Rechtsprechung
LG Berlin, 30.12.1999 - 15 O 396/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Unverlangte E-Mail-Werbung
Papierfundstellen
- MMR 2000, 571
Wird zitiert von ... (6)
- KG, 20.06.2002 - 10 U 54/02
Ansprüche des Inhabers eines elektronischen Briefkastens wegen unverlangter …
Mißachtet er dies, liegt eine rechtswidrige Beeinträchtigung der Individualsphäre des Empfängers vor, die einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB begründet (im Ergebnis ebenso: LG Augsburg NJW-CoR 1999, 52; LG Berlin MMR 2000, 571; LG Hamburg MMR 1999, 248; LG Karlsruhe MMR 2002, 402; AG Brakel NJW 1998, 3209; AG Charlottenburg MMR 2000, 775; AG Essen-Borbeck MMR 2001, 261;… Staudinger-Hager, BGB, 13. Bearb. 1999, Rdn. C 237 zu § 823 BGB; Fikentscher/Möllers, NJW 1998, 1337 ; Hoeren/Oberscheidt VuR 1999, 371 ; Schmittmann K & R 2002, 135 ; im Grundsatz wohl auch LG Kiel NJW-RR 2001, 412 ; a. A. LG Braunschweig NJW-RR 2000, 924; AG Kiel NJW-CoR 2000, 49; Vehslage GRUR 1999, 656 ). - LG Berlin, 26.08.2003 - 16 O 339/03
E-Mail Werbung mit Austragungsmöglichkeit
Die Vorgehensweise des Werbenden beeinträchtigt die negative Informationsfreiheit des Empfängers (LG Berlin NJW 1998, 3208f., MMR 2000, 571; MMR 2000, 704, AG Essen-Borbeck MMR 2001, 261; AG Brakel, NJW 1998, 3209). - AG Hamburg-St. Georg, 27.10.2005 - 918 C 413/05
Erstanruf zu Marktforschungszwecken
Im ersten Fall hat die Rechtsprechung auch die erstmalige Werbung über die genannten Kommunikationsmittel als rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht angesehen (vgl. LG Berlin, MMR 2000, 571 [E-Mail], LG Berlin, MDR 2003, 873 [SMS]); im zweiten Fall hat die Rechtsprechung einen rechtswidrigen Eingriff dagegen erst darin gesehen, dass entgegen eines eindeutigen Aufklebers auf dem Briefkasten Werbung eingelegt wurde ( BGH, NJW 1989, 902 ff.).
- LG Karlsruhe, 25.10.2001 - 5 O 186/01
Kein Verfügungsgrund bei nur einmaliger Zusendung von Werbe-Email
Zudem besteht die Gefahr, dass - worauf der Verfügungskläger hier auch besonders hingewiesen hat - der für das E-Mail-Konto des Empfängers zur Verfügung stehende Speicherplatz aufgrund massiver Werbeeingänge erschöpft wird und erwünschte Nachrichten den Empfänger daher nicht mehr erreichen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 30.12.1999, 15 O 396/99). - AG Hamburg-St. Georg, 27.10.2005 - 918 C 413/03 Im ersten Fall hat die Rechtsprechung auch die erstmalige Werbung über die genannten Kommunikationsmittel als rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht angesehen (vgl. LG Berlin MMR 2000, 571 (e-mail), LG Berlin MDR 2003, 873 (SMS) im zweiten Fall hat die Rechtsprechung einen rechtswidrigen Eingriff dagegen erst darin gesehen, dass entgegen eines eindeutigen Aufklebers auf dem Briefkasten Werbung eingelegt wurde (BGH NJW, 902 ff.).
- LG Hannover, 24.11.2004 - 6 O 322/04
Unzulässigkeit unverlangt zugesandter e-mail-Werbung
Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass der für das E-Mail-Konto des Empfängers zur Verfügung stehende Speicherplatz aufgrund massiver Werbeeingänge erschöpft wird und erwünschte Nachrichten den Empfänger daher nicht mehr erreichen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 30.12.1999, 15 O 396/99).
Rechtsprechung
LG Koblenz, 27.10.1999 - 1 HO 125/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JurPC
ZPO § 890
Unterschiedliche Schreibweise von Domain-Namen ("allesueberwein.de") - aufrecht.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Ordnungsmittel gegen einstweilige Verfügung bei Bindestrich-Domain - aller-ueber-wein.de
Besprechungen u.ä.
- archive.org (Entscheidungsbesprechung)
§ 890 ZPO
Die gerichtliche Untersagung der Benutzung einer Domain gilt nur für die eingeklagte Domain. Wurde dem Betreiber von www.alles-ueber-wein.de die Nutzung untersagt, darf er danach aber unter www.allesueberwein.de auftreten (allesueberwein.de)
Papierfundstellen
- MMR 2000, 571