Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - I-10 W 11/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1462
OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - I-10 W 11/09 (https://dejure.org/2009,1462)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.03.2009 - I-10 W 11/09 (https://dejure.org/2009,1462)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. März 2009 - I-10 W 11/09 (https://dejure.org/2009,1462)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Telemedicus

    Kosten für urheberrechtliche Auskunftsanordnung

  • Telemedicus

    Kosten für urheberrechtliche Auskunftsanordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenansatz für einen Antrag auf Anordnung der Zulässigkeit einer Auskunftserteilung

  • kanzlei.biz

    Relevanz der Anzahl der mitgeteilten IP-Adressen bei der Gebührenfrage

  • info-it-recht.de

    Kosten Auskunftsanspruch bei 1 Werk / 160 IP-Adressen (200,00 EUR)

  • Judicialis

    UrhG § 101 Abs. 9; ; KostO § 128 c Abs. 1 Nr. 4 a.F.

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Relevanz der Anzahl der mitgeteilten IP-Adressen bei der Gebührenfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 101 Abs. 9; KostO § 128c Abs. 1 Nr. 4 a.F.
    Gerichtsgebühren bei der Auskunftserteilung über die Verwendung von IP-Adressen zum Download urheberrechtlich geschützter Werke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    § 101 Abs. 9 UrhG, § 128 c Abs. 1 Nr. 4 KostO
    Gerichtskosten für die Auskunft zu 160 IP-Adressen betragen einmalig 200,00 EUR

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch - IP-Adresse - Kosten - Urheberrechtsschutz

  • webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)

    Anzahl der IP-Adressen für Gerichtsgebühr des Internet-Auskunftsanspruchs nicht entscheidend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anzahl der IP-Adressen für Internet-Auskunftsanspruch unerheblich

  • wb-law.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (Christian Solmecke; K&R 2009, 772)

  • gewrs.de PDF, S. 40 (Kurzinformation)

    Gebührenbemessung nach § 128c Abs. 1 Nr. 4 KostO

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Antrag nach § 101 Abs. 9 UrhG löst bei mehreren IP-Adressen nur eine Gebühr aus

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anzahl der IP-Adressen für Internet-Auskunftsanspruch unerheblich

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 328 (Ls.)
  • FGPrax 2009, 130
  • MMR 2009, 476
  • MIR 2009, Dok. 083
  • K&R 2009, 346
  • Rpfleger 2009, 415
  • ZUM 2009, 481
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 09.10.2008 - 6 W 123/08

    Urheberrecht - Gegenstandswert im Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG n.F.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 10 W 11/09
    Dies spricht dafür, für den - für die Berechnung der Anwaltsgebühren maßgeblichen - Verfahrensgegenstand und seine Bewertung ebenfalls an das jeweilige Werk anzuknüpfen und Anträge nach § 101 Abs. 9 UrhG, mit denen die Verletzung eines einzigen Werks geltend gemacht werden, unabhängig von der Zahl der mitgeteilten IP-Adressen einheitlich zu bewerten (vgl. OLG Köln, 09.10.2008, 6 W 123/08, JURIS).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 6 W 4/09

    Gebühren für mehrere Auskunftsersuche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 10 W 11/09
    Die IP-Adresse bei privaten Internet-Anschlüssen ändert sich in der Regel mindestens einmal täglich so dass zum Zeitpunkt der Antragstellung oft noch nicht erkennbar ist, wie viele Verletzer sich letztlich hinter mehreren vom Verletzten bereits ermittelten IP-Adressen verbergen (vgl. OLG Karlsruhe, 15.01.2009, 6 W 4/09, JURIS).
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 29/12

    Anforderungen an die Begründung des Kostenansatzes; Höhe der Kosten für einen

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]; jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101, Rdn. 70).

    Vielmehr ist mittlerweile geklärt, daß die Gebühr nicht schon dann mehrfach ausgelöst wird, wenn die Auskunft für unterschiedliche IP-Adressen begehrt wird (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2009, 130; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [232]).

  • OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Gerichtskostenansatz für einen Antrag auf

    Der zur Begründung vorgetragene Lebenssachverhalt unterscheidet sich auch dann für einzelne Teile des Auskunftsbegehrens in wesentlichen Punkten und bildet jeweils einen inhaltlich gesonderten Antrag, wenn mehrere unterschiedliche Werke zum Download angeboten werden (ebenso OLG Köln, Beschl. v. 9.10.2008, 6 W 123/08, GRUR-RR 2009, 38 OLG Düsseldorf, I-10 W 11/09, Beschl. v. 12.3.2009).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2011 - 6 W 69/11

    Urheberrechtsverletzung in Internet-Musiktauschbörse: Kostenansatz bei

    Der Senat hält an seiner im Beschluss vom 15.01.2009 (6 W 4/09, InstGE 11, 29 = WRP 2009, 335) dargelegten Auffassung fest, dass die Festgebühr nach § 128e Abs. 1 Nr. 4 KostO mehrfach anfällt, wenn in einem Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG mehrere Anträge zusammengefasst sind, denen unterschiedliche Lebenssachverhalte zu Grunde liegen (ebenso OLG Düsseldorf, OLGR 2009, 525; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; a.A. OLG München, GRUR-RR 2011, 230).

    Diese Auffassung wird von den Oberlandesgerichten Düsseldorf (Beschluss vom 12.03.2009 - 10 W 11/09, OLGR Düsseldorf 2009, 525) und Frankfurt (Beschluss vom 15.04.2009 - 11 W 27/09, OLGR Frankfurt 2009, 579 = GRUR-RR 2009, 407) geteilt; das Oberlandesgericht München (GRUR-RR 2011, 230) ist dagegen der Auffassung, maßgeblich sei allein, dass formal eine Antragsschrift vorliege und eine Gerichtsentscheidung verlangt werde.

  • OLG Köln, 28.01.2013 - 2 Wx 391/12

    Höhe der Gerichtskosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]; jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101,Rdn.70).

    Vielmehr ist mittlerweile geklärt, daß die Gebühr nicht schon dann mehrfach ausgelöst wird, wenn die Auskunft für unterschiedliche IP-Adressen begehrt wird (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2009, 130; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [232]).

  • OLG Köln, 01.03.2009 - 2 Wx 14/09

    Kosten für urheberrechtliche Auskunftsanordnung

    Ferner hat inzwischen das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluß vom 12. März 2009 - I - 10 W 11/09 - ausgesprochen, daß die Entscheidung über einen Antrag gemäß § 101 Abs. 9 UrhG unabhängig von der Anzahl der ermittelten IP-Adressen nur eine Gebühr nach § 128 c KostO in Höhe von EUR 200,-- auslöse.
  • OLG Köln, 11.02.2014 - 2 Wx 307/13

    Höhe der Kosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]); jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101,Rdn.70).
  • OLG München, 27.09.2010 - 11 W 1894/10

    Gerichtskosten: Gebührenanfall für eine richterliche Gestattungsanordnung über

    Wenn also andere Oberlandesgerichte trotz des Vorliegens nur einer Antragsschrift einen mehrfachen Anfall der Festgebühr unter der Voraussetzung annehmen , dass dem Antrag Verletzungshandlungen zugrunde liegen , die mehrere Personen unabhängig voneinander begangen haben (so OLG Karlsruhe OLGR 2009, 495 = MMR 2009, 263 und OLG Düsseldorf Rpfleger 2009, 415 = JurBüro 2009, 321 = MMR 2009, 476) , oder dass es sich um die Verletzung mehrerer urheberrechtlicher Werke handelt (so OLG Frankfurt GRUR-RR 2009, 407 = MMR 2009, 551) , vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen .
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 328/12

    Gerichtskosten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG bei Verletzung der Rechte an

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]; jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101,Rdn.70).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 440/17

    Gerichtsgebühren bei Stellung von Auskunftsersuchen gemäß § 101 Abs. 9 UrhG wegen

    Wird das Auskunftsbegehren auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt, so liegt eine Mehrzahl von Anträgen vor, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach Nr. 15213 Ziffer 4 KV-GNotKG auslösen (vgl. I-10 W 11/09, Beschluss vom 12. März 2009).
  • OLG Hamm, 21.12.2009 - 4 W 57/09

    Geschäftswert für Auskunftsansprüche nach § 101 UrhG

    Dies spricht dafür, für den Verfahrensgegenstand und seine Bewertung ebenfalls an das jeweilige Werk anzuknüpfen und Anträge nach § 101 IX UrhG, mit denen die Verletzung eines einzigen Werks geltend gemacht werden, einheitlich und insoweit unabhängig von der Zahl der mitgeteilten IP-Adressen zu bewerten (Köln a.a.O.; so auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.03.2009, Az. I-10 W 11/09, MMR 2009, 476; und OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.01.2009, Az. 6 W 4/09, MMR 2009, 263, betr. gerichtl. Festgebühr nach § 128 c I Nr. 4 KostO a.F. = 128 e I Nr. 4 n.F.).
  • OLG Köln, 07.01.2014 - 2 Wx 302/13

    Verwirkung der Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • OLG München, 27.09.2010 - 11 W 1868/10

    Urheberrechtsverletzungen durch Teilnahme an Internet-Musiktauschbörsen:

  • OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Wx 308/12

    Voraussetzungen der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 441/17

    Gerichtsgebühren beim Verbindung mehrerer Anträge in einem Auskunftsersuchen nach

  • LG Köln, 06.12.2012 - 213 O 170/12

    Gerichtsgebühren für eine Auskunft nach § 101 UrhG fallen für jedes Werk

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 442/17

    Gerichtskosten bei Zusammenfassung mehrerer Anträge in einem Auskunftsersuchen

  • LG Düsseldorf, 13.11.2017 - 212 O 270/17

    Gebührenbestimmung bei Geltendmachung des Gestattungsanspruchs in Bezug auf eine

  • LG Köln, 12.04.2010 - 9a OH 820/09

    Erinnerung gegen eine Gebührenentscheidung betreffend eine Entscheidung über "den

  • OLG München, 14.02.2011 - 6 W 1900/10

    Urheberrechtsverletzung in Internet-Tauschbörse: Erhöhung des

  • OLG München, 14.02.2011 - 6 W 1906/10

    Gestattungsverfahren betreffend einen Auskunftsanspruch gegen den

  • LG Düsseldorf, 13.11.2017 - 212 O 259/17

    Gebührenbestimmung bei Geltendmachung des Gestattungsanspruchs in Bezug auf eine

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht