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   BGH, 19.07.2012 - I ZR 199/10   

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https://dejure.org/2012,42822
BGH, 19.07.2012 - I ZR 199/10 (https://dejure.org/2012,42822)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2012 - I ZR 199/10 (https://dejure.org/2012,42822)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - I ZR 199/10 (https://dejure.org/2012,42822)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

    UWG § 8 Abs. 4, § 12 Abs. 1 Satz 2

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Unbedenkliche Mehrfachabmahnung - Zur Frage des Rechtsmissbrauchs im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG bei Stellung zweier nahezu identischer Unterlassungsanträge und zur Frage der Berechtigung der Abmahnung im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG bei Mehrfachabmahnungen.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

    § 8 Abs 4 UWG, § 12 Abs 1 S 2 UWG
    Wettbewerbsverstöße im Internet-Versandhandel: Rechtsmissbräuchlichkeit der Stellung mehrerer Unterlassungsanträge betreffend kerngleiche Verletzungshandlungen durch den Mitbewerber und/oder zweiter Abmahnung - Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

  • webshoprecht.de

    Zur Rechtsmissbräuchlichkeit der Stellung mehrerer Unterlassungsanträge - Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Stellung zweier fast identischer Unterlassungsanträge kann, muss aber nicht rechtsmissbräuchlich sein

  • IWW
  • JurPC

    Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stellung mehrerer nahezu identischer Unterlassungsanträge als Indiz für Rechtsmissbrauch

  • kanzlei.biz

    Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstöße im Internet-Versandhandel: Rechtsmissbräuchlichkeit der Stellung mehrerer Unterlassungsanträge betreffend kerngleiche Verletzungshandlungen durch den Mitbewerber und/oder zweiter Abmahnung - Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 1 S. 2
    Stellung mehrerer nahezu identischer Unterlassungsanträge als Indiz für Rechtsmissbrauch

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Stellung mehrerer nahezu identischer Unterlassungsanträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnung: Indiz bei nahezu identischen Unterlassungsanträgen

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Mehrfachabmahnung (fast) gleicher Rechtsverstöße

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bedenkliche Mehrfachabmahnung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zum rechtsmissbräuchlichen Stellen mehrerer nahezu identischer Unterlassungsanträge

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum rechtsmissbräuchlichen Stellen mehrerer nahezu identischer Unterlassungsanträge

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bedenkliche Mehrfachabmahnung

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterschiede bei Verletzungshandlungen durch Ausgestaltung eines Werbenewsletters könne mehrere identische Unterlassungsanträge rechtfertigen

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Mehrfachabmahnung von Online-Händler kann zulässig sein

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch: Mehrfache Abmahnung identischer Verstöße als Indiz

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mehrfachabmahnung von Online-Händler kann zulässig sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 369
  • MDR 2013, 419
  • GRUR 2013, 307
  • MMR 2013, 244
  • MIR 2013, Dok. 005
  • K&R 2013, 196
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 15/98

    Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 199/10
    Die Stellung mehrerer nahezu identischer Unterlassungsanträge, die sich auf kerngleiche Verletzungshandlungen beziehen, und ohne inhaltliche Erweiterung des begehrten Verbotsumfangs zu einer Vervielfachung des Streitwerts führen, kann daher ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch sein, weil dem Kläger im Einzelfall ein schonenderes Vorgehen durch Zusammenfassung seines Begehrens in einem Antrag möglich und zumutbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2001 - I ZR 15/98, GRUR 2002, 713, 714 = WRP 2002, 980 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 8 Rn. 4.16).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 199/10
    a) Zwar bezieht sich die Bestimmung des § 8 Abs. 4 UWG auch auf die vorgerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs im Wege der Abmahnung (BGH, Urteil vom 17. Januar 2002 - I ZR 241/99, BGHZ 149, 371, 373 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07

    Schubladenverfügung

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 199/10
    Danach steht der Erforderlichkeit der Abmahnung ebenfalls nicht entgegen, dass die Klägerin auch wegen der fehlenden Versandkostenangabe im ersten Newsletter bereits am 14. Juli 2008 eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte, die ihren Verfahrensbevollmächtigten am 18. Juli 2008 und damit vor Versendung des Abmahnschreibens vom 24. Juli 2008 zugegangen war (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 216/07, GRUR 2010, 257 Rn. 8 = WRP 2010, 258 - Schubladenverfügung).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 199/10
    a) Eine berechtigte Abmahnung, die zum Kostenersatz nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG verpflichtet, liegt nur vor, wenn der mit ihr geltend gemachte Unterlassungsanspruch besteht und sie erforderlich ist, um dem Schuldner einen Weg zu weisen, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - I ZR 47/09, GRUR 2010, 354 Rn. 8 = WRP 2010, 525 - Kräutertee).
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07

    Folienrollos

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 199/10
    aa) Ein solches Verhalten kann allerdings den Grundsätzen der Prozessökonomie widersprechen, weil das Verbot eines Unterlassungstitels über die mit der verbotenen Form identischen Handlungen hinaus auch im Kern gleichartige Abwandlungen umfasst, in denen das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - I ZR 177/07, GRUR 2010, 855 Rn. 17 = WRP 2010, 1035 - Folienrollos, mwN).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 199/10
    Das vom Berufungsgericht als missbräuchlich angesehene Verhalten der Klägerin bei der zweiten Abmahnung vom 24. Juli 2008 sowie bei der Klageerhebung konnte aber von vornherein keinen Einfluss auf die erste Abmahnung haben, die zu diesem Zeitpunkt bereits in der Vergangenheit lag (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2012 - I ZR 45/11, GRUR 2012, 949 Rn. 24 = WRP 2012, 1086 - Missbräuchliche Vertragsstrafe).
  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 25/15

    Keine Vervielfältigung der WoW-Client-Software zu gewerblichen Zwecken - World of

    Ein Anhaltspunkt für eine rechtsmissbräuchliche Rechtsverfolgung kann sich daraus ergeben, dass der Anspruchsteller mehrere gleichartige oder in einem inneren Zusammenhang stehende Rechtsverstöße gegen eine Person oder mehrere Personen ohne sachlichen Grund in getrennten Verfahren verfolgt und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht (zum Lauterkeitsrecht vgl. BGH, GRUR 2006, 243 Rn. 16 - MEGA SALE; BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - I ZR 58/07, GRUR 2010, 454 Rn. 19 = WRP 2010, 640 - Klassenlotterie; Urteil vom 19. Juli 2012 - I ZR 199/10, GRUR 2013, 307 Rn. 19 = WRP 2013, 329 - Unbedenkliche Mehrfachabmahnung; zum Urheberrecht vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2012 - I ZR 106/10, GRUR 2013, 176 Rn. 14 f. = WRP 2013, 336 - Ferienluxuswohnung; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - VI ZB 1/12, NJW 2013, 1369 Rn. 9 f.).

    Ein sachlicher Grund für das Vorgehen in mehreren Verfahren liegt vor, wenn es unter den gegebenen Umständen den prozessual sichersten Weg darstellt, um das Rechtsschutzbegehren durchzusetzen (vgl. BGH, GRUR 2013, 307 Rn. 20 - Unbedenkliche Mehrfachabmahnung; OLG Brandenburg, GRUR 2015, 80 Rn. 41).

  • BGH, 04.07.2019 - I ZR 149/18

    Zum Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Deutschen Umwelthilfe

    Zwar kann eine Rechtsverfolgung rechtsmissbräuchlich sein, wenn ein bereits durch einen Unterlassungstitel gesicherter Unterlassungsgläubiger ohne sachlichen Grund vom Schuldner für eine kerngleiche Unterlassungspflicht eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fordert (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - I ZR 199/10, GRUR 2012, 2013, 307 Rn. 19 = WRP 2013, 329 - Unbedenkliche Mehrfachabmahnung).
  • BGH, 24.01.2019 - I ZR 200/17

    Das beste Netz - Wettbewerbsverstöße eines

    Hierbei stellt es einen sachlichen Grund dar, wenn die getrennte Anspruchsverfolgung aufgrund von möglichen Unterschieden in der rechtlichen Beurteilung oder Beweisbarkeit des jeweiligen Verstoßes als der prozessual sicherste Weg zur Durchsetzung des Rechtsschutzbegehrens erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - I ZR 58/07, GRUR 2010, 454 Rn. 21 = WRP 2010, 640 - Klassenlotterie; Urteil vom 19. Juli 2012 - I ZR 199/10, GRUR 2013, 307 Rn. 20 = WRP 2013, 329 - Unbedenkliche Mehrfachabmahnung; Beschluss vom 26. Februar 2014 - I ZR 119/09, juris Rn. 10).
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