Rechtsprechung
BGH, 21.04.2016 - I ZR 100/15 |
Volltextveröffentlichungen (24)
- lexetius.com
UWG § 8 Abs. 1 Satz 1, §§ 13, 14; ZPO §§ 724, 794 Abs. 1 Nr. 5, §§ 795, 797 Abs. 2, §§ 798, 890, 926
- MIR - Medien Internet und Recht
Notarielle Unterlassungserklärung - Kein Wegfall von Rechtsschutzbedürfnis oder Wiederholungefahr ohne Androhungsbeschluss gemäß § 890 ZPO.
- IWW
§ 926 Abs. 1 ZPO, § ... 926 Abs. 2 ZPO, § 8 Abs. 4 UWG, § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, §§ 795, 724 ZPO, § 797 Abs. 2 ZPO, § 890 Abs. 2 ZPO, § 798 ZPO, § 797 Abs. 3 ZPO, § 890 Abs. 1 ZPO, § 13 UWG, § 14 UWG, § 12 Abs. 1 Satz 1 UWG, § 278 BGB, § 1 Satz 2 UWG, § 97 Abs. 1 ZPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Notarielle Unterlassungserklärung
- rechtsprechung-im-internet.de
Notarielle Unterlassungserklärung
§ 8 Abs 1 S 1 UWG, § 724 ZPO, § 794 Abs 1 Nr 5 ZPO, § 795 ZPO, § 797 Abs 2 ZPO
Notarielle Unterlassungserklärung in Wettbewerbssachen: Beseitigung des Rechtsschutzbedürfnisses und Wegfall der Wiederholungsgefahr ohne Androhungsbeschluss gemäß § 890 ZPO - Notarielle Unterlassungserklärung - webshoprecht.de
Keine Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch notarielle Unterlassungserklärung
- webshoprecht.de
Keine Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch notarielle Unterlassungserklärung
- webshoprecht.de
Keine Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch notarielle Unterlassungserklärung
- damm-legal.de
Notarielle Unterlassungserklärung beseitigt nicht Rechtsschutzbedürfnis an einstweiliger Verfügung
- JurPC
Notarielle Unterlassungserklärung
- aufrecht.de
- Jurion
Aufrechterhaltung des Rechtsschutzbedürfnisses des Gläubigers für eine gerichtliche Verfolgung des Unterlassungsanspruchs nach dem Zugang einer vom Schuldner abgegebenen notariellen Unterlassungserklärung
- Betriebs-Berater
Notarielle Unterlassungserklärung
- online-und-recht.de
Notarielle Unterwerfungserklärung beseitigt nicht Rechtsschutzbedürfnis des Unterlassungsanspruchs
- kanzlei.biz
Eine notarielle Unterlassungserklärung alleine beseitigt Wiederholungsgefahr nicht
- Deutsches Notarinstitut
ZPO §§ 724, 794 Abs. 1 Nr. 5, 795, 797 Abs. 2, 798, 890, 926; UWG §§ 8 Abs. 1 S. 1, 13, 14
Notarielle Unterlassungserklärung beseitigt nicht das Rechtsschutzbedürfnis für gerichtliche Verfolgung eines Unterlassungsanspruchs - WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 11,50 €)
Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers für eine gerichtliche Verfolgung des Unterlassungsanspruchs trotz Zugangs einer vom Schuldner abgegebenen notariellen Unterlassungserklärung; Erforderlichkeit der Zustellung des Beschlusses über die Androhung von Ordnungsmitteln gem. § 890 Abs. 2 ZPO beim Schuldner für Wegfall der Wiederholungsgefahr bei Streitbeilegung mittels notarieller Unterlassungserklärung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufrechterhaltung des Rechtsschutzbedürfnisses des Gläubigers für eine gerichtliche Verfolgung des Unterlassungsanspruchs nach dem Zugang einer vom Schuldner abgegebenen notariellen Unterlassungserklärung
- rechtsportal.de
UWG § 8 Abs. 1 S. 1; ZPO § 890 Abs. 2
Aufrechterhaltung des Rechtsschutzbedürfnisses des Gläubigers für eine gerichtliche Verfolgung des Unterlassungsanspruchs nach dem Zugang einer vom Schuldner abgegebenen notariellen Unterlassungserklärung - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unterlassungsklage ist trotz notarieller Unterlassungserklärung des Schuldners zulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- internet-law.de (Kurzinformation)
Notarielle Unterlassungserklärungen
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Die notarielle Unterwerfungserklärung
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Notarielle Unterwerfungserklärung beseitigt nicht Wiederholungsgefahr
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Notarielle Unterlassungserklärung beseitigt nicht Rechtsschutzbedürfnis an einstweiliger Verfügung
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Notarielle Unterwerfungfserklärung reicht nicht aus um Wiederholungsgefahr zu beseitigen - Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe erforderlich
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Notarielle Unterlassungserklärung beseitigt nicht die Wiederholungsgefahr
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Notarielle Unterwerfungserklärung allein kann Wiederholungsgefahr nicht beseitigen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Notarielle Unterwerfungserklärung allein kann Wiederholungsgefahr nicht beseitigen
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Notarielle Unterlassungserklärung ist keine Alternative
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Zugang notarieller Unterlassungserklärung lässt Wiederholungsgefahr nicht entfallen
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Notarielle Unterwerfungserklärung ist unzulässig
Sonstiges
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 21.4.2016 - I ZR 100/15 - Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses - Notarielle Unterlassungserklärung" von RA/FAgewRS Evgeny Pustovalov, original erschienen in: NJW 2017, 171 - 175.
Verfahrensgang
- LG Köln, 23.09.2014 - 33 O 29/14
- OLG Köln, 10.04.2015 - 6 U 149/14
- BGH, 21.04.2016 - I ZR 100/15
Papierfundstellen
- NJW 2017, 171
- MDR 2016, 1346
- GRUR 2016, 1316
- WM 2016, 2043
- MMR 2017, 280
- MIR 2016, Dok. 031
- BB 2016, 2497
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 10.11.2016 - I ZR 191/15
Markenzeichenschutz: Markenmäßige Verwendung einer dem Verkehr nicht als …
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Erledigung der Hauptsache festzustellen; anderenfalls ist die Klage abzuweisen oder - wenn die Klage in der Vorinstanz erfolglos war - das Rechtsmittel zurückzuweisen (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 27. Oktober 2011 - I ZR 131/10, GRUR 2012, 651 Rn. 17 = WRP 2012, 1118 - regierung-oberfranken.de;… Urteil vom 30. Januar 2014 - I ZR 107/10, GRUR 2014, 385 Rn. 13 = WRP 2014, 443 - H 15; Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 100/15, GRUR 2016, 1316 Rn. 10 = WRP 2016, 1494 - Notarielle Unterlassungserklärung). - BGH, 07.06.2018 - I ZB 117/17
Möglichkeit der Stellung eines Antrags auf Androhung von Ordnungsmitteln nach § …
aa) Danach ist es Sache des Gläubigers, sich für die aus seiner Sicht angemessene Form der Rechtsdurchsetzung zu entscheiden, sofern nicht der Schuldner - dem gesetzlichen Leitbild der außergerichtlichen Streitbeilegung (§ 12 Abs. 1 Satz 1 UWG) entsprechend - eine vertragsstrafebewehrte Unterlassungserklärung abgibt (BGH, Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 100/15, GRUR 2016, 1316 Rn. 37 = WRP 2016, 1494 - Notarielle Unterlassungserklärung).Auf eine notarielle Unterwerfung muss sich der Gläubiger nicht einlassen, weil sie keine dem Titel in der Hauptsache gleichwertige Vollstreckungsmöglichkeit bietet, solange dem Schuldner kein Beschluss über die Androhung von Ordnungsmitteln wegen Verstoßes gegen die notarielle Unterlassungserklärung zugestellt worden ist (BGH, GRUR 2016, 1316 Rn. 20 f., 23 - Notarielle Unterlassungserklärung).
Er kann sich mit der notariell beurkundeten Unterwerfung begnügen und die Androhung von Ordnungsmitteln beantragen oder davon absehen und einen Unterlassungstitel im Hauptsacheverfahren erwirken (BGH, GRUR 2016, 1316 Rn. 25 - Notarielle Unterlassungserklärung).
Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, hat dieses Interesse indes hinter dem Interesse des Gläubigers zurückzustehen, die Unterlassungsverpflichtung durch die besondere Abschreckungswirkung einer Vertragsstrafe oder durch einen gerichtlichen Unterlassungstitel effektiv zu sichern (vgl. BGH, GRUR 2016, 1316 Rn. 38 - Notarielle Unterlassungserklärung).
- LG Köln, 05.12.2017 - 14 O 125/16
Urheberrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der Ermöglichung des öffentlichen …
Die durch die begangene Rechtsverletzung begründete tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr kann regelmäßig nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden (…vgl. BGH, GRUR 2008, 996 Rn. 33 - Clone-CD; BGH Urteil vom 21.04.2016, I ZR 100/15 - Notarielle Unterlassungserklärung, juris Rn. 29). - OLG Frankfurt, 30.07.2018 - 6 W 74/16
Unterlassungsvollstreckung: Verpflichtung zum Rückruf von Produkten bzw. zur …
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin hat der Senat mit Beschluss vom 19.9.2016 den Vollstreckungsantrag zurückgewiesen (OLG Frankfurt, GRUR 2016, 1319 = WRP 2017, 98 [BGH 21.04.2016 - I ZR 100/15] ).