den Parteien bekannten Entscheidung des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Versicherungsrecht 2016, 1432), wonach der in der Kaskoversicherung übliche Eigentumsübergang auf den Versicherer für den Versicherungsnehmer überraschend ist und eine unangemessene Benachteiligung darstellt, wenn ein Oldtimer-Fahrzeug versichert wird.

  • OLG Dresden, 21.02.2002 - 22 WF 88/02

    Anordnung; Ladungsfrist; mündliche Verhandlung; Abhilfe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2017 - 9 W 30/17
    (Vgl. OLG Dresden, NJW 2002, 2722, 2724; OLG Bremen, ZZP 1961, 463; OLG Hamburg, MDR 2013, 1122; Prütting/Fischer, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 922 ZPO Rdnr. 10; Drescher in Münchner Kommentar, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 922 ZPO Rdnr. 15; anders Baumbach/Hartmann, ZPO, 75. Aufl. 2017, § 922 ZPO Rdnr. 29).
  • OLG München, 05.03.2008 - 7 U 4969/06

    Internationaler Warenverkehr: Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2017 - 9 W 30/17
    Zwar könnte nach italienischem Recht grundsätzlich auch beim Kauf eines gestohlenen Fahrzeugs ein gutgläubiger Erwerb in Betracht kommen (vgl. zur Rechtslage nach italienischem Recht OLG München, NJW-RR 2008, 1285).
  • OLG Hamburg, 09.05.2019 - 3 U 150/18

    Telefontarif für junge Leute - Irreführende Preiswerbung mit Sternchenhinweis für

    Hat das erstinstanzliche Gericht einen Verfügungsantrag nach dem Hauptantrag abgewiesen, nach dem Hilfsantrag aber eine einstweilige Verfügung erlassen, und entscheidet es nach der sofortigen Beschwerde des Antragstellers gegen die Teilabweisung und nach einem Widerspruch des Antragsgegners gegen die zugestellte einstweilige Verfügung aufgrund einer mündlichen Verhandlung insgesamt in der Sache durch Urteil, dann ist dagegen jedenfalls dann einheitlich das Rechtsmittel der Berufung gegeben, wenn mit dem angegriffenen Urteil auch die sofortige Beschwerde des Antragstellers zurückgewiesen worden ist (Abgrenzung zu OLG Karlsruhe, MDR 2018, 86).

    Das OLG Karlsruhe (MDR 2018, 86) hat jüngst eine gegenteilige Auffassung vertreten.

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2022 - 20 W 96/22
    Weist das mit einem Eilantrag erstinstanzlich befasste Gericht den Antrag nach § 937 Abs. 2 Var. 2 ZPO oder nach § 922 Abs. 1 Var. 2 ZPO im Beschlusswege zurück, kann es für die Entscheidung darüber, ob der hiergegen gerichteten und insgesamt zulässigen sofortigen Beschwerde des Gläubigers gemäß § 572 Abs. 1 ZPO abzuhelfen ist, mündlich verhandeln (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 27. Februar 2013, 8 U 10/13, BeckRS 2013, 6722; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. November 2017, 9 W 30/17; KG Berlin, KG-Report 2003, 375; Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, Rn. 383; Drescher in: Münchner Kommentar, ZPO, 6. Auflage 2020, § 922 Rz. 17; a.A. Musielak/Voit, ZPO, 19. Auflage 2022, § 922 Rz. 10).
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