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   OLG Düsseldorf, 24.11.2009 - I-20 U 137/09   

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OLG Düsseldorf, 24.11.2009 - I-20 U 137/09 (https://dejure.org/2009,696)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.11.2009 - I-20 U 137/09 (https://dejure.org/2009,696)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. November 2009 - I-20 U 137/09 (https://dejure.org/2009,696)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Adresshandel & persönliche Haftung des Geschäftsführers für unzulässige E-Mail-Werbung - Unternimmt der Geschäftsführer und gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft keine Maßnahmen, um unlautere E-Mail-Werbung wegen der ungeprüften Verwendung der von Dritten erworbenen ...

  • openjur.de

    §§ 4 Nr. 11, 7 Abs. 2 Nr. 3, 8 Abs. 1, 3 Abs. 1 UWG; § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Telemedicus

    Spammer-Impressum

  • webshoprecht.de

    Der Gmbh-Geschäftsführer haftet persönlich als Störer für E-Mail-Werbung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ankauf von Adressdaten zu Werbezwecken und fehlende Einwilligung der Empfänger

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ankauf von Adressdaten zu Werbezwecken und fehlende Einwilligung der Empfänger

  • JurPC

    Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses und Haftung des Geschäftsführers für unerlaubte E-Mail Werbung

  • aufrecht.de

    Zugesicherte Werbeeinwilligungen muss selbst überprüft werden!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Übersendung unverlangter Werbe-E-mails

  • kanzlei.biz

    Adresshandel: die Haftung des Geschäftsführers nach Adresskauf

  • adresshandel-und-recht.de

    Haftung trotz Opt-In-Zusicherung durch Adressverkäufer

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Haftung Geschäftsführer für unerlaubte E-Mail Werbung (Wettbewerbsverhältnis § 8 Absatz 1 UWG)

  • Judicialis

    UWG § 3 Abs. 1; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 4; ; UWG § 12 Abs. 2; ; TMG § 5 Abs. 1 Nr. 1

  • sewoma.de

    EMail-Adressen, die ein Unternehmen einkauft, sind vor Verwendung auf Einwilligung zu prüfen

  • kanzlei.biz

    Adresshandel: die Haftung des Geschäftsführers nach Adresskauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3
    Wettbewerbswidrigkeit der unverlangten Übersendung von Werbe-Emails

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3 Abs. 1; 7 Abs. 2 Nr. 3; 8 Abs. 1 UWG, § 5 TMG
    Der Geschäftsführer kann für die Wettbewerbsverstöße des Unternehmens persönlich haften

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 2 Nr. 3; 8 Abs. 1 UWG
    Beim Adressdatenkauf mit angeblicher Werbeeinwilligung ist Werbeeinwilligung grundsätzlich zu prüfen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Newsletter, gekaufte Adressdaten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Newsletter: Gekaufte Adressdaten

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Werbung mittels gekaufter E-Mail-Adressen

  • heise.de (Pressebericht)

    Verwender haftet für eingekaufte E-Mail-Adressen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Haftung bei Ankauf von Emailadressen für Werbezwecke

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses im Hotel- und Reisegewerbe

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verwender haftet für eingekaufte E-Mail-Adressen

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Email-Werbung, Sorgfaltspflicht bei der Überprüfung entgeltlich erworbener Adressbestände, Leads

  • kanzlei-richter.com (Auszüge)

    Angekaufte Daten mit angeblicher Werbeeinwilligung dürfen nicht ungeprüft genutzt werden

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation)

    Erwerber von Adressdaten zu Werbezwecken trifft Überprüfungspflicht für Werbeeinwilligung der Adressaten

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation)

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße des Unternehmens

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten beim Kauf von Adressdaten

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Kauf von Adressdaten lässt Sorgfaltspflichten entstehen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Werbung mittels gekaufter E-Mailadressen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Geschäftsführer haftet persönlich für unzulässige E-Mail-Werbung

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Werbe-Mails: Käufer von Email-Adressen haftet bei fehlender Einwilligung

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Haftung des Geschäftsführers bei unerlaubter E-Mail Werbung

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers für unzulässige E-Mail-Werbung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unternehmer haften auch für eingekaufte E-Mail-Adressen!

  • lawbster.de (Kurzinformation)

    SPAM - Wenn der Geschäftsführer persönlich haftet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Käufer von E-Mailadressen muss Werbeinwilligung der Adressinhaber selbst überprüfen - Allgemeine Zusicherung des Datenlieferers über ein Vorhandensein der Einwilligung nicht ausreichend

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Geschäftsführer haftet persönlich für unzulässige E-Mail-Werbung

Besprechungen u.ä. (3)

  • beck-shop.de PDF, S. 20 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 3, 7 II Nr. 3 UWG
    Geschäftsführer haftet bei ungeprüfter Verwendung zugekaufter Adressdaten persönlich für unzulässige E-Mail-Werbung (RA Tim Günther; GRUR-Prax 2010, 39)

  • angster.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Zulässigkeit des Adresshandels für das E-Mail-Marketing

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zugekaufte E-Mail Adressen: vor Verwendung auf Vorliegen von Einwilligungen überprüfen

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 99
  • MIR 2009, Dok. 249
  • K&R 2010, 62
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02

    Telefonische Gewinnauskunft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2009 - 20 U 137/09
    Das folgt daraus, dass er als Geschäftsführer und gesetzlicher Vertreter der Antragsgegnerin zu 1. keine Maßnahmen veranlasst hat, um die unlautere E-Mail-Werbung zu verhindern (vgl. BGH GRUR 1986, 248 - Sporthosen; auch BGH GRUR 2005, 1061 - Telefonische Gewinnauskunft).
  • LG Karlsruhe, 25.10.2001 - 5 O 186/01

    Kein Verfügungsgrund bei nur einmaliger Zusendung von Werbe-Email

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2009 - 20 U 137/09
    Die von den Antragsgegnern angeführte Entscheidung des LG Karlsruhe (MMR 2002, 402) steht dem schon deshalb nicht entgegen, weil sie nicht zu einem wettbewerbsrechtlichen, nach UWG zu beurteilenden Fall ergangen ist.
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2009 - 20 U 137/09
    Auch wenn die Störerhaftung im Lauterkeitsrecht nach der Entscheidung "Jugendgefährdende Medien bei eBay" des Bundesgerichtshofs (BGHZ 173, 188 = GRUR 2007, 890) kaum noch In Betracht kommen dürfte, hat der Antragsgegner zu 2. mit diesem Verhalten jedenfalls eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht verletzt.
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2009 - 20 U 137/09
    Das folgt daraus, dass er als Geschäftsführer und gesetzlicher Vertreter der Antragsgegnerin zu 1. keine Maßnahmen veranlasst hat, um die unlautere E-Mail-Werbung zu verhindern (vgl. BGH GRUR 1986, 248 - Sporthosen; auch BGH GRUR 2005, 1061 - Telefonische Gewinnauskunft).
  • KG, 05.09.2017 - 5 U 150/16

    Spam-Krokodil - Unerwünschte E-Mail-Werbung: Rechtsmissbräuchlichkeit der

    Über Maßnahmen im Bereich der Produkt- und Unternehmenswerbung wird nach der Einschätzung des Senats typischerweise auf Geschäftsführerebene entschieden, sodass mangels abweichender Feststellungen (infolge abweichenden Sachvortrags der Beklagten) die Rechtsverletzung auf einem Verhalten beruht, das nach seinem Erscheinungsbild dem Geschäftsführer anzulasten ist (vgl. BGH GRUR 2015, 672, Rn. 83 - Videospielkonsolen II), zumal im Streitfall die Beklagten zu 2 und 3 als Geschäftsführer, soweit ersichtlich, keine Maßnahmen veranlasst haben, um die unrechtmäßige E-Mail-Werbung zu verhindern (vgl. auch schon OLG Düsseldorf MMR 2010, 99 f.; vgl. ferner Senat v. 26.07.2016 - 5 W 151/16 - II 1a).
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