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Rechtsprechung
   LG Berlin, 30.12.1999 - 15 O 396/99   

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https://dejure.org/1999,17841
LG Berlin, 30.12.1999 - 15 O 396/99 (https://dejure.org/1999,17841)
LG Berlin, Entscheidung vom 30.12.1999 - 15 O 396/99 (https://dejure.org/1999,17841)
LG Berlin, Entscheidung vom 30. Dezember 1999 - 15 O 396/99 (https://dejure.org/1999,17841)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Unverlangte E-Mail-Werbung

Papierfundstellen

  • MMR 2000, 571
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • KG, 20.06.2002 - 10 U 54/02

    Ansprüche des Inhabers eines elektronischen Briefkastens wegen unverlangter

    Mißachtet er dies, liegt eine rechtswidrige Beeinträchtigung der Individualsphäre des Empfängers vor, die einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB begründet (im Ergebnis ebenso: LG Augsburg NJW-CoR 1999, 52; LG Berlin MMR 2000, 571; LG Hamburg MMR 1999, 248; LG Karlsruhe MMR 2002, 402; AG Brakel NJW 1998, 3209; AG Charlottenburg MMR 2000, 775; AG Essen-Borbeck MMR 2001, 261; Staudinger-Hager, BGB, 13. Bearb. 1999, Rdn. C 237 zu § 823 BGB; Fikentscher/Möllers, NJW 1998, 1337 ; Hoeren/Oberscheidt VuR 1999, 371 ; Schmittmann K & R 2002, 135 ; im Grundsatz wohl auch LG Kiel NJW-RR 2001, 412 ; a. A. LG Braunschweig NJW-RR 2000, 924; AG Kiel NJW-CoR 2000, 49; Vehslage GRUR 1999, 656 ).
  • LG Berlin, 26.08.2003 - 16 O 339/03

    E-Mail Werbung mit Austragungsmöglichkeit

    Die Vorgehensweise des Werbenden beeinträchtigt die negative Informationsfreiheit des Empfängers (LG Berlin NJW 1998, 3208f., MMR 2000, 571; MMR 2000, 704, AG Essen-Borbeck MMR 2001, 261; AG Brakel, NJW 1998, 3209).
  • AG Hamburg-St. Georg, 27.10.2005 - 918 C 413/05

    Erstanruf zu Marktforschungszwecken

    Im ersten Fall hat die Rechtsprechung auch die erstmalige Werbung über die genannten Kommunikationsmittel als rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht angesehen (vgl. LG Berlin, MMR 2000, 571 [E-Mail], LG Berlin, MDR 2003, 873 [SMS]); im zweiten Fall hat die Rechtsprechung einen rechtswidrigen Eingriff dagegen erst darin gesehen, dass entgegen eines eindeutigen Aufklebers auf dem Briefkasten Werbung eingelegt wurde ( BGH, NJW 1989, 902 ff.).
  • LG Karlsruhe, 25.10.2001 - 5 O 186/01

    Kein Verfügungsgrund bei nur einmaliger Zusendung von Werbe-Email

    Zudem besteht die Gefahr, dass - worauf der Verfügungskläger hier auch besonders hingewiesen hat - der für das E-Mail-Konto des Empfängers zur Verfügung stehende Speicherplatz aufgrund massiver Werbeeingänge erschöpft wird und erwünschte Nachrichten den Empfänger daher nicht mehr erreichen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 30.12.1999, 15 O 396/99).
  • AG Hamburg-St. Georg, 27.10.2005 - 918 C 413/03
    Im ersten Fall hat die Rechtsprechung auch die erstmalige Werbung über die genannten Kommunikationsmittel als rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht angesehen (vgl. LG Berlin MMR 2000, 571 (e-mail), LG Berlin MDR 2003, 873 (SMS) im zweiten Fall hat die Rechtsprechung einen rechtswidrigen Eingriff dagegen erst darin gesehen, dass entgegen eines eindeutigen Aufklebers auf dem Briefkasten Werbung eingelegt wurde (BGH NJW, 902 ff.).
  • LG Hannover, 24.11.2004 - 6 O 322/04

    Unzulässigkeit unverlangt zugesandter e-mail-Werbung

    Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass der für das E-Mail-Konto des Empfängers zur Verfügung stehende Speicherplatz aufgrund massiver Werbeeingänge erschöpft wird und erwünschte Nachrichten den Empfänger daher nicht mehr erreichen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 30.12.1999, 15 O 396/99).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 27.10.1999 - 1 HO 125/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13625
LG Koblenz, 27.10.1999 - 1 HO 125/99 (https://dejure.org/1999,13625)
LG Koblenz, Entscheidung vom 27.10.1999 - 1 HO 125/99 (https://dejure.org/1999,13625)
LG Koblenz, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 1 HO 125/99 (https://dejure.org/1999,13625)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    ZPO § 890
    Unterschiedliche Schreibweise von Domain-Namen ("allesueberwein.de")

  • aufrecht.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Ordnungsmittel gegen einstweilige Verfügung bei Bindestrich-Domain - aller-ueber-wein.de

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 890 ZPO
    Die gerichtliche Untersagung der Benutzung einer Domain gilt nur für die eingeklagte Domain. Wurde dem Betreiber von www.alles-ueber-wein.de die Nutzung untersagt, darf er danach aber unter www.allesueberwein.de auftreten (allesueberwein.de)

Papierfundstellen

  • MMR 2000, 571
 
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