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   LG Hamburg, 09.08.2007 - 308 O 273/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3423
LG Hamburg, 09.08.2007 - 308 O 273/07 (https://dejure.org/2007,3423)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09.08.2007 - 308 O 273/07 (https://dejure.org/2007,3423)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09. August 2007 - 308 O 273/07 (https://dejure.org/2007,3423)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Hamburger Streitwertkatalog - Zur Streitwertbemessung und Streitwertstaffelung bei Urheberrechtsverletzungen an Musikaufnahmen im Rahmen von Filesharing-Netzwerken.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Streitwertbemessung bei Urheberrechtsverletzungen in Musiktauschbörsen

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 3 ZPO
    Hoher Streitwert für unzulässiges Betreiben eines Filesharing-Servers

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Filesharing: LG Hamburg gibt Streitwertkatalog für Tauschbörsennutzer heraus

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Streitwertbemessung bei Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Streitwertbemessung bei Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Musikwirtschaft feiert Erfolg gegen Betreiber von »eDonkey«-Servern

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Betreiber von eDonkey-Servern sollten sich vorsehen: Gericht setzt Streitwert auf 20000 Euro pro (!) Musikaufnahme fest

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Streitwertkatalog für Urheberrechtsverletzungen in Filesharingsystemen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Streitwertkatalog des LG Hamburg für Urheberrechtsverletzungen in Filesharingsystemen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2007, Dok. 313
  • ZUM 2007, 869
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Das Berufungsgericht hat bislang noch nicht geprüft, ob nach dem maßgeblichen Sachverhalt - unzureichende Sicherung eines WLAN-Anschlusses, die zum einmaligen öffentlichen Zugänglichmachen eines einzelnen Titels auf einer Tauschbörse geführt hat - die vom Vertreter der Klägerin angesetzte Geschäftsgebühr auf der Grundlage eines Streitwerts von 10.000 EUR zu berechnen ist (vgl. etwa LG Hamburg ZUM 2007, 869).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10

    Urheberrechtsverletzung: Bestimmtheit einer Unterlassungserklärung; Höhe der

    Gleichermaßen ist der Angriffsfaktor hier von grundsätzlich anderer Qualität als bei einer reinen Störerhaftung, wie sie in der Entscheidung des LG Hamburg vom 9.8.2007 - Az. 308 O 273/07 - angenommen wurde.
  • AG Frankfurt/Main, 04.03.2008 - 31 C 1753/07
    Soweit die Beklagte auf den Beschluss des LG Hamburg vom 09.08.2007, Az. 308 O 273/07, abstellt, um darzulegen, dass vorliegend ein geringerer Gegenstandswert in Ansatz zu bringen sei, kann dem nicht gefolgt werden.
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