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   KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08   

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https://dejure.org/2008,474
KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08 (https://dejure.org/2008,474)
KG, Entscheidung vom 11.04.2008 - 5 W 41/08 (https://dejure.org/2008,474)
KG, Entscheidung vom 11. April 2008 - 5 W 41/08 (https://dejure.org/2008,474)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Bagatellverstöße - Die vorschriftswidrig abgekürzte Angabe des Vornamens derVertretungsperson einer juristischen Person im Impressum und die fehlerhafteBelehrung über die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB können wettbewerbsrechtlichals Bagatellverstoß zu ...

  • openjur.de

    §§ 357, 312c, 346 BGB; §§ 4, 3 UWG; § 1 BGB-InfoV

  • LawCommunity.de

    Bagatellverstoß in Impressum und Widerrufsbelehrung

  • webshoprecht.de

    Zur Belehrung über das Widerrufsrecht und zum Wertersatzhinweis bei Fernabsatzgeschäften

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Abkürzung des Geschäftsführernamens im Impressum ist Bagatellverstoß - oder doch nicht?

  • JurPC

    Bagatellverstoß bezüglich Belehrung über Widerrufsfolgen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Fernabsatz: Angabe des Vornamens (hier: Geschäftsführer einer jur. Person)?

  • stroemer.de

    Heizstrahler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geeignetheit einer unkorrekten bzw. unvollständigen Angabe der von Rechts wegen erforderlichen Anbieterdaten i.R.d. Internetauftritts zu einer mehr als unerheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs; Erforderlichkeit einer nach objektiven und subjektiven Momenten unter ...

  • online-und-recht.de

    Benennung einer vertretungsberechtigten Person im Internet

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; BGB § 312c; ; BGB § 346; ; BGB § 357; ; BGB-InfoV § 1 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB-InfoV § 10

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benennung der Vertretungsperson einer GmbH & Co. KG und Widerrufsfolgenbelehrung bei Fernabsatz von Waren im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Belehrung über das Widerrufsrecht - Wertersatzhinweis bei Fernabsatzgeschäften

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Verwendung der alten Muster-Widerrufsbelehrung stellt Bagatellverstoß dar

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce: Die Widerrufsbelehrung Rechtsfolgen

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Die bisherige Musterwiderrufsbelehrung ist - auch sofern sie auf Ebay-Angebotsseiten verwendet wird - nicht abmahnfähig

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Die bisherige Musterwiderrufsbelehrung ist - auch sofern sie auf Ebay-Angebotsseiten verwendet wird - nicht abmahnfähig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unvollständiges Impressum als Bagatellverstoß

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Ordnungsgemäßes Web-Impressum + alte Widerrufsbelehrung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Verwendung der alten Muster-Widerrufsbelehrung stellt Bagatellverstoß dar

  • juracontent.de PDF, S. 5 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2008 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2009, 145)

  • juracontent.de PDF, S. 6 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2008 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2009, 145)

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Bagatellverstoß bei Verwendung des alten Musters bei eBay

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Bagatellverstoß im Rahmen von Impressumsangaben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ordnungsgemäßes Web-Impressum und alte Widerrufsbelehrung

Besprechungen u.ä. (3)

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Die bisherige Musterwiderrufsbelehrung ist - auch sofern sie auf Ebay-Angebotsseiten verwendet wird - nicht abmahnfähig

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Die bisherige Musterwiderrufsbelehrung ist - auch sofern sie auf Ebay-Angebotsseiten verwendet wird - nicht abmahnfähig

  • drbuecker.de (Kurzanmerkung)

    Unvollständige Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufs kann Bagatellverstoß darstellen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 352
  • MMR 2008, 541
  • MIR 2008, Dok. 127
  • K&R 2008, 375
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 55/15

    BGH bejaht Wertersatzanspruch des Verkäufers nach Verbraucherwiderruf eines

    § 312d Abs. 2 BGB aF bezieht sich auf die bei jedem Fernabsatzgeschäft vorzunehmenden Pflichtangaben, während § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB aF die Bestimmungen in § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB aF, § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB zugunsten des Unternehmers abbedingt (OLG Köln, OLGR 2007, 695, 700; OLG Stuttgart, aaO S. 380; KG Berlin, GRUR-RR 2008, 352, 353 f.; Staudinger/Kaiser, aaO Rn. 50 mwN; offen gelassen im Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08, WM 2010, 721 Rn. 36 [jeweils zu § 312c Abs. 2 BGB in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung]).
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Wenn - wovon das Berufungsgericht ausgeht - die Erteilung eines den Voraussetzungen des § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB genügenden Hinweises bei Vertragsschlüssen über eBay von vornherein ausgeschlossen ist, weil der Vertrag zustande kommt, ohne dass der erforderliche Hinweis spätestens bei Vertragsschluss in Textform erteilt werden kann (str.; so auch OLG Stuttgart, ZGS 2008, 197, 200; KG, MMR 2008, 541, 543), ist die Klausel 3 unwirksam, weil sie keinen Hinweis darauf enthält, dass für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung kein Wertersatz zu leisten ist (vgl. Gestaltungshinweis 6 zu Anlage 3 BGB-InfoV).
  • OLG Hamm, 02.04.2009 - 4 U 213/08

    Wettbewerbswidrigkeit des Unterlassens der HReg-Nr und der USt-ID in einem

    Es liegt insofern nicht der Fall vor, dass nur einzelne Teile hiervon fehlen, wie etwa in dem von der Beklagten genannten Fall des KG, Beschl. v. 11.04.2008, Az. 5 W 41/08, in dem es u.a. im Hinblick auf §§ 312 c BGB; 1 I Nr. 3 BGB-InfoVO nur um das Fehlen des Vornamens des Geschäftsführers einer GmbH im Impressum des Internetauftritts ging.
  • KG, 21.09.2012 - 5 W 204/12

    Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei fehlender Angabe eines

    Der Verbraucher wird durch das Fehlen der Angabe eines Vertretungsberechtigten nicht von der Abgabe (rechts)geschäftlicher Erklärungen gegenüber der Antragsgegnerin oder der Erhebung einer Klage abgehalten (vgl. schon Senat, GRUR-RR 2008, 352, juris Rn. 10).
  • OLG Hamm, 04.08.2009 - 4 U 11/09

    Anforderungen an ein Webseiten-Impressum einer GbR

    Dabei verbleibt der Senat auch angesichts der Entscheidung des KG, GRUR-RR 2008, 352.
  • LG Bielefeld, 05.11.2008 - 18 O 34/08

    Rechtsmissbrauch, weil der Anwalt mit dem Kläger verwandt ist?

    Nach Auffassung des KG (Beschluss vom 11.04.2008 - AZ: 5 W 41/08 = …
  • LG Dortmund, 26.03.2013 - 3 O 102/13

    Angabe zur Berufshaftpflichtversicherung im Impressum

    Denn insbesondere bei Verstößen gegen Vorschriften wie der DL-InfoV ist stets sorgfältig zu prüfen, ob nicht ein Bagatellverstoß anzunehmen ist (vgl. auch KG GRUR-RR 2008, 352; Köhler/Bornkamm, UWG, § 4 Rn. 11.158).
  • LG Köln, 30.08.2016 - 81 O 40/16

    Amazon-Händler haften für Schutzrechtsverletzungen Dritter im eigenen Angebot

    Umso wichtiger ist demnach die Angabe der hinter den Angeboten stehenden natürlichen Person (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 11.04.2008 - 5 W 41/08 sowie GRUR-RR 2007, 328 f. zur vorherigen Rechtslage und der oben genannten Unterscheidung).
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