Rechtsprechung
LG Köln, 11.07.2007 - 28 O 263/07 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- MIR - Medien Internet und Recht
Spickmich.de - Die Bewertung von Lehrern auf einer Internet-Bewertungsplattform kann eine zulässige Meinungsäußerung darstellen. Die Veröffentlichung von Angaben zur Person eines Lehrers auf einer solchen Plattform ist zulässig, wenn die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen stammen.
- markenmagazin:recht
Bewertung von Lehrern auf Internetseite spickmich.de
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Telemedicus
Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)
Benotung von Lehrern im Internet zulässig
- JurPC
GG Art. 5, BGB §§ 823, 1004, BDSG §§ 3, 29
Zur Zulässigkeit der Bewertung von Lehrern in einem Internetportal - aufrecht.de
Spickmich.de haftet nicht für Persönlichkeitsrechtsverletzung
- foren-und-recht.de
- kanzlei.biz
Zur Zulässigkeit der Bewertung von Lehrern in einem Internetportal - spickmich.de
- online-und-recht.de
- Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts bzw. der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften; Zulässigkeit der Veröffentlichung eines Benotungssystems für Lehrer unter Angabe der Namen im Internet; Voraussetzungen für die Annahme eines Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht; Notwendigkeit der Abgrenzung einer falschen Tatsachenbehauptung von einer Wertentscheidung; Begriff der "Schmähkritik"; Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch die Veröffentlichung von Namen und Tätigkeitsort eines Lehrers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Spickmich.de - Einstweilige Verfügung gegen "Lehrer-Benotungen" im Internet wieder aufgehoben
- Telemedicus (Kurzinformation)
Spickmich.de: Benotung von Lehrern im Internet zulässig
- heise.de (Pressebericht, 11.07.2007)
Benotung von Lehrerin im Internet rechtens
- beck.de (Leitsatz)
"Spickmich.de"
- 123recht.net (Pressemeldung, 11.7.2007)
Lehrerin muss Internet-Benotungen durch Schüler hinnehmen // einstweilige Verfügung aufgehoben
Besprechungen u.ä.
- staatsrecht.info (Entscheidungsbesprechung)
Evaluierung einmal anders: spickmich.de - Bewertung von Lehrerinnen und Lehrern auf einer Internet-Plattform (Dr. Johannes Rux; SchulTrends 1/2007, S. 8-10)
Sonstiges (3)
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des LG Köln vom 11.07.2007, Az.: 28 O 263/07 (Zulässigkeit eines Bewertungsportals für Lehrer - spickmich.de)" von RA Dr. Philipp Plog, original erschienen in: CR 2007, 668 - 670.
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des LG Köln vom 11.07.2007, Az.: 28 O 263/07 (spickmich.de)" von RA Till Kreutzer, original erschienen in: MMR 2007, 732 - 734.
- Jurion (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Schwerpunkt 10: Meinungsfreiheit im Internet" von Felix Banholzer, original erschienen in: MMR Beilage 2008, 39 - 43.
Verfahrensgang
- LG Köln, 15.05.2007 - 28 O 263/07
- LG Köln, 11.07.2007 - 28 O 263/07
- OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07
Papierfundstellen
- MMR 2007, 729
- MIR 2007, Dok. 271
- ZUM 2008, 73
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 03.07.2008 - 15 U 43/08
Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de II
Auf den Widerspruch der Beklagten zu 1) bis 3) hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 11.07.2007 - 28 O 263/07 - die einstweilige Verfügung vom 15.05.2007 aufgehoben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückgewiesen. - OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07
Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de
Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 11.07.2007 - 28 O 263/07 - wird zurückgewiesen.Auf den Widerspruch der Verfügungsbeklagten zu 1) bis 3) hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 11.07.2007 - 28 O 263/07 - die einstweilige Verfügung vom 15.05.2007 aufgehoben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückgewiesen.
die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 15.05.2007 - 28 O 263/07 - zu bestätigen und wie folgt neu zu fassen:.