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   OLG Köln, 24.06.2022 - 6 U 8/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,19047
OLG Köln, 24.06.2022 - 6 U 8/22 (https://dejure.org/2022,19047)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.06.2022 - 6 U 8/22 (https://dejure.org/2022,19047)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Juni 2022 - 6 U 8/22 (https://dejure.org/2022,19047)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Testergebnissen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Werbung mit sehr gutem Teilergebnis bei mangelhaftem Gesamtergebnis kann ausnahmsweise zulässig sein

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Werbung mit sehr gutem Teilergebnis bei mangelhaftem Gesamtergebnis kann ausnahmsweise zulässig sein

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Werbung mit sehr gutem Teilergebnis bei mangelhaftem Gesamtergebnis kann ausnahmsweise zulässig sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit positivem Teilergebnis irreführend wenn Gesamtergebnis mangelhaft außer bei Produktverbesserung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit positivem Teil eines insgesamt negativen Testergebnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2022, Dok. 047
  • K&R 2022, 627
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.07.2021 - I ZR 123/20

    Vorstandsabteilung - Irreführende geschäftliche Handlung im Internet:

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2022 - 6 U 8/22
    Erforderlich ist, dass die betroffene Angabe geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über marktrelevante Umstände hervorzurufen und die zu treffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (BGH, Urteil vom 22. Juli 2021 - I ZR 123/20 - Rn. 16 mwN, juris).
  • LG Mannheim, 20.10.2023 - 14 O 14/23

    Keine Werbung mit zurückgezogenem Test der Stiftung Warentest!

    In einem solchen Fall der Überholung des Testergebnisses durch dessen Widerruf darf folglich damit überhaupt nicht mehr geworben werden (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 24.05.2012 -4 U 17/10; OLG Hamburg, BeckRS 2009, 07551; OLG Frankfurt a.M., GRUR 1992, 538; Götting/Nordemann, UWG, Handkommentar, UWG § 5 Rn. 1.178; vgl. auch OLG Köln, Urt. v. 24.6.2022-6 U 8/22, GRUR-RS 2022, 16574 Rn. 16 f.).
  • LG Köln, 20.12.2023 - 20 O 85/23
    Sie kann sich auch insoweit für die Gewährung von Abwehrdeckung entscheiden (BGH, a.a.O., Rn. 32; BGH, Beschluss vom 12.12.2018, IV ZR 216/17, juris Rn. 14 f.; OLG Hamm, Urteil vom 13.04.2023, 6 U 8/22; Harbauer/Schmitt, 9. Aufl. 2018, ARB 2010 § 3a Rn. 50).
  • OLG Nürnberg, 11.05.2023 - 8 U 3296/22

    Kein Deckungsanspruch gegen den Rechtsschutzversicherer in einem sog. Dieselfall

    Darin liegt im Übrigen ein Unterschied zu dem Sachverhalt, der dem Urteil des OLG Hamm vom 13.04.2023 (Az. 6 U 8/22; Anlage KM 1) zugrunde lag.

    Soweit sich das OLG Hamm in seinem Urteil vom 13.04.2023 (Az. 6 U 8/22; Anlage KM 1) auch mit der genannten EuGH-Entscheidung befasst, bleibt unklar, ob es sich hierbei um tragende Entscheidungsgründe handelt und welche "entsprechende Anspruchsbegründung" (Anlage KM 1, Seite 11 unten) in dem dortigen Verfahren vorlag.

  • OLG Celle, 14.09.2023 - 11 U 39/23
    Die Nichtberücksichtigung einer nach Eintritt der Bewilligungsreife bestehenden Rechtslage, wonach die Erfolgsaussichten zu bejahen sind, liefe auf eine bloße Förmelei hinaus, zumal der Versicherungsnehmer - wie im Streitfall ausweislich des vom Kläger als Anlage zum Schriftsatz vom 27. April 2023 vorgelegten Schreibens vom 24. März 2023 bereits geschehen - nicht gehindert wäre, angesichts der nunmehr für eine Erfolgsaussicht sprechenden Umstände einen erneuten Antrag auf Deckungsschutz zu stellen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27. März 2023 - 6 U 8/22, juris Rn. 31).
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