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   OLG Hamm, 29.11.2007 - 17 U 91/07   

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https://dejure.org/2007,2803
OLG Hamm, 29.11.2007 - 17 U 91/07 (https://dejure.org/2007,2803)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.11.2007 - 17 U 91/07 (https://dejure.org/2007,2803)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. November 2007 - 17 U 91/07 (https://dejure.org/2007,2803)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" -Die Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" in einemProduktkatalog stellen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.

  • markenmagazin:recht

    "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich” im Werbeprospekt

  • damm-legal.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    §§ 133, 157, 305 Absatz 1, 305 c Absatz 2, 434 Absatz 1 Satz 3 BGB, § 1 UKlaG, §§ 91, 708 Nr. 10, 711, 543 Absatz 2 Nr. 1 ZPO
    Kataloghinweise Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich stellen keine AGB dar.

  • openjur.de

    Prospekthinweise AGB

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 305 Abs. 1 BGB
    Prospekthinweise AGB

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kataloghinweise Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich stellen keine AGB dar.

  • aufrecht.de

    "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" im Werbeprospekt keine AGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" in einem Reklameprospekt für Telekommunikationsleistungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB); Maßgeblichkeit einer objektiven "ex ante"-Auslegung

  • kanzlei.biz

    Änderungen und Irrtümer vorbehalten - Abbildungen ähnlich

  • Judicialis

    BGB § 305 Abs. 1

  • rewis.io
  • info-it-recht.de

    Der Hinweis "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" in einem Prospekt sind keine AGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305 Abs. 1
    Prospekthinweise als Allgemeine Geschäftsbedingungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Hinweis "Änderungen und Irrtümer vorbehalten"

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Bemerkungen auf der Produktseite eines Kataloges sind keine AGB

  • drbuecker.de (Kurzinformation)

    Der Satz "... Änderungen und Irrtümer vorbehalten, Abbildung ähnlich", stellen keine AGBs dar

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Bemerkungen auf der Produktseite eines Kataloges sind keine AGB

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Hinweise Änderungen und Irrtümer vorbehalten sind keine AGB

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    "Änderungen und Irrtümer vorbehalten" auf Produktseiten sind keine AGB

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Die Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" stellen keine AGB dar!

Besprechungen u.ä.

  • damm-legal.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    §§ 133, 157, 305 Absatz 1, 305 c Absatz 2, 434 Absatz 1 Satz 3 BGB, § 1 UKlaG, §§ 91, 708 Nr. 10, 711, 543 Absatz 2 Nr. 1 ZPO
    Kataloghinweise Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich stellen keine AGB dar.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2008, 499
  • MIR 2008, Dok. 054
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Dortmund, 13.04.2007 - 8 O 313/06
    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2007 - 17 U 91/07
    Die Berufung des Klägers gegen das am 13.04.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund - 8 O 313/06 - wird zurückgewiesen.

    die Beklagte unter Abänderung des Urteils des LG Dortmund vom 13. April 2007, Az. 8 O 313/06 zu verurteilen, es unter Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an ihren Geschäftsführern, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern (§ 13 BGB) nachfolgende oder dieser inhaltsgleiche Bestimmungen im Zusammenhang mit Angeboten für Telekommunikationsleistungen, wie auf Seite 39 des Kataloges "September 2005" geschehen" und wie aus der als Anlage beigefügten Kopie ersichtlich, zu verwenden und sich auf die Bedingungen bei der Abwicklung von Verträgen, die auf der Grundlage des genannten Kataloges nach dem 01.04.1977 geschlossen wurden, zu berufen:.

  • BGH, 07.11.1996 - I ZR 138/94

    Irrtum vorbehalten - Irreführung/sonst

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2007 - 17 U 91/07
    Der Bundesgerichtshof hat sich in einer früheren Entscheidung (NJW 1997, 1780) mit einem ähnlich gelagerten Fall aus wettbewerbsrechtlicher Sicht befasst.
  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95

    Hinweis auf Taschenkontrollen als AGB

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2007 - 17 U 91/07
    Die Legaldefinition der Allgemeinen Geschäftsbedingung setzt gemäß § 305 Absatz 1 BGB eine Vertragsbedingung, das heißt eine Erklärung des Verwenders voraus, die den Vertragsinhalt regeln soll (BGHZ 99, 374, 376; 133, 184, 187; BGH NJW 2005, 1645).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 173/85

    Gültigkeit einer vorformulierten Aushandelnsbestätigung; Vorformulierte

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2007 - 17 U 91/07
    Die Legaldefinition der Allgemeinen Geschäftsbedingung setzt gemäß § 305 Absatz 1 BGB eine Vertragsbedingung, das heißt eine Erklärung des Verwenders voraus, die den Vertragsinhalt regeln soll (BGHZ 99, 374, 376; 133, 184, 187; BGH NJW 2005, 1645).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.1997 - 6 U 137/96

    Formularmäßige Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses für Sonderangebote

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2007 - 17 U 91/07
    Grundsätzlich kann auch Hinweisen in Werbeprospekten oder zum Beispiel auf Preisschildern AGB-Charakter zukommen, wenn sie aus Sicht des Empfängers dazu dienen, den Inhalt eines vertraglichen oder vorvertraglichen Rechtsverhältnisses zu regeln (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1147; Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10 Aufl., § 305 Rz. 11a).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 154/04

    Zum Schadenersatzanspruch einer Bank nach Rückgabe einer Lastschrift mangels

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2007 - 17 U 91/07
    Die Legaldefinition der Allgemeinen Geschäftsbedingung setzt gemäß § 305 Absatz 1 BGB eine Vertragsbedingung, das heißt eine Erklärung des Verwenders voraus, die den Vertragsinhalt regeln soll (BGHZ 99, 374, 376; 133, 184, 187; BGH NJW 2005, 1645).
  • BGH, 04.02.2009 - VIII ZR 32/08

    Von einem Verbraucherverband beanstandete Hinweise im Katalog eines

    Das Berufungsgericht (OLG Hamm, WM 2008, 499 ff.) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • VK Niedersachsen, 20.05.2019 - VgK-13/19

    Ausschreibung einer Elektro-Kehrmaschine als 3-Besen-Maschine im Rahmen eines

    Bei Verträgen außerhalb von Vergaben der öffentlichen Hand sind derartige Änderungsvorbehalte in Katalogen (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 29.11.2007 -17 U 91/2007 , zitiert nach Justiz-online) und Datenblättern i. d. R. unproblematisch.
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