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   OLG Düsseldorf, 10.07.1956 - 12 W 15/56   

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https://dejure.org/1956,7228
OLG Düsseldorf, 10.07.1956 - 12 W 15/56 (https://dejure.org/1956,7228)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.07.1956 - 12 W 15/56 (https://dejure.org/1956,7228)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Juli 1956 - 12 W 15/56 (https://dejure.org/1956,7228)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1956, 557
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 02.03.2001 - 3 W 2/01

    Richterablehnung - Befangenheit - informatorische Anhörung eines verspäteten

    Dies ist angenommen worden, wenn der Richter auf eigene Initiative formlose Ermittlungen aufnimmt (OLG Düsseldorf MDR 56, 557;- OVG Hamburg, NJW 94, 2779; LG Göttingen bei Deubner JUS 00, 581), wenn er ohne Beteiligung der Parteien sich von einem Eheberater über eheliche Schwierigkeiten der Parteien unterrichten läßt (OLG Frankfurt NJW 72, 2310; zustimmend Giessler, NJW 73, 982), nicht dagegen, wenn der Vorsitzende einen Sachverständigen bei der Beratung eines Vergleichsvorschlags unter Ausschluß der Parteien anhört (OLG Stuttgart, NJW-RR 96, 1469;ablehnend Schneider, NJW 97, 1832).
  • BFH, 11.01.1995 - IV B 104/93
    In der Rechtsprechung sind unter diesem Gesichtspunkt wiederholt Richter für befangen erklärt worden, weil sie Sachverhaltsermittlungen ohne Beteiligung oder gegen den Willen der Parteien durchgeführt haben (z. B. OLG Düsseldorf, Be schluß vom 10. Juli 1956 12 W 15/56, Monatsschrift für Deutsches Recht -- MDR -- 1956, 557 wegen privater Augenscheins einnahme; OLG Frankfurt in NJW 1972, 2310 wegen Besprechung mit dem Eheberater der Parteien vor dem Sühnetermin; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 21. Fe bruar 1994 2 SA 35/93, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht -- FamRZ -- 1994, 908 wegen Einholung einer Gehaltsauskunft beim Arbeitgeber).
  • OLG Dresden, 07.08.2023 - 14 UH 1/23
    Der Antrag auf Gewährung von einstweiligem Vollstreckungsschutz ist zwar im Aufhebungsverfahren entsprechend § 924 Abs. 3 S. 2 ZPO statthaft (OLG Braunschweig MDR 1956, 557; Zöller-Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 927 Rn. 9c).
  • LG Lüneburg, 07.12.2007 - 4 O 263/07
    Mangels Zulässigkeit der Aufhebungsklage konnte auch der zusätzlich gestellte Antrag auf Aufhebung der Vollziehbarkeit der einstweiligen Verfügung gem. §§ 936, 924 Abs. 3 S. 2 ZPO analog (vgl. dazu OLG Braunschweig MDR 1956, 557 [OLG Braunschweig 26.01.1956 - 1 W 1/56] ) keinen Erfolg haben.
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