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   OLG Hamburg, 12.03.1998 - 3 U 226/97   

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OLG Hamburg, 12.03.1998 - 3 U 226/97 (https://dejure.org/1998,1797)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.03.1998 - 3 U 226/97 (https://dejure.org/1998,1797)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. März 1998 - 3 U 226/97 (https://dejure.org/1998,1797)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JurPC

    UrhG §§ 97 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1, 69 a Abs. 3, 69 c Nr. 1, 3; UWG §§ 1, 3
    Computerspiel-CD "Superfun II"

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Spieleergänzung auf CD-ROM / Superfun II

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 69a Abs. 3, 69c Nr. 1, Nr. 3, 97 Abs. 1 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    Wettbewerbswidrigkeit unautorisierter Ergänzungen eines Computerspiels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 483
  • GRUR 1999, 91
  • MMR 1999, 230
  • MMR 1999, 51 (Ls.)
  • K&R 1998, 403
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.05.1992 - I ZR 163/90

    Klemmbausteine II - Ausbeutung fremder Leistung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.03.1998 - 3 U 226/97
    Es muss sich um das Ausnutzen eines geschaffenen Systems handeln, das eine von vornherein auf Ergänzung und Zukauf angelegte Produktionsserie darstellt (BGH, GRUR 1964, 621 und GRUR 1992, 619 -Klemmbausteine I und II).
  • BGH, 06.11.1963 - Ib ZR 37/62

    Nachbau von Spielbausteinen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.03.1998 - 3 U 226/97
    Es muss sich um das Ausnutzen eines geschaffenen Systems handeln, das eine von vornherein auf Ergänzung und Zukauf angelegte Produktionsserie darstellt (BGH, GRUR 1964, 621 und GRUR 1992, 619 -Klemmbausteine I und II).
  • OLG Rostock, 27.06.2007 - 2 W 12/07

    Suchmaschinenoptimierte Webseite als Sprachwerk

    Computerprogramme liegen nur vor, wenn sie eine Folge von Befehlen enthalten, die zur Kontrolle bzw. Steuerung des Programmablaufs benutzt werden (OLG Hamburg MMR 1999, 230; Wandtke/Bullinger/Grützmacher, UrhG, 2. Aufl., § 69a, Rn. 3, 17).
  • OLG Hamburg, 23.04.2012 - 5 U 11/11

    Replay PSP - Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch: Umarbeitung von

    Insofern ist eine Vergleichbarkeit der Sachverhalte mit der Entscheidung "Tomb Raider" des 3. Senats (Urteil vom 12.3.1998, 3 U 226/97, NJW-RR 1999, 483) nicht gegeben.

    Eine generelle Widerlegung der Dringlichkeit für bestimmte Wirtschaftsprodukte ist den Grundsätzen des gewerblichen Rechtschutzes fremd, es kommt vielmehr jeweils auf die konkrete Verletzungsform an (OLG Hamburg, 3. Senat, NJW-RR 1999, 483).

  • LG Hamburg, 24.01.2012 - 310 O 199/10

    Urheberrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Verbreitung von

    Selbst wenn lediglich Spielstände eines Computerspiels abgespeichert werden, kann eine Umarbeitung vorliegen, wenn nämlich in den abgespeicherten Daten eine Folge von Befehlen vorliegt, die das Spiel zur Kontrolle bzw. Steuerung der Spielhandlungen oder anderer Abläufe innerhalb des Programms nutzt (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 1999, 483 ff.).
  • LG Hamburg, 03.05.2016 - 308 O 46/16

    Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch des Betreibers eines online-Angebots

    Ein Computerprogramm ist eine Folge von Befehlen, die nach Aufnahme in einen maschinenlesbaren Träger fähig sind zu bewirken, dass eine Maschine mit informationsverarbeitenden Fähigkeiten eine bestimmte Funktion oder Aufgabe oder ein bestimmtes Ergebnis anzeigt, ausführt oder erzielt (vgl. § 1 (i) Mustervorschriften WIPO, in diesem Sinne auch Hans. OLG CR 1998, 332, 333; Dreier in Dreier/Schulze § 69a Rn. 12, Grützmacher in Wandte/Bullinger, § 69a Rn. 3; ähnlich auch der Wortlaut der DIN 44300: "eine nach den Regeln der verwendeten Sprache festgelegte syntaktische Einheit aus Anweisungen und Vereinbarungen, welche die zur Lösung einer Aufgabe notwendigen Elemente umfasst").
  • OLG Zweibrücken, 14.01.2021 - 4 U 92/18

    Forensik-Software - Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für

    Ein Computerprogramm im Sinne des § 69a UrhG ist "ein Satz von Anweisungen an ein informationsverarbeitendes Gerät und an den mit diesem Gerät arbeitenden Menschen zur Erzielung eines Ergebnisses" (OLG Hamburg CR 1998, 332; sowie KG CR 2010, 424; zustimmend BeckOK UrhR/Kaboth/Spies, 23. Ed. 15.1.2019, UrhG § 69a RdNr. 2).
  • LG Düsseldorf, 03.03.1999 - 12 O 56/99

    Computerspiele-Add-On-CD

    Vielmehr ist die Individualität als Schutzvoraussetzung der Maßstab für die schöpferische Leistung, was im Ergebnis bei Programmen den Schutz der sog. "kleinen Münze" bedeutet (vgl. OLG Hamburg, CR 1998, S. 332, 333; Fromm-Nordemann-Vinck, Kommentar zum Urheberrecht, 9. Aufl., § 2 UrhG Rz. 19, 20).
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