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   BGH, 17.10.2019 - I ZB 19/19   

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https://dejure.org/2019,49107
BGH, 17.10.2019 - I ZB 19/19 (https://dejure.org/2019,49107)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2019 - I ZB 19/19 (https://dejure.org/2019,49107)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2019 - I ZB 19/19 (https://dejure.org/2019,49107)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 890 Abs 1 ZPO, § 935 ZPO, § 8 Abs 1 UWG, Art 103 Abs 2 GG, EGRL 48/2004
    Zwangsvollstreckung aus einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung: Umfang der Verpflichtung des Unterlassungsschuldners zum Rückruf von Produkten und zur Unterbindung des rechtswidrigen Weitervertriebs

  • IWW

    § 140a Abs. 3 PatG, § 890 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 ZPO, § 890 Abs. 2 ZPO, Richtlinie 2004/48/EG, Art. 103 Abs. 2 GG, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 11 Abs. 2 Unterabs. 1 und 2 der Richtlinie 2005/29/EG

  • Wolters Kluwer

    Kosten der Rechtsbeschwerde; Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Zuwiderhandlung; Verstoß gegen die einstweilige Verfügung

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckung aus einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung: Umfang der Verpflichtung des Unterlassungsschuldners zum Rückruf von Produkten und zur Unterbindung des rechtswidrigen Weitervertriebs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 890 Abs. 1 S. 1
    Kosten der Rechtsbeschwerde; Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Zuwiderhandlung; Verstoß gegen die einstweilige Verfügung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht/Wettbewerbsrecht: Rückruf- und Beseitigungspflichten im Rahmen der Unterlassungshaftung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung zur Unterlassung umfasst auch Rückruf oder Händlerhinweis

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsschuldner hat auch nach einstweiliger Verfügung Pflicht zum Rückruf bzw. zur Aufforderung an Abnehmer streitgegenständliches Produkt nicht weiterzuvertreiben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2020, 548
  • MIR 2020, Dok. 007
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.10.2017 - I ZB 96/16

    Markenverletzung: Auslegung einer Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung

    Auszug aus BGH, 17.10.2019 - I ZB 19/19
    Eines Ausspruchs der Vollstreckbarkeit bedarf es im Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - I ZB 96/16, GRUR 2018, 292 Rn. 14 = WRP 2018, 473 mwN).

    Zudem gelten bei der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung im Unterschied zur Vollstreckung eines Titels aus einem Hauptsacheverfahren Beschränkungen, die sich aus der Eigenart des Verfügungsverfahrens und aus den engen Voraussetzungen für die Vorwegnahme der Hauptsache sowie aus den im Verfügungsverfahren eingeschränkten Verteidigungsmöglichkeiten des Antragsgegners ergeben (zu allem ausführlich BGH, GRUR 2018, 292 Rn. 17 ff.).

    Es reicht daher aus, wenn ihm eine tatsächliche Einwirkung möglich ist (vgl. BGH, GRUR 2018, 292 Rn. 25).

    bb) Die spezialgesetzlich vorgesehenen Rückrufansprüche des Immaterialgüterrechts stehen - entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts - der Annahme von Beseitigungspflichten im Rahmen der Unterlassungshaftung nicht entgegen, weil diese in Umsetzung der Richtlinie 2004/48/EG ergangenen Vorschriften keinen Vorrang vor anderen Vorschriften beanspruchen (vgl. BGH, GRUR 2018, 292 Rn. 29).

    Hierzu zählt die Aufforderung an die Abnehmer, die erhaltenen Waren im Hinblick auf die einstweilige Verfügung vorläufig nicht weiterzuvertreiben (vgl. BGH, GRUR 2018, 292 Rn. 37 bis 39).

    dd) Die Annahme einer positiven Handlungspflicht aufgrund des Unterlassungsgebots verstößt - entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts - nicht gegen das in Art. 103 Abs. 2 GG geregelte Bestimmtheitsgebot (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1654/90, juris; BVerfG, GRUR 2007, 618, 619 [juris Rn. 16 bis 22]; BGH, GRUR 2018, 292 Rn. 24 mwN).

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 20 W 26/18

    Umfang des Unterlassungsgebots, Waren nicht zu vertreiben

    Auszug aus BGH, 17.10.2019 - I ZB 19/19
    Auf die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14. Februar 2019 (20 W 26/18) im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als darin zum Nachteil der Gläubigerin erkannt worden ist.

    Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin hat insoweit zur Zurückweisung des Vollstreckungsantrags geführt (OLG Düsseldorf, GRUR 2019, 552 = WRP 2019, 637).

  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04

    Verhängung von Ordnungsmitteln iSd § 890 ZPO als gerechtfertigter Eingriff in die

    Auszug aus BGH, 17.10.2019 - I ZB 19/19
    dd) Die Annahme einer positiven Handlungspflicht aufgrund des Unterlassungsgebots verstößt - entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts - nicht gegen das in Art. 103 Abs. 2 GG geregelte Bestimmtheitsgebot (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1654/90, juris; BVerfG, GRUR 2007, 618, 619 [juris Rn. 16 bis 22]; BGH, GRUR 2018, 292 Rn. 24 mwN).
  • EuGH, 01.10.2015 - C-452/14

    Doc Generici - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 17.10.2019 - I ZB 19/19
    Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - C-283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 = NJW 1983, 1257 - C.I.L.F.I.T. u.a.; Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - Doc Generici, mwN).
  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1654/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verpflichtung des

    Auszug aus BGH, 17.10.2019 - I ZB 19/19
    dd) Die Annahme einer positiven Handlungspflicht aufgrund des Unterlassungsgebots verstößt - entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts - nicht gegen das in Art. 103 Abs. 2 GG geregelte Bestimmtheitsgebot (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1654/90, juris; BVerfG, GRUR 2007, 618, 619 [juris Rn. 16 bis 22]; BGH, GRUR 2018, 292 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 115/07

    Wirksamwerden einer im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch Urteil

    Auszug aus BGH, 17.10.2019 - I ZB 19/19
    c) Die Urteilsverfügung vom 2. August 2017 war mit Verkündung des Urteils und damit zur Zeit der geltend gemachten Zuwiderhandlung unbedingt vollstreckbar und von der Schuldnerin zu beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - I ZB 115/07, BGHZ 180, 72).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 17.10.2019 - I ZB 19/19
    Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - C-283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 = NJW 1983, 1257 - C.I.L.F.I.T. u.a.; Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - Doc Generici, mwN).
  • BGH, 21.04.2022 - I ZB 56/21

    Unterlassungsvollstreckung: Geltung des außerstrafrechtlichen

    Bei der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung gelten im Unterschied zur Vollstreckung eines Titels aus einem Hauptsacheverfahren allerdings Beschränkungen, die sich aus der Eigenart des Verfügungsverfahrens und aus den engen Voraussetzungen für die Vorwegnahme der Hauptsache sowie aus den im Verfügungsverfahren eingeschränkten Verteidigungsmöglichkeiten des Antragsgegners ergeben (BGH, GRUR 2018, 292 [juris Rn. 17]; BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - I ZB 19/19, GRUR 2020, 548 [juris Rn. 15] = WRP 2020, 324).

    Hingegen kann dem Schuldner, gegen den eine einstweilige Unterlassungsverfügung ergangen ist, regelmäßig abverlangt werden, seine Abnehmer aufzufordern, die erhaltenen Waren im Hinblick auf die einstweilige Verfügung vorläufig nicht weiterzuvertreiben, weil ein solches Verlangen lediglich der Sicherung des Unterlassungsanspruchs dient, ohne die Hauptsache vorwegzunehmen (BGH, GRUR 2018, 292 [juris Rn. 37 bis 39]; GRUR 2020, 548 [juris Rn. 19]).

  • OLG Düsseldorf, 13.10.2020 - 20 W 71/19

    Unterlassungsschuldner haftet nicht für Inhalte auf Webseiten Dritter

    Solche Ansprüche sind nicht - auch nicht mittelbar - tituliert; auch der Bundesgerichtshof (GRUR 2018, 292 - Produkte zur Wundversorgung - Rn. 28; GRUR 2020, 548 - Diätetische Tinnitusbehandlung) unterscheidet in prozessualer und materiellrechtlicher Hinsicht zwischen einem - bestimmte Beseitungshandlungen umfassenden - Unterlassungsanspruch einerseits und einem Folgenbeseitigungsanspruch andererseits.
  • OLG Karlsruhe, 25.08.2021 - 6 U 188/21

    Berechtigung einer Verletzungsmeldung an den Betreiber einer

    Auch wenn die den Unterlassungsanspruch begründende Verletzungshandlung keine Dauerhandlung des Schuldners ist, kann eine Verpflichtung zur Unterlassung oder Duldung einer Handlung danach die Verpflichtung zur Vornahme von Handlungen umfassen, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Unterlassung oder zur Duldung nur gerecht werden kann, wenn er daneben Handlungen vornimmt (BGH, GRUR 2017, 208 Rn. 24 f - Rückruf von RESCUE-Produkten; GRUR 2018, 292 Rn. 20 - Produkte zur Wundversorgung; BGH, NJW-RR 2007, 863 Rn. 18; siehe auch BGH, GRUR 2020, 548 Rn. 15 - Diätische Tinnitusbehandlung).
  • KG, 22.02.2021 - 5 W 1024/20

    Programmheft zum Ärztekongress - Kosten nach übereinstimmender Erledigterklärung

    Es reicht daher aus, wenn ihm eine tatsächliche Einwirkung möglich ist (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - I ZB 19/19 -, Rn. 17, juris - Diätische Tinnitusbehandlung; Beschluss vom 11. Oktober 2017 - I ZB 96/16 -, Rn. 25, juris - Produkte zur Wundversorgung).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2022 - 10 U 65/22

    Löschung von Verkaufsangeboten im Internet durch einen Plattformbetreiber

    Die Hauptsache darf daher durch eine einstweilige Verfügung nur unter besonderen, engen Voraussetzungen vorweggenommen werden (BGH, Beschluss vom 17.10.2019 - I ZB 19/19, juris Rn. 21; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.12.2009 - Kart W 13/09, juris Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2022 - 26 W 5/22

    1. Zur Verwirklichung des verfassungsrechtlich gebotenen effektiven

    Nur unter besonderen, engen Voraussetzungen darf die Hauptsache durch eine einstweilige Verfügung vorweggenommen werden (BGH, Beschl. v. 17.10.2019 - I ZB 19/19, WRP 2020, 324 Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2022 - 26 W 6/22

    Wirksamkeit einer Gaspreiserhöhung; Vorwegnahme der Hauptsache im Eilverfahren;

    Nur unter besonderen, engen Voraussetzungen darf die Hauptsache durch eine einstweilige Verfügung vorweggenommen werden (BGH, Beschl. v. 17.10.2019 - I ZB 19/19, WRP 2020, 324 Rn. 15).
  • LG Hagen, 27.09.2023 - 21 O 123/18
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (etwa BGH, GRUR 2018, 292 Rz. 25; BGH, GRUR 2020, 548 Rz. 15, 17) hat der Unterlassungsschuldner für das Handeln selbständiger Dritter grundsätzlich nicht einzustehen.
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2022 - 20 W 96/21
    Anerkannt ist, dass sich eine titulierte Unterlassungsverpflichtung nicht in bloßem Nichtstun erschöpft; sie verlangt vielmehr die Vornahme von Handlungen zur Beseitigung eines zuvor geschaffenen Störungszustands, wenn allein dadurch dem Unterlassungsgebot entsprochen werden kann, da die Nichtbeseitigung des Verletzungszustands gleichbedeutend mit der Fortsetzung der Verletzungshandlung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2016, Az.: I ZB 34/15, GRUR 2017, 208 - 212 - Rückruf von RESCUE-Produkten ; Beschluss vom 11. Oktober 2017, Az.: I ZB 96/16, GRUR 2018, 292 - 297 - Produkte zur Wundversorgung ; Beschluss vom 17. Oktober 2019, Az.: I ZB 19/19, GRUR 2020, 548 -549).
  • KG, 03.07.2020 - 10 W 1016/20

    Strafbewehrte Unterlassungserklärung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung in einem

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin im Schriftsatz vom 02.07.2020 angeführten Entscheidung des 1. Zivilsenats vom 17.10.2019 (I ZB 19/19 - juris).
  • OLG Brandenburg, 11.11.2020 - 4 W 50/20
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