Rechtsprechung
OLG Köln, 28.08.2009 - I-6 U 225/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- MIR - Medien Internet und Recht
Kein Ideenschutz im Urheberrecht - Ein dem Urheberrechtsschutz zugängliches Werk ist stets nur das konkrete Ergebnis der schöpferischen Formung eines bestimmten Stoffes. Die hinter einem Werk stehende Idee genießt keinen abstrakten Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Telemedicus
Rechtliche Schutzfähigkeit von Ideen
- webshoprecht.de
Urheberrechtliche Zulässigkeit der Verwendung gleichartiger Hardware für Lernspiele
- aufrecht.de
Urheberrechtlicher Schutz für didaktische Methode von Lernspielen nicht möglich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Urheberrechtlicher Schutz von Lernspielen und Kontrollgeräten
- kanzlei.biz
Idee nicht vom Schutz des Urheberrechts erfasst
- Judicialis
UWG § 3; ; UWG § ... 4 Nr. 9; ; UWG § 4 Nr. 9 a; ; UWG § 4 Nr. 9 b; ; UWG § 8 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 945; ; UrhG § 2; ; UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; UrhG § 2 Abs. 2; ; UrhG § 97 Abs. 1 Satz 1
- rewis.io
- kanzlei.biz
Idee nicht vom Schutz des Urheberrechts umfasst
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4; UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 7
Urheberrechtlicher Schutz von Lernspielen und Kontrollgeräten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)
§§ 2; 24; 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, §§ 8 Abs. 1, 3, 4 Nr. 9 a) und b) UWG
Ist die Nachahmung einer Idee unzulässig? - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Urheberrecht schützt nur konkrete Gestaltung von Lernmaterialien, nicht deren didaktisches Konzept
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Urheberrecht schützt nur konkrete Gestaltung, nicht dahinterstehende Idee
- rechtmedial.de (Kurzinformation)
Computerspiele und Schutz von Ideen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kein Rechtsschutz für die bloße Idee
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Ideenschutz durch das Urheberrecht
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2010, 147
- GRUR-RR 2011, 392 (Ls.)
- MIR 2009, Dok. 182
- ZUM 2010, 176
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 26.06.2003 - I ZR 176/01
Kein Urheberrechtsschutz für Fernsehshows - "Kinderquatsch mit Michael"
Auszug aus OLG Köln, 28.08.2009 - 6 U 225/08
Das Urheberrecht schützt Werke nur gegen ihre unbefugte Verwertung als solche in unveränderter oder unfrei benutzter Form, nicht gegen ihre bloße Benutzung als Vorbild zur Formung anderer Stoffe (BGH GRUR 2003, 876, 878 - Sendeformat).Dieses Verständnis der Entscheidung wird dadurch bestätigt, dass bei einem Spiel nicht die Spielregel als solche geschützt werden kann, sondern allenfalls ihre Darstellung (vgl. BGH GRUR 1952, 51, 52 - Zahlenlotto), und eine Werbekonzeption (BGH GRUR 2000, 317, 318 - Werbefotos) und ein Sendeformat (BGH GRUR 2003, 876, 878 - Sendeformat) als solche keinen urheberrechtlichen Schutz genießen.
- BGH, 12.03.1987 - I ZR 71/85
Warenzeichenlexika
Auszug aus OLG Köln, 28.08.2009 - 6 U 225/08
Hat eine Idee eine konkrete Ausformung erhalten, ist diese konkrete Werkgestaltung in ihrer individuellen Formgebung einem Urheberrechtsschutz zugänglich (vgl. BGH GRUR 1987, 704, 706 - Warenzeichenlexika; GRUR 1980, 227, 230 - Monumenta Germaniae Historica).Eine Idee wird nicht abstrakt geschützt, sondern Schutz nach dem Urheberrechtsgesetzt genießt lediglich das Werk, also eine konkrete Werkgestaltung mit einem konkreten Inhalt in ihrer individuellen Formgebung (vgl. BGH GRUR 1987, 704, 706 - Warenlexika).
- BGH, 27.02.1981 - I ZR 20/79
Fragensammlung
Auszug aus OLG Köln, 28.08.2009 - 6 U 225/08
Urheberrechtsschutzfähig ist in einem solchen Fall nur die konkrete Gestaltung, das heißt die Auswahl und Gliederung des Stoffs der Fragensammlung einerseits und die Formulierung der einzelnen Fragen andererseits (vgl. BGH GRUR 1981, 520, 521 f. - Fragensammlung).
- BGH, 23.02.1995 - I ZR 68/93
"Mauer-Bilder"; Beteiligung der Künstler an dem Erlös aus der Veräußerung von …
Auszug aus OLG Köln, 28.08.2009 - 6 U 225/08
Ein Ausdruck der Individualität des Schöpfers (vgl. BGH GRUR 1995, 673, 675 - Mauer-Bilder) ist das jedoch nicht. - BGH, 03.11.1999 - I ZR 55/97
Werbefotos; Schutz von Lichtbildwerken und Lichtbildern
Auszug aus OLG Köln, 28.08.2009 - 6 U 225/08
Dieses Verständnis der Entscheidung wird dadurch bestätigt, dass bei einem Spiel nicht die Spielregel als solche geschützt werden kann, sondern allenfalls ihre Darstellung (vgl. BGH GRUR 1952, 51, 52 - Zahlenlotto), und eine Werbekonzeption (BGH GRUR 2000, 317, 318 - Werbefotos) und ein Sendeformat (BGH GRUR 2003, 876, 878 - Sendeformat) als solche keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. - BGH, 28.02.1991 - I ZR 88/89
Explosionszeichnungen
Auszug aus OLG Köln, 28.08.2009 - 6 U 225/08
Wie sich aus der dort zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1991, 529 - Explosionszeichnungen) ergibt, bezieht sich der Schutz jedoch nicht auf die Darstellungsmethode selbst, sondern kann sich nur daraus ergeben, dass der Urheber in der Anwendung dieser Methode eine freie geistige Schöpfung schaffen kann. - BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77
Monumenta Germaniae Historica
Auszug aus OLG Köln, 28.08.2009 - 6 U 225/08
Hat eine Idee eine konkrete Ausformung erhalten, ist diese konkrete Werkgestaltung in ihrer individuellen Formgebung einem Urheberrechtsschutz zugänglich (vgl. BGH GRUR 1987, 704, 706 - Warenzeichenlexika; GRUR 1980, 227, 230 - Monumenta Germaniae Historica).
- BGH, 01.06.2011 - I ZR 140/09
Lernspiele
Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen; hinsichtlich der Widerklage hat es den Zahlungsantrag dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt und dem Feststellungsantrag stattgegeben (OLG Köln, GRUR-RR 2010, 147 = ZUM 2010, 176).